Volltext Seite (XML)
Sonntag, den 1«. Januar No. IO »87» Iachrichten Aachener Bautzen, am 12. Januar 1872. I» i c. - ) ) t z r a t r Die Armen-Deputation. Heßler, Stadtr., Vorstand. Der unterzeichneten Deputation sind in einer anonymen Zuschrift mit dem Poststempel „Dresden" Zehn Thaler zur Vertheilung an zwei arme würdige Familien in Bautzen, welche mit Kindern gesegnet sind, am 24. vor. Monats und Jahres zugcgangen. Dem unbekannten freundlichen Geber diene neben unserem ausrichtigen Danke zur schuldigen Nachricht, daß diese 10 Thaler an zwei hiesige Familienväter, von denen der eine 4, der andere 5 Kinder gleichzeitig zur Schule schickt, mit je 5 Thlrn. von uns ausgchändigt worden sind. Telegraphische Correspoudenz. Frankfurt a. M., 12. Januar. (W. T. B.) In Folge der Appellation, welche von der königl. Staatsanwaltschaft gegen das erst instanzliche, den Redacteur der „Frankfurter Zeitung", Boget, von der Anklage der Majestätsbeleidigung freisprechende E-kenntniß ein- gewendct wurde, ist in der heutigen Sitzung deS Appellhofes das zweitinstanzliche Urtheil verkündet worden, welches das erste lediglich bestätigt. München, 12 Januar. (W. T B.) In der heutigen Sitzung der Abgeordnetenkammer verliest Abg. Pfarrer Rußwurm die von ihm und dem Abg. Laurer eingebrachte Interpellation an daS Gesammtministerium anläßlich der Vorfälle in Amberg beim Begräbnisse des Altkatholiken Xaver Zunner, welchem das katho lische Stadtpfarramt mit Gutheißung des bischöflichen Ordinariats in Regensburg das kirchliche Begräbniß und das Geläute der Stadtpfarr kirche versagt hatte. Die Regierungsbehörde entschied, daß Zunner als Katholik verstorben sei. Der Magistrat hatte die Spitalkirche zum Trauergottesdienste in eigener Competenz bestimmt; die Sterbeglocke wurde auf Veranlassung der Polizei zwangsweise geläutet. Die Inter pellanten sehen in der gewaltsamen Bewirkung des Glockengeläutes und in der Gestattung der Vornahme gottesdienstlicher Handlungen Seitens deS excommunicirten Professors Friedrich Verletzungen der Ver fassung und stellen die Anfrage, was das Staatsministerium dem gegenüber zur Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der katholischen Kirche zu thun gedenke; ob es die katholische Kirche in ihrem Eigen thumsrechte schützen wolle und ob es die nach Artikel XII. des Con- cordateS der katholischen Kirche in Bayern gewährleistete Disciplin für jetzt und in alle Folge dadurch schützen wolle, daß sie keinen Geist lichen in irgend einer Pfarrei oder Diöcese, der er nicht angehört, ohne Erlaubniß des Diöcesanbischofs — um so weniger also einen excom municirten Priester — geistliche Functionen vornehmen läßt. — Cul- tu 8 minister v. Lutz stellt in seiner Beantwortung der Interpella tion zunächst die Thatsachen richtig und weist nach, daß die Regierung der Oberpfalz vollkommen correct gehandelt habe, da die ersten An ordnungen in dieser Angelegenheit dem Magistrate der Stadt Amberg überlassen waren, welcher über die Gemeindekirchen das volle Ver- fügungSrecht gehabt habe. Die Regierungsbehörde habe nur verfügt, daß Zunner als Katholik zu behandeln sei, und sie habe darin Recht gehabt, da sie in dieser Frage den Standpunkt der Regierung zu dem ihrigen gemacht habe. Die Aufgabe der Regierung sei, die civilrecht- lichm Folgen der Excommunication abzuwehren, in Gewissensfragen mische sie sich nicht. Zunner habe das Recht gehabt, vor dem welt lichen Forum als Katholik