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Der StaaMkMsW hat das Wort. Sie Nerbanbluno W KauptsaAe wegen SMtiiMlMlmo der Frist vertagt. Der Staatsgerichtshof für das Deutsche Reich trat Dienstag vormittag zusammen, um zu der Klage der deutschnationalen Fraktion des Preußischen Landtags gegen die preußische Regierung Stellung zu nehmen. Der Staatsgerichtshof setzt sich wie folgt zusammen: Vorsitzender Reichsgerichtspräsident Dr. Bumke, Bei sitzer die Reichsgerichtsräte Hagemann, Trebs und Schmitz und die Oberverwaltungsgerichtsräte Dr. Groethuysen, Luxemburger und Dr. Otto. Das Protokoll führt Regierungsinspektor Krause. Die preußische Regierung wird durch Ministerialdirektor Badt, die deutschnationale Landtagsfraktion und der Neichsausschuß für das Volksbegehren durch Rechts anwalt Seelmann-Eggebert vertreten. Tie Klage geht auf Erlaß eines Feststellungsurteils, durch das das Recht jedes Beamten, sich als wahlberechtigter Staatsbürger an einem verfassungsmäßig zugelassenen Volksbegehren zu beteiligen, ausdrücklich sichergestellt werden soll, und ayf Erlaß einer einstweiligen Ver fügung, durch die dem preußischen Staatsministerium ausdrücklich untersagt werden soll, weitere Kundgebun gen gegen die Beteiligung der Beamten am Volks begehren zu erlassen. Die bereits erfolgten Anwei sungen sollen zurückgezogen werden. Der Vorsitzende Reichsgerichtspräsident Bumke umriß zunächst die Aufgaben der Verhandlung. Sie betreffen in erster Linie den Erlaß einer einstweiligen Verfügung durch den Staatsgerichtshof. Mit Absicht sei die Frage offen gelassen, ob nicht ein gegenseitiges Einverständnis der Parteien herbeigeführt werden könne, um auch zur Hauptsache zu verhandeln. An sich setzten Praxis und Geschäftsordnung des Staats- gerichtshofes zur Verhandlung der Hauptsache die Wah rung einer Ladefrist von 14 Tagen voraus. (Paragraph h der- Geschäftsordnung.) Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert erklärte der Verhandlung der Hauptsache ohne Wah- r» t * Ladefrist einverstanden. Ministerialdirektor ?^dt Widersprach sowohl der Verhandlung zur uls auch der Verhandlung über den Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung. Tie Verhandlung zur Hauptfach« wurde infolge dessen von der Tagesordnung «-gesetzt. Dann wurde die Klärung der Frage der Anschluß klage erörtert. Dre Anschlußklage, die vom Reichsaus schuß für das Volksbegehren erngereicht ist, und für bie ebenfalls der Rechtsanwalt Seelmann-Eggebert be vollmächtigt ist, wurde von diesem insofern als zu lässig bezeichnet, daß die Purteifähigkeit des Reichs ausschusses sich auf die im Reichsausschuß vereinigten Verbände, die den Antrag für die Einreichung des Volksbegehrens eingebracht hätten, gründe. Nachdem Ministerialdirektor Badt dieser Auffassung widerspro chen hatte, erklärte Reichsgerichtspräsident Bumke, der Staatsgerichtshof werde über die Frage der Zulassung des Reichsausschusses als Mitkläger Vorwegentscheiden. Ministerialdirektor Badt wurde sodann das Wort erteilt, um sich über den Antrag des Erlasses einer einstweiligen Verfügung zu äußern. Er erklärte, die zwingende Vorschrift des Paragraphen 6 der Geschäfts ordnung des Staatsgerichtshoses sehe eine Ladefrist von 14 Tagen vor. Diese Ladefrist sei doch zweifellos in Aussicht genommen, um den Staatsgerichtshof aus der Verlegenheit zu bringen, ernste Dinge übers Knis brechen zu müssen. Die ganze Frage würde ja auch mit dem Erlaß einer einstweiligen Verfügung ent schieden sein. Er beantrage deshalb die Vertagung. Der Vertreter der Kläger, Seelmann-Egge bert, betonte demgegenüber die Dringlichkeit des Fal les. Bezüglich der Ausschaltung des Paragraphen 8 verwies er auf die bisherigen Entscheidungen des Staatsgerichtshofes, die diese Ausschaltungen zuließen. Nach längeren Reden und Widerreden zog sich der Staatsgerichtshof zur Beschlußfassung zurück. Rach Wievereröffnung -er Sitzung verkündet« ReichsgerichtsprSsident Bumke, daß das Gericht di« «nschlußklaqe des Reichsausschufses als «nzulässig zu- rttckgewiescn hab«, ebenso habe eS den Vertagungs antrag der preußischen Regierung abgclehnt. Die Begründung. Diese beiden Entscheidungen