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3269 lag« c im rn t von konnte efiM cs er nsten und mäch ötatie nbild rhaft ppeli , der von So l die die 47 Burk- uth, in en dtn edrich Stet- tg da? ordent. inger Kunst- iig er- n fül cit der lendet, konnte, m ini zweck- >r a!S der I ein- I len- V arie I eist, Lj nd.', k wr: LZ von Ls Sie I und I an I ms. Lj den « »erstlben ß unter i Hospi- Ainder. 'schämte sen von letzterer äter an Italien. Rom, 21. December. Die Minister deS Innern und des Krieges haben ein Uebereinkommen getroffen, demzufolge General Pallavicini die Leitung -er militairischen Operationen gegen die Briganten in den neapolitanischen Provinzen Avellino, Salerno, Cosenza und Potenza übernimmt; die Action der Polizei unter Leitung der Prä- fecten und Subpräfecten soll jedoch hierdurch in keiner Weise präjudicirt werden. Man hofft in solcher Weise und durch die übereinstimmende Action der politischen und militairischen Behörden daS Land endlich von der Landplage der Briganten definitiv befreien zu können. Frankreich. Pari-, 21. December. Die Commission, welche beauftragt war, die Convention mit dem Deutschen Reiche Betreffs der Grenz- brrichtigung zu prüfen, hat gedachte Convention gestern einhellig gutgeheißen. — Laut dem „Bien Public" find die Baracken in den occu- pirten Departements, welche durch den anhaltenden starken Regen sehr gelitten haben, größtentheilS wieder auSgebesseri, so daß die deutschen Truppen bei den Einwohnern nicht einquartieü zu werden brauchten. — Die Regierung hat beschlossen, daß die Sitzungen des Kriegs gerichts, welches über den Marschall Bazaine richten wird, in der Militairschule von Saint Lyr abgehalten werden sollen. — DaS legitimistische Organ von Chambery, „l'Union Sa« voisienne", meldet: „Eine glaubwürdige Person versichert uns, daß mS bonapartistische Central-Comiti in Paris unter Umschlag eine lortraitkarte deS Exkaisers und einen Brief ohne Unterschrift in die trovinzen versendet, welchen der Empfänger zu verbrennen gebeten ist. In diesem Briese wird gesagt, der Kaiser sei bereit, zurückzu« beamten in Lübeck und Travemünde. — Die von dem BundeSrath berufene Commission zur definitiven Feststellung des Entwurfs einer Proceßordnung in bürgerlichen Rechts- , streittgkeiten für das Deutsche Reich hat den von ihr auSgearbeiteten Entwurf einer deutschen Civilproceß-Ordnung nebst dem I Entwürfe eines EinführungSgesitzcs durch den Druck (Verlag der kgl Geh. Ober-Hofbüchdruckerei — R. v. Decker — Berlin 1872) ver öffentlicht. Das Werk besteht aus zwei Bänden, von denen der erste die Gesetzentwürfe, der zweite die Begründung derselben enthält. — Bei ihren Beschlüssen über die Rechtsmittel, insbesondere über die Ober-Revision, ist die Commission in ihrer Majorität von der für präjudiciell erachteten'Voraussetzung auSgegangen, daß über das RechtS- t mittel der Ober-Revision nur ein ReichS-Gerichtshof entscheiden werde AuS Rücksicht auf diese Voraussetzung beschränkt der Entwurf gegen über den in großer Zahl bestehenden Provinzial-, Local- und Statutar- Rechten der einzelnen Bundesstaaten die Zulässigkeit der Ober-Revision auf die Fälle der Verletzung solcher Rechtsnormen, deren Geltung sich über den Bezirk deS RevifionSgerichts hinaus erstreckt, behält jedoch Ausnahmen vor. Von der Feststellung dieser Ausnahmen hat die Commission ubzusehen beschlossen, in der Erwägung, daß sie für die Vollständigkeit derselben nicht einstehen könne, und demgemäß dem i BundeSrathe anheimgeben müssen, durch die Regierungen der einzelnen ! Staaten ermitteln zu lassen, welche Rechtsnormen über den Bezirk eines RevisionSgerichtS hinaus gelten, deren Verletzung gleichwohl aber nach dem der Oberrevision zu Grunde liegenden Gedanken zur Be gründung dieses Rechtsmittels nicht geeignet ist, beziehungsweise welche ! Rechtsnormen nicht über den Bezirk eines RwifionSgrrichtS hinaus gelten, deren Verletzung gleichwohl aber zur Begründung der Ober revision geeignet ist. — Der Entwurf selbst besteht auS 800 Para graphen, die in folgende Abschnitte gefaßt sind: Erstes Buch: All gemeine Bestimmungen. Erster Abschnitt: Gerichte. Zweiter Abschnitt: Parteien. Dritter Abschnitt: Verfahren. — Zweite- Buch: Verfahren in erster Instanz. Erster Abschnitt : Verfahren vor den Landgerichten. Zweiter Abschnitt: Verfahren vor den Handelsgerichten und vor den Hieraus wurde Beschluß gefaßt über die vom Reichstage angenommene Seemannsordnung, nebst dem Gesetze, betr. die Verpflichtung der Kauf fahrteischiffe zur Mitnahme hilfsbedürftiger Seeleute. AuSschußberichte wurden u A. erstattet über