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No. 83. Sonntag, den 9. April L87S. Amhener Nachrichten- Verordnungsblatt der Kreishaiiptmaimschast Bautzen zugleich als Conststorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirqiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtqemein'deräthe zn Ostritz, Schirqiswalda und Weißenberg. Bekanntmachung, das Impfen in Pommritz betr. Das Impfen der Kinder findet in Pommritz am II. April, die Abfahrt dorthin Vormittags 10 Uhr 50 Min. Statt; es haben sich daher die betreffen- den Mutter mit ihren Kindern spätestens '/,II Uhr auf dem Bahnhose einzufinden. l)r. Wengler, königl. Bezirksarzt. B s k a « n t m « ch n n g, den Handel mit Pulver, dessen Aufbewahrung uud Transport innerhalb der Stadt Bautzen betreffend. lieber den Handel mit Pulver, dessen Aufbewahrung und Transport innerhalb des Stadtbezirkes Bautzen ist unter Aushebung der bisher in dieser Hin ficht hierscibst geltenden Vorschriften ein Regulativ aufgestellt worden, von welchem die hauptsächlichsten Bestimmungen nachstehend mrb G mit dem Bemerken be kannt gemacht werden, daß Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften dieses Regulatives mit Geldbussen bis zu i!00 siir jeden Contravenlionsfall zu bestrafen sind. Das Regulativ, welches mit Erlaß dieser Bekanntmachung in Kraft tritt, kann an Polizeistelle von Jedermann eingesehen werden, wird auch aus Ver langen gegen Entrichtung der Eopialien in Abschrift ausgehändigt. Stadtrath zu Bautzen, den 7. April 1876. Heerklotz, Stadlrath. G I) Jeder, welcher innerhalb des hiesige» Stadtbezirks Handel mit Pulver betreibt oder betreiben will, hat hiervon dem Stadtrathe als Ortspolizei- vehörde Anzeige zn erstatten, und hierbei zugleich die Räumlichkeit zu bezeichnen, welche zu Aufbewahrung der Pulvervorräthe verwendet werde» soll. 2j Der grösste Vorrath an Pulver, welchen ein Handeltreibender innerhalb der Stadt führen dars, ist lO Kilo. Größere Quantitäten dürfen in die Stadt nicht etngefuhrt werden, sind vielmehr außerhalb der bewohnten Stadttheile in Magazinen untcrzubringen. >0 Das Pulver ist in gut verschliessbaren Kasten von Blech oder Kupfer zu verwahren. Diese Kasten sind verschlossen zu halten und müssen mit einer Handhabe zunr Tragen versehen sein. UcberdieS sind dieselben in größere, vollständig dichte Holzigsten zu stellen. H Zur Aufbewahrung des Pulvers sind nur solche Räume zu verwenden, welche auf dem obersten Dachboden sich befinden, verschließbar, vom Tageslicht erhellt und mit gutschließenden Fenstern versehen sind; es dürfen jedoch weder in diesen Räumen, noch unmittelbar an denselben Essen sich befinden. In jedem zur Aufbewahrung bestimmten Raume ist ein ausgepichtes hölzernes Gefast mit Wasser aufzustcllen, in welches das Pulver, dafern dessen Fortschaffung bei einem ausgebrochenen Schadenfeuer gefahrdrohend erscheint, hinein zu schütten ist. 5» In dem GeschäftSloeale des Handelstreibenden ist.mehr nicht als I Kilo Pulver in Vorrath zu halten, dieses in Kasten, welche mit gut verzinntem Blech ausgeschlagen sind, aufzubewahren und getrennt von anderen leicht entzündbare» Stoffe» unter Bcrschlust zu balten. 6) Der Verkauf von Pulver soll nicht bei künstlichen, Lichte und nur an bekannte und zuverlässige Personen, niemals aber an Kinder und jugendliche Per sonen erfolgen. Der Winzelverkauf in Quantitäten von mehr als '/- Kilo ist verboten. 7j Diejenigen, welche z« ihrem Prtvatgebrauche Pulver innerhalb des Stadtbezirkes besitzen, haben, dafcrn der Vorrath mehr als ' « Kilo beträgt, dieses unter Angabe des Aufbewahrungsortes beim Stadtrathe anzuzeigen. 