Suche löschen...
Sächsische Volkszeitung : 23.09.1919
- Erscheinungsdatum
- 1919-09-23
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Rechtehinweis
- Urheberrechtsschutz 1.0
- Nutzungshinweis
- Freier Zugang - Rechte vorbehalten 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id494508531-191909233
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id494508531-19190923
- OAI
- oai:de:slub-dresden:db:id-494508531-19190923
- Sammlungen
- LDP: Zeitungen
- Saxonica
- Zeitungen
- Strukturtyp
- Ausgabe
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
-
Zeitung
Sächsische Volkszeitung
-
Jahr
1919
-
Monat
1919-09
- Tag 1919-09-23
-
Monat
1919-09
-
Jahr
1919
- Titel
- Sächsische Volkszeitung : 23.09.1919
- Autor
- Links
- Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Dienstag, den 23. September 1019 Sächsisch« Bo lklze ilkk., Nr. 21V, Sir«! 2. für Abschnitt 21 der grünen Nährmittelkarre 6: für die Großbetriebe des Kleinhandel«, die Mitglieder der Etn- kausSgefcÜfchaft Trcsdncr Kolonialwarenhiindler m. b, tz. in Dresden und die Mitglieder des Vinkaufsvereins Dresdner Ko lonialwaren» und Produktcnhändler in Dresden die wiederholt belranntgegebenen Steve«, im übrigen die Zirme»! Erurt Nelke, Echumaiinstraße 6> vtto st»,«,»». Zirkiirftiaße 2b 8 8srt»rd»ekier, ScbreidertzafieöS rcdlegel k vredrr Nackk.. Vau», ner Straß,« weger» ivarmuth.Friedrtchstr. >» V -lug. firrtel. Oftra-Slk« »3 Zuliu» Ulettz. Kanigitraß« 8 stlctzarli rdieme. Kascrnenstraße 1 Isug» rcd-uberg. Weißeritzft». 88 8 4 Die Abgabe an die Verbraucher darf nicht vor dem 1. Oktober 18111 erfolgen. 8 8. Der Preis bei der Abgabe an die Verbraucher betrügt »ei Teigwarer für Waste,wäre aus 80 Prozent. Mehl 70 Pf. für ein Pfund Leigröhre», »4 Pf. für ein Pfund Schnittnudeln, vnppenteige »ud Teigröhrenbruch, für Wasserware au« Auszugsmehl 00 Pf. fßr ein Pfund Teigröhren, 08 Pf. für ein Pfund Schnittnudel« und Suppeateige und »« Pf. für nn Pfund Teigröhrenbruch, 1,7» Wk. für ei» Pfnnd Suppe und 2.35 Mk- für ein Pfund ausländisches Getreidemehl. Für Zwieback, Zwicbackbruch, Kck» und KekSbruch find hie Preise de» Paketen aufgedruckt. 8 «. Zuwiderhandlungen werden auf Grund der VundeSraV» «erardnung »om 25. September 1815 bestraft. Die Bestimm»» in 8 3 der Bekanntmachung vom 12. November 181S bleib»» in Dresden, am 2». September 1818. Der Aat z« Verkehr mit Erdöl im Winterhalbjahr 1V1S/2Ü. Für da» Gebiet der Stadt Dresden wird folgendes bestimmt: tz l. Die der Stadt Dresden von der zuständigen Reichsstelle fretgegebcnen Mengen au Erdöl dürfen nur g«g»n Karte (KH 3 und 4) oder Bazugsschein (8 11) abgegeben und »ntnommcn werden. chc. Ha»«h«lt»n»en und Untermiete». I. »karten «ud Bezugsberechtigte. 8 2. Für Haushaltungen und Untermieter gelangen in Ver bindung mit der Ausgabe de« allgemeinen Lebensmittelkarten auf die Zeit vom 28. September bis 25. Oktober ISIS Erdöl-Karten für das Winterhalbjahr 1910/20 zur Ausgabe. Ss sind 3 Arten zu unterscheiden, und zwar die gelbe Erdöl-Karte /I, die rosarate Erdöl-Karte L, die grüne Erdöl-Karte (1. Alle Karlen bestehen aus Stamm-Abschnitt, Bestcll-Abschnitt und sech» Empfangs-Abschnitten I, II, III, IV, V, VI. Auf dem Stamm-Abschnitt ist der Name und die Wohnung des Haushaltungs vorstandes ober Untermieters anzubringen. Die Karten sind nicht übertragbar. 