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sr». so«. Dienstag, dm September L87S Aachener Aachrichten . cl e l i e u r s e k e ch i- is c- n unternahm der Kronprinz eine Rundfahrt durch die Straß«» der fest lich geschmückten Stadt. (Bgl. „Deutsches Reich".) Frankfurt a. M., 31. August. (W. T, B.) Juristentag. Die Abtheilungen beschlossen, vor drr Hand von Erörterung der Frage, ob die Civiljury im deutschen Eivilprocesse einzusübren sei, abzufthen, auch die Verhandlung über da? Erlöschen von Hypotheken bei sub- hastirten Grundstücken zu vertagen. Dagegen gelangte drr Antrag JaqueS' zur Berathung und Annahme, nach welchem die Herstellung eines für alle europäischen Staaten und die Bereinigten Staaten von Nordamerika gemeinschaftlichen Wechselrecht» al» eine Forderung der heutigen Wissenschaft und al» ein Bedürfniß deS internationalen Handels verkehrs und CrediteS erklärt wird. JaqueS zog nach Annahme dics-S Antrages die weitere Resolution zurück, daß die Regierungen deS Deut schen Reich» und Oesterreich» ersucht werden möchten, einen internatio nalen Eongreß zur Codification eine» gemeinsamen Wechselrechtc» ein- zuberusen. — In seiner heutigen Plenarsitzung bat der Juristentag sämmtlichen Beschlüssen der 4 Abteilungen Betreff» Schaffung eine» internationalen Wechsrlrecht», Betreffs der Frage, ob Schwur- oder Schöffengerichte, Betreffs Errichtung eines obersten Reichsgerichts und Betreff» der Preßgesetzgebung zugesttmmt. In der letzteren Krage hat aber das Plenum aus Antrag d«S Handelsgericht-Präsidenten Albrecht Telegraphische Correspou-euz. Breslau, 31. August. (W. T. B.) Der Kronprinz von Sachsen hat heute Vormittag die Truppen auf dem Exereirplatzt bei Gand au inspieirt und seine vollste Zufriedenheit mit deren Leistungen ausgesprochen. Die von dem hohen Gast pasfirten Straßen und Plätze waren mit Feston- und Flaggen reich geschmückt und mit einer den Kronprinzen auf da- Herzlichste bewillkommnenden Menschenmenge er füllt; die Schulkinder hatten sich in festlichen Kleidern am Eingänge de» Gandauer Feldwege- zur Begrüßung ausgestellt. Der Kronprinz, welcher im königl. Schlosst abgestiegen ist, hat die Spitzen der könig lichen und städtischen Behörden um 1 Uhr in besonderer Audienz empfangen. Nachdem der Vicepräsident Graf PoninSki die Beamten vorgestellt, richtete der Bürgermeister Bartsch folgende Absprache an den Kronprinzen: „Wir feiern in Ew. königl. Hoheit nicht allein den für die Freiheit deS Vaterlandes siegreichen Heerführer, sondern auch den erhabenen Repräsentanten und Zeugen der Einigkeit der eng ver bündeten deutschen Fürsten und Volksstämme, aus welche die Macht, die Ehre und die Wohlfahrt deS Deutschen Reiche- fest gegründet ist." Der Kronprinz erwiedert« hierauf mit herzlichen DankeSworten, indem er hinzufügte, „eS sei nur unser« Aufgabe, in Frieden da- weiter zu führen, wa- durch schweren Kampf errungen worden." Um 2 Uhr Lreisbiatt für den Lreis-Nrrcüons-LeM Lautzen. Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bautzen, GchirgiSwatda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: E. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung, die von der Königl. Dänischen Regierung zur Verhütung dar Einschleppung der Rinderpest erlassenen Vorschriften betr. Einer Miltheilung des Neichskanzleramtes zu Folge bat die Königl. Dänische Negierung die von ihr unterm 10. September 1869 zur Verhütung der Ein« schleppung der Rinderpest erlassenen Vorschriften, wonach von Ländern oder Landestheilen, weiche von der Rinderpest angesteckt sind, im Königreiche Dänemark keine Einsuhr von Rindvieh, Schafen und Ziegen oder von roden Theilen dieser Thicre, namentlich Häuten oder Fellen, gleichviel ob sie getrocknet oder gesalzen sind, von Hörnern, Klauen, Husen, Wolle, Haaren, ungeräuchertem Fleisch, ungeschmolzenem Talg u. s- w. stattfinden darf, alle anderen Hausthiere aber, sowie Heu und Stroh aus angestecklen Ländern oder Landestheilen vor ihrer Einsuhr d-sinficirt werden sollen, mittelst Bekanntmachung vom 9. d. M. in Bezug aus das Deutsche Reich in Kraft gesetzt. Im Interesse der Betheiligten wird Solches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht. Dresden, den 26.August 1872, Ministerium des Innern. V. Nostitz-Wallwitz. Jochim. Im Anschlusse an die Bestimmung, welche auf ständischen Antrag schon in Betreff der Kosten für die vetcrinärpolizeiliche Aufsichtsführung über da- Heilverfahren rc. bei rotzr und wurmkranken, bez. dieser Krankheiten verdächtigen Pferden getroffen worden ist (vergl. Bekanntmachung vom 7. Februar 1870, Kreisblatt Nr. 37), hat das Königliche Ministerium des Innern befunden, daß in Zukunft auch diejenigen Kosten, welche für die veterinärpolizeiliche Ueberwachung der Kur von räudekranken Pferden durch die Bezirksthierärzte und für Lie, in tz 7 der Verordnung vom 1. Februar 1857, polizeiliche Maaßregeln bei der Räudekrankheit der Pferde betreffend, (Gesetz- und Verordnungsblatt von 1857 S 47 flg.) angeordnete Aufsichts- führung der genannten Veterinärpolizeibeamten erwachsen, nicht mehr den betreffenden Pferdcbcsitzern anzufinnen, sondern aus der Staatskasse zu über, tragen und zu diesem Zwecke die Liquidationen der Bezirksthierärzte von diesen bei den Bezirksamtshauptmannschaften cinzureichen seien, so Laß von den betreffenden Pferdebesitzern aus eignen Mitteln nur noch die Kosten des thierärztlichen Heilverfahrens und die Gebühr für das in tz 6 der Verord nung vom l. Februar 1857 gedachte bczirksthierärztliche Zeugniß zu tragen find. Solches wird den Polizeibehörden des hiesigen Regierungsbezirks zur Nachachtung andurch eröffnet. Bautzen, am 28. August 1872. Königliche KreiS-Direktion. Edelmann. von Zesschwitz. Am 22. dieses Monats ist aus einem hiesigen Schanklokale 1 neusilberne Cylindcruhr in 4 Steinen gehend, auf deren Rückseite ein Wappen eingravt-t ist, ferner sind am 31. ds- M. 2 Säcke mit Wnzen vom hiesigen Kornmarkte weg spurlos gestohlen worden, was zur Wiedererlangung des Gestohlenen und Ent deckung des Diebes mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß von den gestohlenen Säcken der eine mit „Moritz Aust, Neukirch" gezeichnet gewesen ist. Stadtpolizeibehörde Bautzen, den 31. August 1872. Heerklotz, Stadlratb. Fck. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll den 16. September 1872 das der Johanne Louise verehel. Preutzk« in Loga zugehörige Mühlengrundstück No. 7 des Katasters, No. 8 des Grund- und Hypothekenbuchs für Loga, welcher Grundstück ams4. Juli 1872 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 4816 Thaler - - - - gewürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme aus den an hiesiger Amtsstelle und in der Schänkwirthschaft zu Loza a«S- hängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird- Königswartha, am 9. Juli 1872. Königliches Gerichtsamt. Gehler.