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ÄsNamen dis Seile 30 Pfg: Zr Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Anzeigen von hier und aus dem Nmtsgerichts- bezirk Adors werden mit 1OPfg., von auswärts mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzells oder deren Aaum berechnet und bis Mittags 11 Ähr für den nächstfolgenden Tag erdeten Adorser Grenzbote iDsr' Grenzbots'' e'r'scheint' täglich "mit' Aus- r nähme des den Eonn-undFeiertagsn folgenden j * t Tages und Lostet vierteljährlich, vorausbezahl-t sT l bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in t T» r der Geschäftsstelle, von den Austrägern dos t VT vT »VT T- T- I VT V V 8 r Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post-! . t anstalten und Postboten angenommen UNO ONH OVSkS ^OgllNNO Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Fernsprecher Nc. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer !n Adorf Tel.-Adr.: Grenzbott 236. Sonntag, den 10. Oktober 1018. 80. Iahrg. Adorf i. D, am 8. Okiober 1915. Gerichtsverfassungs-Gesetz vom 27. Januar 31. 32. 1) Personen, welche die Befähigung infolge slrasgerichtlicher Verurteilung 2) 3) 84. Verfügung Zu dem Amte eines Schöffen sollen nicht berufen werden: S 33. 85. 1) 3) 4) 8 34. Zum Amte 24. 4) 1) 2) 3) 4) 5) Verbrechens bürgerlichen Acmtcr zur verloren haben; Personen, gegen welche das Hauptversahren wegen eines oder Vergehens erössnet ist, das die Aberkennung der Ehrenrechte oder die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Folge haben kann; Personen, welche infolge gerichtlicher Anordnung in der über ihr Vermögen beschränkt sind. Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste das dreißigste Lebensjahr noch nicht vollendet haben; Personen, welche zur Zeit der Aufstellung der Urliste den Wohnsitz in der Gemeinde noch nicht zwei volle Jahre haben; Personen, welche für sich oder ihre Familie Armenunterstützung aus öffentlichen Mitteln empfangen oder in den letzten drei Jahren, von Aufstellung der Urliste zurück gerechnet, empfangen haben; Personen, welche wegen geistiger oder körperliche: Gebrechen zu dem Amte nicht geeignet sind; Dienstboten Amte eines Schöffen sollen ferner nicht berufen werden: Minister; Mitglieder der Senate der freien Hansastädte; Reichsbeamte, welche jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Staatsbeamte, welche auf Grund der Landesgesetze jederzeit einstweilig in den Ruhestand versetzt werden können; Die der der die die der Das Amt eines Geschworenen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deutschen versehen werden. Die Urliste für die Auswahl der Schöffen dient zugleich als Urliste für die Auswahl der Geschworenen. Die Vorschriften der AZ 32 bis 35 über die Berufung zum Schöffenamte finden auch auf das Geschworenenamt Anwendung. eines Schöffen und Geschworenen sollen nicht berufen werden: Abtcilungsoorstände und Vortragenden Räte in den Ministerien; Präsident des Landeskonsistoriums; Generaldirektor der Staatsbahnen; Kreis- und A mtshauptleute; Vorstände wer Sicherheitspolizcibehörden der Städte, welche von Zuständigkeit der Amtshauptmannschasten ausgenommen sind. 5) Zu dem 1) 2) 3) Das Amt des Schössen ist ein Ehrenamt. Dasselbe kann nur von einem Deut schen versehen werden. Unfähig zu dem Amte eines Schöffen sind: richterliche Beamte und Beamte der Staatsanwaltschaft; gerichtliche und polizeiliche Vo'Istreckungsbeamte; Religionsdiener; Volksschullehrer; dem aktiven Heere oder der aktiven Marine angehörende Militärper sonen. Die Landesgesetze können außer den vorbezeichneten Beamten hö here Verwaltungsbeamte bezeichnen, welche zu dem Amte eines Schöf fen nicht berufen werden sollen. 1877. 5) 6) 7) 8) 9) Nachdem das Verzeichnis derjenigen hier wohnhaften Personen, welche nach den unter abgedruckten Gesetzesbestimmungen zu dem Schöffen- und Geschworenen, onite berufen werden können (Urliste), aufgestellt worden ist, wird in Gemäßheit des Z 36 des Gerichtsverfassungsgesctzes hiermit bekannt gemacht, daß dieses Verzeichnis vom 11. bis 19. Oktober 1915 während der üblichen Geschäftszeit an RatseXpeditionsstelle — Sekretär Neubert — zu Jedermanns Einsicht ausliegt und innerhalb einer Woche vom Zeitpunkte der Auslegung an gegen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Liste schriftlich oder zu Protokoll Einspruch erhoben werden kann. Der Stad trat Dr. Lange. Gesetz die Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 enthaltend, vom 1. März 1879. Zur Vorbereitung der Erhebung der Einkommen- und Ergänzungssteuer im Jahre 1916 sind die in den näch sten Tagen den hiesigen Hausbesitzern bez. deren Stellvertretern zugehenden Hauslisten, für deren gehörige Ausfüllung nach dem Stande am 12. Oktober