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438 Deput. über das Departement des Innern. Die Finanzdeputation der Zweiten Kammer hat ihren " >abe-Budgets, das Dep arte - Land tagst» e rhan-lilygen. A Dresden, 19. Febr. Die Zweite Kammer trat heute Asten. Teheran, 16. Febr. Der Schah von Persien hat die Todes strafe in seinem Reiche abgeschafft. Gleichzeitig hat er eine Hoch, schule für den Unterricht in der englischen, französischen, russischen und türkischen Sprache begründet. Amerika. New-Uorker Depeschen zufolge ist die Revolution in Mexico im Wachsen begriffen. Dreißigtausend Insurgenten stehen unter Waffen und halten den größeren Theil der Staaten Puebla und Vera Cruz besetzt. Eine neue brasilianische Post meldet unterm 22. Jan , daß unter den Sclaven von 4 oder 5 Plantagen in Campinas und Jnudiatry eine Verschwörung entdeckt und vereitelt wurde. Unter den Mannschaften der in Pernambuco liegenden Schiffe richtet das gelbe Fieber Verheerungen an, in Folge dessen der Hafrn für inficirt erklärt wurde. In CorrienteS war eine Revolution ausgebrochen und der neue Gouverneur (Justo) inS Gefängniß geworfen worden, Die Hauptstadt befand sich im Besitz der Insurgenten und Ex-Gou- vermur Babiene organifirte eine Streitmacht zur Unterdrückung der Revolution. Vorlage über Benutzung der fließenden Wässer der nächsten Stände- Versammlung vorlegen". — Der zweite Gegenstand der Tagesordnung, Aufhebung der Strafbestimmungen bei verspäteten Taufen rc„ war vom Antragsteller, Wg. Kretzschmar, zurückgenommcn worden. — Es folgten schließlich mehrere mündliche Berichte der 4. Deput. über Petitionen und zwar über u) das Gesuch der städtischen Collegien zu Adorf, die Interpretation einer Bestimmung des Bundesgesetzes über Beschlagnahme von Arbeit?- und Dienstlöhnen; d) die Petition deS Advocat NathufiuS in Zwickau wegen nachträglicher Jmmatricula- tion als Notar und v) das Gesuch des Lehrers einer. Stöhr in Nieder- spaar um Gewährung von Entschädigungen rc. betreffend, wobei die Kammer auf Vorschlag der Deput. beschloß, die Petitionen auf sich beruhen zu lassen. Dagegen wurden ä) die Petition deS ehemaligen Locomotivführers Paul um nachträgliche Pension rc. und e) die Pe tition des Stadtraths zu Pirna rc., den Bahnverkehr auf der sächs.- Gp « «te«. Einem Madrider Telegramm zufolge ist die lang erwartete De- Mission -e- Ministeriums Sagasta eingetreten und wird die Krone nunmehr mit einem conservativen Ministerium die Bewältigung der inneren KrisiS versuchen. AlS Leiter desselben werden der Marschall Serrano oder Admiral Topete bezeichnet. Die „Correspondencia" vom Sonnabend stellte den Eintritt dieser Eventualität bereit« in Aussicht, auch meldeten die Madrider Journale der letzten Tage wiederholt von Conferenzen der Minister untereinander und mit den Herren Serrano, Topete und anderen Mitgliedern der unionistischen Partei. Den un mittelbaren Anlaß zur Krisis scheint indeß eine Reihe militairischer Er, Nennungen gegeben zu haben, die am 15. d. M. vom König vollzogen wurden. Türket. Pera, 10. Februar. (A.Z.) Seit etwa 3 Wochen befindet sich hier eine Gesandtschaft deS Emirs von Bokhara, welche mit der Pforte wichtige Verhandlungen zu habcn scheint. Dem Vernehmen nach handelt cS sich darum, die Staaten des Emirs für einen Be- standtheil des osmanischen Reichs zu erklären, deren Regierung dem jetzigen Emir als Vasallen des Sultans unter ähnlichen Bedingungen überlassen würde, wie in Egypten und Tunis. Die Wichtigkeit einer solchen Vereinbarung liegt auf der Hand; jede Feindseligkeit Rußlands gegen Bokhara wäre eine Kriegserklärung gegen die Pforte. Mittag 12 Uhr zu einer Sitzung zusammen. Auf der Negistrande befand sich u. A. der Ludwig'sche Antrag, das Josephinenstifj betr. Nach Vorschlag deS Direktoriums sollte der Antrag der III. Deput, zur Berichterstattung überwiesen werden, allein Ludwig verlangte die Mitbetheiligung der I. Deput, weil Verfassungsverletzungen dabei zur Erörterung kämen. Nachdem Vicepräs, Streit und Prof. Bieder mann sich dagegen erklärt, da ohnehin der I. Deput. massenhaftes ArbeitSmaterial vorliege, zog Ludwig seinen Antrag auf Zuziehung! der I. Deput. zurück und beantragte Wahl einer Comission von fünf Mitgliedern Behufs Berichterstattung nicht nur über die Josephinen- , „ . ........ stiftsangelegenheit, sondern überhaupt über die „Jntriguen der kathol böhm. Eisenbahn ec. betr., der Regierung zur Erwägung anheim gegeben. Kirche" im Lande, die ganz dringend zum Eingreifen aufforderten. Abg. Schreck bemühte sich zwar, letztere Petition der Reg. zur Berück- Redner machte sich verbindlich, das nöthige Material zu liefern, da sichtigung überweisen zu lassen, die Kammer ging jedoch darauf nicht ihm Yon allen Seiten Mittheilungen in fraglicher Richtung zugingen, ein. — Endlich erstattete Ref. Ludwig noch mündliche Anzeigen der« Er verweise auf daS Kloster Marienthal, welches die umliegende selben Dep. über einige Petitionen, welche die Kammer theils auf sich Schuljugend an sich zöge und unterrichte, ohne daß die dortigen beruhen ließ, theils als unzulässig zurückwieS. — Nächste Sitzung Nonnen geprüfte Lehrerinnen find u. s. w. Dieser neue Antrag soll morgen Vorm. 10 Uhr. Tagesordnung: 1) Nochmalige Abstimmung in nächster Sitzung auf die Tagesordnung gestellt werden. — Hierauf über den obenerwähnten Oehmichen'schen Antrag. 2) Bericht der zweiten erstattete Ref. Seydel Bericht der III. Deput. über eine Petition deS FärberS Schurig und 72 Genossen in Großröhrsdorf, die Schaf- fung eine? Gesetzes über Benutzung der fließenden Gewässer betr. Bericht über MH. H des Ausg Das Petitum lautet: „Die Ständeversammlung wolle ein Gesetz!ment des Aeußeren betr,, erstattet. Nach demselben ist die An schaffen, wodurch all« Bewohner eines Ortes das Recht haben, jedes frage der Deputation, ob nicht nach Wegfall der hauptsächlichsten aus- öffentliche, über Prjpatgrundstücke fließende Wasser, z.B. Mühlgräben, wärtigen Gesandtschaften eine E-sparniß an Arbeitskräften beim Mi- wo die Sohle desselben dem Muller zugeschrieben ist, ungeschmälert I nisterium der auswärtigen Angelegenheiten zu ermöglichen sei, von l benutzen zu können, sei eS zu häuslichen, ökonomischen oder gewerb- - lichen Zwecken, sobald nachgewiesen wird, daß diesen Grundstücks- ! besitzern, über deren Eigenthum das Wasser fließt, kein Schaden ent- i steht und daß dasselbe nicht als alleiniges Eigenthum derselben an- zusehen ist, wenn dieselben nicht nachzuweisen vermögen, daß das Wasser erst innerhalb ihrer Grenzen entsprungen ist." Zur Sache selbst bemerken Petenten: Durch daS Dorf Großröhrsdorf fließe die Röder. So lange nun dieselbe ihren Lauf in dem ursprünglichen Flußbetts nehme, sei jeder anwohnende Besitzer seit Menschengcdenken berechtigt, das Wasser beliebig zu benutzen, ohne durch irgend ein Ver bot daran behindert worden zu sein; sie hätten wenigstens ein solches nirgends gefunden. Ebenso sei auch von den Petenten bis zum Jahre 1867 das Wasser, welches in dem von der Röder sich abzweigenden Mühlgraben fließe, welcher zur Walther'schen Mühle und über der Petenten Grundstücken führe, zur Betreibung ihrer Gewerbe — haupt sächlich Färberei und Bleicherei — ungehindert benutzt worden. Der Mühlendesitzer Walther habe nun aber den Petenten diese Benutzung des Mühlgrabenwasscrs nicht länger gestatten wollen und sei dieser« halb von demselben ein Verbot ausgebracht worden, worin er die sernerweite Benutzung des Mühlgrabenwasscrs bei 20 Thlr. Strafe untersagt habe. Die Petenten wüßten nun wohl, daß die Sohle deS Mühlgrabens dem Müller Walther als sein Eigenthum zu geschrieben wäre, könnten aber nicht glauben, daß auch das Wasser, welches in demselben fließe, sein alleiniges Eigenthum wäre, da dasselbe doch vorher, ehe es der Mühlgraben aufnehmt, Gemeingut aller an dem Röderfluß wohnenden Besitzer sei. Auf diesen Glauben hin hätten nun auch die Petenten das von dem Müller Walther auS- gebrachte Verbot nicht beachtet, sondern nach wie vor daS Wasser in dem Mühlgraben sortbenutzt, worauf derselbe im Civilproceßwege gegen sie vorgegangen sei. Dieser Proceß hätte nun bis dato noch kein Ende, koste bereits jetzt schon mehr alS 1000 Thlr., und damit nicht andere Staatsbürger in eine gleiche Lage kämen, hätten die Petenten sich ge drungen gefühlt, ihr Petitum der hohen Ständeversammlung mit der Bitte zu unterbreiten, diesem genügtest ihr Wohlwollen zu schenken. — In Rücksicht darauf, daß der Proceß noch nicht beendet, schlägt die Deput. vor, die Petition zwar auf sich beruhen zu lassen, jedoch an die Regierung den Antrag zu richten: „Dieselbe wolle eine Vorlage über gesetzliche Regulirung -er fließenden Wässer sobald wie möglich an eine der nächsten Ständeversammlungen gelangen lassen". An der kurzen Debatte hierüber bctheiligten sich die Abgg. Päßler, Beeg, Oeh michen, Günther und Reg.-Comm. Künzel, worauf die Kammer einem von Oehmichen gestellten Antrag beistimmte: „Die Regier, wolle eine