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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Fernsprecher Nr. 14 Tel.-Adr.: Grenzbob 82. Sonntag, den 11. April 1915. 80. Jahrs. Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seltspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer !n Adorf Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Nmtsgorichts- bezirß Adorf werden mit10Psg.,von auswärts mit 15 Pfg. dis 5 mal gespaltene Grundzeit« oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten Reklamen dis Seile 30 Pfg: Der Grenzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post anstalten und Postboten angenommen Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Bekanntmachung, Kriegspostkarten und Kriegsbilderboge« betreffend. Hinsichtlich des Vertriebes von Kriegspostkarteu und Kriegsbilderbogen wird für den Bereich der stellver tretenden Generalkommandos 12 und 19 folgendes an- geordnet: 1. Tas Auslegcn, Aushängen. Ausstelle» und der Vertrieb von Postkarten und Bilderbogen mit aus den Krieg bezüglichen Tarstellungen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, wird untersagt. 2. Die in den Korpsbereichen hergestellten Postkarten und Bilderbogen mit Darstellungen, die ans den Krieg Bezug haben, sind dem Königlichen Mini sterium des Innern zur Prüfung eiuzureichen. Zu deren möglichster Beschleunigung ist es not wendig, daß die vorgelegten Drucksachen oder Ent würfe 'doppelt eingereicht und mit dem Namen des Herausgebers versehen werden, sowie daß zur Rücksendung des einen Truckstückes ein frankierter nnd adressierter Umschlag beigefügt wird. 3. Hinsichtlich der Erzeugnisse nichtsächsischer Firmen, die im Korpsbereich verbreitet werden sollen, ist die Zulassung oder das Verbot der Zensurstelle des Herstellungsortes matzgebend. 4. Auf allen Kriegspostkarten und Kricgsbilderbogcn find Name und Wohnort des Verlegers oder Her ¬ stellers anzugeben; die Angabe beider Adressen ist unstatthaft. Anstelle der verlangten Adresse darf ein Firmenzei chen treten, wenn dieses Firmenzeichen bei dem Ministerium des Innern angemeldet und von ihm als ausreichend anerkannt worden ist. 5. Postkarten und Bilderbogen, in denen eine rohe oder geschmack- und würdelose Auffassung zum Ausdruck kommt, unterliegen, wenn nicht die Ge nehmigung einer Zensurstelle nachgewiesen werden kann, der Beschlagnahme durch die zuständigen Po lizeibehörden, ebenso alle Kriegspostkarten und Kriegsbilderbogen, die weder eine Adresse noch ein Firmenzeichen aufweifen. 6. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen wer den mit Geldstrafe bis zu 150 Mark oder ent sprechender Haft g eahndet werden. Außerdem 'haben Geschäftsinhaber, die dem Verbot unter 1. 'ent gegenhandeln, behördliche Entfernung der zu be anstandenden Drucksachen und nach Befinden Schließung ihres Geschäfts zu gewärtigen. Tie Bekanntmachung der stellvertretenden General kommandos 12 und 19 vom 30. Oktober 1914 wird aufgehoben, desgleichen hat das Ministerium des Jnneru feine ergänzende Bekanntmachung vom 24. Novem ber 1914 in Sachen der Postkartenzensur zurückgezogen. Dresden, Leipzig, am 9. April 1915. Die kommandierenden Generäle. Holzversteigernng im Adorfer Stadt Walde. Montag, Len 12. d. M., werden von vormittag 9 Uhr an auf dem Schlage in der Zeidelweide, direkt bei der Villa „Rübezahl" 5 m Scheite, 53,5 w Nollen, 7,5 w Aeste, 56,5 w Stöcke, 312 m Streureisig, so ¬ wie 36 Reisstangen 6—7 em gegen sofortige Bezahlung versteigert. Adorf, den 6. April 1915. Der Stadtrat. WWk » WWWa U «M i. L Anmeldungen für das neue Schuljahr werden noch entgegengenommen, auch schriftlich. Aufnahmeprüfung ist am 12. April vorm. 8 Uhr. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 10. April 1915. — Tie sächsischen Eisenbahubeamten in Feindes land. Bis jetzt haben die sächsischen Staatsbahnen etwa 5000 Beamte nnd Arbeiter zum Betriebe der Bahnen im feindlichen Auslande abgegeben. Es ist kaum zu verkennen, daß trotz dieser Verringerung der Arbeits kräfte der sächsische Staatsbahnbetrieb in tadelloser Weise vor sich geht. — Von unserer Station Adorf sind kommandoweise 27 Beamte zum Dienst in sremdländische Eisenbahnen abgegangen. — Verfüttert kein Brot an Hunde. Man sieht ab und zu. daß 'Hundebesitzer ihren vierbeinigen Freunden aus alter Gewohnheit Brot zuwersen. Das mag wohl in friedlichen Zeiten angehen, aber zu heutiger schwerer Zeit mutz das aufhören. So mancher Mensch, der von früh bis abends sich in harter Arbeit plagt, kommt mit der zugeteilten Brotmenge wohl kaum aus. Wie kann und darf da jemand das kostbare Brot einem Tiere verfüttern, das mit Küchenabfällen, Knochen und Hunde kuchen ebenso fürlieb nimmt. Laßt alles Brot, das Ihr nicht selbst verbraucht, denen zugute konimen, die sich im Schweiße ihres Angesichts mühen. Es ist eine unumstößliche Verpflichtung, mit dem Brote sorgsam k>ie mit Gold umzugehen, damit kein Krümchen dem Menschlichen Genüsse entzogen wirb. — In der Münchner Medizinischen Wochenschrift Nr. 11 veröffentlicht der Oberarzt der Leipziger Heil stätte, Kerr Tr. med. Ludwig Thieme, einen nicht nur für den Fachmann, sondern auch für den Laien viel des Interessanten bietenden Artikel über „Kriegs tauglichkeit ehemaliger Lungenheilstätten-Pfleglinge". Wir bringen nachstehend denselben auszugsweise. Herr Dr. Thieme schreibt da: In der Leipziger Heilstätte wurden seit ihrem Bestehen voin Mai 1906 bis 31. De zember 1913 insgesamt 2738 Lungenkranke, 294 ein gerechnet, welche eine oder mehrere Wiederholungskuren gebrauchten, von mir behandelt. Von diesen waren zur Zeit ihrer Aufnahme in die Heilstätte 256 überhaupt noch nicht Militärpflichtig, 170 waren bei der Muster ung zurückgestellt worden, 546 hatten aktiv gedient und 319 waren zur Ersatzreserve überwiesen. 266 hatten am Tage der Mobilmachung das militärpflichtige Alter überschritten. Zur Vervollständigung sei hinzugesügt, daß gemäß ihrer Angaben 928 Patienten bei der Aus hebung dem Landsturm zugeteilt oder als untauglich für den Dienst im Heere und in der Marine bezeichnet worden waren. Während ihrer Dienstzeit wurden 41 als invalid entlassen und 63 müssen wegen ihres jugend lichen Alters überhaupt unberücksichtigt bleiben. So mit kommen für meine Aufstellung 1228 Patienten kn Betracht. Von diesen waren nach dem Ergebnis der äin- gegangenen Antworten 199 gestorben, 621 wurden bei der Kriegsmusterung für untauglich zu jedem Heeres dienst befunden, 29 wurden ins Heer eingereiht, aber nach kürzerer oder längerer Zeit wegen Lungenleidens als feld- und garnisondienstuntauglich entlassen, 24 waren ausgehoben und sahen ihrer Einberusung ent gegen und 241 standen im Felde. Von den letzteren waren während ihres Aufenthaltes in der Heilstätte 59 noch nicht militärpflichtig, 151 Soldat gewesen und 31 Ersatzreservisten. Ueber 51 Kranke war eine Aus kunft trotz wiederholter Rückfragen nicht zu erlangen; ein großer Teil war nach dem Ausland ausgewandert. Um jedem Einwurf von vornherein die Spitze ab zubrechen, bemerke ich, daß bei allen 241 Kriegsdienst- tauglichen dre Diagnose tuberkulöses Lungenleiden ein wandfrei fcststand. 