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1696 Baumert von Kamenz, Fabr. HSbler von Großschönau, RlttergutSbes. I ihm über den Aufwand de» irr Rede befangenen HauSbaue? aufgc- Burghardta. GießmannSdorf, Lehngutsbes. Faust a. Großröhrsdorf, Graf I stellten Notizen, welche jedoch nach seiner Versicherung auf den Sinden« v. Schall-Riaucour auf Gaußig, Gutsbes. Müller au? Merka, Brand« berger Bau keinen Bezug haben sollten, nicht allenthalben richtig und Vers.-Oberinspector Leuthold von hier. ES trat jedoch im Lause der zutreffend sein würden, sowie, daß er bet der Eidesleistung nicht beab- Sitzung für den erkrankten Herrn Burghardt der al» Ergänzung-- sichtigt, von der Proceßgegnerin den Betrag der von ihm speci- Gefchworner zugezogene Herr Bäckermeister BodinuS von hier rin ficirten Baukosten zu beanspruchen, sondern nur den Taxwerth Scholze, au» Beiersdorf gebürtig, 47 Jahr alt, evangelisch, von der fraglichen Gebäude; er wisse nun Wohl, daß er nicht richtig Christiane Schuster seit 1868 geschieden, Vater von 7 Kindern, Besitzer geschworen habe, denn die Summen, die er als bezahlt beeidet, seien mehrerer Grundstücke, vermögend — wegen Ehebruchs 1868 mit drei in der That nicht ganz richtig, allein er habe nicht mit dem Bewußt- Wochen Gefängniß bestraft —, war angeklagt, daß er durch die in sein -er Unwahrheit der von ihm eidlich zu erhärtenden Angaben ge- dem zwischen ihm, als Kläger, und seiner nunmehr geschiedenen Ehe- schworen, bei besserer Unterrichtung über den Sachstand hätte er die frau, Christiane geb. Schuster, als Beklagte, vor dem kgl. Grr.-Amte Jrrthümer und Fehler wahrnehmen müssen, er habe sich aber nähere Neusalza laut der Arten Rep. I, lät. 8. M. 306, Voll u. II an- Aufklärung über seine Actcnbehauptungen nicht verschafft und daS hängigen CivilrechtSstreite seinerseits vor dem Ger.-Amte am 18. Oct. verlangen nach speciellerer Belehrung nicht ausgesprochen. Er habe 1871 bewirkte Ableistung deS EideS, „daß er, Scholze, in den Jahren geglaubt, es komme nicht so sehr auf die Summe der einzelnen 1862 und 1863 das im ersten Volumen der Proceßaeten Bl. 6b ge- Verläge an, da er doch gewußt, daß er nur den abtaxirten dachte Wohnhaus habe niederreißen, dafür aber in den nämlichen Werth der Gebäude «streite. Scholze vermochte auch nichts ein« Jahren und im Jahre 1864 auf dem Grund und Boden der Be- zuwenden gegen die Aussage deS Herrn Assessor Exner von Neu klagten die Bl. 9 beschriebenen Gebäude habe aufführen lassen und salza, welcher den SchwörungStermin abgehalten hatte und versicherte, daß er hierbei die Bl. 9 btS mit 15 einzeln angegebenen Beträge, mit daß er Scholzen im SchwörungStermine, nachdem die Gegnerin ein alleiniger Ausnahme der Bl. 9 b auf der ersten Zeile von oben er- gehalten, daß die Baurechnung nicht stimme, sie 4 Posten wisse, wo wähnten 374 Thlr. 24 Ngr. bezahlt habe", diesen Eid, soweit er sich Scholze weniger, als er angegeben, bezahlt, und daß namentlich die auf 27 in der Anklage genau bezeichnete, als bezahlt beschworene Reimann'sche Post nicht in Ordnung sei, ausdrücklich und wiederholt Beträge bezogen, wissentlich falsch geschworen, event. auS Fahr- darauf aufmerksam gemacht habe, wie eS bei dem Eide wesentlich läsfigkeit wider die Wahrheit abgeleistet