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1872 DkenStaa, den SV. Februar No. LI Aachrichten Aachener vo« Beust. von Zezschwitz. r. er Heerklotz, Stadtrath. Fünsst. ehre npf- hat sien, h-r- >en, wch ine ren ten die mß. .cher ndet >t«r- otz. .iner chast ucht. :1S !ohn eres 18. mes t ge ¬ rier Po" >en- ige, »ne ^3. >.d. a. N9, Statur dieses Diebstahls verdächtig ist. Stadtpolizeibehörde Bautzen, am 17. Februar 1872. w; wg a! la- Erneuert wird der hinter den Arckenhausbewohner August Wilhelm Hippuev aus Taubenheim bereits unterm 30. August 1871 erlassene Steckbrief. Königliches Gerichtsamt Neusalza, am 16. Februar 1872. Flohr. Am 13. ds. Ms. ist aus einer Hausflur allhier eine -roße aus grauer Leinewand gefertigte Wagen-Plane entwendet worden, was zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen mit dem Bemerken bekannt gemacht wird, daß ein nut einem braunen Rocke bekleidet gewesener Mann von großer in ich- erl. tsr. in. m- ee- M v mr rt- rld ser ul. Da die Sectio» eines in Rusdorf erschaffenen herrenlosen Hundes ergeben, daß derselbe mit der Tollwuth behaftet gewesen, so ist daselbst, sowie in den umliegenden Orten Königshain, Blumberg, Klostersreiheit, Kloster Marienthal und Altstadt die Hundesperre auf 12 Wochen und zwar bis zum 18. Mat 1872 angeordnet worden, was andurch bekannt macht Ostritz, am 15. Februar 1872. das Königliche Gerichtsamt. Riedel. Lreisblatt für den Knis-Dinctions-Syirk Laiche«. Amtsblatt für die Gerichts- «rrd Weewaltuttgsbezirke Bautze», Echirgiswatda, KSuigSwartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: G. M. MvUst in Bautze» Bekanntmachung. Der diesjährige hiesige Frühjahrsmarkt wird Mittwoch, den 24. April, abgehalten werden, was von uns hiermit bekannt gemacht wird. Neustadt, den 17.Februar 1872. Der Stadtrath. Wilh. Cyßler, Brgrmstr. Bekanntmachung deS Ministeriums des Innern, die Revision der DesinsectionSstationen betr. Nachdem gegenwärtig die Gründe, aus denen durch Bekanntmachung vom 2. Septbr. 1870 eine öftere Revision der Desinsectionsstationen vorgeschrieben worden ist, sich in Folge der zur Abwehr der Rinderpest getroffenen Sperrmaßrezeln erledigt haben, so werden die mit der Beaufsichtigung des Desinfections-Ver- sahrens auf den Eisenbahnen beauftragten Velerinärbeamten hierdurch angewiesen, daß die vorgeschriebenen Revisionen nunmehr wieder wie früher in Zwischen räumen von 8 bis 12 Wochen vorzunehmen sind- Dagegen hat es bei der in der obenerwähnten Bekanntmachung enthaltenen Vorschrift wegen Desinsection aller zum Transporte von Rindvieh ohne Unterschied der Race und des Ursprungs benutzten Eisenbahnwagen auch noch ferner zu bewenden. Dresden, den 10. Februar 1872. Ministerium des Innern. vor» Rostitz-Wallwitz. Jochim. V erorduung an sümmtliche Ortspolizeiobrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks, die Handhabung der Nachtwachen betreffend. Von Seiten eines Staatsanwalts ist dem Königlichen Ministerium des Innern angezeigt worden, daß die Erörterungen über die in seinem Bezirke stattgehabten Schadenfeuer in den meisten Fällen, und besonders bei den Bränden von Stroh- und Getreidcfeimen, den gerechtfertigten Verdacht böslicher Brandstiftung ergeben hätten, ohne daß die Entdeckung der Thäter gelungen wäre, und daß ebenso auch die Zahl der unentdeckt gebliebenen, meist zur Nachtzeit verübten schweren Diebstähle in Dörfern auffallend sei. Der gedachte Staatsanwalt glaubt eine Hauptursache dieser Erscheinungen in der mangelhaften Handhabung der Nachtwachen erblicken zu müssen, indem dieselben, wie er Gelegenheit gehabt habe sich zu überzeugen, in Städten und Dörfern vielfach theils von alten, gebrechlichen und zum Nachtdienste ungeeigneten, ja sogar der Armenversorgung anheimgefallenen Personen versehen, theils von den Wächtern sehr unregelmäßig und nachlässig ausgeübt würden, auch «ine Controle der Wächter durch die Ortspolizeibehörden wenig stattfinde, und es den Bezirksgendarmen bei der Größe ihrer District« nicht möglich sei, diese Controle so oft, als cs wünschenswerth sei, auszuüben. Auf Anordnung des Königlichen Ministeriums des Innern werden daher die Ortspolizeiobrigkeiten des hiesigen Regierungsbezirks angewiesen, dafür besorgt zu sein, daß da, wo die gerügten Uebelständ« als vorhanden anzuerkennen sind, auf deren Abstellung in geeigneter Weise hingewirkt werde. Bautzen, den 14. Februar 1872. Königliche KreiS-Dtreetion. Telesr«--tsche rorrefposderr Karlsruhe, 17. Febr. (W. T. B.) Die erste Kammer ge nehmigte in ihrer heutigen Sitzung den badisch-bayerischen Eisenbahn Vertrag. Die Minister Freydorf und Dusch erklärten, beruhigende Zusicherungen aus München über den Bau der Bergzabern-Zweibrückener Eisenbahn als Hauptbahn erhalten zu haben. Bern, 17. Februar. (W. T. B.) Entgegen dem Beschluß des NationalratHS hat der Ttänderath in seiner heutigen Sitzung be schlossen, daß außer den Bundesgesetzen auch solche Bundesbeschlüsse, wodurch eine einmalige Ausgabe von mindestens 2 Millionen oder eie Iah«SauSgabe von mindestens 100,000 Francs angeordnet wird, der Abstimmung durch das Volk unterliegen sollen. Brüssel, 18. Februar. DaS „Bureau HavaS-Bullier-Reuter" meldet: In gut unterrichteten Kreisen wird die von dem Londoner Journale „Echo" colportirte Nachricht, die belgische Regierung habe den Grasen Chambord aufgefordert, seinen Aufenthalt in tzgtwtrpen soviel als möglich abzukürzen und während seine» Aufenthalte» daselbst die Legitimisten zu keinen Demonstrationen zu ermuthigen, als jeder Begründung entbehrend bezeichnet. Paris, 17. Februar. (T.-B.) Man versichert, die äußerste Rechte habe in ihrer gestrigen Versammlung beschlossen, dem Pro gramme der Rechten beizutreten. DaS Programm soll veröffentlicht werden, sobald dasselbe 200 Unterschriften erlangt haben wird. — In parlamentarischen Kreisen scheint man allgemein wegen der Ge fahren bestürzt zu sein, die auS der gegenwärtigen bonapart istischen