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3121 sei erwähnt, daß nächstes Jahr im Juli die Actien der Leipzig- Dresdener Bahn gegen die schon erwähnten Nsntenscheine umgetauscht werden. Auf eine Actie von 100 Thlr. wird ein Rentenschetn von 1OOO^L auSgehändigt. Die letzten Dividenden« und Superdividenden scheine vom 1. April 1877, werden bereits am 1. Januar 1877 mit 31 pro Stück eingelöst. — An dem Reinertrag der Reichspost ist das Königreich Sachsen mit etwa 12^ Proc. betheiligt (12,47 74 Proc.) Nach der soeben erschienenen Ueberstcht der Reichseinnahmen und Ausgaben im Jahre 1875 beträgt Sachsens Antheil an den Poflüberschüssen dieses Jahres 320,248 — sEin gefeierter Dresdener Künstler.s Unser Pro fessor Schilling wird jetzt in Wien als der Schöpfer des dortigen, glänzend gelungenen Schillermonumentes hoch gefeiert. Aus 44 Ent würfen, die seinerzeit vorlagen, wurde der Schilltng'sche mit großer Majorität gewählt. Als Honorar erhielt Prof. Schilling 25,000 Fl. o.W. — In der Rathsplenarsitzung vom 7. November ist bei Be- rathung der Einnahmepositionen des Haushaltplans für 1877 ein von einem Rathsmitgliede gestellter Antrag auf Erhöhung der Hunde steuer von 9 auf 20^/6. mit Vorbehalt näherer Feststellung von Modifikationen, namentlich zu Gunsten der Besitzer von Kettenhunden, von der Mehrheit zum Beschluß erhoben worden. Leipzig, 15. November. Die fortschrittlich gesinnten Mitglieder des hiesigen städtischen Vereins (30 an der Zahl) haben ihren Austritt aus letzterem erklärt. Die betreffenden Mitglieder fühlten sich zu diesem Schritte hauptsächlich veranlaßt durch die nach ihrer Ansicht erwiesene Thatsache, daß der städtische Verein „nur und aus schließlich nationalliberale Mitglieder zu dulden gesonnen ist". Zwickau. (Dr. I.) Der Comit« der hier seit dem Jahre 1862 bestehenden, zum Zwecke der Heranbildung guter Unteraufseher, Steiger, Werkmeister re. gegründeten und durch die Beiträge der Steinkohlen bauvereine und Kohlenwerksbesitzer des hiesigen Regierungsbezirks, sowie durch einen vom Staate und bez. der hiesigen Stadt gewährten jährlichen Zuschuß unterhaltenen Beraschule hat seinen Bericht über das 14. Schuljahr 1875/76 herausgegeben. Hiernach wird der Unter richt, welcher sich in 3 Classen und einer Präparande auf Deutsch, Rechnen, Mathematik und Physik, Mineralogie, Chemie und Geognosie, Bergbau und Maschinenkunde, Markscheiden, Zeichnen, Bergpolizei und Rechnungswesen erstreckt, zur Zeit von dem Bergschuldirector Schulz und 2 Lehrern ertheilt. Am Schluffe des am 4. October 1875 be gonnenen und am 18. Juli 1876 mit Schlußprüfung beendeten Schuljahres betrug die Schülerzahl 53. Prämiirt wurden nach er folgter Schlußprüfuug 5 beziehentlich der 1., 2. und 3. Classe ange hörige Schüler, belobigt 2 Schüler aus Präparande. Seiten der Schüler der 1. Classe fand unter Führung des Bergschuldirectors im Laufe des Schuljahres der Besuch einer größern Anzahl Werke des Lugau-Oelsnitzer Bezirkes statt. Die Bergschulsammlungen haben theils durch den Ankauf einer Anzahl von Modellen, theils durch Schenk- ungen von Markscheider- und Meßinstrumenten, sowie einer größern Anzahl von Büchern im vergangenen Schuljahre eine wesentliche Be reicherung erfahren. Nach der dem Berichte beigegebenen Rechnungs- Übersicht hatte die Anstalt am Schluffe des Schuljahres 1875/76 einen Cassenbestand von 15,936,o» aufzuweisen, indem die Summe der Einnahmen 27,584,8s worunter 5100 Staatszuschuß, die Summe der Ausgaben aber 11,647,»» betrug. Berlin, 15. November. Heute Nachmittag ist der Kaiser mit dem Kronprinzen zu einem Besuch beim Herzog von Sagan nach Sagan abgereist. Wie die „Provinzial-Correfpondenz" mittheilt, ge denkt Se. Majestät von dort am Donnerstag Mittags über Breslau nach Pleß zur Theilnahme an den vom Fürsten von Pleß am 17. und 18. veranstalteten größeren Jagden M reisen, am Sonntag aber von Pleß nach Breslau zu gehen, dort das Mittagessen bei dem Offizier- Corps des Lrib-Kürassier-Regiments einzunehmen und sodann nach Berlin zurückzukehren. — Der Kaiser wird an seinem bevorstehenden siebenzigjährigen militairischen Dienstjubiläum auch durch ein Geschenk der könig lichen Familie erfreut werden. Im Auftrage der letzteren hat nämlich der Direclor der Akademie der Künste, Anton v. Werner, ein großes Gemälde angefertigt, das die Kaiserproclamation im Schlosse zu Versailles am 18. Januar 1871 darstellt. — 6 Der Bundesrath hat beschlossen, daß Exemplare ein gezogener Falschstücke von Reichs münzen Behufs der Vereinigung zu einer sachgemäß geordneten Sammlung an das Münzmetalldepot des Reiches (bei der königl. preußischen Münze in Berlin) einzusenden sind. — Bezüglich der von der Reichs-Regierung eingeleiteten Vor arbeiten für den Abschluß eines Handelsvertrages mit Oester reich-Ungarn erfährt die „N.