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Diese Aeußerung wird Schippe! sehr willkommen sein, der eben in der „Chemnitzer Volksstimme" mit seiner Recht fertigung beginnt. In einer „persönlichen Vorbemerkung" bezeichnet es Schippe! als beschämend, daß er jetzt mit einemmal gezwungen werde, von neuem einen Stand punkt darzulegen, den er vor 0 oder 7 Jahren viel häufiger und nachdrücklicher vertreten habe wie heute. Jetzt sei er viel zurückhaltender gewesen, obwohl er sogar glaube, da« etwas weniger Reserve seinerseits „für die parlamentarische und politische Stellung der Partei und der Reichstags- fraktion dienlicher gewesen wäre — so beim ersten Auf treten der Obstruktionsempfehlnngen und ihrer Begründung." — „Die Verantwortlichkeit für etwaige unzeitgemäße Wirk ungen" der Auseinandersetzung, überläßt Schippe! zum Schluß der Vorbemerkung den anderen, die es „anders gewollt haben". Das kann für Unbeteiligte sehr hübsch werden! — Ein neuer sozialdemokratischer „Parteiskaudal". Die Wiederanfstellnng 1)r. Heinrich Brauns im Neichstagswahl- kreise Frankfurt-Lebus findet im eigenen Parteilager heftigste Opposition. Die „Renßer Volkstribnne" schreibt: „Diese überhastete Kandidatur ist nichts mehr und nichts weniger als eine Disziplinarwidrigkeit, ein Parteiskandal. Davon will mm der „Vorwärts" garnichts wissen; er hält vielmehr die schützende Hand über die Kandidatur Braun und meint: „Die Tatsache, daß gegen Braun ein Schiedsgericht schwebt, kann ihn natürlich nicht zu einer Kandidatur untauglich machen. Denn da jeder Parteigenosse das Recht hat, ein Schiedsgericht zu beantragen, wäre die Konsequenz dieser Auffassung, daß schließlich jede Kandidatur unmöglich ge macht werden kann, die irgend einen: Parteigenossen nicht gefällt." Im Hall Göhre hat der „Vorwärts" und die sozialdemokratische Parteileitung aber ganz anders geurteilt, da hieß es ausdrücklich, weil gegen Göhre ein Schieds gericht schwebt, deshalb darf er kein Mandat annehmen und das Schiedsgericht wurde gegen denselben erst ein geleitet, als er schon als Kandidat ausgestellt war. Braun scheint vor dem Allgewaltigen der Partei eben den Fußfall getan zu haben, Göhre nicht, vielleicht leiht der Abg. Frohine seine Livree, die er ans früheren Diensten noch besitzt, dem Abg. Braun und läßt dann statt des Zeichens der welfischen Adelsfamilie, bei der Frohine einstens im Dienst war, den Naincuszug von Bebel und Singer auf- setzen. Parteisklaven sind alle diese „kleinen Herrgötter". — Der bayerische Prinz-Regent hat an Frau Professor v. Lenbach ein in warmen Worten gehaltenes Handschreiben gerichtet, in dem es n. a. heißt: „Die Rachricht von dem nach langem Krankenlager erfolgten Ableben Ihres Gatten hat mich überalis schmerzlich berührt. Ich habe die treue Anhänglichkeit des teuren Verblichenen stets hoch geschätzt und seine künstlerischen, von idealem Geiste erfüllteil Schöpf ungen mit Freude bewundert." — Außerdem hat der Prinz- Regent ail der Bahre des Verblichenen einen prachtvollen Blumenkranz niederlegen lassen. Deutscher Bankicrtag. Wie uns ans Berlin ge meldet lvird, ist der 2. Allgemeine Deutsche Bankiertag für den IO. und >7. d. M. nach Berlin einbernsen. Cr wird sich voraussichtlich mit einer öffentlichen Behandlung der Börsengesetznovelle und der Novelle zmn Stempelstener- gesetz beschäftigen. Oesterreich Ungarn. — Das Begräbnis Maurus Jokais, welcher auch Mit glied der Magnntentafel war. lvird ans Staatskosten ver anstaltet. Sämtliche Blätter sind mit Trauerrand erschienen und geben den: Schmerz über das Hinscheiden des poGu, Imn-'-vtux Ausdruck. Sie feiern ihn als den typischen Ver treter des ungarischen Genius in der Weltliteratur. Der Kaiser ließ der Witwe den Ausdruck des Beileids über- bringen. Ministerpräsident