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Rp. 222. Dienstag, de« «4. September L872 Aauhener E Aachrichlen. Äreisblatt für den Kreis-Direürons-SeM Mutzen Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bautze«, EchirgiSwalda, KSnigSwa tha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt nvd Reichenau, Redacteur und Verleger: E. M. Molls? in Bautzen. Luit tu n g. In Folge der Bekanntmachung vom 8. Juni dieses Jahres sind für die durch die UeberschwemmuMu in Böhmen Beschädigten bei der hiesigen Canzlei 2 Thlr. vom Herrn HauptsteueramtS-Jnspector Koch hierselbst, 25 - vom Domstift St. Petri hierselbst, 1 - vom Herrn Gymnasial-Oberlehrer Cantor Schaarschmidt in Bautzen und 3 - vom Herrn Gerichtsamtmann Caspari in Reichenau, 31 Thlr. in Summa eingegangen, worüber hierdurch mit Dank quittirt wird. Die gedachten 31 Thlr. find an die k- k. Statthalterei in Prag gesendet worden. Bautzen, am 21. September 1872. Königliche KreiS-Direttion. ' vo« Beust. Bekaantmaeyung. Aus Kosten der Schulze-March« scheu Stiftung kann anderweit ein Vater- und mutterloser Knabe zur Erziehung untergebracht werden, und bringe« wir, da bezügliche Gesuche bis jetzt nicht eingegangen sind, dies hierdurch zur öffentlichen Kenntnis; mit dem Bemerken, daß nur hierorts angehörige, eheliche und arme Knaben, dje beide Eltern durch den Tod verloren haben, von ihrem zartesten Alter bis zum vollendeten Ren Altersjahre aufnahmefähig sind, daß dagegen solche Vater- und mutterlose Waisen, welche aus der Verlaffenschast ihrer Eltern oder ihrer Großeltern oder sonst ein jährliches Einkommen von 30 bis 40 Thlr- haben, unbedingt ausgeschloffen, sowie daß endlich die Gesuche um Ausnahme bei der Stistungsdeputation mündlich oder schriftlich anzubringe» sind- Bautzen, am September M2, DerStadtrath. Hetzler. DekanytMsHung. Die diesjährigen Zinsen der von dem Buchhändler Herrn Christian Heinrich Schulze allhier zu Unterstützung der Söhne armer Wittwen während der Lehrzeit, oder während des Besuchs einer Gelehrtenschule oder Universität, in seinem Testamente vom 9. Mai 1850 errichteten Stiftung sollen des Nächsten vertheilt werden. Gesuche um Berücksichtigung hierbei sind bei unserer Canzlei entweder schriftlich einzureichen oder mündlich anzubringen. Nach den regulativmäßigen Bestimmungen ist 1) die Hülssbedürftigkeit der Mutter Bedingung der Genußberechtigung, und sind 2) zunächst vaterlose Waisen der Verwandten des Stisters und «ach diesen 3) vaterlose Waisen, welche im hiesigen Waisenhause exogen worden sind, vorzugsweise zu berücksichtigen, in deren Ermangelung aber oder salls die vorhandenen disponibel» Mittel sür sie nicht ganz erforderlich sind, können auch 4) andere vaterlose Waisen männlichen Geschlechts, deren Mütter hier im Orte leben und bedürftig sind, während ihrer Kehr- oder Bildungsnit unterstützt werden. Bautzen, den 20. September 1872. DerStadtrath , Hetzler. Steckbrief. Der aus Waldheim gebürtige, und zuletzt in Seidau wohnhaft gewesene Handarbeiter Andreas Henke, welcher wegen eines ihm schuldgeaebenen Betrugs zur Verantwortung zu ziehen ,st und der unter'm 15. vor. M- an ihn erlassenen öffentlichen Vorladung nicht Folge geleistet hat, wird nunmehr steckbrieflich verfolgt- Alle Behörden und die Gendarmerie werden ersucht, aus den nachstehend unter T signälisirten p. Henke zu fahnden, ihn im Betretungssalle zu verhaften und wegen seiner Abholung Nachricht anher zu geben. Bautzen, am 2O.September 1872. Königl. Sächs. GerichtSamt daselbst. Michler. Reichner. T Signalement HenkeS. Alter: 23 Jahre, Größe: mittel, Haare: hellblond, Bart: kleiner Schnurrbart, weißlich, Augen: blau, Zähne: vollständig, Gesichtssorm: länglich, Kinn: rund, besondere Kennzeichen: keine, Kleidung, in der er Anfang Juli d. I. zuletzt gesehen worden ist: kurzer schwarzer Rock, graue Weste und Hose. Die st ä h N Am 17. d. M- ist aus einer hiesigen Hausflur in de» Morgenstunden eine große, mit H. Grieshammer gezeichnete Wagenplane von grauer Leinewand entwendet worden. Dies wrrd zur Entdeckung des Drebes und Wiedererlangung des Gestohlenen mit dem Bemerken bekannt gemacht, daß an den Rändern der Wagenplane Messing-Oesen eingenäht gewesen sind- Stadtpolizeibehörde Bautzen, am 20. September 1872. Heerklotz, Stadtrath. Fünsst. Auslosung Kamenzer Stadtschuldscheine Bei der 48. Auslosung hiesiger Stadtschuldscheine sind No. 43 und 143 Ut. u. zu je 200 Thlr.; No. 80 376 457 853 861 und 955 lit. 0. zu ie 100 Thlr.: No. 645 728 836 838 905 931 und 995 Ut. O. zu je 50 Thlr.: . , „ . No 22 86 214 458 838 989 1131 1240 1247 1382 1387 14W 1544 und 1919 Ut. L. zu je 25 Thlr. ausgelost worden und werden hierdurch für den 1. October 1872 gekündigt. Auch werden die Inhaber der früher ausgelosten Stadtschuldscheine No. 88 und 557 Ut. 6. zu je 100 Thlr.;