-Z." nach genauen Erkundigungen, daß beabsichtigt wird, eine Anzahl von Reichs-Commissarien nach Wien zu entsenden und daß bei der Wahl derselben darauf Bedacht ge nommen werden soll, durch Kenntniß der besonderen Verhältnisse in den einzelnen Bundesstaaten den Wünschen derselben Rechnung zu tragen, so daß die Commissare aus verschiedenen Bundesstaaten ge wählt werden möchten. Es wird indessen die Sendung der Com missare erst erfolgen, wenn die jetzt eingeleiteten Vorarbeiten auf dem Correspondenzwege abgeschlossen sein werden. — Die neueste Nummer der „Provinzial-Correspondeuz" schließt einen längeren Artikel über das Reichsjustizgesetz mit dem Satze: „Die Summe der Bedeutung dessen, worüber der Reichstag mit den Regierungen einig sei, wäre zu groß und gewaltig, als daß man für möglich halten sollte, daß an den noch bestehenden Differenzen das ganze Werk scheitern könnte. Der Gewinn für die deutsche Na tion bestehe nicht in einzelnen Punkten, sondern in dem ganzen großen Werke. Wer auf dieses seinen ganzen Blick richte, werde an die letzte Berathung mit der Ueberzeugung und dem Willen Herangehen, es müsse gelingen, und darum werde es auch gelingen." (Einstweilen aber er mahnen sogar die Blätter der National liberalen den Reichstag, estzustehen. In einer Reihe von Fragen dürfe der Reichstag dein Bundesrathe (soll heißen der preußischen Regierung) nicht nach- geben, wenn nicht, wie die „Magdeb. Ztg." es ausdrückt, geradezu eine Verschlechterung des jetzigen Rechtszustandes herbeigeführt werden oll. „Entziehung der Preßvergehsn von den Schwurgerichten und ihre Ueberweisung an rechtsgelehrte Richter, Einführung des Zeugniß zwanges für das gejammte Redactionspersonal. Verminderung der Garantien der richterlichen Unabhängigkeit, Stärkung der Staats anwaltschaft und Schwächung der Vertheidigung — das ist das Quar tett, worin der BundeSrath Nachgiebigkeit der Volksvertretung er heischt. In hundert andern Punkten ist dem Bundesrathe uachgegeden worden, hierin sollte aber der Reichstag unerbittlich sein." — (Die „Dr. N." bemerken: „Wir haben es leider verlernt, auf den Reichs tag zu rechnen. Zu oft sind wir enttäuscht worden. So ungefähr wird es kommen: Bei der 2. Lesung der Justizgesetze wird eine mehr oder minder große Mehrheit sich gegen die Verschlechterung des öffent- lichen Rechtszustandes in Deutschland aussprechen und es werden dabei höchst erbauliche und tapfere Reden gehalten. Der neue Reichscanzler- amts-Präsident Hofmann und der Justizminister Leonhardt werden darüber besorgt die Blicke nach Varzin lenken und eines schönen Wintertages erscheint im Reichstage die bekannte Kürassier-Uniform mit dem schwefelgelben Halskragen. Es wird von der hohen Bedeut ung der Justiz-Einheit, der Folgenschwere des Augenblicks, der Ver antwortlichkeit der Vertagung der Justizreform gesprochen, die Ver trauensfrage gestellt, mit dem Rücktritte gedroht werden — und ... um Gottes Willen, jetzt, wo der Orient in Flammen steht, Rücktritt? ...nein, niemals! lieber muthst man dem deutschen Volke einen Rückschritt im Rechtsleben und den öffentlichen Freiheiten zu und bei der 3. Lesung wird der „Hammelsprung", so hoch auch diesmal de-: Stock gehalten wird, prompt besorgt. Und das deutsche Volk? „Muß es eben leiden!"") — 6 Hinsichtlich der künftigen Form der Eidesleistung bestimmt § 53 der Strafproceßordnung: der Eid beginnt mit den Worten: „Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden" und schließt mit den Worten: „So wahr mir Gott helfe." §'54 be sagt ferner: „Der Eid wird mittelst Nachsprechens oder Ablesens der die Eidesnorm enthaltenden Eidesformel geleistet." Die Reichsjustiz- Commisston hat hierzu noch den Zusatz gemacht: „Der Schwörende soll bei der Eidesleistung die rechte Hand erheben." Die Commissiou bat jedoch mit der Bestimmung hierüber, worin das Wesentliche der Eidesleistung bestehe, nicht entscheiden wollen. Eben so wenig hat man beabsichtigt, mit dieser Bestimmung die Anwendung anderer, zeither üblicher Gebräuche neben der Emporhebung der rechten Hand verbieten zu wollen. Selbstverständlich kann jedoch der Richter zur Vornahme oder Befolgung solcher Gebräuche den Schwörenden nicht wider dessen Willen auffordern; vielmehr ist die Befolgung solche?