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Mo. 24. Mittwoch, den »1. Januar L878. Aauhener DM Nachrichten. Kreisblatt für den Kreis-Directions-Lyirk Lautzen. Amtsblatt für die Gerichts« und Verwaltungsbezirke Bantzen, GchirgiSwalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz, Bernstadt und Reichenau. Rrdacteur und Verleg«: G. M. Moust in Bautzen. Bekanntmachung. Die neuen Pust marken betreffend. Mit Bezug auf die wiederholt veröffentlichten früheren Bekanntmachungen macht das General-Postamt bei den vorliegenden Erfahrungen nochmals daraus aufmerksam, daß die Ende 1871 außer Geltung gekommenen Norddeutschen Freimarken, Franco-Couverts und gestempelten Strcisbänder nur bis einschließ lich 15. Februar d. I. bei den Deutschen Reichs-Postanstalten gegen neue Postwerthzeichen nmgetausckt werden. Vom 16. Februar d. I. ab werden die früheren Norddeutschen Freimarken rc. zum Umtausch nicht mehr angenommen und verlieren ihren Werth. Berlin, den 85. Januar 1872. Kaiserliches General-Postamt. — Stephan» Bekanntmachung. Beschwerden über die Post betr. Statistische Ermittelungen, welche das General-Postamt über die Beschwerden hat anstelle« lasten, ergeben, daß ein nickt geringer Theil derselben sich auf mangelhafte Adressi-ung der Briefe rc. zurückjührt. Im Jahre 1871 haben allein von Berlin Tag für Tag zwischen 300 und 400 Briefe rc. (im Durchschnitt 357) nach dem Aufgabeorte zurückgesendet werden müssen, die Mehrzahl wegen ungenauer Adressen. Wenn auch die Zahl der in Berlin eingehenden Briespostsendungen täglich 77,000 im Durchschnitt beträgt, so ist immerhin jene Anzahl von Retourbriefen (4 Procent) recht erheblich zu nennen, und jedenfalls läßt sie sich sehr ver ringern, wofern die Aufgeber die Adressen recht genau, vollständig, mit deutlichen Schriftzügen, und wenn irgend möglich, unter Angabe der Wohnung anfertigen möchten. B erlin, den 28. Januar 1872. Kaiserliches General - Postamt. Stephan. Aufforderung. Alle hiesigen Hun-ebesitzer werden unter Hinweis auf die bezügliche Vorschrift in 8 5 der Ausführungsverordnung zum Gesetze über die allgemeine Einführung der Hundesteuer vom 18. August 1868 hierdurch erinnert, längstens bis Mm 3L. dieses Mosmts gegen Erlegung der Steuer sich in den Besitz der für lanfendes Jahr giltigen Marke zu fetzen nnd diefe am Halsbande des versteuerten Hundes in möglichst leicht erkenn barer Weise zu befestigen. Bautzen, am 3V. Januar 1872. Der Stadtrat h. B e k a « « t m a-Hung. Gestohlen wurden am 14. und 19. dieses Monats Abends in Großpostwitz folgende Gegenstände: ein überzogener Schafspelz von weißen Fellen mit schwarzem Kragen, lichtgrauem, .wollenen Ueberzuge, schwarzen, überzogenen Knöpfen, von welchen 2 Stück fehlen, 2 äußeren Seitsbtaschen, in welchen sich ein blau- und weißgekästeltes Taschentuch und ein Paar desecte weißwollene Fingerhandschuh befunden haben; ein schwarzer Ueberzieher von dickem Stoff mit schwarzblauem Sammetkragen, schwarzen, üdersponnenen Knöpfen, 2 äußeren Seitentaschen mit Klappen, sowie einer inneren Brusttasche, und hinten mit Schlitz Versehen; eine zweigehäusige silberne Taschenuhr mit römischen Zahlen, gelben Zeigern und weißem Zifferblatte, auf welchem „'1. 11- Iwuäoo" gestanden hat, nebst goldener, kurzer Kette, mit gepreßtem Schieber und gerade geformtem Uhrschlüstcl; ein schwarzer Ueberzieher von dickem Stoff, mit schwarzem, genärbten Sammetkragen, über- sponnenen, etwas erhabenen, schwarzen Knöpfen, 2 äußeren Seitentaschen, einer äußeren und einer inneren Brusttaschc; ein schwarzer Tuchrock, in den Aermeln weiß und sonst mit schwarzem Mohairfutter, 2 Hintern Schoos;- und einer Brusttascke; ein dergl. dunkelgrüner mit schwarzem Sammetkragen und 2 Hintern Schooß- taschen; ein mit weißer Seide durchsprcngelter, schwarzer Buckskinrock; zwei Paar schwarze Buckskinhosen mit schwarzen Knöpfen, und das eine Paar im Bunde mit gelbem Kattun gefüttert; ein Paar braune Buckskinhosen, mit schwarzen Seitenstreifen; eine West« von dem nämlichen Stoffe; 2 schwarzscidene Atlaswesten, die eine mit gelbem, die andere mit weißlichem Futter; eine weiße, mit schwarzen Streifen vcrs hcne Piquöweste, eine grüne Pelzmütze mit Biberbesatz und rothcm Futter; eine mit leichter Seide durchwebte schwarze Buckskinmütze mit dergl. Schirm und blauem Futter; eine braune dicke Stoffmütze mit dergl. Sckirm nnd blauem Futter; eine braune dicke Stoffmütze mit dergleichen Schirm und rothem Futter; 6 bis 7 Stück Manushemden von mittler Hausleinwand; eine kleingemusterte Serviette; 4 Stück diverse bunte Taschentücher; 3 Stück weiße dergl-, von denen zwei Stück LI. gewicknet; 2 Stück schwarzfeidene Halstücher; ein buntgestreiftes dergl. mit brauner Kante; ein wollenes, lilafarbenes Shawltuch mit schwarzen Streifen; 6 Stück weiße Vorhemdchen, 1. LI. gez.; eine ziemlich neue blauleinene Mannsschürze, und ein Getreidesack, entweder mit ä.. oder 1. LIinK Sr.-kostrvitr gezeichnet. Behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung der gestohlenen Sachen wird Solches mit der Aufforderung bekannt gemacht, sachdienliche Spuren unverweilt anher anzuzcigen. Schirgiswalda, den 26.Januar 1872. Das Königliche Gerichts amt allda. Seyfert. Mannfeld. Von dem unterzeichneten Gerichtsamte soll de» 11. März 1872 das der Maria Rostna verehel. Kleitt-t geb. Hanske zu Kunnersdorf auf dem Eigen zugehörige Hausarnndstück No. 108 des Katasters für Kunnersdors aus dem Eigen, No. 30 des Grund- und Hypothekenbuchs für diesen Ort, welches Grundstück am 22. December 1871 ohne Berücksichtigung der Oblasten aus Dreihundert Thaler — - — s gcwürdert worden ist, nothwendiger Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bernstadt, am 23. December 1871. Königliches Gerichtsamt allda. Thomas, Gsrichtsamtmann. Hoffmann.