8 3. Es «halten auf Autrag: a) eine gelbe Erdöl-Karte /V Haushaltungen, denen keine betriebsfertige Gas- odrr elektrische Leuchtanlage zur Benutzung zur Verfügung steht; b) eine rosarot» Erdöl-Karte L Untermiete», die von der Haushaltung gesonderte Räume bewohnen und denen in diesen kein» betriebsfertige Gas- oder elektrische Leuchtanlage zur Benutzung zur Verfügung steht; o) eine grüne Erdöl-Kart»'0 Haushaltung««, denen eine betriebsfertige Gas- oder elektrische Leuchtanlage zur Benutzung z»r Verfügung steht. Familienangehörige gelten nicht als Untermieter. Beim Zu- sammenwohnen mehrer Untermieter in einem Raune ohne Galt- oder elektrisch» Leuchtanlage darf für sie zusammen nur eine Karte beantragt werden. Eine betriebsfertige Gas- oder elektrische Leuchtanlage im Sinne von Abschnitt 1 unter n bis o gilt dann al» vorhanden, wenn die Leitung bereit» in mindestens einem Raume gelegt und der Zähler vorhanden ist. 8 4. Wer Anspruch auf eine Erdöl-Karte ^ oder L erhebt, hat bei der Antragstellung durch eine Bescheinigung de» Hauswirtes oder seines Stellvertreters in der ans den Anlagen I und II er sichtlichen Form nachzuweisen, daß bei ihm die in 8 3 unser » oder d gestellten Voraussetzungen zur Erlangung einer solchen Kart« vorliegen. Der Hauswirt oder dessen Stellvertreter hgt bei der Ausstellung der Bescheinigung insbesondere die erläuternden Vor schriften in 8 3 Absatz 2 und 3 zu beachten. Die Bescheinigung ist der Karten-Ausgabestelle zu überlasten. Ihre Richtigkeit wird Amtlich nachgeprüft und die Ausstellung un richtiger Bescheinigungen bestraft. 5. Die auf die Empfangs-Abschnitte l bis VI der Erdöl- Karten zu verabfolgenden Mengen an Erdöl werden vom städtischen Lebensmittelamte bekanntgegeben. II. Aufgabe der Bestell««,. » 8 3. Wer Kleinbelenchtungsmittel beziehen will, hat die Be stellung unter Vorlegung seiner Karte kl» zum 2. Oktober ISIS bei einem nach der Anlage IV zugclassenen Kleinhändler anzu- bringen. Die Bestellung gilt als für das Winterhalbjahr 1819/20 ausgesprochen. Ein Wechsel des Händler» innerhalb dieses Zeit raumes ist nicht zulässig. Spätere Bestellungen können nicht berück sichtigt werden. Bestellungen auf Kleinbeleuchtungsmittel dürfen nur die in de» Anlege IV aufgeführten Kleinhändler entgegennehwen. Die Kleinhändler hake» den Namen «nd die Wohnung der Besteier, getrennt nach der Art der Karte oder K «der 0) in eine Liste (Kundenliste) einzutregen, fswie «ns den Stamm- und Bestell-Abschnitt der Karte durch Stcmpelaufdrnck «der handschriftlich »it Tinte oder Tintenstift ihre Firm« und auf dem Stamm-Abschnitt anßerdrm die Nummer zu vermerken, unter der der Besteller in die Kundenliste eingetragen ist. Den Bestell-Abschnitt haben fie von der Karte abzutrcnne» und zurückzudehaltcn, den Stamm-Abschnitt mit deu sech» Gmpf,n«»-Abschnitten dagc>e» a» de» Besteller zurück- zngeben. 8 7. Die tcsammclten Bestell-Atschnitte hat der Kleinhändler am 4 oder 8. Oktrber 181» vofn »»rmtttags 8 Uhr hi» nachmittags 2 Uhr getrennt »ach Gerte und >»dii»delt, mit v»r- tzeschrtebenem Lieferschein der VerteitungSstelle für Kleinbe- leuchtungSmittel, hier. Sewandhanlstraße », l. einzureiche» Auf jedem Kartenbüvdel ist die Zahl der tn de« Bündel enthaltenen vestellabschnitte zu vermerken. Die für die Lieferschein» vorgeschrie- denen Vordrucke sind in dem örtlich zuständige» Mehltezirk unent geltlich ze entnehmen. 