44 waren bei der Aufnahme, 10 bei der Entlassung Bazillenträger. Bei den übrigen wurde der positive Ausfall der bekannten Tuberkulinproben oder das Röntgenbild für beweisgültig angesehen. Nicht unerwähnt möchte ich lassen, daß in der ange führten Summe 9 Kranke inbegriffen sind, denen nach Ablehnung ihres Antrages auf Uebernahme des Heil verfahrens durch die Landesversicherungsanstalt aus Stiftungsmitteln der Stadt Leipzig die Durchführung einer Kur in der Heilstätte ermöglicht wurde; ebenso sind in ihr weitere 21 meist nicht oder noch nicht per- sicheruugspslichtige Einwohner der Stadt Leipzig ein- geschlossen, die ihren Dauererfolg der Gewährung gan zer oder teilweiser Freistellen aus ebendenselben Mitteln verdanken. Von den am Feldzug Teilnehmenden waren im Jahre 1906 1, 1907 14, 1908 25, 1909 2 9, 1910 29, 1911 41, 1912 43 und 1913 59 in der Heil stätte untergebracht. Diese Zahlen sind der beste Be leg für die Nachhaltigkeit des Kurerfolges. Oft ist den Lungenheilstätten jeglicher praktische Wert abge- sprvchen worden; ich erinnere nur an das abfällige Urteil Cornets: die Heilstätten haben sich in der Tat nicht bewährt. Tie Zahl seiner Anhänger vornehmlich in Aerztekrcisen ist keine gering anzuschlagende. Wenn es nun aber gelungen ist, 241 einst lungenkranke Män ner, gleich 19,6 Prozent der in militärpflichtigem Alter Stehenden oder fast 9 Prozent aller Verpflegten über haupt, brauchbar für den doch so anstrengenden Kriegs dienst zu machen, so ist wohl der einwandfreie Beweis erbracht, daß eine wider Erwarten hohe Verzinsung des nur für eine Heilstätte angelegten Kapitals statt- gesnnden hat. Nach dem letzten Geschäftsbericht des Deutschen Zentralkomitees zur Bekämpfung der Tu berkulose sind im Deutschen Reich 125 Anstalten für Männer mit rmrd 10 000 Betten im Betrieb, in denen bei durchschnittlich dreimonatlicher Kurdauer 40000 Lungenkranken die Möglichkeit zur Vornahme einer Kur geboten wird. In den letzten Jahren aber lebte leider das deutsche lungenkranke Publikum in dem festen Glauben, Rettung und Heilung nur an den Ge staden des mittelländischen Meeres oder in dm Hoch gebirgen der Schweiz suchen zu müssen. Daß dieser Glaube an die Wunderkraft des 'Südens, wo der Deut sche, man möchte sagen, fast blind war gegen unhygie- nische Verhältnisse, die er in der Heimat mit den schärfsten Musdrücken geißeln würde, eine Vernach lässigung und eine Geringschätzung der deutschen Heil stätten und ihrer Erfolge bedingt hat, ist nicht abzuleug nen. Ein weiteres Eingehen auf diese oft recht kost spielige Mode würde den Rahmen dieses Berichtes' überschreiten. Möchte der Krieg auch auf diese fal sche, fast krankhafte Anschauung heilend und anfklärend wirken! — Tie fortwährende Steigerung der hohen Malz- Preise und die Beschlagnahme der Gerste vom 12. März d. I. ab, auf Grund der Verordnung des Bundes rates, haben die obervogtländischen Brauereien ge nötigt, ihre Bierpreise zu erhöhen und zwar kosten ab 10. April d. I. Schank- oder Lagerbier der Hekto liter 3 Mark, alle anderen Biere 4 Mark mehr. Tie bisher üblichen Vergünstigungen kommen in Wegfall. Bei dieser Preiserhöhung haben die Brauereien immer noch den Teuerungszuschlag sämtlicher Rohmaterialien auf sich genommen. Mit dieser Preissteigerung sind die o bervogtländischm Brauereien notgedrungen dem Beispiele der meisten anderen Brauereien im Reiche gefolgt, die z. T. schon seit Wochen höhere Preise gc» fordert haben.