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im Schloßhofe. — Abends 8 Uhr Thee bei dem Kronprinzen im Neuen Palais. - Rückfahrt von der Wildparkstaiion mit Extrazug. Montag, den 9., Morgen« 8z Uhr Extrazug vom Lehrter Bahn- Hofe bis Staaken. — Corps-Manöver. — Rückfahrt von dort mit Extrazug. — Nachmittag« 5 Uhr Diner in der Adler-Gallerie im PalaiS deS Kaisers. — Abend? 9 Uhr Soiröe bei dem Prinzen Car von Preußen im hiesigen Palais. Dienstag, den 10., Morgens 8z Uhr Extrazug vom Lehrter Bahnhofe bis Wustermark. — Feld-Manöver. — Dejeuner daselbf im Zelt. — Rückfahrt mit Extrazug — Abends 9 Uhr Concert irr Runden Saale drS Palais des Kaisers. Frankfurt a. M., 4 September. (W. T. B.) Als nächsten Versammlungsort deS deutschen JuristentageS hat die ständige Commission desselben Berlin in Aussicht genommen. Darmstadt, 4. September. (W. T. B) Staatsminister von Lindelof und Geheime StaatSrath Frank haben, gutem Vernehmen nach, ihre Pensionirung nachgesucht. München, 4. September. (W. T. B ) Es bestätigt sich, daß daS Portefeuille des Justizministeriums auch dem Präsidenten d-s obersten Gerichtshofes Neumayr angeboten, von demselben jedoch abgelehnt worden ist. Ebenso soll Regierungspräsident Zwehl neuer- dings Bedenken tragen, das Ministerium des Innern zu übernehmen. Ofen, 4. September. (W. T. B.) Heute wurde der Reichs tag vom Kaiser mit folgender Thronrede eröffnet: Geehrte Herren Magnaten und Abgeordnete, Liebe, Getreue! Der ge schichtlich denkwürdige Reichstag von 1865—1868 hat nach Lösung der staatsrechtlichen Fragen, welche Jahrhunderte lang in der Schwebe gewesen, das constitutioncllc Leben Las Landes auf sichere Grundlagen gestellt und der Nation die Mittel zur Entwickelung ihres geistigen und materiellen Wohlstandes gegeben. In Folge dessen konnten wir bereits den lctztvcr- flosscncn Reichstag zu dem großen Werke innerer Reform auffordern. In jenen heilsamen Gesetzen, welche unserer Sanction unterbreitet wurden, sind jedoch nur einzelne Grundlagen jener großen Reform nicdcrgelcgt, welche Lie Versäumnisse eines langen Zeitraumes nachholcn soll. Es ist Aufgabe des gegenwärtigen Reichstags, auf Grund der verfassungsmäßigen Institu tionen Lie Regelung Ler gejammten Organisation Les Staates in einer Len Interessen Ler Nation und den Anforderungen unserer Zeit entsprechenden Weise fortzusctzen, zugleich aber auch durch gesetzliche Verfügungen und zweckmäßige Institutionen die Fortentwickelung der geistigen und materiellen Interessen der Nation nach jeder Richtung hin zu fordern. Zur Lösung dieser großen Aufgabe bedarf es nebst Ihrer Weisheit einer continnirlichcn, conscgncntcn Thätigkeit, sowie daß das Abgeordnetenhaus unter Wahrung der Freiheit seiner Berathungen stets regelmäßig und unbehindert seinem Berufe obliegen könne. Unsere Negierung wird es für ihre Pflicht erachten, bezüglich mehrerer hochwichtiger Gegenstände zu geeigneter Zeit ihre Vor lagen einzubringcn. Wir haben cs bereits bei Eröffnung des jüngst ge schlossenen Reichstages hervorgchoben, wie wichtig cs uns erscheint, daß in Folge Umgestaltung der ständischen Verfassung auch die Organisation des Oberhauses zeitgemäß modificirt werde, jedoch unter Beibehaltung jener Vorthcilc, welche das aus der Geschichte der Nation hcrvorgegangenc und mit den höchsten Interessen derselben eng verbundene Oberhaus' für die