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Verbände für bestimmte Gemeindezwecke, namentlich auch für die Poli- zeiverwaltung. Die Mehrheit der Deputation hält die Einräumung eine- gewissen Strafbefugnisse- an die Gemeindevorstände für unbedingt nothwendig, um die BerusSfreudigkeit und Thätigkeit derselben zu er- höhen, sowie deren Ansehen zu mehren, und sie kann sich der Be fürchtung nicht entbrechen, daß, wenn man, dem Beschlusse der Ersten Kammer entsprechend, § 74 streichen und die in diesem Paragraphen den Gemeindevorständen eingeräumten Strafbefugnisse ans DistrictS- vorsteher übertragen wollte, jedenfalls ein Hauptzweck der neuen Orga nisation: das Selbstbewußtsein und das Gefühl der eigenen Verant wortung in den Gemeinden zu erhöhen, nicht erreicht werden würde, ganz abgesehen davon, daß die meisten Bedenken, welche gegen die Uebertragung eine- Strafbefugnisse? an die Gemeindevorstände erhoben werden, in gleichen Maßen auf die Uebertragung eines StrafbefugnisseS auf DistrictSvorsteher Anwendung leiden. Noch einen Punkt kann aber die Mehrheit der Deput. nicht unerwähnt lassen. Es läßt sich nicht verkennen, daß leider noch vielfach die Anschauung im Volke obwaltet, als sei die Polizei ein gewissermaßen der Bevölkerung feindlich gegen- überstehendes Institut. Auch in dieser Beziehung glaubt die Mehrheit der Deput., daß die Uebertragung eines TheileS' der Polizeipflege auf die Gemeindevorstände, welche auS der Mitte der Bevölkerung au- freier Wahl hervorgehen, nur nützlich wirken könne, und allmählich dahin führen werde, daß die Polizei als etwas Gemeinnützige- und nicht al- rtwas Gemeinschädliches betrachtet werde." — Der Abg. Sachße vermag sich den Anschauungen der Maj. der Dep. nicht anzn- schließen und behält sich die mündliche Begründung seines abweichenden Votum«, welches auf Beitritt zum Beschluß der Ersten Kammer geht, vor, wogegen die Maj. der Deput. das Stehenbleiben beim früheren Beschlusse empfiehlt. — Abg. v. Einsiedel ist nur für theilweise Auf rechterhaltung des § 74 und will den Gemeindevorständen wohl die Geld-, nicht aber die Hasistrafrn zugestehen, während andere Redner erklären, nur bet Aufrechterhaltung deS HastrechtS für das Gesetz stim men zu wollen. — Bei der Abstimmung hält die Kammer § 74 gegen 4 Stimmen aufrecht. — Bei § 76 (Verantwortlichkeit des Gemeinde- Vorstandes) hat die Zweite Kammer die Worte: „innerhalb ihrer Zu ständigkeit" eingeschoden. Die Erste Kammer lehnte dieselben ab und die Dtp. beantragt Aufrechterhaltung. — Abg. v. Einsiedel wünscht, daß die Dep. im Vereinigung-verfahren diese Worte fallen lasse, weil sie an sich unklar wären. — Abg. Ludwig bezeichnet dieselben als Schutzwehr gegen allzugroße Ausbreitung der Polizeigewalt, worauf die Kammer ihren früheren Beschluß aufrecht hält. — Bei § 79 wird die von der Ersten Kammer beschlossene Vereinigung von Gutsbezirken auf „bestimmte Zeit oder für immer" beseitigt. — Die noch übrigen, weniger wesentlichen Differenzen werden durchweg nach den Vorschlägen der Deputation erledigt. — Ref. Klemm erstattet hierauf mündlichen Bericht der 2. Dep. über die Petition deS früheren Sportelcontro- leur- Leuthold in Belgern um Erhöhung seiner Pension. Auf Vor schlag der Deput. erklärte die Kammer die Petition durch den Beschluß vom 25. Nov. für erledigt. — Schluß der Sitzung. — Nächste Sitzung Sonnabend 10 Uhr Vormittag. Schwurgerichtsverhaudlung. Bautzen, 19. Deebr. Di« letzte Schwurgericht-Verhandlung in dieser Periode hatte zum Gegenstände die wider Leinweber Friedrich August Grundmann au- Bretnig wegen Morde- ev. Todtschlags und ev. Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge erhobene Anklage, Gerichtshof: Herr Präsident, Bez.-Ger.-Dir. Gare iS von hier, Assessor Reiche-Eisenstuck, Assessor Donath. Geschworene: die Herren C. F. Schumann, Rittergutsbesitzer auf Potschapplitz, T. Biebrach, Rittergutsbesitzer zu Lehndorf, D. Weber, Fabrikbesitzer in Bischofswerda, P. W. Hoffmann, Tuchfabricant in Kamenz, Iacob Liebsch, GutSbes. in Oberuhna, H. R. Marx. Fabrikbes. in Seifhenners dorf, F. O. Pietsch, Rittergut-Pachter in Kleindehsa, F. W. Rehschuh, RittergutSbes. zu Bischdorf, M. v. Zenker, RittergutSbes. auf Dahren, G. A. v. Kryzer, RittergutSbes. auf Großwelka, E. Lehmann, Stadt- rath und DiaconuS emer. zu Löbau, A. Schenk, Advocat in Bautzen Dem Grundmann, welcher 42 Jahre alt, verwitwet, Vater dreier Kinder, unbestraft ist, wurde zur Last gelegt, daß er am 21. Septbr. d. I. den zwei und einhalbjährigen Knaben OSwin Winkler mit dem umgekehrten, einen Finger starken Ende einer Birkenreisig-Ruthe auf den Kopf und andere Theile deS Körper- geschlagen, durch