wurden wie folgt begründet: Zu 1. Verfassungsstreitigkeiten inuerhalb eines Landes sind nur solche, die zwischen Stellen dieses Landes entstehen. Der Reichsausschuß für das Volks begehren beschränkt sich nicht auf Preußen, er erstreckt seine Organisation und Tätigkeit vielmehr über das ganze Reich. Er ist keine preußische Landesstelle, und er kann Verfassungsstreitigkeiten innerhalb des Landes nicht als Partei betreiben; also kann er auch nicht einer Prozeßpartei zur Unterstützung beitreten. Zu 2. Der Staatsgerichtshof geht bei dieser Ent scheidung von seiner bisherigen Rechtsprechung aus, daß nämlich die Fristbestimmungen im Paragraphen 8 der Geschäftsordnung des Staatsgerichtshofes für das Deutsche Reich für die Frage des Erlasses einer einst weiligen Verfügung keine Geltung hat. Es wurde dann in die Verhandlung über den Antrag des Erlasses einer einstweiligen Verfügung ein getreten. toriums aus einer breiteren Gründlage durchgesührt zu wi sen. Man Hosse, die Posten des Präsidenten und des Generaldirektors wechselweise von den ver schiedenen Nationen zu besetzen, so daß auch den briti schen Dominien und vielleicht Südamerika Gelegenheit gegeben werde, in der Bank ihren Einfluß geltend zu machen. Innerhalb des Direktoriums sollte in jedem Falle Platz für diese Länder geschaffen werden. Die ernstesten Einwände aber richteten sich gegen die in Aussicht genommenen Machtbefugnisse der Bank. Es sei durchaus wahrscheinlich, daß der Schatzkanzler und der Handelsminister zu gegebener Zeit daraus bestehen würden, daß die Politik der Bank für die britische Regierung nicht gleichgültig sein könne. Auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage sei es nämlich durchaus möglich, daß die Bank ihre Mittel zur Durch führung finanzieller und kommerzieller Transaktionen benutz«, die für «ine Nation vorteilhaft, für die an- deren absr nachkilig seien. Außerdem dürfe nicht übersehen werden, daß die internationale Finanz, wi« sie in d«r neuen Bank verkörpert werde, unter ge wissen Umständen eine erhebliche Benachteiligung der nationalen Interessen einzelner Länder bringen könnte. Das amtliche Washington verfolge den Verlauf der Besprechungen gerade in dieser Hinsicht mit erheblichem Mißtrauen. Wie man aus diesen Auslassungen entnehmen kann, dämmert in London und anscheinend auch in Washington schon die Erkenntnis, daß die neue Finanz macht, Vie in der Tributbank geschaffen werden soll, unter Umständen auch für die großen Finanzmächte England und Amerika eine unangenehme Konkurrenz werden kann. Entscheidend wird sein, wer bei der Tri butbank das Heft in der Hand haben wird, und darum gewinnt der Streit um den Sitz der Bank eine ganz besondere Bedeutung. Er ist zugleich ein Streit um die Macht. * KönigS-erg. In d«r Rächt wurde von unbekannten Tätern das Friedrich-Ebert-Denkmal mit roter Oelfarbe beschmiert. Die Täter haben di« Karb« auf den Kopf der Figur gegossen, so daß sie bi» zum SoSÄ -erunterttes. nct. an tig- M- ern wr- mt- chn- das und )em ner :ör- Ge- :eu- ini- Er- mb ren ng- ,er- be- cks- är- lpt- UNl- ücr :en. den iär- rie. un ter- OoMrant, 1 Kosten Textil- u. Schreib waren u. n. m. meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Adorf i. V., den 23. Oktober 1929. Der Gerichtsvollzieher de« Amtsgerichts. Mmer T Grembote Die» Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachung« der Amtshaupb- "" "1 t Der Adorfer Grenzbote gelangt jeden Wochent. L Mannschaft Oelsnitz i. Vogtl., des Amtsgerichts, r Im Falle höherer Gewalt (Krieg oder sonstige t r nachm. zm Ausgabe, filr den nächsten Tag vorda. ! der Amtsanwaltschast und des Stadtrates zu Adorf im Vogtland r Störung des Betriebes) hat der Bezieher keinen t r ttert.—Anzeigen nach Tarif.