Sicherung eines vor Ucberstürzung gewahrten Fortschrittes bietet. Die Wahlbcwegung hat neuerdings erwiesen, wie unumgänglich nothwendig die Verbesserung der Mängel und die Ausfüllung der Lücken des 1818er Wahlgesetzes sei, damit die Wahlfreihcit auch inmitten des Wogens der Partcilcidcnschaftcn allseitig möglichst gesichert werde. Die Verwaltung be treffend harrt des Reichstages eine hochwichtige dringende Aufgabe, damit auf Grundlage der verfassungsmäßigen Institutionen die Ordnung und die pünktliche Vollziehung der Gesetze nach allen Richtungen gewährleistet werde. Der letzte Reichstag hat die Verhältnisse der Municipicn und Gemeinden geregelt, allein noch ist die Organisation der Landeshauptstädte im Rück stände. Die Municipien müssen in die Lage versctzt werden, für ihre eigenen Verwaltungskosten selbstständig sorgen zu können. Auf dem Ge biete der Rechtspflege wurden heilsame Ersetze geschaffen. Die wohlthätigc Wirkung der neuen Gcrichtsorganisation wird jedoch nur dann in vollem Maße hcrvortrctcn, wenn alle Hindernisse beseitigt werden, welche in Folge der Mangelhaftigkeit der materiellen und formellen Gesetze einem raschen und sicheren Vorgehen der Richter im Wege stehen. Unter anderen, die Regelung des Justizwescns betreffenden, Vorschlägen wird unsere Negierung Lie auf das Civil- und Strafproccßverfahren bezüglichen Gesetzentwürfe vorlcgcn. Wie bei Eröffnung des vorigen Reichstages, so weisen wir auch setzt daraus hin, daß bei ungeschmälerter Aufrechthaltung der Garänticen der Preßfreiheit dafür gesorgt werden muß, den durch die bisherigen Er fahrungen dargelegten Mängeln im formellen wie im materiellen Theile der Preßgesctze abzuhclfen. Die Bildung der Staatsbürger ist die wesent lichste Garantie Les Wohles, des Emporblühens der Staaten. Aus diesem Grunde ist nach jenen wichtigen Verfügungen, welche im Interesse des Volks- unterrichtcs getroffen wurden, die Fortentwickelung des Unterrichtswesens durch Feststellung eincs sür das ganze Land giltigen Systemes des mittleren und höheren Unterrichtes zur unaufschiebbaren Nothwcndigkeit geworden. Nachdem die auf Errichtung einer Universität in Klausenburg und der Ludovica-Akademie bezüglichen Gesetzentwürfe im vorigen Reichstage nicht mehr verhandelt werden konnten, haben wir, um die Errichtung dieser An stalten zu beschleunigen, unsere Regierung zu provisorischen Verfügungen ermächtigt und ihr zugleich die neuerliche Vorlage dieser Gesetzentwürfe an den Reichstag aufgctragcn. In nicht geringerem Maße, als die Cultus- angelegenheiten, werden auch die materiellen Interessen des Staates Ihre legislatorische Thätigkeit in Anspruch nehmen; denn Bildung und Wohlstand fördern einander gegenseitig und machen es möglich, jenen großen Zielen immer näher zu kommen, deren Erreichung die Aus gabe des Staates bildet. Mit dem Gcwerbegcsetze hat der vorige Reichstag den Grund zu einer freien und gedeihlichen Entwickelung der Industrie überhaupt gelegt. Zur Förderung eines speciellcn wichtigen Industriezweiges, sowie des Handels wird unsere Negierung den Entwurf eines systematischen Berg- und Handelsgesetzes vorlegen. Wichtige volks- wirthschaftliche Interessen erheischen auch die Regelung des Forstwesens. Für das Emporblühcn Ler Industrie und des Handels ist es überdies nöthig, daß die normale Circulation des Geldes und der Geldwerthe aus eine