8 8. Personen, die innerhalb de» Perl«rgung«zeitraumeS — Oktober 1819 bis März 1»2V — neu zuzichrn oder bei denen sich infolge Wohnungswechsel da» Recht auf den Bezug v»n Srdöl neu ergibt oder erhöht, haben die ihnen v«n der Karten«uSgahesttllc a»S- gehändigte Erdöl-Karte mit dem Einw»hnermeldeschetn zunächst der für ihre Wohnnng zuständigen Wohlfahrt»p«liz«ibezirkS-Jnspekti»n vorzulegen. Die Wohlfabrt»p«lizeibezirk» Inspektion hat auf der Erdil-Karte nach Prüfung den vermerk: „Nachträgliche Anmeldung zulässig" anzubringen und den Dieuststempel deizudrücken Die s, ergänzte Erdöl-Karte ist alsdann der Verteilungsstelle für Klein- belruchtungSmittel, hier, SewandhauSstratze», I. vorzulegen, bt» be« Karteninhaber einen Kleinhändler für die künftige Belieferung der Karte znwcist. -«»»Haltungen, bei denen sich infolge Wohnungs wechsel da« Recht auf d«n Bezug v»n Erdöl erhöht hat, haben in »er Aeite>lung»stelle den Stammabschnitt der biShiutgrn Erböl-Karte mit abzugede». III. Lieferung. 8 9. Die Verteilungsstelle für Kleinbeleuchtungsmittel ver mittelt die Lieferung des Erdöls an die Kleinhändler nach Maß gabe der eingereichten Bestell-Abs.ynitte und unter Zugrundelegung der vom städtiichen LebenSmittelamt nach 8 3 für jede Kartenart bestimmten Menge. Sie hat hierbei den etwaigen besonderen An weisungen de» städtischen LebenSmittelcnnte« nachzngehen und ist für die Belieferung der eingereichten Bestrll-Abschnitte verantwortlich. - 10. Die Kleinhändler dürfen Erdöl nur an die bei ihnen in die Kundenliste eingetragenen Besteller und nur gegen Aus händigung des zur Belieferung bestimmten Empfangs-Abschnittes der Erdöl-Karte auch nur in der Menge abgeben, die vom städ tischen LebenSmittelamt für jede Kartenart bestimmt ist. Etwa verbleibende Reste sind aufzubcwahren, sie werden dem Kleinhändler bei der nächsten Zuteilung angerechnet. Die belieferten Empfangs-Abschnitte haben die Kleinhändler nach Sorte getrennt zu bündeln, als Ansgabebeleg aufzubewahren und auf Erfordern des städtischen Lebensmittelamtcs abzuliefern It. Behörden, Hausindustrie, Landwirtschaft, Flur- «ud Treppenbeleuchtung, besondere Zwecke. 8 11. Die Deckung des Bedarfs an Erdöl für n. Behörden, b. Heimarbeiter," o. landwirtschaftliche Zwecke, ä. Flur- und Treppenbeleuchtung, o. besondere Zwecke, erfolgt nach Maßgabe der verfügbaren Vorräte vom l. yßtdber Itzt» ad durch die Berteilungsstellc für.Kleinbeleuchtungsmittel, hier, Gewand- hausstraße 5, I. Die Notwendigkeit des Bedarfs ist zu begründen und durch eine Bescheinigung nachzuweisen, die ausgestellt sein muß zu a. vom Vorstand der Behörde, zu b. vom Arbeitgeber und Hauswirt oder dessen Stell vertreter, zu o. und ck. von der zuständigen Stadtbezirks-Inspektion, zu v. von der jeweilig in Betracht kommenden Stelle. Die Bescheinigung zu d muß die aus der Anlage III erficht n haben. O. Schlutztzeftlmmunge«. 8 12. Erdöl, das von der zuständigen Neichsstelle für die Stadt Dresden freigegeben ist, darf nicht nach auswärts abgegeben werden. § 13. Dies« Bekanntmachung tritt mit dem Tage ihrer Ver- öffentlichung in Kraft. Das städtische LebenSmittelamt kann im Einzelfalle von vor stehenden Bestimmungen abweichen. 