habe. — Scholze hatte im darauf ankomme, daß er die in demselben bezeichneten Verwen- Jahre 1861 von einem gew. Zenker in Oppach ein HauS mit Grund düngen lediglich zum Zwecke des Wiederaufbaues deS qu. und Boden für 330 Thlr. gekauft, um eS seiner Frau, Christ. Schuster, HauseS gemacht und daß er wirklich die von ihm behaupteten zu schenken, und eS war in Folge dessen letztere, obgleich Scholze den Beträge den genannten Personen auch bezahlt habe; sowie daß Kaufpreis auS eigenen Mitteln bezahlt, gleich in dem bez. Kaufe als Scholze, dem er die Acten zu nochmaliger Einsicht im Schwörungs« Käuferin aufgeführt, von dem Verkäufer über die Kaufgelder quittirt, termine vorgelegt, nach Vorweis einer bez Rechnung Seiten der geschieh, auch die Scholze als Besitzerin deS Grundstückes im Grund- und Scholze die Reimann'sche Post habe fallen lassen. — Nach geschlossener Hypothekenbuche eingetragen worden. Später hatte Scholze daS Zenker'sche Beweisaufnahme wurden den Geschworenen 2 Fragen zur Beant« HauS Niederreißen lassen und ein neues Wohnhaus auf demselben Areale Wartung gestellt, wovon die erste auf Meineid, die zweite als even- im I. 1862 und den folgenden Jahren auf seine Kosten erbaut, auch tuelle auf fahrlässigen Falscheid gerichtet war. Die königl. ein Stück Areal dazu erworben, welches auf dem Folium deS Grund- Staatsanwaltschaft, welche die Merkmale deS Meineides und fahr- stückeS der verehel. Scholze dem Letzteren zugeschrieben wurde. Nach- lässigen Falscheides darlegte und hierbei noch hervorhob, daß dem jedoch zwischen den Scholze'schen Eheleuten die tiefgehendsten ehe- schon Derjenige, welcher bei Leistung eines EideS auch nur an der lichen Differenzen eingetreten, widerrief Scholze die seiner Frau ge- Wahrheit der von ihm zu beeidenden Thatsache zweifele, sich deS machte Schenkung und klagte gegen sie auf Rückerstattung deriMeineides schuldig mache, beantragte, die Ergebnisse der Haupt- von ihm bestrittenen Auslagen. Die erste Klage wurde ab- Verhandlung, namentlich die eigenen Angaben Scholzes, zusammen gewiesen, -iezweite dagegen, welche auf Restitution der zu Bezahlung stellend, daS Schuldig des Meineide? auszusprechen, und führte der Kaufgelder mit Kaufkosten, sowie der zu Wegreißung des ehemals noch aus, daß in der eigenen Angabe Scholzes, wie er bei der Eides- Zenker'schen, seiner Frau geschenkten HauseS und Aufführung neuer leistung nicht beabsichtigt, von der Proceßgegnerin den Betrag der Gebäude aufgewendeten Summen gerichtet war, führte schließlich zur von ihm specificirten Baukosten, sondern nur den Taxwerth der Auferlegung obigen EideS, den Scholze wirklich ableistete. Es erhob fraglichen Gebäude zu beanspruchen, schon mindesten» der Beweis nun aber die geschiedene Ehefrau Scholze s die Anklage deS Meineide? ves fahrlässigen FalscheideS erbracht sei. Trotz der vom Herrn Ver« Wider diesen, indem sie behauptete, daß Scholze theilS weniger bezahlt theidiger dagegen vorgebrachten Gründe bejahten die Geschworenen habe, als die beschworenen Posten betrügen, und dieselben zur Zeit durch den von ihren Herrn Obmann, Herrn Reg.