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3237 nach dem neuen System geringere Bezüge, alS nach dem jetzigen er balten, so bleiben ihm, biS zur entsprechenden Vorrückung, die alten Bezüge, Die GehaltSregelung nimmt einen jährlichen Mehraufwand von 9 bis 10 Millionen in Anspruch. — Aus der Tagesordnung des ReichsrathS wird bei Wiederbeginn der Sitzungen nach den Weihnacht-- feiten auch die'Feststellung des ProjectS für das neue Parla- mentShauS stehen und dazu wahrscheinlich ein engerer Comiiö von Mitgliedern des Herren- und Abgeordnetenhaus bestellt werden. In zwischen find reiche Studien gemacht und reiche Erfahrungen gesammelt worden. Namentlich hat der ConcurS für das deutsche ReichStags- gebäude, bei welchem auch Oberbaurath Schmidt als Juror betheiligt war, die schätzenswerthesten, bei jener Feststellung in manchen Details vielleicht maßgebend werdenden Materialien für das Projcct geliefert. A r a n k r e t ch. Paris, 17. Decbr. Der heutige Ministerrath berieth über die Räumung deS Territoriums und über die Garantie»«, durch welcke die deutschen Armeen zu einer beschleunigten Eoacuirnng veranlaßt werden könnten. Griechenland. Ueber den Stand der Lauri on-Angelegenheit, welche ihrer Lösung durch ein Schiedsgericht nur sehr langsam zureifen zn wollen scheint, da die griechische Regierung behauptet, es handle sich bei der- s-lben nur um einen Streit zwischen dem Staat und Privaten, sind die widersprechendsten Nachriübten in der Presse im Umlauf. Während die „Liberi«? ' sich aus Achen telegraphiren läßt, die ganze hellenische Presse beklage den unvermeidlichen Abbruch der diplomatischen Bezieh ungen Griechenlands zu Frankreich und Italien und beweise die Noth wendigkeit, daS Ministerium zn entlassen; man hoffe, daß die einhelliger, und beharrlichen Rathschläge der Presse Eindruck auf d-n König machen werden und daß endlich ein Vergleich zu Stande komme, lassen sich die „Italienischen Nachrichten' von dorther schreiben, daß der Minister präsident DeligeorgiS in politischen Kreisen versichert habe, die nächsten Wahlen würden ihn in d.n Stand setzen, seine bisher befolgte Politik in der Laurionfrage wtiierzulührev. DeligeorgiS habe versichert, den Behauptung-n Frankreichs und Italiens widersprechen zu können und j-deS Schiedsgericht schließlich zurückwctsen zu dürfen. «sie». Japanische Zeitungen, welche mit der neuesten Post eingegangen sind, melden von einem großen neue Plane für das Unterrrchts- wesen. Nach diesem Plane soll J^pan in acht große Schulbezirke e ngetheilt werden und deren jeder einzelne eine Universität und 32 höhere Mittelschulen enthalten. Außerdem sollen 210 andere höhere Schulen gegründet werden, an welchen in den höheren Classen der Unterricht in den fremden Sprachen beginnt Unter diesen letzteren stehen die Elemcntarschulen, 53,760 an ter Zahl. Von den höheren Mittelschulen sollen alljährlich 150 Zöglinge ins Ausland gesandt werden, denen ein Stipendium von 1000 DUs. jährlich auSgeworfen wird? Bon den Universitäten werden jährlich 30 Studirende ebenfalls inS Ausland gesandt, für welche ein Stipendium von 1800 Dlls. jähr lich festgesetzt ist. In den Elementarschulen werden keine fremden Sprachen gelehrt, die Grundlage deS Unterrichtrs jedoch Wird nach aus ländischer Meihode gepflegt werden. Viele treffliche Musterbücher find bereits inS Japanische übertragen und, um die nölhigen Lehrer zu be schaffen, welche nach fremder Methode unterrichten können, wild dem nächst eine Art Ausbildungsseminar ins L-ben treten. Als künftiger Chef deS Untercichtswesens wird ein amerikanischer Schulmann, Prof. G. D. Northrop, gegenwärtig StaatSinspccior der Schulen in Con necticut, namhaft gemacht. — Am 23. October wurden die Offiziere der französischen Militaircommisfion dem Mikado porgestrllt, welcher ihnen für den seither bewiesenen Eiser dankte. Der Chef der Mission er- wiederte auf die in japanischer Sprache gehaltene Anrede französisch, der commandirende Oberst bürge für die Bemühungen, den Eifer und die Ergebenheit der übrigen Offiziere bei Ausführung des wichtigen Werkes, von welchem die Größe und Sicherheit deS Reiches abhänge. Sächsischer Laudtag. U Dresden, 19. Decbr.' Der Zweiten Kammer lag heute der anderweite Bericht der I. Deputation über die neue Land- gcmeindeordnung vor. Bei § 1 hatte die Erste Kammer die Fassung des Entwurfs angenommen, dahin lautend: „Gegenwärtiges Gesetz leidet auf alle nicht ausdrücklich alS Städte anerkannte Ort schaften Anwendung." Die Zweite Kammer hatte dagegen beschlossen: „Gegenwärtiges Gesetz leidet auf alle Ortschaften Anwendung, welche durch ihre gesetzlichen