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940 Hauptmanns a. D. v. Egidy, welcher unter Bezugnahme auf sein heute blieb der Angeklagte dabei, daß die Berechnung in der That und vorgeschrittenes Lebensalter seinen Austritt aus der Kammer erbat, zwar am 24. April stattgefUnden habe, hatte auch den Muth, dafür Die Kammer setzte sodann die Speeialberathung des Gesetzentwurfes die Ehefrau und die Tochter des Kläger Löschau als Zeugen zu benennen, über die höheren Unterrichtsanstalten ohne besonders erhebliche Obschon er aber dabei sich zu dem Geständniß herbeiließ, er Habenicht Debatten fort. Nach Berathung von 8 61 wurde die Sitzung vertagt, sofort, sondern erst am 4. Mai die 19 Gr. 2 Pf. bezahlt und erst H Sitzung der Zweiten Kammer, 3. April. Die Inter- an diesem Tag habe Kläger geäußert: Nun, so gieb das Geld her, pellation deS Abg. v. Wagner, warum die ihrer Vollendung standen doch noch seine Behauptungen mit den Aussagen des Ver- entgegengehende Staats eisen bahn von Bautzen nach Kirschau, letzten und seiner Angehörigen, die weder von einem Besuch Behrks entgegen der zugestcherten zweigeleifigen Herstellung, bei sämmtlichen in jener Zeit noch von einer Berechnung etwas wußten, im directen Brücken und Dämmen nur in der Breite für ein Gelets ausgeführt Gegensatz und rechtfertigten, zumal die von dem Angeklagten behaupteten werde? beantwortet Neg.-Commissar Geheimrath v. Thümmel Handlungen sich als eigne (kaota xroxriu) darstellten, den Verdacht, dahin, daß bei der ganzen Anlage die Vorkehrungen der Art getroffen derselbe habe mit dem Bewußtsein, daß er eineunwahre Behaupt- seien, bei sich hierfür herausstellendem Bedürfniß den Bahnkörper ung eidlich bekräftige, den fraglichen Eid geleistet. Der Sitzung, weicher für Legung des zweiten Geleises herzurtchten, mit welcher Erklär- Herr Generalstaatsanwalt vr. v. Schwarze beiwohnte, präsidirte Herr ung der Abg. v. Wagner sich nicht ganz befriedigt erklärt. — Für Bezirks-Gerichts-Director v. Mücke, während als Staatsanwalt Herr Beschaffung von Beamtenwohnungen bei zwei Landes- Staatsanwalt Jaspis, als Vertheidiger Herr Advocat vr. Höckner von anst alten fordert die Regierung 37,500 nämlich 24,000 hier fungirten. Den Wahrspruch ertheilten die Herren Geschworenen: für Erwerbung des Kuhn'schen Hauses in Sachsenburg und 13,500 Gutsbesitzer Tränkler aus Eckardtsberg, Rittergutsbesitzer Martini für das Schneider'sche HauS und Feldgrundstück im Dorfe Voigtsberg. auf Mittelsohland a. R., Kaufmann Hertsch aus Zittau, Gutsbesitzer Dieser Gegenstand wird nach kurzer Debatte zur Berichterstattung an Behr aus Obercunewalde, Fabricant Witschetzky aus Walddorf, die Finanzdeputation überwiesen. — Die Maurermeister Gersten Mühlenbesitzer Leuner aus Weigsdorf, Gutsbesitzer Conte aus und Lommatzsch, sowie der Zimmermeister Göpfert in Freiberg Dittelsdorf, Rittergutsbesitzer v. Zenker auf Spittwitz (Obmann), haben s. Z. den Bau der Jäger-Caserne in Freiberg in Accord über- Gutsbesitzer Eckardt aus Oberherwigsdorf, Gutsbesitzer Unger aus nommen und petiren, da der Bau ihnen 228,682 Thaler gekostet Zöblitz, Gutsbesitzer Ehrt aus Jeschütz und der Herr Hilfsgeschworne habe, sie aber auf diese Summe als Accordsumme und Erlös für Gymnastaloberlehrer vr. MI. Gehlert aus Bautzen. übrig gebliebenes Material zusammen nur 200,217 Thlr. zurück- —— —— — erhalten hätten, um Ersatz des ihnen durch eingetretene ungünstige Vermischtes. Conjuneturen entstandenen baaren Verlustes von 28,464 Thlr., sowie — Wie das „Dr. I." erfährt, ist am Morgen des 2. April in Döbling um Gewährung einer Summe von 10,000 Thlr. als Vergütung der bei Wien ein Kunstvcteran entschlafen, der viele Jahre zu den Zierden der Dres- von den Bauunternehmern selbst aufgewendeten Arbeit und Bemühung, dener Hofbühne gehörte: Anton Mit ter w urzer sta rb nach langen und Die Kammer beschließt, dem Anträge der Deputation gemäß, die schweren Leiden, aber ruhig und ohne Schmerzen. Sein Name ist mit der Petition auf sich beruhen zu lasten. Glanzperiode unseres Theaters so innig verknüpft und die Verehrung, welche er als Künstler und Mensch genoß, eine so allgemeine, daß dem Geschiedenen ein Schkmrgepichtsverhaitdlungen. ehrenvolles Gcdächtniß gesichert bleibt. Bautzen, 31. März. In der heutigen, unter Ausschluß der — Dresden, 2. April. (Dr. R.) Gestern verbreitete sich in Neu- Oeffentlichkeit stattgesundenen Sitzung wurde die Dienstmagd Anna striesen die Nachricht, daß sich ein junger Mensch von > 7 bis 18 Jahren Christiane Koban aus Lö misch au, sowie der Dienstknecht Johann in seinem Logis erhängt habe. Bald darauf trat aber das Gerücht auf, Georg Heinrich Meltke aus Weißenberg von der wider sie nach daß wohl in diesem Falle eine Strangulation von fremder Hand bez. ein 8 218 des St.