den Entwurf eines NiederlassungSvertrage mit der Schweiz; das Regulativ zur Ordnung des Geschäftsganges bei dem BundeSawte für das Heimathwesen; die Bereitstellung der Geldmittel zur Bestreitung der ReichSauSgaben für 1873; die Be willigung einer Beihilfe an die von der Gturmfluth betroffenen Zoll- Der Vorsitz im StaatSministerium geht an den ältesten StaatSminister über. Da- StaatSministerium habe ich hiervon in Kenntniß gesetzt. Berlin, den 21. Decbr 1872. Wilhelm, (gez.) Fürst v. Bismarck. An den Präsidenten des StaatSministeriumS Fürsten v. Bismarck." — Der ObergerichtSrath im hessischen Obergerichte der Provinz Rheinhessen, Mohrmann zu Mainz, ist zum Rath beim Reichs- OberhanvelSgericht in Leipzig ernannt. — Die heut auSgrgebene Nr. 41 der Gesetzsammlung publicirt die am 13. d. vom Könige vollzogene neue Kreisordnung für die sechs östlichen Provinzen, womit die große Reform zum endlichen Ab- schluß gebracht ist, welche die Gesetzgebung, mit wenigen Unterbrech, ungen, fast ein halbes Jahrhundert hindurch beschäftigt hat. — Der Cultusminister hat neuerdings die BezirkSregierungen an gewiesen, auf die Wiederim pfung, die sich als das beste Mittel zur Bekämpfung der Pockenepidemie herausgestellt hat, in der Weise Bedacht zu nehmen, daß die zehn- biS zwölfjährigen Schulkinder der selben unterzogen werden. — In der Plenarsitzung deS BundesratheS am Sonnabend kamen zur Vorlage: der Geschäftsbericht der Retchs-LiquidationS-Com- misfion für Rhedereischäden; ein Antrag wegen zollfreier Einführung von HauSgeräh rc der Offiziere der deutschen OccupationSarmee; der von der besonderen ReichScommission festgestellte Entwurf einer deutschen Civil-Pröceß-Ordnung; ein Antrag Preußen«, betreffen den Erlaß deS EingangSzolleS sür tingeführte gebrauchte Fischereigeräth- schäften; ein Antrag SachsenS, betr. die allgemeine Einführung eine, farbigen Bezettelung für daS auf Eisenbahnen beförderte Zollgut; ein Antrag Baden?, betr. dir Errichtung eines kaiserlichen Hauptzollamtes in Basel. Sodann theilte der Vorsitzende mit, daß von Januar 1873 ab ein amtliches Centralblatt für daS Deutsche Reich erscheinen werde. Amtsgerichten. — Dritte- Buch: Rechtsmittel. Erster Abschnitt: Be rufung. Zweiter Abschnitt: Revision und Oberrevision. Dritter Ab schnitt: Beschwerde. — Vierte- Buch: Wiederaufnahme deS Verfahren?. — Fünftes Buch: Urkunden- und Wechstlproceß. — Sechstes Buch: Ehesachen und Entmündigungssachen. Erster Abschnitt: Ve-fahren in Ehesachen. Zweiter Abschnitt: Verfahren in Entmündigungssachen. — Siebentes Buch: Mahnverfahren. — Achtes Buch: Zwangsvoll streckung. Erster Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen. Zweiter Ab- schnitt: Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen. Dritter Abschnitt: Zwangsvollstreckung zur Erwirkung der Herausgabe von Sachen und zur Erwirkung von Handlungen oder Unterlassungen. Vierter Ab- schnitt: Offenbarungseid und Haft. Fünfter Abschnitt: Arrest un- einstweilige Verfügungen. — Neuntes Buch: Nufgebotsverfahren. — Zehntes Buch: Schiedsrichterliches Verfahren. — DaS EmführungS- gesetz enthält 19 Paragraphen. — Die Mittheilung, daß im Generalpostamte Verhandlungen über den Eintritt der süddeutschen Staaten in da- Reichspostgeviet gepflogen würden, wird jetzt dementirt. — In der königlichen Münze werden jetzt SiegeSthaler vom Jahre 1871 geprägt und demnächst zur Ausgabe gelangen. Die Vorder seite zeigt den Kopf deS Kaisers ohne Lorbeerkranz mit der Umschrift „Wilhelm I. König von Preußen"; die Rückseite eine fitzende Borussia mit der Umschrift „Siegesthaler" und der Unterschrift „1871". Malchin, 21. Dec. Der mecklenburgische Landtag hat für das dem Feldmarschall Grafen v. Moltke in dessen Vaterstadt Parchim zu errichtende Denkmal die Summe von 6317 Thalern bewilligt. Kehl, 21. December. Der beute erschienene „Staatsanzeiger" enthält eine unmittelbare Entschließung deS Großherzogs: die Er bauung detachirter Forts bei Kehl betreffend. Oesterreich. Wien, 22. December. Gras Beust wird auf Grund eines vor längerer Zeit erhaltenen Urlaubes die bevorstehenden Feiertage im Familienkreise hier in der Nähe zubringen. Graz, 20. December. Am schwarzen Brete der Universität hat daS Rectorst einen wirkungsvoll gehaltenen Aufruf an die Stu dentenschaft anläßlich der Excesse angeschlagen, worin da» Bedauern über daS Geschehene ausgesprochen wird und die Studenten ermahnt werden, die Würde der ^.linu mutar zu wahren, für Wiederholungs fälle aber gedroht wird, die Excedenten mit unnachstchtlicher Strenge zu behandeln und eventuell von der Universität zu entfernen.