Volltext Seite (XML)
Ro. 1L8. Sonnabmd, de« «s. Juul 1872. Haußener E Aachrichten. Kreisblatt für de« Kreis-Nrections-LesirL Laichen. . Amtsblatt füe die Gerichts» und Verwaltungsbezirke Bautze«, TchirgiSwalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichen««. Rcdacteur und Verleger: G. M. Moust in Bautzen. . — . , - — Bekanntmachung. Nachdem an Stelle des verstorbenen Herrn Apothekers Schimmel zu Bautzen der Herr Apotheker Kinne in Herrnhut zum Vorsitzenden des pharmaeeutischcn Krcisverein« und dadurch zugleich zum außerordentlichen Mitglied« des Landesmedicinalcollegiums gewählt worden ist, derselbe auch di« auf ihn gefallene Wahl angenommen hat, wird solches andurch öffentlich bekannt gemacht. Bautzen, den 25. Juni 1872. Königliche Kreis-Dtreetion. von Beust. Bekanntmachung, die Juterimsverwaltnug der AmtShauptmaunschaft Löbau betreffend. Mit Genehmigung des Königlichen Ministeriums des Innern ist die Jnterimsverwaltung der Amtshauptmannschaft Löbau auf die Dauer des dem Herrn Amtshauptmann von Thielau ertheilten Urlaubs vom 1. nächsten Monats an dem Herrn Regierungs-Assessor Von DöriUg übertragen worden. Bautzen, am 26. Juni 1872. Königliche KreiS-Direttio«. von Beust. von'Zezschwitz. EtzekanntmaetzuA«, das diesjährige Departemeuts-ErsaK-Geschäft iu den Aushebungsbezirken Löbau und Zittau betreffend. Zur Vornahme des diesjährigen Departements-Ersatz-Geschästes in den Aushebungsbezirken Löbau und Zittau sind von der König!. Departements- Ersatz-Commission folgende Tage anderaumt worden: der 12. und 13. Juli iu Löbau, der 17. Juli in Ostritz, der IS. und 2tt. Juli in Zittau und der 23. Juli in Grossschönau. Bei diesem Aushebungsgeschäste sind sämmtliche nachstehends verzeichnete Mannschaften, welche bei dem diesjährigen Kreis-Ersab-Geschäfts coneurrtrt haben, einer Superrevision zu unterwerfen, alsr ») die als dauernd unbrauchbar bezeichneten, d) die zur 2. Classe der Ersatz-Reserve in Vorschlag gebrachten, o) die zur 1. Classe der Ersatz-Reserve designirten und ä) die für brauchbar und einstellungssähig erachteten Militairvflichtigen, sowie überdies °) die von den Truppentheilen vor beendeter Dienstzeit entlassenen Soldaten. Dahingegen concukriren nicht bei der bevorstehenden Aushebung die eb-nfalls brauchbar befundenen, jedoch nur 1 wtr. 57 otm. bis mit I mir. 61 otm. 5 mm. messenden Mannschaften — insoweit sie nicht zu den vorzugsweise Einzustellenden gehören oder weil im dritten Concurrrnzjahre stehend, zur Ersatz- Reserve zu designiren gewesen sind. Es haben sich daher zu gestellen: 1) Freitag, den 12. Juli, früh 8 Uhr, im Gasthof zum Lamm in Löbau sämmtliche vorstehend unter »», I», o und « bezeichnete Mannschaften aus den Städten Löbau, Weissenberg, Bernstadt und den Ortschaften der Gerichtsamtsbezirk« Löbau, Weissenberg, Berustadt und Herrnhut; 2) Sonnabend, den 13. Juli, früh 8 Uhr, ebendaselbst die Mannschaften unter «l, aus denselben Orten; 3) Mittwoch, den 17. Juli, früh 7 Uhr, im Gasthofe zum Hirsch in Ostritz sämmtliche unter n biS mit « bezeichnete Mannschaften aus der Stadt und den Ortschaften des Gerichtsamtsbezirkes Ostritz; 4) Freitag, de» 