Volltext Seite (XML)
3241 zur Zeit deS HaferdreschenS zu Hölisch geäußert: sie sollten doch aus der Scheune Hafer zu ihm bringen, und als ihm Hölisch darauf ent gegnet, daß sie keinen Sack hätten, dem Letzteren einen solchen zu diesem Zwecke geliehen. Nach Aussage der verehel. Mros endlich hatte Wagner ihr vorgestellt: daß sie, da sie wenig Lohn bekämen, sehen müßten, wo sie blieben und damit die Aufforderung verbunden, ihm Getreide zu bringen. Durch diese Aeußerung will die Mros erst zur Entwendung von Raps veranlaßt worden sein, bei besten Verkauf an Wagner sie demselben mitgetheilt habe, daß sie diesen Raps im Stillen genommen habe. Freilich gingen Urban, Hölisch und die Mros später von diesen Angaben zurück; allein die Gründe, die sie dafür vorbrachten, erschienen um so weniger plausibel, als der Widerruf ihrer Aussagen von ihnen erst zu einer Zett erklärt worden war, zu welcher Wagner und der Müller Ackermann aus Briefing aus der Haft wieder entlassen worden waren, eine Beeinflussung jener Zeugen also recht wohl hatte statt finden können. Und daß eine solche in der That stattgefunden hatte, ergab die durch ein anderes Zeugniß unterstützte Aussage Rausendorf's Nach seiner glaubhaften Versicherung hatte ihn Wagner von Zimpe brieflich nach Plteskowitz bestellt und hier hatte sein Lehrherr ihn zur Aenderung seiner Wagner'n allerdings belastenden Aussage zu seinen Gunsten zu bestimmen gesucht und zwar mit dem Erfolge, daß Raufen- dorf Anfangs seine Aussage auch wesentlich abänderte, sehr bald aber, als ihm nachgewiesen wurde, daß er unmittelbar zuvor mit Wagner in Verdacht erregender Weise verkehrt habe, zu seinen ursprünglichen Depositionen zurückkehrte, bei denen er insbesondere auch in der Haupt verhandlung stehen blieb. Dazu kam noch ein weiterer Umstand. Als am 18. Februar v. I. der Gensdarm Liebsch mit dem Ortsrichter Stephan zu Wagnern kam und ihn unter der Mittheilung, daß Raps gestohlen worden sei und die Spur in seine Mühle weise, fragte: ob er Raps in seiner Behausung habe, stellte der Angeklagte dies wieder holt in Abrede und vermaß sich, als sodann der Gensdarm ihm er öffnete, daß er dann bei ihm eine Aussuchung nach Raps veranstalten müsse, sogar zu dem Ausrufe: dies könne man thun; aber so wahr Gott im Himmel lebe, werde man in seinem Hause kein Körnchen Raps finden! Anfangs gelang es allerdings nicht, den Raps zu finden, da er sehr gut versteckt war. Nach einer Weile aber, als dem Gensdarm der Versteck des Rapses von Rausendocf mitgetheilt worden war und als derselbe Wagner'n die Schlüssel zu einer Kammer abverlangte, die vorher offen gestanden hatte, deren Thür inzwischen aber von Wagner'n mit Mehlsäcken versetzt worden war, entfiel dem Letzteren der Muth und er bat den Gensdarm Liebsch: er möge doch ihn und seine Familie nicht unglücklich machen und nicht in die Kammer gehen, es komme ihm auf 20 oder 30 Thaler nicht an. Allein der Gensdarm wider stand dem Versucher, öffnete die Kammer und fand in ihr 10 mit Raps gefüllte Säcke im Gewichte von 1525 Pfund! Auch da legte sich Wagner wieder auf's Bitten und ersuchte Liebschen: er möge doch blos einen Sack Raps in Beschlag nehmen, die anderen Säcke aber nicht beachten, was selbstverständlich Liebsch ebenfalls von der Hand wies Nach langem Hin- und Herreden war ihm endlich Wagner geständig, daß dieser Raps, wenigstens zum Theil, von den Plieskowitzer Hofe- arbeitern herrühre, was auch Rausendorf bestätigen konnte. Außerdem nahm der Gensdarm 4 Sack Gerste im Gewicht von 341 Pfd., 3 Sack Korn im Gewicht von 449 Pfd. und 2 Sack Weizen im Gewicht von 319z Pfd. in Beschlag, die wenigstens zum Theil ebenfalls aus der selben Quelle stammen sollten. Ueberdies hatte Wagner nach Ver sicherung Rausendorf's davon bereits 2 Sack Weizen an seinen Com- pagnon Holzinger verkauft, 2 bis 3 Sack aber selbst vermahlen, nicht minder 2 oder 3 Sack Korn an den genannten Holzinger und 15 bis 18 Sack Hafer an den Schankwirth Schönberg verkauft, waS der Letztere als in der Hauptsache richtig bezeichnete. All' diesen Erhebungen gegen über vermochte Wagner sich im Wesentlichen nur darauf zu berufen, daß er die Geständnisse in der Angst, ohne zu wissen, was er rede, abgelegt habe, obschon er von dem unredlichen Erwerb des Getreides und des Rapses Seiten der Hofearbeiter keine Kenntniß gehabt, ja solchen nicht einmal vermuthet habe. Allein der Gerichtshof schenkte diesen Betheuerungen keinen Glauben, sondern erachtete dem Anträge der königlichen Staatsanwaltschaft gemäß, welche sowohl die gewerbs mäßige, wie die gewohnheitsmäßige Hehlerei für erwiesen hielt, während die Vertheidigung, solches bestreitend, für die Freisprechung Wagner's cintrat, wenigstens die