8 14. Zuwiderhandlungen werden nach 8 17 der Bundesrats- Verordnung vom 25. September 1915 und 8 0 der Bundesrats verordnung vom 8. Juli 1915 in der Fassung oer Verordnung vom 1. Mai 1916 mit Geldstrafe bis zu 1500 Mark oder mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Neben der Bestrafung und unabhängig von dieser kann Aus schluß vom Handel mit Erdöl nach Befinden sogar nach den ein schlagenden Bestimmungen Untersagung des Handels mit allen Gegenständen des täglichen Bedarfs erfolgen. Dresden, am 22. September 1919. vtk F»1 »U Vs«»«». Anlage I. Ich bescheinige hierdurch, daß Herr in Dresden — Platz liche Form Hab Frau Fräulein ^ . ... ihm . seinem ,n meinem Haus» wohut und daß in Haus halte keine betriebsfertig» Gas- oder elektrische Leucht anlag« zur Benutzung zur Verfügung steht. Dresden, am Hausbesitzer 1 Name: Stellvertreter / Wohnung: Anlage H. Ich bescheinige hierdurch, daß Herr in Dresden, Frau Fräulein Straße ^ , Platz als Uuterurleter in meinem Hause in einem von der Haushaltung geforderten Raume wohnt und daß ihm ihr darin keine betriebsfertige Gas- oder elektrische Leucht- anlage zur Benutzung zur Verfügung steht. Dresden, am Hausbesitzer ^ Name: — Wohnung: Stellvertreter ««läge Hl. Ich bescheinig« hierdurch, deß Herr - — in Dresden, Straße ^ Frau Platz Fräulein von mir als Heimarbeiter - beschäftigt wird. Dresden, am - 1S1 Ich bestätige, daß b - obengenannte Heimarbeiter - in seiner Wohnung betriebsfertige Gas- oder elektrische Leucht» ihrer Werkstatt anlage zur Benutzung zur Verfügung steht. Dresden, am 191... Hausbesitzer I Name: — Stellvertreter / Wohnung: Anlage IV. Erdöl - Verkaufsstellen: fm l. Wohls.-pol.-ver.: -lrnolä, Breite Straße 17. vernein« hsräl, E., Webergaffe 6, Zolle, Gust., Schössergasse 21, NeuMLNN, O, Kleine Brüdergasse 10. — fm 2. wohls.-kol.-ver.: KerrMLNN, Jul., Amalienplatz 1, Schleinitz, Gust., Münzgasse II. Streit, Joh., An der Frauenkirche 6. — fm Z. lvovll.-roi.-ver.: KkNke, Paul. Tieckstraße 10. wersig, M., Kurfürstenstraße 1«. kreiß, A., Haupt straße 13, Ja,ob, Otto, Rähnitzgasse 9. Sattlers Wikwe» Ober graben st ZnNersch, F.. Knsernenstraße 83, Weigl, Große Meißner Straße 12. — fm 4. wovif.-kol.-ver.: fleifcher, F . Weißeritz. straße 74, krellchnee, Fr.. Friedrichstraße 27. Schumann, Arth., Weißeritzstraße 40, Zöllner, Albin. Schäferstraße 39, KosMSNN, F., Echäferstraße 47. kverth lk to., Hamburger Straße 44, Winkler, G., Wölfnitzstraße 4. — fm S. wovif.-kol.-ver.: Meäel, Louis, Holbeinplatz 2. Nerrog, Max. Ziegelstraße 51, Sonntag, Reinh., Rietschelstraße 5. Lange, M., Marschallstraße 50, NiemsNli, H., Zirkusstraße 5, Urige, Rich., Pirnaische Straße 13. — fm 6. Wohls.- kol.-ver.: «ern, «ebr., Reitbahnstrabe 2, Mühlner, H.. Waisen- hausstraße 1, Naumann, Große Planensche 32, Schönborn, A., Kleine Planensche Gasse 26. Mnrelmann, Am See 56, Kertzsch, F.. Ammonstraße 20. — fm 7. wohls.-koi.-ver.: Kennig, M. L Lo-, Ostra-Allce 29, öörnc, Max, Am Schießhaus 4, Wüstling, Am SchiebbauS 23, örlltzner, Ed., Flemmingstraße 15. Ötscher, Alfr., Palmstraße 44, wieüemann, Flemmingstraße 8, vrÜUNttch, ">erm., Fischhofplatz 18, LeVMLNN, Marie, Stärkengasse 8, Msusm» ., Stiftsstraße 7. — IM 8. wohls.