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L<mn<r«tag, dm S. Mär; No SI 187« auhmer E Nachrichlw Verordnungsblatt der KreishmptmannschM Bautzen zugleich als Consistorialbehörde der Oberlaufitz. Amtsblatt der Amtshauptmannschaft Bautzen, der Gerichtsämter Bautzen, Schirgiswalda, Herrnhut, Bernstadt, Ostritz, Reichenau, der Stadträthe zu Bautzen und Bernstadt, sowie der Stadtgemeinderäthe zu Ostritz, Schirgiswalda und Weißenberg. Die „Bautzener Nachrichten" erscheinen (außer Sonn- und Festtags) täglich Abends 6 Uhr für den folgenden Tag. — Abonnementspreis bei der Expedition sowie bei allen kaiserlichen Postanstalten vierteljährlich 3 Mark, monatlich 1 Mark. — Insertionsbetrag für den Raum einer Spaltzeile 13 Pf. — Kleinere Inserate, welche bis früh 9 Uhr eingehen, können noch in der Abends auszugebenden Nummer Ausnahme finden. — Alle als solid bekannten Annoncenbureaus nehmen, ohne daß dadurch Mehrkosten entstehen, Inserate für die „Bautzener Nachrichten" entgegen; desgleichen die Herren Anicke in Löbau, Lippitsch in Schirgiswalda, Hilbenz in Weißen berg, Döring in Ebersbach, Buhr in Königshain bei Ostritz, F. M. Reußner in Ober-Cunnersdorf und Johann Carl Heinze in Cunewalde. Genepnlvevov-nnng der Kreishauptmaunschaft Bautzen, die Legitimationsscheine zum Gewerbebetrieb im Umherziehen an Bundesausländer betreffend. Die Amtshauptmannschaften und Stadträthe hiesigen Regierungsbezirks werden hiermit darauf hingewiesen, daß die in der Bekannt machung des Reichscanzleramtes vom 4. Februar 1873, betreff-nd die Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umher ziehen an Ausländer (Centralblatt für das Deutsche Reich vom Jahre 1873 No. 1 Seite 2) bezeichneten Behörden der einzelnen Bundes staaten zur Ausstellung von Legitimationsscheinen zum Gewerbebetrieb im Umherzrehen an Bundesausländer befugt sind. Sofern daher, wie dies nach eingegangenen Anzeigen bisher wiederholt geschehen ist, in Zukunft Bundesausländer, welche mit der artigen Legitimationsscheinen von zur Ausstellung derselben nicht befugten Behörden versehen sind, wegen Lösung von Gewerbesteuerscheinen bei den Polizeibehörden hiesigen Bezirks sich melden oder sonst betroffen werden, ist denselben der Gewerbesteuerschein zu verweigern und der ungültige Legitimationsschein abzunehmen, auch in jedem einzelnen Falle Anzeige anher zu erstatten. Bautzen, den 23. Februar 1876. Alk Kreisyauptmannschaft. von Benst. Nächster Amtstag in Herrnhut Freitag, den 3. März, von Vormittags 10 Uhr ab. König!. Amtshauptmannschaft Löbau, den L6. Februar 1876. von Thtelau. Hippner. Bei dem unterzeichneten Stadtrath sind auf das Jahr 1876 das 1., 2. und 3. Stück des Gesetz- und Verordnungsblattes für das Königreich Sachsen, enthaltend: No. 1) Bekanntmachung, die Bewilligung einer in dem Regulative der Lockwitzer Sparcasse enthaltenen Ausnahme von bestehenden Gesetzen betreffend, vom 20. December 1875; No. 2) Bekanntmachung, die Besteuerung des Malzextrakts betreffend, vom 24. December 1875; No. 3) Bekanntmachung, die Concessionirung der Allgemeinen Nersicherungs-Actiengesellschast „Union" zu Berlin betreffend, vom 29. December 1875; No. 4) Bekanntmachung, eine Anleihe des Steinkohlenbauvereins „Kaisergrube" zu Gersdorf betreffend, vom 30. December 1875; No. 5) Verordnung, eine Bestimmung hinsichtlich der Beerdigung der Leichen von Selbstmördern betreffend, vom 3. Januar 1876; No. 6) Verordnung, die Beurkundung des Todes von im Königreiche Sachsen sterbenden Angehörigen