gewerbmäßige Hehlerei für bewiesen und ebenso auch die Wagner'n zur Last gelegte Bestechung, insofern derselbe den Gensdarm Liebsch, sonach einen Beamten, durch Versprechung eines Geschenkes zur Unterlassung der Aussuchung in der Kammer und der Beschlagnahme des RapseS, mithin zu einer Pflichtwidrigkeit zu be stimmen gesucht hatte. Auf Grund von § 260 verbunden mit tz 259, 262 und 32, sowie von 8 333 des Strafgesetzbuches wurde Wagner deshalb zu Zuchthausstrafe in der Dauer von 1 Jahre und 1 Monate, sowie zu Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 2 Jahre verurtheilt, auch wurde auf die Zulässigkeit von Polizeiaufsicht wider ihn erkannt; dagegen erfolgte seine Freisprechung von der Anklage der gewohnheitsmäßigen Hehlerei. — Rausendorf'en war Beihilfe zu der Hehlerei seines Lehrmeisters um deswillen beigemessen worden, weil er in Folge einer von Wagner ihm im Allgemeinen ertheilten Anweisung, den Plieskowitzer Hosearbeitern das von ihnen gebrachte Getreide abgenommen, es gewogen und dann zu den bereits vorhandenen Vorräthen gleicher Gattung geschüttet hatte, obschon er, wie er nicht abredig war, Anfangs vermuthet und später sogar gewußt hatte, daß dieses Getreide von ihnen gestohlen sei. Er berief sich nun darauf, daß es ihm nicht beigekommen sei, die strafbare That seines Lehrherrn dadurch zu fördern und zu unterstützen, er vielmehr nur dem Befehle seines Meisters gehorcht habe. Entgegen der Ansicht der königlichen Staatsanwaltschaft und conform mit den Ausführungen des Vertheidigers hielt der Gerichtshof nicht für bewiesen, daß Rausendorf den Willen gehabt habe, die verbrecherische Handlung seines Meisters zu unter stützen und ebenso wenig konnte für bewiesen erachtet werden, daß gerade dasjenige Getreide, welches er abgenommen und gewogen hatte, wirklich von den Hofearbeitern gestohlen worden sei, wennschon eine starke Vermuthung dafür sprach. Es erfolgte daher die Freisprechung Rausendorf's. Als Gerichtsschöffen fungirten die Herren Kaufmann Hölzer, Fabrikbesitzer Weigang, Strumpffabricant Oswald und Kunst gärtner Bulnheim von hier. Die königliche Staatsanwaltschaft ver trat Herr Staatsanwalt Petri, die Vertheidigung Wagners führte Herr Advocat Richard Schanz aus Dresden, die Rausendorf's aber Herr Advocat vr. Kunath aus Dresden. 2 Zittau, 27. Novbr. Die heutige Hauptverhandlung endigte mit einer Verurtheilung des 29 Jahre alten Handarbeiters Carl Wil helm Fiedler aus HerwigSdorf bei Löbau wegen Unterschlagung auf Grund § 246 des Neichsstrafgesetzbuches zu Gesängnißstrafe in der Dauer von 1 Jahr 3 Monaten, sowie zum Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf die Dauer von 3 Jahren. Der berektS bestrafte Fiedler, welcher beim Straßenbauunternehmer Weidlich in Löbau als sogenannter Vorarbeiter im Dienst gestanden, räumte ein, vom Zahlmeister Weid- lichs, Carl Pohl, am 16. Septbr. l. I. in der Becker'schen Schank- wirthschaft in Kemnitz die Summe von 255 mit der Veranlassung, solche als Arbeitslöhne an die in dortiger Gegend bei einem Straßen bau beschäftigten Arbeiter auszuzahlen, übergeben erhalten, das Geld aber in seinen Nutzen verwendet zu haben. Von dem unterschlagenen Gelbe aber war bei Fiedler's Verhaftung in Leipzig nicht ein Pfennig mehr vorhanden. — Vorsitz und Anklage waren durch die Herren Ge° richtsrath Wacker und Staatsanwalt Jaspis vertreten; eine Vertheidig- ung fand nicht statt. Vermischte-. — Leipzig, 27. November. In der Werkstatt seines Meisters stach ich vor einigen Tagen ein exaltirter Schuhmachergeselle plötzlich ein Nester in die Brust. Man schaffte ihn ins Krankenhaus, woselbst er an der Verletzung gestorben ist. — Vorgestern hat sich hier eine 70 Jahre alte, in dürftigen Verhältnissen lebende Witwe erhängt. — Zwickau, 26. November. (Dr. I.) Gestern verunglückte in der Köppen'schen Vigognespinnerei hierselbst die 16 Jahre alte Fabrikarbeiterin Drechsel au« Schedewitz, indem sie vom Riemen der Krempelmaschine erfaßt und infolge dessen um die Welle gedreht wurde. Die Unglückliche wurde n vollständig besinnungslosem Zustande in das KreiSkrankenstift gebracht, woselbst sie jedoch bald nach ihrer Ankunft gestorben ist. ES ist ihr ter inke Unterarm vom Körper gänzlich abgetrennt worden; außerdem aber hat le mehrere Bein-, Schädel- und Rippenbrüche erlitten. — Schwarzenberg, 25. November. (Dr. I.) Die Familie de« Zretschneidergehilfen Lange allhier wurde vorgestern von einem Unglück«, alle heimgesucht. Deren 13jährige Tochter ging in der Bretmühle in dem Augenblick« an einem Wagen, auf welchen Klötzer aufgeladen wurden, nahe vorüber, al« da« oberste Klotz in« Rollen gerieth, sie über Genick und Schultern traf, niederwarf und auf der Stelle tödtete. Die Familie