Tisza sandte der Witwe ein Schreiben, in welchem er das Beileid der Regierung zur Kenntnis bringt. Die Leiche lvird hellte Abend nach dem Nationalinnsemn übergeführt und dort anfgebahrt. Die Beisetzung erfolgt Montag nachmittag. — Der Kongreß deutscher Gewerbevereinc Sesterreichs lvnrde am 0. Mai geschlossen. Frankreich. — Die Gcmeinderatöwahlcn. Rach einer von: Mini- sterinm des Innern allsgegebenen Statistik der französischen Gemeindewahlen ist das Resultat von 200 Haiiptorten der Departements lind Arrondissements bekannt. Die mini steriellen Republikaner haben 201 Sitze — gegen 191 im Jahre 1000 — erobert. Der Gewinn beträgt also zehn Hauptorte. Die heute Sonntag stattfindenden Stichwahlen umfassen in den Hauptorten 22 01 Sitze; davon sollen den Republikanern 122-1, den Gegnern 2-10 Sitze gesichert, 021 noch zweifelhaft sein. — Die ,,Agence Havas" meldet: Der Minister des Aenßeren Delcasss- hat den französischen Botschafter beim Päpstlichen Stuhl Nisard beauftragt, dem Staatssetretär Merry del Val zn notifizieren, daß Frankreich den päpst lichen Protest gegen die Reise des Präsidenten Lonbet nach Rom als nichtig und nicht erfolgt ansieht. Als ob sie deshalb eben nicht vorhanden wäre! England. — Die Frage betreffend Gmissivn der japanischen An leihe im Betrage von 10 Millionen Pfund Sterling ist nunmehr geregelt. Cs heißt, 7» Millionen der Anleihe sollen in London und 5 Millionen in New-Uork ansgegeben werden. Die Anleihe ist in sieben Jahren rückzahlbar und wird mit 0 Prozent verzinst. Der EmissionsknrS ist voraus sichtlich 02'/„ Prozent. Als Sicherheit gelten die japani schen Zolleinnahmen. Das Geld soll in England bleiben und zur Zahlung der japanischen Verbindlichkeiten an das Ausland verwendet werden. CS wird versichert, daß eine andere Anleihe vor Beendigung des Krieges nicht aus genommen werden soll. Amerika. — Diktatur in Venezuela. Der venezolanische Kongreß, welcher als Konstituante die Geschäfte führt, hat dem General Castro die absolute Diktatur für ein Jahr mit dem Titel eines provisorischen Präsidenten verliehen. Sächsischer Landtag. Dresden, den 6. Mai. Erste Kammer. Tagesordnung: Neuanlage und Vermehrung der Reparaturstände für Lokomotiven, Personen- und Güterwagen, GleiSauSbau. Bahnhosserweiterungen und Petitionen. — Die Kammer bewilligte zu Reparaturstätten für Lokomotiven in LeiPzig-EngelSdorf 2 190850 Mk. und in Zwickau 600 000 Mk., für die Bahnhofserweiterung in Voitersreuth 22000 Mk. und für das zweite Geleise von Schönbörnchen nach Meerane 207 000 Mk. Ferner erledigte sie mehrere Petitionen. Zweite Kammer. Tagesordnung: f Mehrere Etats- kapitel. darunter der Etat der Staatseisenbahnen. Ge nehmigt werden die Etats des Stenographischen Instituts, der Allgemeinen Negierungs- und Verwaltungsangelegen, heiten, der Technischen Staatslehranstalten zu Chemnitz, des Meteorologischen Instituts, der Knnstgewerbeschule zu Dresden und der Staatseisenbahnen. — Nächste Sitzung Montag. — Die König!. Staatsregierung hat beide Ständekammern zu einer Besichtigung des Elsterbades (Bad Elster) eingeladen. Die Erste Kammer lehnte in Rücksicht auf ihre Geschäftslage die Einladung ab, beschloß aber, an einem der nächsten Tage nachmittags eine Be sichtigung des neuen Ministerialgebäudes vorzunehmen. Aus Stadt und Land. Dresden, den 7. Mai 1W4. —* Ihre Kaiser!, und König!. Hoheit die Frau Her zogin Philipp voll Württemberg ist gestern vormittag 10 Uhr 2«! Min. hier eingetroffen und hat im Prinzl. Palais in der Parkstraße Wohnung genommen. —* Heute eröffnet Herr Max Nonnefeld mit Ge nehmigung des Königlicheil Ministeriums des Innern Wettinerstraße 2!), Ecke Fleminingstraße, die Germania- Apotheke. —* Die fünfte der von der sächsischen Negierung ge nehmigten Geldlotterien zn gnnsteu des Völkerschlacht- Nationaldenkmals wird von: 7. bis 11. Juni ansgespielt werden. —* Das Ministerium des Kultus und öffent lichen Unterrichts erläßt folgende Bekanntmachung über den am 20. Mai 1904 beginnenden Kursus zur Ausbildung von Turnlehrern : Die Teilnehmer all diesem Kursus müssen mindestens den vollen Nachmittag jeden Wochentags zur Verfügung haben. Gesuche um Zulassung sind unter Bei fügung 1. des GeburtS- oder Taufscheins. 