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N B. 2 kZ. Donnerstag, den 11. September 1873 - LreiMatt für den Krtis-NirectionK-öeMk MriM. Am^sblaLL sük die GeeLchts und VerwMungsbeZirke Bauherr, Schkrgiswalda, Königswartha, Weißenberg, HeernhuL, Ojrritz, Bernstadt und Reichenau. Die „Bautzener Nachrichten" werden täglich (nutzer Sonn- und Festtags) Nachmittags ausgegeben. — Vierteljährliches Abonnement 25 Ngr. JusertionSbetrag Spaltzeile 1^Ngr. —Nach ö Uhr eingehende Inserate können erst in die Nummer des nächstfolgenden Tages ausgenommen werden. V e k a N n L m a ch ?L n die Reorganisation der mit der Lehr- und Erziehungs-Anstalt zu Kleinstruppen in Verbindung stehenden Unteroffiziers-Schule betreffend. Mit Allerhöchster Genehmigung hat das Kriegsministerium beschlossen, unter dem I. October dieses Jahres die bisher mit der Lehr- und Erziehungs- Anstalt zu Kleinstr^ppen verbunden gewesene UnterosfizierSschule von der obenerwähnten Lehr-Anstalt zn trennen und nach MnLicnbern zu verlegen. Mir die nächsten Aufnahmen in die Unteroffiziersschule, welche am 15. October dieses Jahres und am 1. April 1874 stattsinden, wird Nachstehendes bekannt gegeben. 1. Die Unteroffiziersschnle hat die Bestimmung, junge Leute, welche sich dem Militairstande widmen, zu Unteroffizieren heranzubilden, und erhalten die jungen Leute gründliche militairische Ausbildung und Unterricht in alle Dem, was sie befähigt, s. Z. bei sonstiger Qualificaiion auch die bevorzugteren Stellen des Unteroffizierstandes, resp. des Mflitairvcrwaltuugs-Dienstcs zu erlangm. Der CursuS in der Unteroffiziersschnle ist, sofern der Eintritt der Zöglinge nicht gleich in eine höhere Elaste der Schule erfolgt, ein dreijähriger. Der Aufenthalt in der Unteroffiziersschnle an und für sich giebt den jungen Leuten keinen Anspruch auf die Beförderung zum Unteroffizier. Solche hängt lediglich von der guten Führung, dem bewiesenen Eifer und der erlangten Dicnstkenntnitz des Einzelnen ah. Nach Beendigung des Curfus werden die betreffenden jungen Leute in die Armee verthcilt und zwar als Gemeine, wobei jedoch nicht ausgeschlossen bleibt, daß die Vor züglichsten, welche bereits in der Anstalt zu Gefreiten, resp. zu überzähligen Unteroffizieren ernannt werden können, sogleich in etatsmäßige Gefreiten-, resp. Unter- offiziersstellcn cinrücken- In Bezug aus die Vertheilung der ausscheidenden jungen Leute an die resp. Trnppeniheile ist in erster Linie das Bedürfniß in der Armee maßgebend, in zweiter Linie sollen die Wünsche der Einzelnen in Betreff der Ueberwcisnng zu einem bestimmten Truppenthcil nach Möglichkeit berück sichtigt werden. 2. Unteroffiziersschüler, welche nicht die bestimmte Aussicht gewähren, die Qualificaiion zum Unteroffizier zu erlangen, werden vorbehältlich ihrer späteren gesetzlichen Militair-Dienstpflicht aus der Unteroffiziersschule entlasten. 3. Der in die Unteroffiziersschnle Aufznnehmende muß ab wenigstens 14 Jahr alt und consirmiri sein, darf aber das 18. Lebensjahr noch nicht wesent lich überschritten haben, b) muß eine Körper-Constitution haben, die ihn als künftig befähigt zum Eintritt in die Armee erscheinen läßt, muß sich tadellos ge führt haßen, ä) muß zum Blindesten leserlich und richtig schreiben und leseir und die vier SpecieS rechnen können, o> muß unter Zustimmung und unter Beitritt seiner Eltern bez. seines Vormundes und der noch lebenden Blutter sich verpflichten, über den gesetzlich vorgeschriebenen 3jährigen actrven Dienst im stehenden Heere hinaus, für die in der UnterosfizierSschule verbrachte Zeit noch einen gleichen Zeitraum activ weiter zu dienen. 