behandelt zu werden Die Entscheidung der Frage bezüglich des Läutens der Sterbeglocken und der Glocken der Stadtpfarrkirche stehe noch offen, da die betr. localen Rechtsver hältnisse noch nicht bekannt seien. Die Regierung werde stets daS Eigenthum der katholischen Kirche schützen, ohne deshalb die Frage über das Verhältnis zwischen Kirchenbefitz und Besitz der Gemeinde an einer Kirche präjudiciren zu wollen. Wien, 12. Jan. (W. T. B.) Die dem Reich srathe vorzu legende Regierungsvorlage Betreffs Abänderung des Paragraphen 14 der Statuten der Nation al bank bestimmt, daß jener Betrag, um welchen die Summe der umlaufenden Noten 200 Millionen Gulden übersteigt, in Silber oder Gold gemünzt, oder in Barren vorhanden sein müsse, und daß ebenso jener Betrag, um welchen die umlaufenden Noten zuzüglich der in der Nationalbank befindlichen fremden Gelder den vorhandenen Baarvorrath übersteigen, mit eScomptirten oder be- liehenen Effecten oder mit Wechseln auf auswärtige Plätze gedeckt sein müsse. — Gras Andrassy ist zu einem mehrtägigen Aufenthalte heute nach Pesth abgereist. Wie», 12. Januar. (W. T. B.) Anläßlich der 70jährigen Geburtstagsfeier des Dichters Bauernseld hat der Kaiser dem selben das Comthurkreuz des Franz-Josess-Orden verliehen und seine Pension auf 1000 fl. erhöht. Nom, 12. Januar. (W. T. B.) Die Peninsular- und Oriental- Schifffahrtsgesellschaft hat, wie „Fanfulla" berichtet, der italienischen Regierung Vorschläge Behufs Herstellung eines wöchentlichen Schiff fahrtsdienstes nach Indien und China mit ermäßigten Tarifen überreicht. Haag, 12. Januar. (W. T. B.) Zum Gesandten der öfter» ungarischen Monarchie am hiesigen Hofe ist Baron v. Hay merle, bisher Gesandter in Athen, ernannt worden. Es bestätigt sich, daß derselbe in Athen durch Baron Pottenberg ersetzt wird. Paris, 12 Jan. (W.T.B.) Bankausweis. Baarvorrath 631 Millionen, Abnahme 2 Mill., Portefeuille mit Ausnahme der gesetzmäßig verlängerten Wechsel 2000 Mill., Zunahme 21 Mill., Vor schüsse auf Werthpapiere 74 Mill., Abnahme i Mill., Notenumlauf 2000 Mill., Abnahme 421 Mill., Guthaben deS Staatsschatzes 118 Mill , Abnahme I Mill., laufende Rechnungen der Privaten 290 Mill., Zunahme 3 Millionen Francs. Lreisblatt für dm Kreis-Directions-Lefirk Lautzen. . Amtsblatt für die Gerichts» und VerwaltnngsbLzirke Bautzen, Schirgiswalda, Königswartha, Weißenberg, Herrnhut, Qstritz, Bernstadt und Reichenau. Redacteur und Verleger: W. M. Monse in Bautzen. Bekanntmachung. Nachdem vom Königlichen Finanz-Ministerium der zeithcrige Straßenbau-Conducteur Herr Carl Julius Traugott Peters vom 1. dieses Monats an zum Chaussee-Jnspector für den Bezirk der hiesigen Königlichen Amtshauptmannschaft ernannt und derselbe für sein neues Amt in Pflicht genommen und in dasselbe eingewiesen worden ist, so wird Solches andurch bekannt gemacht. Löbau, den 10. Januar 1872. Die Königliche Amtshauptmannschaft daselbst. von Thielau. Hpr. Bskauntmachung. Diejenigen Personen, welche an den Nachlaß des am 31. des vorigen Monats verstorbenen Bauergutsbesißers Karl Gottlieb Mütter zu Altbernsdors a. d. E. Zahlungen zu leisten, oder Ansprüche zu erheben haben, werden ausgcsordert, sich bis zum 31. Januar 1872 bei Herrn Ortsrichter Zachmann zu Altbernsdors a. d. E. oder unmittelbar bei dem unterzeichneten Gerichtsamte behufs der Berücksichtigung bei den Erbverhandlungen anzumelden. Königliches Gerichtsamt Bernstadt, den 20. Januar 1872. Thomas.