2. eines ärzt lichen Gesundheitszeugnisses. 2. eines amtlichen Zeugnisses über die sittliche Führung, 4. eines selbstgefertigten Lebens- laufes, 5. der Zeugnisse über die genossene wissenschaftliche und turnerische Vorbildung bei dein Unterzeichneten Ministerium bis zum 10. Mai 1904 einzureichen. Schulamtskandidaten haben nur die vorstehend unter Nr. 2, 1 und 5 gedachteil Unterlagen beiznbringen. Diejenigen Aspiranteil, die auf keiner höheren Lehranstalt ihre Vorbildung genossen, haben sich vor Zulassung znm Kursus einer Prüfung über ihre allgemeine Bildung zu unterziehen. —* Das „Märtyrertum" der evangelischen Prädikanten in Oesterreich. Aus der heutigen Nummer der „Deutschen Wacht" erzittert ein Wutgeheul. Was ist denn geschehen? Mall höre! Das Blatt läßt sich schreiben: „Die Maßregelung und Ausweisung der evangelischen Vikare Klein-Turn, Fischer-Aussig, Braasch Podersam, Wirt-Neuberg usiv. hat nun eine weitere himmelschreiende Ergänzung durch die Nicht- bestätigung des seit 2>/z Jahre» in Böhmisch-Kamnit; tätigen Vikar? Rodert Tcggc, eines gebürtigen BraunschweigcrS, erhalten, eines Geistlichen, der sich die Anhänglichkeit der evangelischen Gemeinde Bvhuüsch-Kamnil; in weitestem Maße erworben hat." Die Notiz von der angeblichen Maßregelung des Pro testantischen Vikars Deppe in Böhmisch-Kanmitz stand zuerst iu Nr. 18 der „Wartburg". Die „Deutsche Wacht" macht einen Leitartikel daraus, indem sie das deutsche Volk Oesterreichs zur „befreienden Tat" auffordert. Unter befreiender Tat meint sie nämlich die unter Badems unglückseligen Angedenkens begonnene und nur durch den Mallgel an reichsdeutschem Golde ins Stocken geratene Abfallshetze gegen die katholische Kirche. Wenn die „Deutsche Wacht" an den Fall ankuüpft, um daraus der „ultra- montanen Regierung" und der „römischen Wirtschaft" einen Strick zu drehen, so hat sie entschieden die Sache beim verkehrten Ende angepackt. Denn die verkündete angebliche Maßregelung des Vikars Deppe durch die Behörde ist gar nicht wahr, sondern eine perfide Verdrehung der Tatsache. Der wahre Sachverhalt ist folgender: Deppes vorgesetztes Pfarramt in Nosendorf erhält einen neuen Pfarrer. Da Deppe lediglich als Personalvikar des bis herigen Pfarrers, also ml por»onam, gewählt war, so erlosch nlit dem eingetretenen Wechsel eigentlich von selbst die Voraussetzung seiner Amtsbesugnis, und er hätte, um weiter in seinem Amte bleiben zn können, znm Vikar des neuen Pfarrers gewählt werden müssen. Das Presbyterium der evangelischen Gemeinde in Nosendorf unterließ jedoch seine Wiederwahl, und so kam es, daß die evangelische Oberkirchenbehörde in Wien die Deppe erteilte Predigterlanbnis wieder entziehen mußte, weil für sein weiteres Amtieren die kirchenverfassungS- lnäßige Grundlage fehlte. — Nun verdrehen dies voll ständig die protestantischen Absallsorgane, indem sie die Amtsenthebung Deppes als einen behördlichen Gewaltakt, als eine Verfolgung des Protestantismus usw. hinstellen. Unter großem Geschrei wird von Rechtsbeugung und Ver stößen gegen die Religionsfreiheit gelärmt, und werden „alle Parteien, die sich freiheitlich nennen", gegen diesen Rechtsbruch aufgeboten. Die „DeutscheWacht" schäumt vor fanatischer Wut und wird geradezu lächerlich in dieser Positur. Nur einige Stilblüten zum Ergötzen unserer Leser: „Bei der öfter- reichischen