8j Pnlvcrtransporte in Quantitäten von 5 Kilo und darüber sind rechtzeitig anzumelden, damit dem bezüglichen Transporte eine polizeiliche Begleitung bei gegeben werden kann. Der Transport selbst hat mittelst hölzerner Kastenwagen, welche mit gut schließenden Deckeln versehe» sei» müsse», zn erfolgen. Für orduuugsmätztge Anmeldung ist sowohl der Absender als anch der Fuhrmann verantwortlich. lh Das Verladen des Pulvers, soweit dasselbe nicht innerhalb des im hiesigen Stadtbezirke gelegenen Pulvermühlenravvn der sächsischen Pulverfabriken ge schieht, hat nach vorher eiugeholter polizeilicher Genchmigmlg auf den deshalb vom Stadtrathe zu bestimmenden Plätzen außerhalb der bebauten Stadt- theile unter Aussicht eines Polizeibeamten und nach dessen Weisung zu erfolgen. Bekanr^machung. Nachdem das Gewerbe- und Personalsteuercataster für hiesige Stadt angelangt ist, liegt dasselbe 8 Tage lang vom Erscheinen dieser Bekanntmachung beim Herrn Steuereinnehmer Adolph Hanspach dahier zur Einsicht für die Betheiligten aus. Reclamationen gegen zu Hohe Besteuerung sind binnen 3 Wochen vom Ablauf der obigen achttägigen Frist an die Königl. Bezirkssteuereinnahme z» Löbau schriftlich und sranlirt einzusenden. Bernstadt, den 5. April 1876. Der Stadtrath. Advocat Julius Reiner, Bürgermeister. Telegraphische SorresponvLnz. 61 Bremen, 7. April, Nachmittags, vr. Finsch, vr. Brehm und Graf Waldburg-Zeil, welche im Auftrage deS hiesigen Polar vereins eine Forschungsreise nach Westsibirien unternehmen, sind, wie hierher gemeldet wird, nach Ueberwindung vieler durch plötzliches Thauwetter l verursachter Schwierigkeiten gestern glücklich inJekatarinen- burg, jenseits des Ural, angelangt. Heute sollte die Weiterreise in südlicher Richtung nach Semipalatinsk fortgesetzt werden. 61 Wien, 7. April, Nachmittag?. Den von dem „Pesther Lloyd" gebrachten beunruhigenden Nachrichten aus Belgrad (vergl. das Telegramm aus Pesth) wird in hiesigen gut unterrichteten Kreisen jede Berechtigung abgesprochen. Pesth, 6. April. Der „Pesther Lloyd" bringt aus Belgrad kriegerische Nachrichten. Das Borgehen des Krtegsministers deute auf eine unmittelbar bevorstehende Kriegserklärung hin. Die großen Manöver beginnen am 12. April. Die allgemeine Marsch bereitschaft wird durchgeführt. Man hofft, nach den Versicherungen der Omladina, aus Zuzüge aus Neusatz, Zombor und Mitrovitz von 15,000 bis 20,000 Mann. Der Belgrader Correspondent des „Pesther Lloyd" deutet aus den Ernst der Lage hin, welcher den Drei-Kaiser- Mächten bekannt und Gegenstand eifrigen Depeschenwechsels sein soll. Sogar von der Oecupation Serbiens wurde angeblich gesprochen. — Es wird bestätigt, daß die Besetzung des Blockhauses in Bilne er folgte, die benachbarte Ortschaft Vitkovitz überfallen, 7 Personen getödtet, 26 Rinder und 4 Pferde weggeschleppt wurden. Die Ort schaft war an dem Aufstande niemals betheiligt. Pesth, 7. April. (N. Fr. Pr.) Die nach Wien berufenen Pesther Kaufleute (vergl. vor. Nr.) sollen nicht ein Gutachten über die projectirten neuen Zollsätze, sondern über die bestehenden äußern, überdies sollen sie dem ungarischen Handelsminister gegen über vr. Bazant, der für die österreichischen Schutzzöllner eintritt, als Stütze dienen. Bezüglich der Bankfrage meldet der „Lloyd": Mit Projekten, wie sie die Nationalbank bisher sormultrt hat, könne kein ungarisches Ministerium vor den Reichstag treten; Seitens der unga-