4. Die Anmeldungen zur UnterosfizierSschule müssen unter Beifügung u) des Geburtsscheines resp. Taufscheines, sowie des ConfirmationsscheineS, b) eines Führungs-AttestcS seiner Ortsobrigkeit nnd seines Lehr- oder Brotherrn, vs eines ärztlichen Zeugnisses über Gesundheit und Körper-Constitution, M eines Schulzeugnisses, o) der unter 3 mrb o aufgeführlen Zustimmung seines Vaters oder Vormundes zum Eintritt in die UnterosfizierSschule — dieselbe muß entweder gerichtlich oder durch die mündliche protocollarische Erklärung dieser Personen beim Landwebr-Bezirkscommando resp. bei dem Commandeur der betreffenden Unter offiziersschule erfolgen spätestens für die zunächst bevorstehende Aufnahme bis' zum 22 September dieses Wahres bei dem Commandanten der Lehr- und Erziehungs-Anstalt zu Kleinstruppen, für die zweite nächste Aufnahme dick zum !. Januar- i874 bei dem Commando der Unteroffiziersschule zu Marienherg oder hei dem heimathlichcn Landwehr-BataillonS-Conrmando bewirkt werden. Die Angemcldeten werden sodann, sowohl in körperlicher als auch in geistiger Be ziehung, von dem Commandeur der Anstall, bez. dem Landwehr-BataillonS-Commandeur, unter Zuziehung eines Arztes einer Prüfung unterworfen, über deren Erfolg Bericht an das Kriegsministerium zn erstatten ist, welches hierauf wegen der Aufnahme sämmtlicher Angemeldeten Entschließung faßt. 5. Der Einberufene muß mit ausreichendem Schuhzcug, 2 Hemden und mit 2 Thalern, zn Ankauf der nöthigen Utensilien zur Reinigung der Annatur und Bekleidung versehen sein. Dresden, am 27. August 1873. Kriegs-Ministerium. v. Fabrice. , DsffentlLÄzs Vorladung. Dcr Armenhrusbewohner Johann Christoph Noack aus Maltitz ist der Verübung eines Diebstahls dringend verdächtig. Da sein damaliger Aufenthalt unbekannt ist, so wird genannter Noack andurch vorgeladcn, Behufs seiner Vernehmung sich am 24. dieses Monats, Vormitt. 10 Uhr, an Amtsstelle alldicr anznmeldcn. Alle Polizeibehörden und die Gensdarmeri- werden ersucht, Noack auf diese Vorladung aufmerksam zu machen uud anher zu weisen. König!. Gerichtsamt Baußen, den 6. September 1873. Michler. Reichner. D i b A a h ! s b e k « n L L k» G M N K H» Am 23. August d. I, Nachmittags, sind zwei wandernden Gewerbsgehülfen, während sie im ChauWegraben bei Kubschütz geschlafen haben, die nach stehend unter T dez-woneten Gegenstände entwendet worden. Der Verübung dieses Diebstahls dringend verdächtig sind zwei Personen, welche, der Eine angeblich gewandertem Thüringen, 26 Jahr alt, der Andere ein Tischler aus Oberjchlesien, Beide mit Kriegsdecoration versehen, mit den Verlustträgern zusammen Solches wird zur Wiedererlangung d-Z Gestohlenen und Ermittelung der Thäter andurch bekannt gemacht- Königliches Gerichtsamt Bautzen, am 4. September 1873. Michler. Reichner. G hellgraue Hosen, ein Hemde gezci- mt 0. 0., zwei weiße Schür an mit Laß, mit derselben Bezeichnung, eine, graue Jacke, ein Paar blaue Socken, gezeichnet 0. mn weißes Taschentuch, gezeichnet 0. 0., zwei Fleischermesser, ein Fleischerstahl, eine Fleischerglocke, eine Tabakspfeife, zwei Bürsten, eine mit Rohr »versponnene Schnapsflasch ein Gesellenbrief, ein Taufschein, ein Losungsschcin, eine Reisebescheinigung, ausgestellt von dcr Königlichen Kreis-Ersatz-Com- mission in Berlin, sammtliche Papiere aus de» Namen Otto Karl Heinrich Oltersdorf aus Berlin lautend, eine Brieftasche und ein Paar Stiefel- Bekanntma ch n n g. - .. In den Frühstunden des 22. vorigen Monats sind von einem Bleichplane in Bolbriß drei neue Mannshemdcn, eine Serviette, zwei Buttertücher und ein weißes Taschentuch entwendet worden, was behufs Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Entwendeten bekannt gemacht wird- , Königliches GcrichtSamt Bavpen, am 6. September 1873. Michler. Reichner. . Ju letztverflossener Zeit sind hier ein ganz neuer braunmelirter Sommerüberzieher mit olivensarbigcm Rock- und schwarzem AermebFutter, sowie ein vrauncs Winter-Jaguet mit Sammtkeagen und ohne Futter, endlich eine braune Stofsweste mit Kragen, eine schwarze Cigarrentasche und ein Paar kalblederne Halb- sürsel entwend-t worden, was zur Entdeckung des Diebes und Wiedererlangung des Gestohlenen hiermit bekannt gemacht wird. Stadtpol,zeibehorde Bautzen, den 8. September 1873. Heerklotz, Stadtrath. Fsstck-