—Postscheck-Konto r M ; Anspruch auf Lieferung oder Nachlieferung der ! s 87S69 Leipzig. — Fernruf Nr. 14. Gegr. 1835 ! : Zeitung oder auf Rückgabe des Bezugspreises, j MÄvrs (VsM, Bab Wer, Bat Brambach, Arnsgrün, Breitenfeld, Bergen, Freiberg, Sber- u. llntergettengrün, Sermsgrtin, Ntgelsburg, Leubetha, Michchaufen Mbersreuch, Remtengrün, Schönberg, Siebenbmnn, Sohl, Wohlbach u. bas übr. obere Bgtl. SonntasS elne illustrierte AnterhaltunsSbeilage Druck und Verlag: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.), Bergstraße 14. — Verantwortlicher Schriftleiter: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.) Nr. 249 Donnerstag, de« 24. Oktober 1929 96. Jahrg. Am Donnerstag, den 24. Oktober 1929, nachmittags 3 Uhr sollen im gecicht- stchen Dersteigerungscaume 1 GelMmnt, 1 AmnMrmd, 1 Gramme- e e 1 ster Ml nnd ika« wie on- die gen >er- wr- des ge hen or- so Zet- ge- -st- ug, uo. lug teil em lcht md ter ird er- in« ei ner len len lte er- cke. tte cer nd -tu em ugzeuge haben zum ersten .. — ischiu nach Formosa (rund acht Stunden erfolgreich durchgeführt Was gibt e- AeueS? . — Der StaatsgerichtShof für das Deutsche Reich hat G« Verhandlung in der Hauptklage der deutschnattonalen Fraktion des Preußischen Landtags wegen Nichtinnehaltung der Frist vertagt. . . — Das Verbot des Königin-Luise-Bundes ist aufge- hoben worden. Preußisch« Landtag nimmt an diesem Mitt- ttäge d^r Abstimmungen über die deutschnationalen An- — .Im Befinden des Fürsten Bülow ist eine Besse- rung emgetreten. . , Ar französische Ministerrat hat das Rücktrittsgesuch des bei den Senatswahlen unterlegenen Pensionsministers Anterieu abgelehnt. Die Tributbank. ^n sichObisher^in den^ Ende entgegen, ohne gÄnwt Mc, daß man an die^EiNMüssen suveit ten tzaaaer Konferenz denken könnt? der zwei- diese Konferenz bekanntlich für Ende OktoberÄ^s! sicht genommen. Äie die Dinge heute liegen scheint es aber noch nicht emmal sicher ob sre Anfang Novem- der zusammeutreten kann. Vielleicht wird es Mitte vielleicht Ende November. Jedenfalls hätte es keine» Zweck, die Konferenz zusammenzuberufen, solange noch über grundlegende Fragen Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind Man würde dann nur den Streit den Ausschüssen in dre Konferenz verlegen, und d'ese ungebührlich in die Länge ziehen. .. Eine große Rolle spielt im Youngplan bekanntlich dw Tributbank oder „Bank für internationale Zah-, ^en", wie sie offiziell genannt wird Die Arbeiten ^.Organisationsausschusses der „B I Z- ftnd des- ^lb besonders wichtig, da der Aoungplan Nicht m Jang gesetzt werden kann, solange diese dank nicht die 'hr zugedachte Tätigkeit ausgenommen hat. ^n tang- Mengen Verhandlungen hat der Ausschuß auch schon gutes Stück Arbeit geleistet. Noch aber streitet Aon sich über eine Hauptfrage, über den Sitz der Bank Aa sich die Regierungen hierüber bisher noch Nicht stNlgen konnten, hat man im Ausschuß eine wahr- Mig salomonische Lösung vorgeschlagen. Um keinem Staaten, die dieses Kind für sich in Anspruch ^hmen, zunahe zu treten, soll es sozusagen geteilt ?erden und jeder soll sein Stück erhalten. Die Tei- soll allerdings nicht in der primitiven Art cr- Zgen, daß man das Kind mit dem Schwerte in stucke haut, wie es Salomo wollte, sondern es ist ^ zeitliche Teilung vorgeschlagen worden: der Sitz z? ,Iunk sE v'cht festgelegt werden, sondern von Zeit Zeit wechseln. d. Gegen diesen Vorschlag, di« Bank sozusagen auf »Uber zu stellen, sind alsbald aber schon gewichtige senken laut geworden, besonders in London, das ^anntlich auch als Sitz der Bank in Frage kommt. diplomatische Mitarbeiter des „Daily Telegraph" zÄ darauf hin, daß es in London als in hohem Grade angesehen werde, ob eine solche Praxis sich Mohaupt als durchführbar erweisen würde. In briti. kust Regierungskreisen herrsche allgemein die lieber- ^uuug vor, daß di« zweite Haager Vollsitzung einen Vorschlag ablehnen und auf einem festen v der Bank bestehen werde. Mitarbeiter des „Daily Telegraph" ist aber uU Wust mit den Verhandlungen in Vaden-Baden Unfrieden. So erklärt er, daß die Vorschläge hin- »w der Besetzung des Direktoriums in London V befriedigt hätten. In den maßgebenden briti- Kreisen wünsche man die Besetzung des Direk- — Die Inhaber der Berliner Pelzfirma Nimorowitsch u. Naschatyr sind nach Betrügereien in Höhe von rund «iner Million Mark geflüchtet. Ar diesjährige Kleistpreis wurde dem elsässischen AZter Eduard Reinacher und dem ostpreußischen Dichter Alfred Brust verliehen. Leiter der politischen Polizei in Breslau > Hat Selbstmord begangen. ein Mal Hnel7°u^°Liche Militärflu