anderer Staaten betreffend, vom 3. Januar 1876; No-7) Verordnung, eine Ernennung für die erste Kammer der Ständeversammlung betreffend, vom 4. Januar 1876; No. 8) Bekanntmachung, Abänderungen der Postordnung vom 18. December 1874 betreffend, vom 17. Januar 1876; No. 9) Bekanntmachung, eine Anleihe der Actienbierbrauerei zum Feldschlößchen in Dresden betreffend, vom 17. Januar 1876; No. 10) Verordnung, die Deutsche Wehr-Ordnung betreffend, vom 20. Januar 1876; No. 11) Bekanntmachung eines anderweiten Nachtrags zu den Statuten des Verdienstordens, vom 2. Februar 1876; No. 12) Bekanntmachung eines ander weiten Nachtrags zu den Statuten des Albrechtsordens, vom 2. Februar 1876; No. 13) Bekanntmachung einer Urkunde über die Stiftung eines allgemeinen Ehren zeichens, vom 2. Februar 1876; No. 14) Bekanntmachung, die Bewilligung der in den Statuten der Spar- und Leihcasse zu Colditz enthaltenen Ausnahmen von bestehenden Gesetzen betreffend, vom 15. Januar 1876; No. 15) Decret wegen Bestätigung der Einguartierungs-Ordnung für die Stadt Zittau, vom 2. Febr. 1876; No. 16) Bekanntmachung, die Wiedereinberufung der Ständeversammlung betreffend, von; 7. Februar 1876, sowie auf dieses Jahr du No. 1 bis mit 4 des ReichSgesetzblatteS, enthaltend: No. 1107) Gesetz, betreffend die Aufnahme einer Anleihe für Zwecke der Telegraphenverwaltung, vom 3. Januar 1876; No. 1108) Zweite Bekanntmachung, betreffend die Anwendung der 88 42 und 43 des Bankgesehes von; 14. März 1875, vom 7. Januar 1876; No. 1109) Gesetz, betreffend die Abänderung des Artikel 15 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873, vom 6. Januar 1876; No. 1110) Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, vom 9. Januar 1876; No. 1111) Gesetz, betreffend den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, vom 10. Januar 1876; No. 1112) Gesetz, betreffend das Urheberrecht an Mustern und Modellen, vom 11. Januar 1876; No. 1113) Gesetz, betreffend die weitere geschäftliche Behandlung der Entwürfe eines Gerichtsverfassungsgesetzes, einer Strafprozeßordnung und einer Civilprozeßordnung, sowie der zugehörigen Einführungsgesetze, vom 1. Februar 1876; No. 1ll4) Verordnung, betreffend die Aufhebung des Verbots der Ausfuhr von Pferden, vom 3. Februar 1876; No. 1115) Gesetz, betreffend die Feststellung eines Nachtrags zum Haushalts-Etat des Deutschen Reichs für das Jahr 1876, vom 10. Februar 1876, eingegangen und liegen zur Einsichtnahme in hiesiger Rathscanzlei aus. - Bautzen, am 29. Februar 1876. Der Stadtrath. Mit Ende April d. I. kommt eine mit 1500 jährlichem, nach und nach bis zu 2100ansteigendem Gehalte neben freier Wohnung dotirte Ober lehrerstelle an hiesiger Bürgerschule zur Erledigung und wollen sich geeignete Bewerber bis zum 11. März d. I. beim unterzeichneten Stadtrath anmelden. Bischofswerda, den 28. Februar 1876. Der Stadtrath daselbst. Der König!. BezirkSschulinspector. Stnz. vr. Wild. die ständige Schulstelle zu DornhennerSdorf Collator: Das Königliche Ministerium des Cultus und öffentlichen Unterrichts. Das Einkommen der Stelle beträgt außer freier Wohnung in dem vor einigen Jahren erbauten und mit Garten umgebenen Schulhause 840 wozu noch 36 für eine Ueberstunde und 72 X für den Unterricht in der Fortbildungsschule kommen. Gesuche sind mit den in 8 38 Abs. 2 der Ausführungs-Verordnung bezeichneten Beilagen bis zum 14. März d. I. an den Unterzeichneten einzureichen. Zittau, den 29. Februar 1876. Der König!. BezirkSschulinspector. ' Prof. Michael.