-kol.-ver.: Lommatzsch, Bischofsweg 29, verlach,' E.. Louisenstraße 70, Keller, Maz, Schün- felder Straße 21, UhlMLNN Nachstg., Bautzner Straße 81, Kos- stlkter, L., Bautzner Straße 77. NauptMSNN, V.. Waldschlößchen, straße 14. — fm ». Wohls.-k0l.-ver.: Menüe, M.. Schlesische ' ' k, Ludw., Letp- Straße 10. KSllßKk, H, Moritzburger Platz 5, kigge, lener Straße 19 — fm N. w0hls.-k0l.-ver.: Mohn, Alfred, iiirstenstraße 69, NeUMkr. F., Dürerplatz 28, Lkiäel, Max. Dürer« raße 92. - lm ir. wohlf.-kol.-ver.: Kaiser; Witwe, Reick. — M lZ. wohls.-kol.-ver.: nilnrer, Leon., Johann-Meyer-Straße 22, Lössler, Arth., Windmilhlenstraße I », Slüsel, E., Erlenstraße 2: Kerrnrllors, O.. Conradstraße 22. Kennig, L.. Oppelstraße 38. Sllkliger Ik fröhlich, Bischofsplatz 8. kommet, A.. Kvnigsbrücker, Straße 9ö. vurkharllt, R.. Färstereistraße 46. — fm 14. wohls.- kol.-ver.: vaichow, M., Kpffhäuserftraße 2, vlerih, Max, Mark- gras Heinrich-Platz 3. Neumer, Fcrd . Borsbcrgstrahe 29 — fm lZ. wohls.-kol.-ver.: veckerk, I. Leisniger Straße 52, fischtt.hl Leipziger Straße 101, küschei, Otto, Torgauer Straße 42. LeiNkmI W., Konkordienstraße 47, litrchhos, verw., Oschatzer Slrni.r ol Schöne» Döbelner Straße 21, frieünch, R., HubertuSsir. 5k. Milda, Marienhofstr. 78, tisendkiß, E,. Trachenberger Straße Kerrnrüors, Großcnhainer Straße 1L9. — fm 18. wohls.-kol.'öki:! Neumanu, C , Poppitz?, Kanig» Mar, Nosenstrnße 23. kvam. I Jagdwcg 19, Noack, A. K., Freiberger Straße 14, Sädler, ii. AI Freiberger Straße 22. — fm 17. wohls.-köl.-ver.r Nllschße. tz'I Berggießhübler Straße 11, Lehaert, H., Wehlener Sir- I Kankke, Bärcnsteiner Straße 1, Uhlmann, P., An! -/I Straße 77. — fm IS. wohls.-kol.-ver.: Mclnnel, Friedr.. üo .L bacher Straße 95. — fm 18. Wohis.-k0l.-ver.: Känel, R.. 3im -,I platz 7, strahl, Rankestraß« 40, Korn, Emnm, Beteranem'uax > z Vogel, Winterstraße 11, Lichter, R , Eosanderstraße 2, LrodilLl E., Leipziger Straße 189. — fm 20. wohls.-kol.-ver.; keßolü. i: I Mobschatzer Straße 18, Seiserl, Ed., Lübecker Straße 102, fM'I Kesselsdorfer Straße 7, KironyMU!, Gust., Bünaustraße 33 - t,I 23. wohls.-kol.-ver.: stackwitz. Plauenscher Ring 33, Schnuelinl lk kngler, Nöthnitzer Straße 1, vilkhos, H., Altplauen 28, üichiss I Zwickauer Straße 111. — fm 24. woyls.-kol.-ver.: Lreple, ü'I Sebnitzer Straße 11, Sötze, Alaunsttaße 40, LchMillk, G., A!m>I straße 21, Kippe, R., Louisenstraße 75. — fm 23. wohls.soöl ver.: stölkeritz, Blasewitzer Straße 32, Jahn, E., Hcrtelstraße ril Sötze, Pfotenhauerstraße 62, Var Nachstg., Pfotenyauerstraße >z > — Kiervder: Sämtliche Verkaufsstellen üe! «onsumverm! vorwärts, ües «onsumverelns kieschen unü ües oorlihki! Maaren - Linksusr - Vereins. Saatkartoffel« aus der Ernte ISIS Für das Gebiet der Stadt Dretzde» wird >emäß der Vernd- ,ung de» ReietzSernährungSminifterS dom 4. September 19t» Neichtz.tzesttzbl. G. 181« — und der hierzu ergangenen »iiSflihcungr, Verordnung des MtrtschaftSministrriu« voip 15. September IMS -1 Stchs. Staat»,eiig. »,m d6. Septembe» 181» — folgendes bestimm: I 8 1. Saatkartiffeln dtrfe» nur an Kommnnalvexbände. >,„> Londesknlturrat oder an s»lche Personen abgrsetzt »erden, die fi selbst znr Aussaat »erwenden wallen. Der Absatz darf nur