Volltext Seite (XML)
Zevanke« rkennung . daß die igegraben :n willen > war in Sfest vor- »tember m Meer, »ntfeier >d Treue Ehre«, fahr zu Dresden, g- :n sagen tbeuren Maria ebewohl eter I. M. serer so sie liebe- r Krank- ang am Slumen- und für er stillen n Worte ihlteste» -l, übten Freun daß es gefallen r Herrn t, nach fW Uhr tidt n Frei- ieichen- !elig in Berlin u. Frl. ait Frl. Jacob rer aus - Alma 7- Hr. alt Frl. Hr.H. Schulze Ernst iockwa- : Gasch Kaden ann a. . Max -Ei- Kuntze fche in > r. oii. Preuß- Gras ed des eburg; rsdorf Mo. 142. Gonna-rnd, de« SS. Juni 1872. Aachener W Aachrichten. Kreisblatt für den Kreis-Directims-GeM öautzem Amtsblatt für die Gerichts- und Verwaltungsbezirke Bautze«, SchirgiSwalda, KSuigSwartha, Weißenberg, Herrnhut, Ostritz^Berustadt und Reichenau. Redactcur und Verleger: G. M. MvUsk in Bautzen. Bekanntmachung, das diesjährige Departemeuts-Ersatz-Geschäft in den Aushebungsbezirleu Kamenz und Bautzen betr. Das diesjährige Departements-Ersatz-Geschäst, zu welchem sich behufs der Superrevision und definitiven Entscheidung die bei der heurigen Musterung von der Kreis-Ersatz-Commission ») für brauchbar erklärten Miiitairpflichtigen von 1m. 62«m. an, b) die für unbrauchbar befundenen und <0 die zur Crsatzreserve designirten Mannschaften, sowie ä) die vor beendeter Dienstzeit von den Truppentheilen entlassenen Soldaten und «) die bei der Anmeldung zum Dienstantritte wegen dauernder, resp. zeitiger Dienstunbrauchbarkeit oder nicht vollkommener Dienstfähigkett von den betr. Truppenabtheilungen zurückgewicsenen einjährig Freiwilligen zu gestellen haben, findet für den Aushebungsbezirk Kamen; am 1. Juli dieses Jahres in Kamenz und am 3. und 4. Juki dieses Jahres in Mschosswerda, für den Ausyebungsbezirk Bantzen aber am k., 8. und s. Juli dieses Jahres in Nautzen statt. Indem ich dies hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringe, habe ich hierzu Folgendes zu eröffnen; Es haben sich nach Maßgabe der ihnen zugehenden Ordres der Königlichen Departements-Ersatz-Commission zu gestellen: 1) Montag, am 1. Juli dieses Jahres, früh 7 Ahr, im Schießhause zu Kamenz sämmtliche Mannschaften unter s, d, o, ä und « aus den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Kamenz, Königsbrück und Königswartha; 2) Mittwoch, den 3. Juli dieses Jahres, früh 7 Ahr, im Schießhause zu Mischofswerda sämmtliche vorstehend unter b, o, ä und o, sowie ein Theil der unter a, und 3) Donnerstag, de» 4. Juli dieses Jahres, früh 7 Khr, ebendaselbst der übrige Theil der unter « bezeichneten Mannschaften aus den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Bischofswerda und Pulsnitz; 4) Sonnabend, den V. Juli dieses Jahres, früh 7 Ayr, im Schteßyause zu Aautzen sämmtliche vorstehend unter d, o, ä und o, sowie ein Theil der unter a; 5) Montag, den 8. Juli dieses Jahres, früh 7 Ahr, ebendaselbst ein weiterer Theil der unter », und v) Dienstag, den ll. Juli dieses Jahres, früh 7 Ahr, ebendaselbst der Rest der unter a bezeichneten Mannschaften aus der Stadt Bautzen und den Städten und Ortschaften der Gerichtsämter Bautzen, Neusalza und Schirgiswalde. Die Ortsbehörden empfangen gleichzeitig mit gegenwärtigem Erlaß durch die König!. Gerichtsämter, refp. direct, für sämmtliche Gestellungspflichtige be sondere Ordres, welche sofort nach Empfang den betreffenden Mannschaften legal zu behändigen sind. Die erfolgte Insinuation der Ordres ist in den zu Händen der Ortsbehörden befindlichen Vorladungsbogen gehörig zu bemerken. Die Vorladungsbogen selbst aber sind in jedem Falle und bei Vermeidung entsprechender Geldstrafe von den Ortsvorständen an Mufterungs- stelle mitzudringen. Sollten Militairpflichtige, welche