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Juli 1835 erlassenen Regulativs die Prüfungen zur Erlangung der Anwartschaft auf Hilfs- und ständige Lehrerstellen an Elementarvolksschulen betreffend, hiermit zur öffentlichen Kenntniß, daß die in 8 43 sub a und v des Gesetzes über das Elemcntarvolksschulwcsen vorgcschriebencn SchNlamtskkN-i-atens und Wahls sähigkritssPrÜsNUgen in den Monaten Fkbruar und Mürz dieses Jahres vor der hiesigen Prüfungs-Commission stattfindcn, die hierzu zu be stimmenden Tage aber in den einzelnen Vorladungen noch näher bezeichnet werden sollen. Es haben daher sowohl die Schulamtscandidatcll, welche sich nach 8 11 des obgedachten Regulativs der Wahlfähigkeitsprüfung zu unter werfen haben, als auch die Schulamtsadspiranten, welche gleichzeitig mit den abgangsfähigcn Scminarzöglingen sich der Candidatenprüfung unter ziehen wollen, ihre Gesuche mit Beifügung der in 8 4 und 8 l 2 des Regulativs vorgcschriebencn Zeugnisse bis spiitksteus -kN 3. Februar d. I. allhier einzurcichen. Bautzen, den 11. Januar 1872. Königliche KreiS-Directton. von Beust. von Döring. Diebltahls-.WLkÄWNtmaistzArrg. In der Nacht vom 2. zum 3. dieses Monats sind auf dem Rittergutshose in Plieskowitz 1) aus dem unverschlossenen Pserdestalle a. ein großer Pelz mit schwarzwollnem Ueberzuge, zwei Seitentaschen, großem schwarzen Pelzkragen, theils schwarzen«, theils weißem Pelzwerk im Innern, dessen sämmtliches Pelzwerk ans sog. Riesenscll bestanden, d. ein in dem Pelze steckendes gelb-ka tunes Schnupftuch mit schwarzen Tüpschen, o. eine baumwollene Unterziehjacke, ä. ein hellgraues wollenes Shawltuch mit kleinen blauen Punkten, o. ein Paar bis an's Knie reichende zmeinäthige Steifstieseln mit Lcderstrüppen und Eisen (sämmtliche Gegenstände fall neu), sowie ein schwarzledernes Portemonnaie mit Stahlschloß und Stahlbügel, enthaltend 1 österr. Silbergulden, 1 Fünfneugroschenstück und einige kleine Münze; 2) aus der unverschlossenen Gesindestube a. ein schon getragener, kurzer, brauner Taillerock, Hinte» mit 2 Knöpfen, b. ein halbes Stück Butter und <-. ein Stück Stollen, spurlos entwendet worden, was zur Ermittlung des Thaters und Wiedererlangung des Gestohlenen hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird. Bautzen, am 17. Januar 1872. Königs. Gerichtsamt daselbst. Michler. Cdiktalladung. Bei dem Königlich Sächsischen Appellationsgerichte zu Bautzen haben 1) Auguste Pauline Mönch geborene Franke in Zittau und 2) Johanne Friederike Thiemann geborene Geßner in Leipzig, deren Ehemänner, der Sattler Ernst Wilhelm Mönch aus Friedcrsdorf bei Zittau und der Schuhmachergeselle Johann Carl Heinrich Thiemann aus Bautzen in dem zum 6. September 1871 anderaumt gewesene» ersten Ediktaltcrmine nicht erschienen sind, nm deren anderweite Vorladung gebeten und werden des halb die genannten beiden Beklagten nunmehr geladen, den 7. Februar 1872, vor Mittags 12 Uhr im hiesigen Königlichen Appellationsgerichte in Person zu erscheinen und sich daselbst der Pflegung eines gütlichen Verhörs zu versehen, auch gesetzmäßige Behindcrungsursachen am Erscheinen im ersten Termine auzuzeigen, sm den Fall abermaligen Außenbleibens aber sich zu gewärtigen, daß sie der gegen sie erhobenen Klagen sür geständig und überführt, sowie etwaiger Einreden für verlustig erachtet und als bösliche Verlasser ihrer Ehefrauen werden angesehen werden. Endlich wird sür Pen Fall, daß es in der einen oder anderen Sache der Abfassung eines Erkenntnisses bedürfen sollte, -er 19. Februar 1872 zu Bekanntmachung eines Erkenntnisses terminlich anberaumt. Bautzen, den 22. Dccember 1871. Königlich Sächsisches AppellationSgericht. Notzkh. von Dallwitz. Bekanntmachung. Von dem unterzeichneten königlichen Gerichtsamte soll Dienstag, -en 26. März 1872, die Ernst Traugott Schmidt « zugehörige Häuslernahrung No. 32 des Katasters und Fol. 30 des Grundbuchs sür Arnsdorf, welche am 4. Januar 1872 ohnelBe- rücksichtigung der Oblasten aus 275Thlr. gewürdect worden ist, nothwendigcr Weise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle und in der Schenke zu Arnsdorf aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Bautzen, am 10.Januar 1872. Königliches GerichtSamt. Michler. Telegraphische Correspoudeuz. Wie», 17. Januar. Die „Wiener Zeitung" veröffentlicht ein kaiserliches Handschreiben vom 1. Januar e., durch welches Freiherr v. Holzgethan von den Functionen eines cisleithanischen Finanz- ministerS enthoben, zum Reichsfinanzminister ernannt und demselben in Anerkennung seiner vieljährigen, ausgezeichneten, mit treuester Hin gebung geleisteten Dienste der Orden der eisernen Krone erster Classe verliehen wird. Ein zweites Handschreiben setzt den Ministerpräsidenten Fürsten AuerSperg von der Ernennung Holzgethan'S, sowie von der aus Antrag Auersperg s erfolgten Ernennung deS Statthalters von Triest, Baron de PretiS, zum cisleithanischen Finanzminister, in Kenntniß. Ein drittes Handschreiben endlich ernennt de PretiS zum cisleithanischen Finanzminister. Wien, 17. Januar. Wie die „Vorstadtzeitung" erfährt, findet der neue Finanzminister Baron de PretiS Cassenbestände in Höhe von fast 97 Millionen Gulden vor. Wie«, 17. Januar. (W. T. B.) Die Generalversammlung der Actionaire der Nationalbank genehmigte den Rechnungsabschluß pro 1871 sammt der bereits bekannten Dividende und ermächtigte die Lankdirection, der verfassungsmäßigen Aenderung d«S Paragraphen 14 der Bankstatuten zuzustimmen.