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An die Stelle zweier dispensirter Geschworncn wurden in einer heutigen nachträglichen Auslassung Nr. 10 der Jahresliste: Böhmig, Karl Friedrich August, Kupferschmied in Kamenz und Nr. 53 der Jahresliste: Haußner, Karl, Rentier in Ober-Putzkau, zu Geschwornen sür die erste diesjährige Sitzungsperiode des Geschwornengerichts hier durch das Loos ernannt. Bautzen, am 6. Februar 1872. Der Präsident des Königs. Geschwornengerichts daselbst. —— GareiS. Der nachstehend signalisirte Handarbeiter George Stiller von hier hat eine vom Königlich Preuß. Kreisgericht zu Spremberg wegen Bettclnsihm zuerkannte Strafe von drei Tagen Hast hier zu verbüßen. Alle Polizeibehörden werden ersucht, p. Stillern, dessen dermaliger Aufenthalt unbekannt ist und welcher vermuthlich umherschweist, im Betretuugs- falle ststzunehmen und mittelst Schubes anher abzuliefern. - . Königswartha, den 6. Februar 1872. -- Königliches Gerichtsamt. , , Signalement. Alter: 60 Jahre, Größe: mittel, Gesichtssorm: rund, Gesichtsfarbe: gesund, Haare: graumelirt, Augen: blau, Augenbrauens dunkel- blond, Bart: graumelirt, rasirt, Nase und Mund: proportionirt, Stirn: niedrig, Kinn: rund, Zähne: gut, Sprache: deutsch und wendisch. Erledigt hat sich die in Betreff des Handarbeiters Mietzner aus Zcscha unter dem 26. Januar l. I. von hier aus erlassene öffentliche Vorladung durch die Gestellung bestellten. Königswartha, am 6. Februar 1872. Königliches Gerichtsamt. Geyler. Von dem unterzeichneten Königlichen Gerichtsamte soll de« 19. Februar 1872 die Michael Fritzsches zugehörige Gartennahrung Nr. 8 des Catasters und Fol. 7 des Grundbuchs sür Salzenforst, welches Grundstück am 5. October 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 5000 Thaler gewürdcrt worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schänke zu Salzenforst aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am I.December 1871. Königliches GerichtSamt. — Michler. Freiwillige Subhastation. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte sollen deu 27. Februar 1872 die zu dem Nachlaste Carl Gottlob Müllers gehörigen Grundstücke, und zwar 1) das Gartengrundstück Cat.-No. 102 und No. 78 des Altbernsdorser Grund- und Hypothekenbuchs, eine Fläche von 2 Ackern und 79 ORuthen mit 52,59 Steuereinheiten enthaltend und auf 3175 Thaler abgeschätzt, sowie 2) das aus No. 136 desselben Grund- und Hypothekenbuches eingetragene walzende Zugut, 34 Acker und 293 lH Ruthen mit 327,82 Steuereinheiten enthaltend und auf 5205 Thaler gewürdcrt, Erbtheilungshalber bis auf Obervormundschaftliche Genehmigung versteigert und soll das zuletzt gedachte Zugut auch parcellenweise ausgeboten werden. Es haben daher Diejenige», welche diese Grundstücke oder Parcellen des Zugutes erstehen wollen, sich de« 27. Februar 1872, vormittags 9 Uhr, in dem Kretscham zu Altbernsdors a. d. E. einzufinden, ihre Gebote zu eröffnen und der weiteren Verhandlungen zu gewärtigen. Eine nähere Beschreibung der Grundstücke hängt in dem hiesigen Gerichtshause und in dem Kretscham zu Altbernsdors a. d. E. aus- Bernstadt, am 3. Februar 1872. Königliches GerichtSamt. ThomaS. Subhastations-Patent. Die dem Heinrich Adolf Wolf gehörigen Güter: ä. Jahmen und Dürnbach nebst Klitten, Kaschel, Oelsa, Kringelsdorf, Thomaswaldau und Antheil von Eselsberg, enthaltend eine der Grundsteuer unterliegende Fläche von 8957,35 Morgen, veranlagt zur Grundsteuer mit einem Reinerträge von 3338,36 Thlr. und zur Gebäude steuer mit einem Nutzungswerthe von 542 Thlr.; L. Boxberg, enth. nur eine der Grundsteuer unterliegende Fläche von 457,47 Morgen, veranlagt auch nur zu dieser mit einem Reinerträge von 61 Thlr., sollen am 8. April 1872, Vormittags 19 Uhr, an ordentlicher Gerichtsstelle im Wege der nothwendigen Subhastation versteigert und das Urtheil über die Ertheilung des Zuschlags am 11. April 1872, Mittags 12 Uhr, an Gerichtsstelle verkündet werden. Die Auszüge aus den Steuerrollen, die Hypothckenscheine und andere die Güter betreffende Nachweisungen, sowie die Kaufbedingungen sind in unserem Proceß-Burcau emzusehen. Alle Diejenigen, welche Eigenthum oder anderweite, zur Wirksamkeit gegen Dritte der Eintragung in das Hypothekenbuch bedürfende, aber nicht eingetragene Realrechte geltend zu machen haben, werden ausgesordert, ihre Ansprüche zur Vermeidung der Ausschließung spätestens im Versteigerungstermine anzumelden. Rothenburg O.-L., den 24. Januar 1872. Königliche« KreiSgericht. Der Subhastations-Rtchter. s. 24. n. Der Faftnachtmarkt in Neufalza wird auch dieß Jahr wie gewöhnlich am Montag vor Fastnacht, den 12. Februar, abgehalten, was hiermit bekannt macht Neusalza. der Stadtgemeinderatp.