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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Sonntag, den 17. Oktober 1915. Hierzu Sonntags dis illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer !n Adorf Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- l bezirk Adorf werden mittOPfg.-von auswärts ! mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzeile t oder deren Äaum berechnet und bis Mittags t 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten t Dsklamen die Seils 30 Pfg: Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Tel.-Adr.: Gronzbob 80. Iahrg. Fernsprecher Nr. 14 242. Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) »IW W WWlW w Mit dem 16. Oktober 191.5 ftt die Frist abgelaufen, innerhalb deren die freiwillige Ablieferung von fertigen, gebrauchten und ungebrauchten Gegenständen ausKupfer, Messing und Reinuickel aus Grund der Bekanntmachung des Bezirksverbandes vom 24. September 1915 in Nr. 223 der Amtsblätter bei den Sammclstcllcu des Be zirks Mgeliefcrt werden konnten!. Alle Geschirre und Wirtschastsgeräte ausKupfer, Mes sing und Reinuickel, die in Küchen und Backstuben Ver wendung finden und bis jetzt nicht freiwillig abgeliefert worden sind, als 1. Koch- und Einlegekcssef, Marmelade- und Speise- oiskefsel, Töpfe, Sestvierplatten, Fruchtiocher, Pfan nen, Backformen, Kasserollen» Kühler, Schüsseln, Mör ser usw.: 2. Waschkesscl, Türen an Kachelöfen und Kvchmaschi- neu bezw. Herden: 3. Badewannen, Warmwasserschiffc, behälter, -bla sen, -schlangelt, Truckkessel, Warmwasserbereiter (Boi ler) iit Kochmaschineii nnd Herden, Wasserkasten, ein gebaute Kessel aller Art: 4. Einsätze sür Kochcinrichtungen wie Kessel, Teckel- schalen, Jnncntöpse nebst Teckeln an Kipptöpsen, Kar toffel-, Fisch- und Flcischeinsätzc usw. nebst Rein- nickelarmaturen sind nunmehr bis einschliesslich 16. November 1915 mittels der vorgeschriebenen Vordrucke bei den Ortsbehürden (Stadträte, Gemeindevorstände) zn melden. Tie Meidevordrucke werden von den Orts- bchörde» unentgeltlich abgegeben. Picht meldepflichtig find: Teekannen,, Kaffeekannen, Milchkannen, Kaffeemaschinen, Teemaschinen, Zucker dosen, Tceglashalter, Menagen, Messerbänke, Zahn- stochcrgcstelle, Tafelaufsätze jeder Art, Tafelgeschirre, von denen jedoch Servierbrctter gemäß der Verordnung betroffen werden, Rauchservice, Säulenwagew, Speise schränke, Schanktischarmatureii, Badeöfen, sowie die jenigen Gegenstände, die bereits nach der Bekanntmach ung der stellvertretenden Generalkommairdos 12 und 19 dvnt 30. April 1915 der Anmeldung unterlagen.. Oelsnitz, 16. Oktober 1915. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 16. Oktober 1915. — Soviel uns bekannt geworden ist, erhält unsere Stadt anfangs nächster Woch' Militäreuipuartierung und zwar etwa 250 Mann. Diese werden wahrscheinlich in Bürgerquartieren untergebracht. — Militärische Ueberwachung der Grenze noch Oester reich-Ungarn. Der kommandierende General o. Broizem erläßt folgende Bekanntmachung: Noch immer gelingt es Spionen, wichtige Nachrichlen über die Grenze zu bringen. Es ist daher eine militärische Ueberwachung der Grenze noch Oesterreich-Ungarn unge ordnet worden. Sie tritt im Bereich des stellvertretenden 12. Armeekorps am 20. 10. 15, 12 Uhr mittags in Kraft. Dazu ergehen folgende Bestimmungen: 1. Das Ueberschrciten der Grenze ist nur an Ueber- gangsstellen und an den Durchlaßposten gestattet. Ueber- gangsslellen liegen an den Hauplvcrkehrswegen, Durch laßposten dienen dem kleinen Grenzverkehr. 2. Reisende dürfen die Grenze nur an den Ueber- gangsstellen überschreiten. Sie müssen einen vorschrifts mäßigen Paß oder einen dcrjkailertichen Verordnung vom 16. 12. 