Negierung fragt man heute gar nicht mehr, ob der zu Maßregelnde das Kainszeichen des Hoch- und Vaterlandsverrates an der Stirne trägt, er ist ein evan gelischer Geistlicher und das ist schon genügend. Die be hördliche Parole lautet: „Nieder mit der evangelischen Be wegung!" und hinter den Regierungsleuten stehen mit dem Schürhaken die bekannten finsteren Gestalten mit Jesuiten hut und Krummstab." Dann gibt der Einsender den Regie rungen, daher auch der sächsischen, folgenden beherzigen«- werten Wink, daß eS „einer Regierung, die sich lediglich um die Besorgung ihrer Staatsgeschäste kümmert, füglich einerlei sein müsse, welcher Konfession die Staatsbürger sich angliedern". Nun wird von „Knebelung der evange lischen Kirche" gefaselt. Der Einsender empfindet „Faust schläge gegen Recht und GetsteSfretheit' und sagt mit komischem Pathos, „mit der evangelischen Bewegung steh und falle das deutsche Volk, denn sie sei allein imstande, mit dem ultramontanen Einfluß auf Regierung und Politik gründlich abzurechnen", welche „gleichbedeutend mit dem Untergange aller Freiheit und allen Fortschrittes' sei. Da- her, so schließt der Artikler, „Deutsche und vor allem Volks- Vertreter auf den Plan zum Kampf gegen Rom noch ehe das deutsche Volk gebrochen am Boden liege". Auf diesen Unsinn einzugehen, verlohnt nicht der Mühe. Die „Deutsche Wacht" wird wohl fühlen, daß sie sich lächerlich macht, wenn sie auf ein unwahres Substrat von dem angeb lichen „Märtyrertum" des Vikars Deppe hochtönende Tiraden aufbaut! —* Wie schnell man bereit ist. katholische Geistliche in Sachsen der Unduldsamkeit anzuklagen, zeigt folgender Fall: Das „Wilsdr. Wochenblatt" schreibt: „Im Stadtkranken- hause zu Wilsdruff verstarb dieser Tage eine vorher auf dem Rittergut Limbach beschäftigte Polnische Arbeiterin katholischen Glaubensbekenntnisses. Zu der für das Be gräbnis festgesetzten Stunde wartete die Trauerversainm- lung vergebens auf den für den dortigen Bezirk zuständigen, in Dcuben wohnhaften katholischen Geistlichen. Das Begräbnis wurde um einen Tag verschoben; doch auch diesmal fehlte der geistliche Beistand. Eine nochmalige Verschiebung des Begräbnisses erschien nicht angängig — man befürchtete, daß der katholische Geistliche auch dann nicht anwesend sein könnte — und man bat deshalb den evangelischen Geistlichen, Herrn Pastor Wolke in Wilsdruff, der toten Katholikin auf ihrem letzten Gange den Segen der christlicheil Kirche zu spenden. Herr Pastor Wolke sagte dies auch nach Erledigung der erforderlichen Formalitäten zu, und das Begräbnis der Katholiken fand unter dem Bei stand des evangelischen Geistlichen statt." Diese falsche Darstellung »vurde in einer Zuschrift vonseiten des katholischen Pfarramtes zn Denken richtig gestellt. Zu Ehreil des Wilsdruffer Amtsblattes sei es gesagt, daß es die Erklärung vollinhaltlich abdruckte und sein Bedauern über den Irrtum aussprach. Dieser Erklärung entnehmen wir folgendes: Das katholische Pfarramt erhielt am Sonn abend die Anzeige, daß Sonntag vormittag V2II Uhr eine Arbeiterin in Wilsdruff zu begraben sei. Zu dieser Zeit hält aber der Pfarrer in Deuben den Gottesdienst ab. Es war ihn: also nicht möglich, zu dieser Stunde das Begräbnis in Wilsdruff vorzunehmen. Er schrieb also an das evangelisch-lutherische Pfarramt zu Wilsdruff, es möge gestatten, daß der dortige Schloßgeistliche — ein Pfarrer a. D. — in diesem Notfälle das Begräbnis im Namen des katholischen Pfarramtes halte. Das Ansuchen des katholischen Pfarramtes wurde jedoch am Sonnabend abend vom evangelisch-lutherischen Pfarramt abschlägig beschieden, ohne weitere Bekanntgabe, wann das Leichenbegängnis stattzufiuden habe. Am Montag vormittag erteilte der Pfarrer in Dresden Religionsunterricht. Um V2IO Uhr telephonierte das