der Departements-Ersatz-Commi'swn vorzustellen sind, inzwischen ihren bisherigen Aufenthaltsort und mit diesem zugleich den nach 8 20 der Militair-Ersatz-Jnstructiou zuständigen Aushebungsbezirk gewechselt haben, oder bis zum Beginn der Departements-Ersatz-Gestellung einen der artigen Wechsel vornehmen, so haben die Ortsbehörden die betreffenden Ordres unter Angabe des neuen Aufenthaltsortes der fraglichen Miiitairpflichtigen sofort anher zurückzusenden. Haben dergleichen Militairpflichtige jedoch nur den Aufenthaltsort, nicht aber den Aushebungsbezirk gewechselt, so ist Seiten derjenigen Ortsbehörden, welchen die betreffenden Ordres von hier aus zugehen, dafür Sorge zu tragen, daß die letzteren den Adressaten rechtzeitig und legal behändigt werden. Hierbei habe ich die Gestellungspflichtigen daraus aufmerksam zu machen, daß es in ihrem eigenen Interesse liegt, bis nach Verlauf des Departements- Ersatz-Geschästs einen Wechsel des Aushebungsbezirks möglichst zu vermeiden, da ein dem laufenden Jahrgange angehöriger, behufs der Gestellung vor die De- partements-Ersatz-Commission in den Listen in Zuwachs zu bringender Militairpflichtiger aus einem anderen Aushebungsbezirke, ohne Rücksicht auf die in letzterem ihm zu Theil gewordene Loosnummer, bei seiner Altersclasse zur ersten Stelle eingetragen und in dieser Reihenfolge zur Aushebung herangezogen wird. Von der persönlichen Gestellung vor die Königliche Departements-Ersatz-Commission kann kein dazu Verpflichteter entbunden werden, es sei denn, daß der Gesundheitszustand die persönliche Gestellung unmöglich macht. Im letzteren Falle ist der Königlichen Departements-Ersatz-Commission ein ortsgerichtlich be scheinigtes Attest des betr. Arztes durch den Ortsvorstand vorzulegen. Militairpflichtige, welche der erhaltenen Ordre zur Gestellung vor die Departements-Ersatz-Commission ohne einen von letzterer als genügend anerkannten Grund keine Folge leisten, sind in Gemäßheit 8 176,2 der Militair-Ersatz-Jnstruction mit einer Geldbuße bis zu 10 Thaler, welcher im Unvermögenssalle Ge- sängnißstrase zu substituiren ist, zu bestrafen und können außerdem durch Anwendung entsprechender Zwangsmittel zur sofortigen Gestellung angehalten werden. Die Gemeindevorstände resp. Stadtrathsmitglieder haben der Königlichen Departements-Ersatz-Commission zu den vorgedachten Gestellungstagen die Mannschaften rechtzeitig vorzustellen, sowie dafür Sorge zu tragen, daß dieselben ihre Ordres mit zur Stelle bringen und am Gestellungstage gehörig beisammen bleiben, da, was den Mannschaften noch besonders vorzuhalten ist, auch Diejenigen, welche bei Ausrufung ihrer Namen im Musterungslocale nicht anwesend sind, Mit der Vorgedachten Geld- beziehendlick Gesängnißstraje belegt werden. Bautzen, am 18. Juni 1872. Königs. Kreisersatz-Commission der Aushebungsbezirke Bautzen und Kamenz. Der Civtl-Vorsitzende: von Salza und Lichtenau, Amtshauptmann. Otto. Bekauutmaehuug. Erstatteter Anzeige zufolge ist am 14. Juni d- I. in Nadelwib ein Hund herumgelaufen, der den äußem Anzeichen nach höchst wahrscheinlich an der Tollwuth gelitten und welcher nach Verletzung eines Hundes seinen Lauf nach Niederkaina zu genommen hat- In Folge dessen wird daher der durch die Bekanntmachungen vom 12. und 15. Juni d- I. angeordnete zwölfwöchige Maulkorbzwang auch aus die in denselben nicht erwähnten Orte des hiesigen Amtsbezirks, mithin nunmehr ans sämmtliche Ortschaften desselben ausgedehnt. Königliches Gerichtsamt Bautzen, den 20. Juni 1872. Michler. Vorladung. Die Dienstmagd Mari» Magdalene Peschke aus Brehmen, deren Aufenthaltsort nicht zu ermitteln gewesen, ist aus eine wider sie vorliegende Anzeige zu vernehmen.