1». Juli, früh 7 Uhr, im Gasthofe zur goldenen Sonne in Zittau die unter n v, « und « ausgesührten Militairpflichtigen aus der Stadt Zittau und den Ortschaften der GerichtsamtSbezirke Zittau und Reichenau; 5) Sonnabend, den 20. Juli, früh 7 Uhr, ebendaselbst die Mannschaften unter U aus denselben Orten und 6) DienStag, den 23. Juli, früh 7 Uhr, im Gasthofe zur Post in Grossschönau sämmtliche Militairpflichtige »ud » bis mit « aus den Ortschaften der GerichtSamtsbcztrke Großschönau und Ebersbach. Den Ortsbehörden werden demnächst resp. durch die König!. Gerichtsämter besondere Ordres für jeden einzelnen Militairpflichtigen br. m. zugehen und sind dieselben nebst den ihnen auf gleichem Wege zukommenden Gestellungsattesten sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften zu behändigen, die erfolgte Behändigung der Ordre aber ist in den mit zurücksolgenden Nachweisungen, welche am Gestellungstage wieder mitzubringen uud abzugcben sind, bei jedem Namen zu vermerken. Dasern Militairpflichtige, welche der König!. Dcpartements-Ersatz-Commission vorzustellen sind, inzwischen den AuShebungSbezirk, in welchem sie nach 8 20 der Mil.-Ers.-Jnstr- gestellungspflichtig sind, gewechselt haben sollten, oder vor Beginn des Departemenls-Ersatz-Geschästs noch wechseln sollten, so sind dem Unterzeichneten von den Ortsbehörden unter Rückgabe der betr. Ordres und Gsstellungsatteste schleunigst die erforderlichen Angaben zu machen. Im Interesse der Gestellungspflichtigen aber liegt es, einen Wechsel des Aushebungsbezirkes bis nach Verlauf des Departements-Ersatz-Geschästs zu Vermeiden, da nach tz 92,5 der Äilit.-Ersatz-Jnstr. ein der lausenden Altersclasie angehöriger, in Zuwachs zu bringender Militairpflicbtiger, ohne Rücksicht auf die ihm in einem ander» Aushebungsbezirke zu Theil gewordene LooSnummer bei seiner Altersklasse zur ersten Stelle einzulragen und in dieser Reihenfolge zur Aushebung heranzuzieben ist. . Bon der persönlichen Gestellung vor der König!. Departements-Ersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich mache. Im letzteren Falle ist der König!. DepartementS-Ersatz-Commission am Gestellungstage ein orts- gerichtlich bescheinigtes Attest des betreffenden Arztes vorzulegen. Ein Militairpflichtiger, welcher der erhaltenen Ordre zur Gestellung keine Folge leistet, oder bei Ausrufung seines Namens im Aushebungslocale nicht anwesend ist, verfällt in eine Geldstrafe bis zu 10 Thlr., im Falle des Unvermögens in verhältnißmäßige Gefängmßstrafe und kann außerdem durch gesetzliche Zwangsmittel zur sofortigen Gestellung angchalten werden, was Seitens der Ortsbehörden den Gestellungspflichtigen noch besonders vorzuhalten ist. Die Ortsvorstände resp. Stadtrathsmitglieder haben an den anberaumten Gestellungstagen mit ihren Äannscbasten zu erscheinen, letztere rechtzeitig vor- -ustellen und daraus zu sehen daß dieselben beisammen bleiben, sowie ihre Gestellungsatteste und Ordres mit zur Stelle bringen. Löbau, den 25. Juni 1872. Die Königliche Kreis-Ersatz-Eommission in den Aushebungsbezirken Löbau und Zittau. Der Civilvorsitzende: Amtshauptmann von Thielan. Hippner.