-G.-B. bez. K 49 Ides St.-G.-B. erhobenen Anklage Todtschlag vorliegen werde, da man am Kopfe de- Todten Contufionen freigesprochen. Die Geschwornenbank bestand aus den Herren wahrgenommen hatte und der Körper in einer Lage gefunden wurde, die Gutsbesitzer Tränkler auS Eckardtsberg, Gutsbesitzer Eckardt aus Ober- einen Selbstmord unwahrscheinlich erscheinen läßt. herwigsdorf, Rittergutsbesitzer Martini auf Mittelsohland a. R., Vor- — Leipzig, 2. April. (L. N.) Einem auswärtigen Butterhändler Werksbesitzer Schönfelder aus Ostritz, Rittergutspachter Vogel aus Harthau, wurde am vorgestrigen Abend von seinem in dem Hofe eines hiesigen Gast- FreigutSbesitzer Schneider aus Briefing, Rittergutsbesitzer v. Zenker auf Hause- eingestellten Wagen «ine Wanne mit etwa 10 Kannen Butter und Dahren, Rittergutsbesitzer v. Zenker auf Semmichau, Gutsbesitzer Conte eine andere Wanne mit etwa 30 Pfund gestohlen. Die Polizei kam aus Dittelsdorf, Rittergutsbesitzer v. Zenker auf Gersdorf, Fabricant jedoch dem Diebe sehr bald auf die Spur und erhielt deshalb ein Criminal- Fabian auS Großschönau und Kaufmann Pusch aus Zittau (Obmann); schutzmann den Auftrag, den Spitzbuben, einen oft, darunter 3 Mal mit der Gerichtshof aus Herrn Bezirks-Gerichts-Director von Mücke, Zuchthaus bestraften Handarbeiter aus Connewitz, zu fistiren. Der Beamte Präsident, und den Herren Gerichtsräthen Zscheile aus Zittau und traf auch den Mann in seiner Wohnung in Connewitz an und tran-por- v. Metzsch von hier. Die öffentliche Anklage führte Herr Staatsanwalt tirte denselben auf der Chaussöe nach der Stadt zu. Unterwegs ergriff der JaSpis auS Zittau, die Vertheidigung für die Koban Herr Advocat Mensch jedoch plötzlich die Flucht, wurde natürlich von dem Beamten vcr- Seysert, für Meltke Herr Advocat vr. Höckner von hier. folgt und setzte nunmehr seiner Wiederergreifung den gewaltthätigsten Wider- Bautzen, 1. April. Während die Wider die verehel. Richter stand entgegen. Er würgte den Beamten am Halse und konnte erst unter geb. Weinhold aus Lodzky, z. Z. in Poritsch, wegen Meineides ge- Beihilfe mehrerer Civilpersönen überwältigt, gebunden und auf einem Karren führte Untersuchung am 29. März d. I. durch eine Freisprechung forttransporiirt werden. beendet wurde, erhieltder heute unter derselben Anklage stehende Wirth- — Was die Entstehungsursachc des Feuers in Altenberg (siehe schaftsgehilfe Nicolaus Behrk aus Cölln nach Verneinung vor. Nr.) anlangt, so wird Brandstiftung vermuihet und ist der Be. der auf Meineid gerichteten Frage wegen fahrlässigen Falsch- fitzer de- Gasthof- „zum Löwen", wo da« Feuer au-brach, gefänglich ein- eides eine Strafe von 9 Monaten Gefängniß. Behrk hatte in gezogen worden. cinem wider ihn vom Wirthschaftsbesitzer Johann Löschau in Cölln — sAntwort statt Rückantwort.) Ein Hallenser Student wegen Bezahlung eineS Darlehnsrestes von 18 beim hiesigen königl. wendete sich in einem launigen Schreiben an den deutschen General-Post- Gerichtsamt anhängig gemachten Proccß den durch Parteivereinbarung meister vr. Stephan mit dem Bemerken, daß, so zweckmäßig es auch sei, ihm zurückgeschobenen und auferlegten Eid, daß er sich mit dem Kläger neben den gewöhnlichen Correspondenz-Karten auch gleichzeitig rothe Karten auf dessen ausdrückliche Aufforderung im Laufe d. I. in dessen Wohn- mit einem Anhängsel „Rückantwort" zu besitzen, diese letztere Bezeichnung bei ung bezüglich ihrer gegenseitigen Guthaben und Forderungen be- ausbleibenden Geldbriesen ihn doch stets frappirt habe. Eine „Rückantwort" rechnet, daß sich hierbei für Klägern ein Guthaben von 19 Gr. 2 Pf. existire factisch nicht. Auf einen Brief erfolgte eben nur eine „Antwort", oder 1 ^92 ergeben, mit welcher Berechnung sich Kläger unter Der General-Postmeister theilte dem Studenten mit „Wendung der Post" so denausdrücklichen Worten „nun, so gieb das Geld her" einverstanden fort mit, daß die Ermahnung allerdings richtig sei und daß bei einem erklärt und daß Beklagter darauf jene 1 92 sofort an Klägern Neudruck der „Karten mit Rückantwort" der falsche Ausdruck geändert auSgezahlt habe, das Geld auch vom Kläger angenommen worden sei, werden solle. am 29. October 1875 geleistet und, wie Kläger behauptet, dem ganzen — sEin Reiterstückchen ! Au- Potsdam geht dem „Sporn" Umfang nach wissentlich falsch. Während der Untersuchung und auch folgende Miitheilung zu: Das nach einem Diner noch versammelte Offizier-