den Interessen der Industrie und des Handels entsprechende Weise gesichert werde. Die jüngst verflossenen Reichstage haben viele Opfer gebracht, um die Com- municationsmittcl des Staates zu entwickeln. Diese Communicationsmittel entsprechen zum großen Theile den Anforderungen des Binnenverkehrs, werden einen größeren Aufschwung jedoch erst dann nehmen, wenn auch in östlicher und südlicher Richtung für zweckmäßige Verbindung der Eisenbahn linien mit dcn großen internationalen Netzen Vorsorge getroffen sein wird. Es ist eine erfreuliche Erscheinung, daß in jüngster Zeit Offerten für den Bau mehrerer Eisenbahnen, ohne dafür eine Zinsen-Garantie des Staates in Anspruch zu nehmen, erfolgt sind. Die fortwährende Entwickelung des staatlichen Lebens erheischt von Jahr zu Jahr größere Summen, namentlich nehmen Landcsvertheidigung, Communications-, Justiz- und Unterrichtswesen schon jetzt Summen in Anspruch, welche mit dcn früheren Auslagen nicht im Entferntesten mehr im Vcrhältniß stehen. Aber gerade durch diese Ent wickelung des staatlichen Lebens steigern sich fortwährend auch die Einkünfte des Staates. Von Ihrer Weisheit erwarten wir jene Verfügungen, welche in dem Staatshaushalte die Erhaltung des Gleichgewichts bei strenger Sparsamkeit auch für die Zukunft zu sichern geeignet sind. Unsere Re gierung wird geeignete Vorlagen einbringcn, damit die öffentlichen Steuern möglichst verhältnißmäßig verthcilt werden und die Besteuerung auf mög lichst richtige Grundlagen gestellt werde. Nach Schluß des jüngsten Reichs tages haben wir cs für eine unserer ersten Aufgaben angesehen, unsere staatliche Sorgfalt den durch Ucberschwcmmung beschädigten Gebieten Nieder- Ungarns zuzuwcnden. Demzufolge werden Gesetzentwürfe eingebracht werden, welche derlei Schäden in Zukunft nach Möglichkeit vorzubcugen und das Zusammenwirken im Vereinswcgc zu sichern geeignet sind. Die Gesetz- artlkel 40. 41 und 42 des Gesetzes von 1868 habcn die allgemeine Wehr pflicht und das Wehrsystem des Landes festgestellt. Um nun cine ent sprechende Durchführung dieser Gesetze zu sichern, werden auf Grund der selben und zum Theil als Consequenz der darin enthaltenen Bestimmungen dem Reichstage gleichfalls mehrere Gesetzentwürfe vorgelcgt werden. Nachdem in unserer Militairgrcnze die Provinzialisirung der beiden Warasdiner Grcnz- rcgimcnter, der Militairgcmeinden Zeng und Bclovar, wie auch der Festung Jvanicz und der Gemeinde Siasck nunmehr beendet ist, wird hierdurch eine verhältnißmäßigc Erhöhung der vereinbarten Anzahl der von dem croatisch- slavonischen Landtage in den ungarischen Reichstag zu entsendenden Depu- tirtcn nothwendig. In dieser Angelegenheit hat der croatisch-slavonischc Landtag cine Negnicolar-Dcputation Behufs Verhandlung mit dcr Regnicolar- Dcputation des ungarischen Reichstags entsendet: zugleich hat der Landtag dcr verbundenen Länder vor uns den Wunsch kundgcgebcn, einige Punkte des Gesetzes Artikel 30 von 1868 auf dem in diesem Gesetze vorgeschriebcnen Wege eincr Revision zu unterziehen, Demzufolge fordern wir Sie auf, Behufs der Verhandlung mit der Regnicolar-Deputation dieser Länder, unter Aufrechterhaltung dcr gesetzlich ausgesprochenen Principien gleichfalls eine Negnicolar-Dcputation zu cntscndcn. Seit dem Schluffe des jüngst verflossenen Reichstages ist auch die theils vorbereitete, theils factisch in An-