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Morler v Grembote Ageikbms, Leudttha, MMaujm FieberSreM, Remtengrün, Schönberg, Siebenbnmn, SM Wvtzlbmh u. bas libr. obere Bg». Sonntags etno tlluftrtorto AnlerhattungSbettag» Druck und Verlag: Otto Meyer, Adorf (VogL), Bergstraße 14. — Verantwortlicher Schriftleiter: Otto Meyer, Adorf (Vogtl.) Nr. 26S Donnerstag, den 14. November 1929 96. Jahrs. Ueber das Vermögen des ErHuhtvaeenhündlees Felix Otta Graf in I Adori i. P. wird heute am 12. November 1929 vormittags 11.20 Uhr das Konkurs- , Verfahren eröffnet. Der Kaufmann Arthur Weniger in Adorf wird zum Konkursverwalter ernannt. Konkursforderungen sind bis zum 7. Dezember 1929 bei dem Gericht anzumelden. Es wird zur Beschlußfassung über die Beibehaltung des ernannten oder die Wahl eines an deren Verwalters, sowie über die Bestellung eines Gläubigerausschusses und eintretendenfalls über die im H 132 der Konkursordnung bezeichneten Gegenstände und zur Prüfung der an- gcmeldeten Forderungen auf den 11. Dezember 1929 vormittags 10 Uhr vor dem unter zeichneten Gerichte Termin anberaumt. Wer eine zur Konkursmasse gehörige Sache in Be sitz hat oder zur Konkursmasse etwas schuldig ist, darf nichts an den Gemeinschuldner verab folgen oder leisten, muß auch den Besitz der Sache und die Forderungen, tür die er aus der Sache abgesonderte Befriedigung beansprucht, dem Konkursverwalter bis zum 30. November 1929 ^zeigen. k 7/29 Anttsg«eicht Adorf j. W. Vekanntmarhttng. Das alleinige Recht des üfsenttichcn Anschlages von Plakaten und Bekannt machungen aller Art ist in Adorf i. V. de« Firma I. L. F. Mekenhahn ä Sohn, Aktiengesellschaft, Abteilung Plakatsäulen-Reklame, Chemnitz, pachtweise übertragen worden. Das Anschlägen von Plakaten und Bekanntmachungen aller Art darf nur noch durch die Firma I. C. F. Pickenhcchn L Sohn, A. G., Chemnitz, an den aufgestellten Plakatsäulen und Plakattafeln erfolgen: der Anschlag an allen anderen Stellen wie Scheunen, Bretterplanken, Haustüren, Telegraphenstangen, Lichtmasten usw. ist verboten. Zuwiderhandlungen werden nach den einschlägigen Bestimmungen bestraft. Adorf i. V-, den 11. November 1929. Doc Stadtrat. Am Donnerstag, den 14. November 1929, nachmittags 3 Ubr sollen mi gericht lichen Dersteigerungsraume 1 KmIWr „MW", 1 SW-mWe, 1Koh M1 PO« Mlmren meistbietend gegen Barzahlung versteigert werden. Adorf i. V., den 13. November 1929. Der Gerichtsvollzieher des Amtsgerichts. Was gibt es AeueS? Im Bauernprozeß von Neumünster erkannte das veruht auf Gefängnisstrafen bis zu einem Monat. Die Zentrumsfraktion des Reichstags hielt am eine ab, in der die bevorstehenden ReichS- 1ags°rbeU-n besprochen wurden. neue Beamänbank Mithilfe der Dresdener Bank ist eine — An der R ^«gründet worden. Studentenunruhem Euer Universität kam es zu größeren und dernÄutschen Meldung soll zwischen Briand ^zweite H-ager Mr aki»«" »urückaeaebe? *Die^zMion in Ching Kiang an — Gegen Oberbürgermeister «»b «nd i» d-n bivrd durch Vergiften begangen. * ^au wew,i- Moskaus Kampf gegen den Sonntag Sonntag in aller Form abgeschafft und die sogenannte ^unterbrochene Arbeitswoche eingeführt Durch diese Neuordnung hofft man den Wert der industriellen Prö- duktion um jährlich 15 Milliarden Rubel zu erhöhen die herrschende Arbeitslosigkeit um eine Million Person verringern zu können. Das Arbeltsiahr soll von nun an nicht mehr 300, sondern ^Arbeitstage Umfassen. Industriebetriebe, Handel, Behörden, auch ^e Schulen sollen das ganze Jahr arbeiten, Alle ^ligiösen Feiertage sind abgeschafft. Dre ufftzrellen miertage sind auf fünf im Jahre herabgesetzt, und Zwar werden gefeiert: der 22. Januar, der Todestag ^mns, der 1. und 2. Mai und der 7. und 8. No vember, die wichtigsten Tage der bolschewistischen Re solution. . Neben diesen eigentlichen Feiertagen gibt es noch Mr die einzelnen Arbeiter „Ruhetage", die aber nicht Lst alle gleichmäßig sind, sondern schichtweise wechseln. M Arbeiter sollen in fünf Schichten eingeteilt »,^den, von denen jede nach fünf Tagen Arbeit einen Metag erhält. Fängt also jemand an Montag an zu Seiten, hat er den Freitag frei, und sollte seine Frau n. was bei dem großen Umfang der Frauenarbeit sMt denkbar wäre — zu der Dienstagsschicht gehören, würde sie ihren Feiertag am Sonnabend haben. M große Täuschung, der die Sowjetmacht mit diesem . Naß erlegen ist, ließe sich in wirtschaftlicher Hinsicht »Mr durch Stimmen aus den einzelnen Reihen der . Malthaber sehr leicht aufzeigen. Es ist mit dem Mgen Maschinenpark, der gegenwärtigen Rohstofsver- uicht zuletzt dem Mangel an Facharbeitern ^Eisenbahnen z. U. haben nur 18 V.H. der not- »endigen Zahl von Ingenieuren) völlig unmöglich, ne Erhöhung der Produktion durch diese Maßnahme Ns Meeichen. Jedenfalls würde damit in dem einzigen ^rverterstaat der Welt eine rücksichtslose Ausbeutung Arbeitskraft verbunden sein. Die Einführung der ununterbrochenen Arbeits- j ocve ist bisher nicht einheitlich erfolgt. Es ist z. B. Kell» Bauindustrie von Moskau die sechstägige Ar- "swocke mit nachfolaendem Rubetaa beibebalten wor- Sanum WM Saager Komma? ? Der Termin MWlM Won feftgelegt. Einer Pariser Blättermeldung zufolge ist bei Be sprechungen zwischen dem deutschen Botschafter von Hoesch und Briand am Montag bereits der Termin für die zweite Haager Konferenz festgesetzt worden. Da- Blatt verrät aber diesen Termin nicht, doch rechnet man in Paris damit, daß die zweite Haager Konferenz nicht vor Januar zusammentreten werde. Wie weiter berichtet wird, hat der deutsche Bot schafter in seiner Unterredung mit Briand den Stand punkt der deutschen Regierung über den von der Haa ger Konferenz vorgesehenen Räumungstermin, den 30. Juni 1930 entwickelt. Nach dem „Matin" sind in die ser Unterredung Aeußerungen Briands und Tardieus in der Kammer über die Räumung zur Sprache gekom men, wobei Briand dem deutschen Botschafter nach dem „Journal Officiel" versicherte, daß zwischen ihm und Tardieu keinerlei Unterschied in dm: Auffassung besteh« und die Räumung vorgenommen würde, sobald der Uoungplan in Kraft gesetzt sei. Der deutsche Botschafter Habe hierauf die Not- ivendigkeit einer Beschleunigung der Formalitäten für die Einberufung der zweiten Haager Konferenz unter strichen, damit die alleinige Bedingung der Räumung, die Inkraftsetzung des Uvungplanes, nicht verzögert »verde. Es scheint fast, als ob die Hinausschiebung der zweiten Haager Konferenz bis Januar, von der inan in Paris munkelt, im Zusammenhang steht mit dem deutschen Volksbegehren. Wenigstens behauptet das „Journal Officiel", die im Haag versammelten Ver- i^ter der Schuldnerstaaten könnten so lange keine Ent- Heidung treffen, bis sich das deutsche Volk geäußert hätte. Es liege daher an der deutschen Negierung, den Volksentscheid zu beschleunigen. AäumunssinterpeMion in Varis? In französischen politischen Kreisen ist man der Auffassung, daß Ministerpräsident Tardieu im Laufe einer der kommenden Kammersitzungen von der Rcch- ren der Kammer interpelliert werden dürfte, uin ihn