diese Schläge aber im Gehirn deS Knaben «inen Bluterguß und hierdurch den am 25. dess. M. eingetretenen Tod de- Knaben verursacht und daß er die gedachten Mißhandlungen des KindeS mit dem Vorsatze, eS zu tödten, ausgeübt, auch die Tödtung mit Ueberlegung ausgesührt habe. Die Anklage ging jedoch eventuell, dafern nachweislich Grundmann zwar vorsätzlich, aber ohne Ueberlegung das Kind getödtet, oder das selbe nur vorsätzlich körperlich gemißhandelt und an der Gesundheit beschädigt, hierdurch aber den Tod verursacht habe, auf Todtschlag bez. Körperverletzung mit tödtlichem Erfolge. — Am 25. Sept. d. I. starb in Bretnig das obgenannte außereheliche Kind der led. Caroline Winkler. Die Herren GerichtSärzte, BezirkSarzt vr. Wengler und vr. meä. Friedlein von hier, welche die Section deS Leichnam- yuf Grund gerichtlicher Anordnung vornahmen, gaben ihr Gutachten da. hin ab, daß daS Kind in Folge der am Körper wahrzunehmen ge- wesenen von körperlichen Mißhandlungen herrührenden Verletzungen, insofern diese im Gehirn Bluterguß veranlaßt hätten, welcher den Tod des KindeS herbeiführen mußte, gestorben sei. Der daS Wmkler'sche Kind vom 22. Sept. d. I. an behandelnde Arzt, Herr vr. mecl. Mai in Großröhrsdorf, constatirte, daß das Kind in der Zeit seiner ärztl. Be handlung an der linken Körperseite viele frische Blutunterlaufungen auf- wieS, die Sprache fehlte, daS Kind bei Bewegung des Körpers nur leises Weinen hören ließ, daß die linke Seite gelähmt und endlich am 25.Sept, d. I. der Tod des KindeS unter beständigem Krampfe eingetreten war. Grundmann, den die Mitbewohner deS HauseS als einen „rohen, un artigen, barbarischen, dem Trünke ergebenen" Menschen schildern, wohnte mit der Mutter deS verstorbenen KindeS, Caroline led. Winkler in Bretnig, welche noch 2 umhel. Kinder hatte, seit Juni d. I. zusammen und versprach dieser die Ehe, nachdem seine Frau verstorben war. Die Hrirath sollte vor sich gehen, sobald sie, wie Grundmann angab, daS nöthige Geld beisammen gehabt Haden würden, da er, G., sich habe noch nichts zurücklegrn können. Grundmann räumte nun ein, daß er den kleinen OSwin, welcher übrigen« von seinem außerehel. Vater ein Capital von 150 Thlr. besaß, öfters geschlagen, weil er eigensinnig geweftn, insbesondere am 21. Septbr. d. I. und zwar mit einer Reisig- ruthe, die er dabei auch einmal verkehrt angefaßt, und daß er ihn daS etztere Mal so sehr geschlagen, wie noch niemals. Gr. bestritt auch nicht, daß die Verletzungen von seinen Schlägen herrührten und daß daS Kind gestorben sein könne, weil er es so sehr geschlagen; leugnete aber die Absicht der Tödtung. Die Aussagen der mit im Hause woh- nenden Zeugen sprechen nur zu Ungunsten Grundmann's. Nachdem die k. Staatsanwaltschaft in beredter, scharfsinniger Weise die Anklage deS Mordes aufrecht erhalten, sprach dagegen der Herr Vertheidiger, Adv. vr. Höckner, in glänzender, meisterhafter VertheidigungSrrbe, und muß es überhaupt ausführlicherem Referate Vorbehalten bleiben, diesen interessanten Verhandlungsfall zu beleuchten. Die Geschworenen sprachen durch das von ihrem Obmann, Herrn Adv. Schenk von hier, eröffnete Verdict über Grundmann daS Schuldig des Mordes auS und vrrurtheilte demnächst der Gerichtshof den Angeklagten nach § 211 deS ReichsstrasgesetzbucheS zum Tode. — Hiermit schloß die Sitzungsperiode. Der Herr Präsident sprach den Herren Geschworenen seinen warmen Dank für ihre gewissenhafte Mitwirkung auS und rief ihnen herzliche Abschiedsworte zu, wogegen der Herr Obmann der Geschworenen, Herr Adv. Schenk von hier, NamenS der Geschworenen wiederum dem Herrn Präsidenten, den Mitgliedern des Gerichtes, der k. Staatsanwaltschaft in gewählter Ansprache dankte und insbesondere der Ausdauer und Thätigkeit deS Herrn Präsidenten, welcher sein Amt «lS solcher seit Entstehung deS GeschworneninstitutS in Sachsen be kleide, gedachte. Vermischtes. — In Dresden verschied am 18. d. M. nach kurzem Krankenlager der pensionirtr königl. Hofschauspieler und Regisseur Carl Dittmarsch im Alter von fast 83 Jahren. — Lugau, 17. Decör. Gestern verunglückte auf dem hiesigen Carlschachte der 21 Jahre alte Maurer Meier aus Thierfeld, indem er in folge von Unvorsichtigkeit vom oberen Füllwerke in die Tiefe des Schachtes stürzte, wo er in dem Sumpfe erstickt ist. — (D. I.) Auf dem Oppellschach! zu Zaukerode wurde am 15. d. M. der 62 Jahre alte Zimmerling Steute aus Niederpesterwitz im Schacht durch da- eingehende Fahrgestell bei der Arbeit erdrückt und fand sofort den Tod. gcste M statt. Wär W wort ß so » Glüc thrär keilen in C von den s Kölnc zur S kam < Säw! 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