duch den Erzeuger, einen Kommunalverdand oder den Landeskultur^ I »rfelgcn. Landwirtschaftlich« vereint,ungen, Händler »der Ecneffenschlls.! ten lönnrn al» Nermittlex zugezogen werden, t L. Saatkartoffcln dsirfen ». innerhalb der Stadt Dresden nar gegen Saatlarte veräubcii, I erwerben odrr geliefert werden, k. au» eine« K»mmunalve,d«nd in einen «»deren nur gelichii! werden, wenn die Lieferung auf Grund eines bis um 30. »ovemder t»19 einschließlich abgcfchlosseiien und giwSß j 8 * genehwigten schriftlichen Vertrages erfoltzt. 8 3. Die Saatkarte wird auf Antrag dessen, der Saatkartolßl-1 erwerben will, v»n der zuständigen W»hlfahrtrp»lizcid»zirkr°Hn>pcl. t>,» nach einem »»rgcschriebenen Muster a«s,estellt. Sie muß di» Namen und den Wohnort des Erwerbers, sowi» di, Menge, die cr. ^ »erben werden s»ll, enthelten. Die WohlfahrtSpilizetbezirkS-Jnspektion het vor AnSstelliuiz! der Saatkarte zu prüfen, ob der Seetgutbrdarf in der beantragtm Hthc besteht 8 4. »er Erwerber o»n Sa«t,ut hat die SaaKart« dem Lg. I äußerer bei Adschlaß de» Lertratze» auSzuhtndigen. Wird das Saatgut mit der Eisenbahn »exseudet, s» bat üch! der Veräußerer »on der Versandstation, aus der Saatkarte die Ad. j seudung unter Angabe der versandten Menge und des OrteS deschci. »igen zu lassen, nach dem da» Saatgut verfrachtet ist. Erfolgt di« Versendung nicht mit det Eisenbalm, so hat sij der Veräußerer auf der Saatkart« den Empfang durch den Eruieibci bestätige« zu lassen. 8 6. Der Erwerber hat den Empfpng des Saatgutes binm drei Tage» nach dem Eingang dem Lehenkmittelamte, »btcilunz ßtr j Saata»geleg«nheiten, Dresden, Hauptstraße », II., mittels vaigc. schrtebenen Vostkartea-Vordruckc» auzuzeigen. Der Postkarten-Lor- dxack wird dem Erwerber Hei Ausstellung der Saatkarte »,n dcr ,u> ständigen ESahlfahrtSpolizeidqtrkS-Jnspckti»» mit auSgehäidigt. I 8. Die Verträge über Lieferung von Gaatkartoffeln au» einem Kom«unalv»r0,»d in eine» anderen bedürfe» der Genehmigt de» Kommunalserbande», au» dessen Bezirk die Kartoffel» gclicscü werden. Der Antrag auf Genehmigung ist alsbald nach Abschluß de» Vertrages, späteste»» »t» zum 10. Dezember 1918, vom Pci- äußerer »eim Kommuualperband — von Dresdner Acräußeren, dci dem LebenSmittelamt, Abteilung für Saatangelcgcnheiten, DrcSdcu, Hauptstraße 2, II. — zu stelle«. Die Genehmigung ist zu erteilen, wenn der Vertrag den Vor schriften der §8 1, 2 unter b entspricht und die vom Landeskultur- rat festzusetzenden Richtpreise nicht überschritten sind. Außordcni hat der Erwerber, sofern nicht der Landeskulturrat oder ein Kain- munalverband der Erwerber ist, eine Bescheinigung des Kommunal- Verbandes, in dem die Kartoffeln zur Aussaat verwendet wecdcu sollen, beizubringen, daß die Lieferung zur Deckung des Saatgui- bedarfs des Erwerbers erforderlich ist. Ist der Landeökulturrat der Erwerber, so hat er entsprechende, für die einzelnen Besteller ausgefertigte Bescheinigungen des Kommuualverbandes vorz» legen. Ist ein Kommunalverband der Erwerber, so tritt an Stelle der Bescheinigung des Kommunalverbandes eine solche der Lande?