d. I. und nach Maßgabe der ihnen vorgedruckten Bestimmungen jene zu sor gen haben, vollständig ausgesüllt und gehörig unterschrieben bei Vermeidung einer Geldstrafe bis zu 50 Mk. binnen 10 Tagen, vom Empfang der Listen an gerechnet, durch die Hausbewohner selbst oder durch erwachsene Beauf trage in unserer Stadtsteuer-Einnahme während der geordneten Erpeditionsstunden abzugeben. Verunreinigte oder zerrissene Hauslisten werden nicht angenommen. Der Hausbesitzer haftet für die Steuerbetiäge, welche infolge von ihm verschuldeter unrichtiger Angaben dem Staate entgehen. Adorf, am 9. Oktober 1915. Vertkiches und Sächsisches. Adorf, 9. Oktober 1915. — Wiederum hat der Schlachtentod zwei Krieger aus unserer Stadt däUngerafft. Bei Souain in der Champagne siel in den schweren Kämpfen am 28. September der Landwehrmann Fürchtegott Schiller, der ledig war und im 38. Lebensjahre stand. Sein Leutnant und Kompagniesührer schrieb der Mutter des Gefallenen, Frau Friedericke verw. Schiller: Tie Kompagnie betrauert in dem Dahingeschiedeneu, der "über ein volles Jahr die Anstrengungen, des Kriegs- lebcns aushielt, einen tapferen Soldaten und guten Kameraden. — Weiter siel am 20. September im 25. Lebensjahre der Landsturm-Soldat Willy Paul Haas, der Mitte März zum Militär cingezogen worden und Mitte Juli ins Feld gegangen war. Bei St. Souplet ereilte ihn «der Tod, und in Betheuiville liegt er begraben. Im Berufe war er Stickmeister in Plauen gewesen. Sein Hauptmann und Kompagnieführer be zeichnet ihn in einem Briefe an seine Angehörigen, die Familie Hermann Haas', hier; als einen braven und Mchtgetreuen Soldaten. Außer seiner Familie bc- iveint die Braut in dem toten Helden ihr jrüh ins Grab gesunkenes Milch Mn .ehrendes .Gedächtnis wird auch diesen beiden Vaterlandsverteidigern in den Kreisen ihrer Bekannten gewahrt bleiben. — Umrechnungskurs für Kronen österreichischer Wäh rung. Die österreichischen Postsparkassen haben den Umrechnungskurs für Zahlungen nach Deutschland mit 100 Mark — 140 Kronen, nach der Schweiz mit 100 Frank — 130 Kronen festgesetzt. Bad Elster. Im Kampfe für das Vaterland fiel in den schweren Gefechten bei Souchez der Lehrer Franz Auerswald, Unteroffizier in einem Reserve-Jnfaip- terie-Regiment und Sohn des Herrn Oberlehrer Auers wald hier.. Ein Sohn der Familie steht noch im Felde, während ein anderer seit September vorigen Jahres vermißt wird. Ter Gefallene ist der jüngste und hoffnungsvolle Sohn der Familie. — Ferner er hielt die Familie Robert S ch n l z e, Villa Landhaus hier, die schmerzliche Kunde, daß ihr hoffnungsvoller Sohn, der stud med. Werner, Vizeseldwebei eines In fanterie-Regiments, gleichfalls den Heldentod gefunden hat. Bad El st e r. Trotz der während der ganzen Saison anhaltenden schweren Kriegszeit hatte unser Elsterbad im Jähre 1915 12 296 Kurgäste, gegen 10984 im Vor jahre. Eingerechnet sind in dieser Zahl 445 im Ver- einslazarett untergebrachte Unteroffiziere und Mann schaften. Einschließlich der zu kurzem Aufenthalt Ge meldeten stellt sich die Zahl der Fremden auf 15 582., Bon den 15 582 Besuchern Bad Elsters in der Saison 1915 waren: 445 Mannschaften aus dem Felde, 9502 aus dem Königreich Sachsen, 4770 aus dem Königreich Preußen, 892 aus den thüringischen Staaten, 290 aus. den sonstigen norddeutschen Ländern, 354 aus Süd- deutschland, 240 aus Oesterreich-Ungarn, 21 aus Ruß land, 9 aus Schweden, Norwegen und Dänemark, 3 aus England, 15 aus Holland und Belgien, 3 aus den sonstigen westeuropäischen Ländern, 13 aus den son stigen südeuropäischen Ländern nnd 25 aus den übrigen vier Weltteilen. Während der Badesaison 1915 wurden 112 957 Bäder aller Art verabreicht. — Dem Privatmann Herrn Johann Christian Pastor, in Bad Elster ist das durch Allerhöchste Verordnung vom 12. Juni 1914 gestiftete besondere Ehrenzeichen für 40jährige treue Feuerwehrdienste verliehen worden. Tiefe Auszeichnung ist ihm von Herrn Amtshauptmann Tr. Schulze am 5. dieses Monats im Gemeindeamt zu Bad Elster in Gegenwart des GemeindevorstandeÄ Heldner sowie des Kommandanten und einiger Mit glieder der freiwilligen Feuerwehr in feierlicher Weise ausgehändigt worden. Sohl. Mit der Friedrich August-Medaille aus gezeichnet wurde Herr Gasthossbesitzer Arno Piesen del, hier, der als Unteroffizier bei einem Landsturm- Regiment Trcnst tut. Oelsnitz, 8. Oktbr. Eine hartnäckige Lebensmüde. Nin. nichtiger. Ursache willen verließ am Mittwoch Abend die 18jährige Fabrikarbeiterin Elisabeth Bertha R. in Raschau die elterliche Wohnung und versuchte sich in der Nähe der Finkenburg mit einem kleinen Taschen revolver zu erschießen. Sie fügte sich jedoch nur eine schmerzhafte Kopfverletzung zu und wollte sich nun mehr von einem eben vorbeifahrenden Eisenbahnzuge