Stadtkrankenhaus an das katholische Pfarramt, daß die Leute bereits auf das Begräbnis warten. Sofort erklärte sich der Vertreter des Pfarramtes bereit, das Begräbnis abzuhalten. Daraufhin antwortete der dortige Inspektor, niemand anders als der Pfarrer darf begraben. Der in Dresden weilende katholische Pfarrer »vurde telephonisch davon verständigt und erklärte, er werde, da er nicht abkömmlich ist, nachmittags mit dem 2 Uhr-Zug kommen und die Leiche beerdigen. Trotz alle dem wurde nicht auf den katholischen Pfarrer gewartet, sondern bald darauf telephoniert, der Pfarrer brauche nicht zu kommen, das Begräbnis habe bereits stattgefunden. Die Erklärung schließt sodann mit folgenden Sätzen: Wenn jemand eine Schuld trifft, so ist es nur das evangelisch lutherische Pfarramt, welches 1. trotz früher geschehenen Ansuchens regelmäßig immer wieder verlangt, die katholischen Begräbnisse sollen zur selben Zeit stattfinden wie die evangelischen, lvie hier Sonntags vormittags V-H oder wie in anderen Fällen Wochentags früh Uhr — von Deutzen ans! — 2. weil das evangelisch lutherische Pfarramt nicht erlaubte, daß der von der Behörde er nannte Vertreter des Pfarramtes amtieren durfte, und 3. daß das Begräbnis nicht bis 3 Uhr nachmittags verschoben »vurde, wo der Pfarrer selbst erschienen wäre. Wenn das evangelisch-lutherische Pfarramt es dem Unterzeichneten überläßt, die Zeit der katholischen Begräbnisse fcstzusetzcn, wie es sämtliche übrige evangelisch-luther. Pfarrämter in dem weiten Bezirk tun, wobei immer auf die übliche Begräbniszeit möglichst Rücksicht genommen lvird, werden sich der artige unliebsame Vorfälle, wie es hier dem Unterzeichneten zum erstenmal geschehen ist. nicht wieder ereignen. Nebenbei sei noch bemerkt, daß nach behördlicher Anordnung stets die Angehörigen die Erlaubnis znm katholischen Begräbnis einzuholen haben. Das evangelische Pfarramt verlangt aber stets, daß der Pfarrer selbst darum ansnche, was derselbe um des lieben Friedens willen bisher stets getan hat. Georg Kral, Pfarrer. Aus der Darstellung ist ersichtlich, daß es nicht die Schuld deS kath. Pfarrers war, »venu er zu der ihm nicht bekannt gegebenen Zeit eine andere Amtsfunktion in Dresden vornahm, daher das Begräbnis nicht abhalten konnte. Wir fragen also, hat das ev.-luth. Pfarramt in diesem Falle das Lob der bewiesenen Duldsamkeit verdient? Gewiß nicht! Und noch eine zweite Frage: War es dem ev.-luth. Pfarramt in diesem Falle gestattet, das Begräbnis einer Katholikin vorzunehmen? Die sächsischen Blätter haben nicht ermangelt, daraus Kapital zu schlagen; ob sie auch die Richtigstellung bringen werden? Wir werden sehen! —* Heute Sonntag finden im Ausstellungspalast zwei große Konzerte, nachmittegs 4 Uhr und abends 1/28 Uhr, statt. In beiden Konzerten spielt die Kapelle des Königlich sächsischen Gardereiterregiments. —* Donnerstag, den 19. Mai, kommt im Stadt- verordneten-Kollegium die Umsatzsteuer zur Beratung. Bei der Wichtigkeit des Gegenstandes, der als einziger Punkt zur Tagesordnung steht, beginnt die Sitzung um 0 Uhr. —* Am Montag, den 16. Mai, findet die Ziehung der 29. Dresdener Pferdelotterie (1. Hauptgewinn — 1 kompl. 4spännige Equipage) statt. Lose ä 3 Mk. sind zu haben bei Paul Hering. Hauptmarkt 23. Leipzig. Die „Leipz. VolkSztg." teilt folgende Einzel- heiten der jetzigen Aerzteforderungen und der bisher erzielten Kassenzugeständnisse mit. Darnach verlangen die Aerzte: 1. Grundsätzliche Zulassung eines jeden im Kassenbezirke wohnenden approbierten Arztes, jedoch mit der Beschränkung, daß die Zahl der Kassenärzte (ausschließlich der Zahnärzte) nicht über 375 steigen soll; 2. ein Pauschale von 5 Mk. pro Mitglied, so lange die Familienbehandlung ausgeschlossen ist, und ein Pauschale von 7.60 Mk. pro Mitglied, wenn