- kartoffelstelle. Für Dresdner Erwerber wird die Bescheinigung durch die zuständige WohlfahrtSpolizeibezirks-Inspektion ausgestellt, die zu prüfen hat, ob der Saatgutbedarf in der beantragten Höhe besteht. Dir Genehmigung kann auch bei Vorlicgcn der in Absatz 2 genannten Voraussetzungen versagt und, sofern sie bereits erteil! ist, widerrufen werden, wenn bei Erfüllung des Vertrags der Veräußerer mehr als die Hälfte der in der Wirtschaftskarte errecbnctcu abllese- rungSpflichtigen Menge als Saatkartoffeln liefern würde, oder wenn das Wirtschafts-Ministerium der Versagung oder dem Widerruft zustimmt. Der Kommunalverband, in dessen Bezirk die Kartoffeln zur Aussaat verwendet werden sollen, ist von der erteilten Genehmigung oder einem Widerrufe der Genehmigung unverzüglich in Kenntms zu setzen. 8 7. Der unmittelbare gegenseitige Austausch der gleichen Menge Saatkartoffeln zwischen zwei Wirtschaften, der zur Beschaffung vesondei von aatgut erfolgt, ist ohne Saatkartoffelkarte und ohne besondere Genehmigung des Kommunalverbandes zulässig. 8 8. Wer Verträge auf Lieferung von Saatkartoffeln von außerhalb Dresdens abgeschlossen hat, hat dies dem Lebcnsiiiittel- amt, Abteilung für Saatangelegenheiten, Dresden, Hauptstraße 6, II . Vinnen drei Tagen »ach Vollziehung des Vertrages auzuzeigen jsn der gleiche» Frist ist später der tatsächliche Eingang der Kartoffeln der bezeichnet«»! Stelle mitzuteilen. 8 9. Kartoffeln, die als Saatgut erworben sind, dürfen nur mit Genehmigung des Lebensmittelamtes, Abteilung skr Saat- angelegenheiten, D»cSden, Hauptstraße 5, II., zu anderen al« zu Saatzwrcken verwendet werden. 8 10. Wer der Vorschrift in § 1 Absatz 1 und 8 8 zuwldcr- handelt oder der Vorschrift in 8 2 unter d zuwider Saatkartosscln aus einem Kommunalverband in einen anderen liefert, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr und mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mmk oder mit einer dieser Strafen bestraft. Neben der Strafe kann auf Einziehung der Vorräte, auf die ich die strafbare Handlung bezieht, erkannt werden, ohne Unter- chied, ob sie dem Täter gehören oder nicht. Wer gegen die Vorschriften in 88 2 unter », 3, 4 Saatkar- toffeln absetzt oder erwirbt oder die rechtzeitige Anzeige nach 88 5 odrr 8 verabsäumt, wird mit Gefängnis bis zn 8 Monaten odcr mit Geldstrafe bis zu 1600 Mark bestraft. Dresden, am 22. September 1919. Ler Wat z» D»«»d«u Rr.1 NicU L verdiente. Mitte froh gen Baustil und AuSsiü dergeben, ü versammln: Auf hc Abhang üb- Der spaten Göttinger ' das andere lockige Jür der Faust, : sam und s Denkmal is und Giehki Aus d> Welche Man kann von 1896 lorenes Pa als solches Auch l Nicht albe grossdeutsch spalteten u gab es imr allen Völke weigert me reich. 189t dahin. W nackte Leche gespalten N wirkt La, »v „Ein , Aber klein: Neichshaus. ward, drohl suclff sein f> seines Wirt auszubirechc hineimverfc das neue N wert um 1 für uns alt Ni« sck dem Inger Langsam ß lands ist n Strahlen f verklärende Denkmal b Frage: Wa schehen, au lande? Wie -g Nisten ich Kein Staat mir sein E hat er alle Elisi r fort konnte gen Blicken reckst vor 3 Hoffnung, und Aerger mehr ertag Sachen der gehören, ur Elisi tüchti wustte sich Trank ang: knapp genu kam so we sterben zu 1 sonders alt Fuder, schn Elisi Trine und mit ar es gut, star das Dinge hatte niem Fuder von Frau und und lange, von den S dast Uli läi Uli hatte K
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)