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No. L2» Mittw-ch, dm 7. Jimi L87«. Aachener Nachrichten l 's : Verordnungsblatt der Kreishauptmannschast Bautzen zugleich als Conststorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaften Bautzen und Löbau, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Hermhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. i In der Zeit vom 29. bis 30. April d. I. sind von den an dem von Mittelbach nach Oberlichtenau führenden Communicationswege stehenden Kirsch, bäumchen 3 Stück böswilliger Weise umgebrochen worden. Behufs Ermittelung des Thaters wird dies hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht. Bautzen, am 2. Juni 1876. Der Königliche Staatsanwalt daselbst. ! - Petri. In der Nacht vom 20. zum 21. Mai dies. Js. sind nach Zerschneiden des Strohdaches einer an ein Wohnhaus in Türchau angebauten Scheune und Einsteigen durch die so entstandene Oesfnung aus einer Wohnstube und der Hausflur dieses Hauses unter anderen wiedererlangten Gegenständen ein Stück Brod von mehreren Pfunden, etwa eine halbes Stückchen Butter. 8 Stück Eier, ein Taschenmesser mit gelben Schalen, eines dergleichen mit weibgelben Schalen, aus deren jeder in der Mitte sich ein schwarzes, ovales Plättchen befunden, und '/i Pfund Rindstalg, gestohlen worden, was behufs Ermittelung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit bekannt gemacht wird- Reichenau, am 1. Juni 1876. Das Königliche Gerichtsamt. . , Im Auftrage: Berthold» G.-Rfdr. , B e k a rr n t m a ch rr n g. Wie das Commando des IV. Infanterie-Regiments No. 103 anher mitgetheilt hat, werden auch in diesem Sommer und zwar vom 7. dieses Monats an aller 14 Tage Mittwochs von 6—7 Uhr Nachmittags Platz-Musiken der hiesigen Militairkapelle in den Promenaden gegenüber dem landständischen Seminare stattfinden. Indem man die hiesige Einwohnerschaft hiervon in Kcnntnib setzt, will man nicht unterlassen, erneut darauf aufmerksam zu machen, daß während dieser Platzmusiken auf demjenigen Promenadentheile, in welchem concertirt wird, und zwar auf sämmtlichen Promenadenwegen Mischen dem äußeren Lauenthore und der Hauptstraße, das Fahren und Verweilen mit Kinderwagen verboten und den Kindern, dafern letztere sich nicht in Begleitung ihrer Eltern oder Erzieher be finden, der Zutritt unbedingt untersagt ist. Bautzen, den 2. Juni 1876. DerStadtrath. ' Löhr, Brgrmstr. Kr^ B e t o n n t m a eh rr n g. Hierdurch wird in Erinnerung gebracht, daß der unterzeichnete Bezirksschulinspector nach 8 28 al. 7 der Ausführungs-Verordnung von allen ausfallenden Schultagen, soweit sie nicht durch Gesetz oder allgemeine Anordnung hinreichend bestimmt sind, rechtzeitig in Kenntniß zu setzen ist. Löbau, den 5. Juni 1876. Der Königliche B e z i r t s s ch u N n f v e c t o r. Schulrath «rüllich. Bekannt m a ch m rr g. Da der Unterzeichnete den 16. Juni seinen Urlaub anzutreten gedenkt, so werden die Schulvorstände hiesigen Bezirkes ersucht, die Pensionsbeiträge, wenn irgend möglich, in den Tagen vom 8.-10. Jimi, Vormittags von 10—12 und Nachmittags von 3—5, gegen Empfangnahme der Quittung auf hiesiger Expedition abliefern zu wollen. Löbau, den 5. Juni 1876. . D e r K ö n i g l ich e B e z i r k s sch u l i n s p e c t o r. ' ' , ' ' ' '' Schulrath Grülltch. A uc t i o n. In dem Verkaufsladen des Klempners Gustav Lehmann allhier, der neuen Bürgerschule gegenüber, sollen Freitag, den S. Juni 1876, von Borm. 9 Uhr an und nach Befinden an dem darauf folgenden Tage eine große Anzahl Tisch- und Hängelampen, 42 Stück Vogelbauer, verschiedene Kannen, Kocher, Töpfe, Formen, sowie noch andere Klempnerwaaren und eine Klempnerpresse gegen sofortige baare Bezahlung gerichtlich versteigert werden. Königl. Handelsgericht im Bezirksgericht Bautz en, am 2. Juni 1876. Dürisch.—— Suh hastationsbekanntmachung. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 8. August 1876 das zu der Eoneursmasse des Leinwandfabricanten Ehristinu Gottlob Ehrenreich Lehmann zugehörige Hausgrundstück No. des Eatasters und No. 17 des Grund- und Hypothekenbuchs für Niederneukirch, welches Grundstück am 16. Mai 1876 mit Berücksichtigung der Oblasten auf 15,Wv Mark — - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden. Es haben sich daher Diejenigen, welche dieses Grundstück zu erstehen gesonnen sind, an gedachtem Tage Vormittags vor 12 Uhr, widrigenfalls sie zum Bieten nicht zugelassen werden, an hiesiger Gerichtsstelle anzumelden, über ihre Zahlungsfähigkeit auszuweisen, ein Gebot zu thun und sich zu gewärtigen, daß Mittags 12 Uhr nach Auctionsgebrauch werde verfahren Und das Grundstück dem Meistbietenden werde zugeschlagen werden. Der Ersteher hat sofort im Bietungstermine den zehnten Theil der Erstehungssumme baar zu erlegen oder sicher zu stellen, im künftigen Adjudications- termine aber, bei Verlust des Erstehungsrechts und des zehnten Tbeils der Erstehungssumme, den dritten Theil derselben, unter Einrechnung des bis dahin bezahlten Betrags, baar zu erlegen. Für die Bezahlung des dann noch verbleibenden Rückstands jener Summe ist die Vorschrift in 8 15 des Gesetzes vom 30. Juni 1868 tGesetz- und Verordnungsblatt Seite 445) maßgebend. Hierbei wird bemerkt, daß das Grundstück zum Betrieb der Leinwandfabrication eingerichtet ist. Auch wird gleichzeitig bekannt gemacht, daß die vorhandenen Jaguardmaschinen, Webstühle und sonstigen zum Betrieb der Fabrikation erforderlichen Utensilien ain darauf folgenden Tage, den 9. August 1876, von 9 Uhr Borm, ab an Ort und Stelle im Lehmann'schen Hause in Niederneukirch nach Auctionsbrauch öffentlich versteigert werden sollen. Bischofswerda, am 30. Mai 1876. ' Das Königliche Gerichtsamt. "... 3 >4^ ' N' -I -I Manittus. ' K.