1914 entsprechenden Ausweis bei fich führen und Ml, WW VS MMkl. Galvanisierte und plattierte Gegenstände sind, so weit sie nicht aus Kupfer, Messing oder Mckel be stehen, ebenfalls von der Meldmeg ausgenommen; bei spielsweise werden also ^Gegenstände aus, Eisen, nickel- platticrt, nicht getroffen. Dem Messing stehen auch andere Kupferlegiermv- geu gleich, wie Rotguß, Tombak. Tie Ortsbehörden haben die Meldung auf ihre Rich tigkeit hin zn prüfen und bis zum 18. November 1915 gesammelt an die Königliche Amtshauptmann.- schäft einzureichen. Zur Vermeidung von Irrtümern wird daraus hin gewiesen, daß nicht nur diejenigen Gegenstände genann ter Art, die fich in Haushaltungen, Bäckereien usw. in Gebrauch befinden, sondern auch solche anzumelden sind, die in Handlungen, Laden, Jnstailationsgeschäften, Fabriken usw. lagern und zum Verkauf bestimmt find oder von einer anderen Person aufbewahrt werden. Zur Anmeldung verpflichtet ist der Haushaltungs- Vorstand oder der Betriebsunternehmer und in dessen Abwesenheit sein Vertreter oder der Verwahrer der Schlüssel. Tie gemeldeten Gegenstände sind bis zu ihrer Ein ziehung zu verwahren und pfleglich zn behandeln. Eine Veräußerung der gemeldeten Gegenstände darf zunächst nicht stattfinden. Tie Befugnis zum einst weiligen ordnungsmäßigen Gebrauch bleibt unberührt. Wer vorsätzlich die Bestandsmeldung auf dem vorge schriebenen Vordrucke nicht in der gesetzten Frist ein reicht oder wissentlich unrichtige öder unpollstündige Angaben macht oder den erlassenen Ausführungsbe stimmungen zuwiderhandelt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten -oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Auch können Vorräte, die verschwiegen sind, im Urteil für dem Staate verfallen erklärt wer den. Fahrlässige Verletzung der Auskunftspslicht wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark, im Unvermögens salle mit Gefängnis bis zu sechs Monaten bestraft. Für den Bezirksverband Oelsnitz. Tr. Schulze, Amtshauptmann. eine Durchsuchung ch:cs Gepäcks und ihres Körpers ge wärtigen. 3. Für den kleinen Grenzoerkehr werden besondere Bestimmungen je nach den örtlichen Verhältnissen von der Oberleitung des Grcnzüberwechungsdienstes im Be reiche des 12- Armeekorps erlassen. 4. Wer es unternimmt, die Reichsgrenze an einer an deren als dafür zugelossenen Stelle zu überschreiten, wird auf Grund des Belagerungsgesetzes vom 4. Juni 1851 K 9b mit Gefängnis bis zu 1 Jahr bestraft. 5. Den Anordnungen der zur Grenzüberwachung be fehligten Militärpersonen ist unbedingt Folge zu leisten. Wer auf dreimaligen Haltruf nicht steht, auf den wird geschossen. Wer sich widersetzt, verfällt der Strafe K 113 des R.-St.-G.-B. (Gefängnis von 14 Tagen bis zu 2 Jahren.) — Strafen für Verbreitung militärischer Mitteilun gen. Obwohl schon ost vor Verbreitung militärischer Mitteilungen gewarnt worden ist, hört man doch immer wieder Personen, die den Mund nicht halten können, ganz öffentlich derartige Tinge besprechen. Ta dies manchem unserer Krieger das Leben: kosten kann, hat das Stellvertretende Generalkommando des 11. Armec-- kwps angeordnet, daß mit Gefängnis bis zu einem Jahre bestraft wird, wer öffentlich über den Ab transport, die Durchfahrt oder den Durchmarsch von Truppen, über Störungen der Eisenbahntransporte nsw. Mitteilungen macht, gleichgültig, ob sie wahr oder unwahr sind. — Tie Verlustliste Nr. 209 der Kgl. Säclp. Armee hat folgenden Inhalt: Jnjf.