zu einer Aeußerung über den Endtermin der Räu mung der Rheinlande zu bewegen. Bekanntlich hat Tardieu in der Kammer gesagt, daß der 30. Juni als Endtermin der Räumung nicht mehr in Frage komme. Das „Journal Officiel" hat dann diesen Satz in etwas veränderter und unklarer Form weitergegeben. * Briands Furcht vor einer Niederlage. Wie Perrinax im „Daily Telegraph" berichtet, ging der Bekanntgabe des Abkommens zwischen Briand und Stresemann über die Entmilitarisierung der Rhein- iandzone durch gewisse deutsche Zugeständnisse im Eisen bahnbau während der letzten Rede des französischen Außenministers in der Kammer eine Aussprache mit dem Botschafter von Hoesch voraus. Briand hatte den Botschafter zu sich gebeten und ihm offen erklärt, er solle sich entscheiden, ob er seine, Briands, sichere Niederlage im Parlament oder die Bekanntgabe dieses an sich geheimen Abkommens zwischen ihm und Strese mann vorziehe. Von Hoesch habe sich für das letztere entschlossen. Pertinax stellt fest, daß der Zwischenfall deshalb bemerkenswert scheine, weil er zeige, welche Furcht Briand selbst wenige Stunden vor seiner Rede in der Kammer vor einer neuen Niederlage hatte. Elmge staatliche Baubetriebe haben eine Fünf- uigewoche nnt nachfolgendem Ruhetag eingeführt. Es grbt aber auch Betriebe, in denen die Arbeiter schon nach orer Tagen einen Ruhetag erhalten. Im Handel und rn den öffentlichen Diensten werden im allge meinen eine Neuntagewoche, bestehend aus sieben Ar beitstagen und zwei darauf folgenden Ruhetagen, oder eine Fünftagewoche, bestehend aus vier Arbeitstagen und einem Ruhetag, innegehalten. Ferner wird an den Tagen vor den Fest- und Ruhetagen die Arbeits zeit nicht mehr, wie zum Teil früher üblich, aus sechs Stunden verkürzt. Die bisherigen Erfahrungen berechtigen nicht zu der Hoffnung, daß die ununterbrochene Arbeitswoche die Erwartungen in wirtschaftlicher Hinsicht erfüllen wird. In der Leningrader Bauindustrie wird nach Nachrichten der russischen Gewerkschaftspresse statt der geplanten Neuregelung, die sich als undurchführbar er wies, zehn Stunden täglich gearbeitet und an den früheren Sonn- und Feiertagen ebenfalls, wobei die Arbeiter mit Ueberstundenzuschlägen entlohnt worden. Infolge der mangelhaften Organisation der staatlicken Bauunternehmungen haben die Bauarbeiter jetzt die 70-Stundenwoche statt der gesetzlich sestgelegten 48- Stundenwoche, In der Praxrs sieht die Sache also ganz anders aus als in der Theorie, und von einem soziale« Fortschritt kann in keiner Weise die Rede sein. Wa» übrrgblerbt, ist lediglich ein Vorstoß gegen die Kirche und die religiösen Gefühle, die bei den russischen Bauern doch immer noch stark vorhanden sind. Dieser Kampf gegen die Kirche war offenbar auch der Haupt zweck des Erlasses. Der Erfolg dürfte aber eine neue Verschärfung des Gegensatzes zwischen Stadt und Land, zwischen Arbeitern und Bauern sein. Ser Sitz der S. Z Z. Das Haus zum Kirchgarten in Basel. Nachdem sich der Organisationsausschuß für die Tributbank dahin geeinigt hat, daß der Sitz der Bank nach der Schweiz kommen solle, hat die Regierung des Kantons Basel der Internationalen Reparations- bank als künftiges Bankgebäude das Haus zum Kirch- garten in der Elisabethstraße in Bafel zur Verfügung gestellt, das in unmittelbarer Nähe des Bankzentrums und des Bundesbahnhofs gelegen ist. Das Haus zum Kirchgarten gilt als eines der schönsten älteren Ge bäude Basels, ja der Schweiz überhaupt. Es wurde in den Jahren 1782/85 von dem Architekten I. U.