Vertreter sich weder unter die revidirte Städte« ordnung, noch unter die Städteordnung für mittlere und kleine Städte stellen, oder welche künftig durch ihre gesetzlichen Vertreter mit Ge nehmigung deS Ministeriums de« Innern erklären, daß fie nicht länger unter einer dieser Städteordnungen stehen wollen." — Die Majorität der Deputation (Streit, vr. Biedermann, vr. Pfeiffer, Schreck, Petri, Dr. Panitz) beantragt, bei dem früheren Beschlusse stehen zu bleiben; die Minorität (Sachße, Knechtel und v. Könneritz) Beitritt zum Be schlusse der Ersten Kammer. — Die Kammer trat — nachdem Abg. Oehmichen die Bitte an die Regierung gerichtet, die Ausführungs verordnung zu diesem Gesetze seiner Zeit mit möglichst vielen Schema's zu versehen und auf diese Weife den Gemeinden verständlicher zu machen — ohne weitere Debatte der Majorität gegen 23 Stimmen bei. — In § 27 hielt man ebenfalls folgende Fassung aufrecht: „Eine Befreiung von Gemeindeanlagen steht den Gebäuden und Grund stücken der Civilliste zu ; dagegen den Gebäuden und Grundstücken, welche unmittelbar zu öffentlichen Zwecken deS StaateS, der Gemeinde oder deS Gottesdienstes, zu Zwecken des öffentlichen Unterrichts oder der öffmtlichen Wohlihäligkeit dienen, ingleichen Begräbnißplätzen, nur insoweit, als sie zeither eine solche Befreiung genossen haben." — Bei 8 32 wird die Bestimmung aufrecht erhalten, daß die SuSschußpersonen durch directe Wahlen von den stimmberechtigten Gemeindemitgliedern zu wählen sind. — Während die Zweite Kammer bei § 60 für den Fall, daß nach Verwerfung einer Wahl auch der hierauf vorzunehmenden zweiten Wahl die Bestätigung versagt worden ist, beschlossen hat, dem ÄmtShauptmann die Befug- niß zu ertheilen, die erledigte Grelle durch einen von dem Bezirksaus schüsse vorgeschlagenen Stellvertreter verwalten zu lassen, ist die Erste K-nnmer der Ansicht, daß ein so außerordentliches Befugniß in die Hände des KreiShauptmanns zu legen sei. — Die Kammer hielt jedoch ihren früheren Beschluß aufrecht. — Bei § 72 (Wirkungskreis deS Gemeindernths) find mehrere Differenzen, die theils durch den Beitritt zum jenseitigen Beschluß ihre Erledigung finden, theilS aber, z. B. durch Ablehnung der DistrictSvorsteher, auch aufrecht erhalten werden. Abg. Günther nimmt hierbei Gelegenheit, zu eorrigiren, .daß er sich früher nicht für die DistrictSvorsteher ausgesprochen habe, selbst nicht, wenn dieselben in anderer Form von der Ersten Kammer beschlossen worden wären. Ec hoffe, daß man dieS in der Presse be richtige", — was hiermit geschieht. — Einen sehr wesentlichen Punkt deS GrsetzeS bildet § 74, welcher die Polizeipflege dem Gemeindevor« stände überweiset, von der Ersten Kammer aber gestrichen ist. „Sie hatte dabei, wie der anderseitige Bericht sagt, alS Grund geltend ge macht, daß sich in der weit überwiegenden Mehrzahl der kleineren Landgrmeinden nicht die genügende Zahl von Männern finden würde, w-lche Gesetztenntniß, Energie, Zeit und Neigung zur Uebrrnahme so ausgedehnter und verantwortlicher Functionen und unentgeldlich zu verwaltender Ehrenämter besäßen, um den hochgespannten Anforder ungen des Gesetzentwurfs zu entsprechen, mithin die Ueberlassung obrig keitlicher Gewalt an die Gemeindevorstände zu Zerrüttung der öffentlichen Verhältnisse, jedenfalls aber zur ungleichen, oft auch zweckwidrigen und willkürlichen Anwendung der Strafgesetze führen würde. Diese „auf sub« jcctiver Auffassung" beruhende Befürchtung vermag die Dep. in ihrer über wiegenden Mehrheit nicht zu theilen. Würde eS auch Optimismus sein, wollte man sich der Hoffnung hingeben, daß alsbald nach Inkrafttreten der neuen Organisation sämmtliche Gemeindevorstände von dem ihnen «ingeräumten Strafbefugnisse umfassenden Gebrauch machen würden, und daß kein Mißgriff geschehen würde, so hegt doch die Mehrheit der Deputations-Mitglieder auf Grund ihrer persönlichen Wahrnehm ungen die Ueberzrugung, daß die Gemeindevorstände in ihrer Mehr zahl auf der erforderlichen Bildungsstufe flehen, und so viel Pflicht treue, Energie und Charakterfestigkeit besitzen, um den Wirkungskreis, welchen der Entwurf ihnen zutheilt, ausfüllen zu können, und daß dieselben, wenn sie sich nur erst mit ihren neuen Obliegenheiten ver mut gemacht haben werden, es alS eine Ehrensache betrachten werden, daS ihnen ertheilke Strafbefugniß anzuwenden. Insoweit eS aber in leineren Gemeinden in der That an geeigneten Persönlichkeiten zu Utbernahme de- GemeindevorsteheramteS mit seinen neuen Attributionen gebrechen sollte, bietet § 85 deS Entwurfes die Füglichkeit der frei willigen, bez. zwangsweisen Bereinigung solcher Gemeinden zu einem