-Regtr. Nr. 102, 178, 179, 181, 351, 374. Reserve-Regimenter Nr. 100, 243. Jäger-Bataillon Nr. 12. Reserve-Jager-Bataillon Nr. 12, 25. Feld-Mafchinengcwehr-Zug Nr. 178. Ulanen Nr. 17, 18; Reserve-Husaren. Feldartulerie-Rcgimen- ter Nr. 12, 32. Reserve Regimenter Nr. 23, 24, 32^ 54. Ersatz Mieilung, Regiment Nr. 32. Pionier-Ba taillone l. Nr. 12, 22; 2. Nr. 12, 22. Kompagnien Nr. 115, 183, 192, 254. Reserpc-Kompagnic Nr. 54. Landwehr-Kompagnie, 19. Armeekorps. Scheinwerfer- Zug Nr. 192. Minenwerfer-Abteilungen: Leichte Nr. 231, 286; Mittlere Nr. 104; Schwere Nr. 12, 79. Pionier-Abteilungen bei Kavailerie-TivisstniLN. Korps- Krastwagen-Kolonne, 27. Resevve-Armeekorps. Fern- fprech-Toppelzug Nr. 205. Rescrvc-Ncrmprech-Ab- ! tciluug Nr. 12. Leichte Funkenstation Nr. 16. Feld- ! slieger-Truppe. Etappen-Fuhrpark-Kolonne dir. 1, 12. i Armeekorps. Preußische Verlustlisten Nr. 348, 349, 350. Würtlembergische Verlustliste Nr. 283. — Aus dem oberen Bogtlande find folgende Personen enthalten: Giaß, Kurt, Vzfcldw., Klingenthal, verim — Sörgel, Albin, Gefr., Freiberg, l. v., l. Bein. — s Baumgarten, Paul, Gefr., Zwota, verm. — Jahn, j Friedrich, Oelsnitz, l. v., Kopf. — Reinel, Hermann, i Tamb., Bärendorf, l. v. — Borckmann, Fritz, Utsfz., ; Schöneck, l. v., dienstfähig. — Bahmann, Paul, Utffz., i Markneukirchen, gefallen. — Wunderlich, Otto, Eichigt, ! l, v. — Zimmer, Max, Erlbach, l- v., r. Huste. —- ' Hertel, Hermann, Eichigt, verm. — Zimmer, Oswald, Erlbach, i. v., r. Arm. —- Fischer, Friedrich, Oels nitz, l. v., bei der Truppe. — Keller- Paul, Schöneck, erneut l. verw. — Adler, Albert, Landwüst, l. v., l. Arm. — Niemand, Hugo, Grün (Asch, Böhmen), l. v., Hand. — Köppel, Oskar, Gesr., Vogtsberg, l. v., bei der Truppe. — Görner, Arno, Schönbruirn, l. v., bei der Truppt-. — Liebel, Willy, Adorf, l. v., bei der Truppe. — Gerbeth, Paul, Ebersbach- verm. — Gei pel, Walter, Markneukirchen, 1. v., r. Hand. — Pinder, Hermann, Adorf, l. v., bei der Truppe. —Hütt ner, Alfr., Utffz., Oelsnitz, f. v. — Paulus, Ernst, Schöneck, l. v., Hand. — Geipel, Erwin, Barendorf, s. v., Bauch. — >— Ter Gefreite der Reserve Ulbert Tröger von hier, der seit Ausbruch des Krieges im Felde und jetzt in der Champagne steht, ist mit dem Eisernen Kreuz 2. Masse ausgezeichnet worden. Wir wünschen ihm auch fernerhin Glück, damit er die Auszeichnung mit in die Heimat bringen möge. — Der 200000 M.-Hauptgewinn der 5. Klasse der 167. Königl. Sächsischen Landeslotterie fiel gestern auf die Nr. 15 643 in die Kollektion von Ernst Richter in Leipzig-Reudnitz. — Ein Kriegerdank. Ter Sächsische Lehrerverein be schloß in seiner letzten Vertreterversammlung die Ein richtung eines Miegerdankes für die von: Kriege ge schädigten Kriegsteilnehmer unter seinen Mitgliedern, Aus dem Kriegerdank, der die Kriegshilse des Rei ches ergänzen soll, sollen die Witwen und die hinter lassenen Waisen, soweit nötig auch die Eltern gefallener Vereinsmitglieder Beihilfen erhalten, vor allem soll dadurch den Waisen nach Möglichkeit die Ausbiiduitg gesickert tverden, die ihnen der Vater hätte zuteil werden lassen. Erkrankte Feidzugsteiluehmer sollen bei der Wiederherstellung ihrer Gesundheit nach Kräften unter stützt werden. Tie Mittel des Kriegerdankes tverden durch eine für alle Mitglieder verbindliche Sondersteuer aufgebracht: für das erste Jahr ist diese aus 24 Mk, jestgt-setzt, so daß für das Liebeswerk der sächsischen Lehrerschaft jährlich rund 400000 Mark zur Verfügung sichen, ein Betrag, der wohl ausreicheu dürfte- dex Freitag, den 22., und Sonnabend, den 23. Oktober dieses Jahres, werden die Dienst- räume der Königlichen Amtshauptmannschast gereinigt werde«. Nur dringliche Angelegenheiten können an diesen Tagen Erledigung finden. Oelsnitz, 15 Oktober 1915 Die Königliche Amtshauptmannschast. Der 3 Termin Gcmeindeanlagen ist zur Vermeidung der Zwangsdeitreibung binnen 14 Tagen an unsere Stadlsteuer Einnahme abzusühren. Adorf, am 15- Oklober 1915. Der Stadtrat.