-Ass. v. Zezschwitz, theilweise noch schuldig sei, daß Scholze gleichzeitig mit dem Baue verkündeten Wahrspruch die erste Frage und zwar in Beziehung auf des ehem. Zenker'schen HauseS einen zweiten Bau in Lindenberg 7 der in Rede befangenen Rechnungsposten. Der Schwurgerichtshof auSgeführt habe, und unter den beschworenen Posten sich.solche be« verurtheilte demgemäß Scholzen nach 8 153, 161, 32 deS Rrichsstras- fänden, die auf letzteren Bau Bezug hätten, sowie ferner Posten mit gesetzbuchs wegen Meineides zu 2 Jahr Zuchthausstrafe, beschworen worden seien, die ihrer Natur nach gar nicht auf einen Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte auf 4 Jahre, sowie zu dauerndem HauSbau sich beziehen könnten, vielmehr Scholze'S Handelsgeschäft Verluste deS Rechtes, als Zeuge oder Sachverständiger eidlich ver- beträfen. Diese Angaben erwiesen sich denn auch zum Theil schon nommen zu werden. Von der zuerkannten Zuchthausstrafe wurden von vornherein als wahr und eS erschien daS Verfahren Scholze'S um 4 Monate durch theilweise Anrechnung der Untersuchungshaft für so auffälliger, als er die Auslagen für beregten HauSbau im un- verbüßt erachtet. gefähren Betrage von 5800 Thlr. eingeklagt und beschworen hatte, während sachverständiges Gutachten den dermaligen Werth deS fragl. Grundstück- im Durchschnitt auf nur 3003 Thlr. 20 Ngr. schätzte. Vermischte S. Die Untersuchung, welche gegen Scholze geführt wurde, ergab auch in — Ein interessanter Hochstapler-Proceß fand am Dienstag vor Bezug auf die verschiedenen von Scholze ausgestellten Rechnungsposten dem Appellationsgericht zu Posen seinen Abschluß. Die bekannten Berliner weitere, specielle, für Scholze nur nachtheilige Resultate. Bei der Um- Hochstapler, der angebliche Rittergutsbesitzer vr. Stahr auf Neuvorwerk bei fänglichkeit deS Rechnungswertes, welches sich aus die Lieferungen von Obornik und sein Jnspector Linke, wurden wegen vielfachen Betruges, ersterer Steinen, Holz, Ziegeln, Kalk, auf Fuhren und Chaussörgeld bezog, und zu 2^ Jahren Gefängniß, 1O00 Thlr. Geldbuße und 3 Jahren Ehrverlust, damit verbundenen weitläufigen Erörterungen ist ein specicllereS Ein- letzterer zu 8 Monaten Gefängniß und 1 Jahre Ehrverlust verurtheilt. Die gehen hier nicht am Platze. Die in der Hauptverhandlung abgehörten Gauner hatten nicht nur zahlreiche Landwirthe durch Bestellungen von 22 Zeugen, deren Mehrzahl dem Angeklagten Lieferungen u. s. w. für Saatgetreide, sondern alle Arten von Kaufleuten und Industriellen durch den fragl. Bau gemacht hatten, und die von denselben gethanen Vorhalte Bestellungen von Stoffen, Materialwaaren, Maschinen rc. empfindlich ge- erschwerten Scholze'n daS Leugnen gewaltig und ließen seine mit Aengstlich- schädigt. Die Bestellungen erfolgten durch elegante Briefe mit dem Vor- keitvorgebrachten Ausflüchte um so hinfälliger und unbegründeter erscheinen, druck: „Rittergut Neuvorwerk bei Obornik", während Neuvorwerk ein Mußte er doch in der Hauptsache u. A. selbst zugeben, daß die von l kleines Vorwerk ist. In den Briefen fand sich stets die Bemerkung: Die W Za ver nu des g's geh Die spr« kl< Der sich rakt gesp spe P. . not schla einer trieb nehn schäf Gesa Trett miede begrii und Ansi, Aufst Höfen lauter neralr wurde über Preise (DreSl (nur > von 6 einer jeniger definit: haben ist un, gestern ist nir, Zeit di nichts ist, w, Gebäu) nachsteh nameni zufolge masuris Das B Mütter Rosenlie die im: Traurig hier schl als sie I