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ßeub Sonntag» den 5. September 1913 80. Iahrg 206 ldcrs ls." 30°/» des gezeichneten Betrages spätestens bis zum Wege der Anr-chnung auf den einzuzahlenden Betrag vergütet. So betragen die Stückzinsen auf je 100 Mark berechnet: für die Einzahlungen bis zum 30. September 1915 bemittelten Ehrensache des Dentschen Volkes, durch umfangreiche Zeichnungen die weiteren Mittel aufzubringen, deren Heer und Flotte zur Vollen dung ih e» schweren Aufgabe in dem um Leben und Zukunft des Vaterlandes geführten Krieg unbedingt bedürfen. 2,50 2,25 1,75 Oktober 1915, November 1915, Dezember 1915, Januar 1916 äft. i8 b für Stücke 96,50 Mk. 96,75 Mk. 97,25 Mk. am 18. Oktober 1915 „ 24. November 1915 bts- ilent. 117.. leu- nd- aer- ten. Segr sfnet. für Schuldbucheintragungen 96,30 Mk. 96,55 Mk. 97,05 Mk. 20°/» 25°/» 25°/» zu bezahlen Nur wer bei der Post zeichnet, mutz schon zum 18. Oktober dieses Jahres Dollzahlung leisten. Im übrigen sind Teilzahlungen nach Bedürfnis zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 teilbaren Beträgen. Auch die Beträge unter 1000 Mark sind nicht sogleich in einer Summe fällig. Da die einzelne Zahlung nicht geringer als 100 Mark sein darf, so ist dem Zeichner kleinerer Beträge, namentlich von 100, 200, 300 und 400 Mark, eine weitgehende Entschließung darüber eingeräumt, an welchen Terminen er die Teilzahlung leisten will. So steht es demjenigen, welcher 100 Mark gezeichnet hat, frei, diesen Betrag erst am 22. Januar 1916 einzuzahlen. Der Zeichner von 200s Mark braucht die ersten 100 Mark erst am 24. November 1915, die übrigen 100 Mark erst am 22. Januar 1916 zu zahlen. Wer 300 Matk gezeichnet hat, Hal gleichfalls bis zum 24. November 1915 nur 100 Mark, die zweiten 100 Mark am 22. Dezember, den Rest am 22. Januar 1916 zu zahlen. Es findet imm r eine Verschiebung zum nächsten Zahlungstermin statt, solange nicht mindestens 100 Mark zu zahlen sind. Der 1. Jinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. Der Zinsenlauf beginnt also am 1. April 1916. Für die Zeit bis zum 1. April 1916 findet der Aus gleich zugunsten des Zeichners im Wege der Stückzinsberechnung statt, d. h. es werden dem Einzahler 5°/, Stückzinsen von dem aus die Einzahlung folgenden Tage ab im Aus Vorstehendem ergibt sich, datz die Beteiligung an der Kriegsanleihe nach jeder Richtung auch den weniger Volksklassen erleichtert ist. Die Anleihe stellt eine hochverzinsliche und unbedingt sichere Anlage dar. Darüber hinaus aber ist cs eine Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschieb', ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig. Für die Einzahlungen ist nicht erforderlich, datz der Zeichner das Geld bar bereitliegen hat. Wer über ein Guthaben bei einer Sparkasse oder einer Bank verfügt, kann dieses für die Einzahlungen in Anspruch nehmen. Sparkassen und Banken werden hinsichtlich der Abhebung namentlich dann das größte Ent gegenkommen zeigen, wenn man bei ihnen die Zeichnung vornimmt. Besitzt der Zeichner Wertpapiere, so eröfsnen ihm die Darlehnskassen des Reichs den Weg, durch Beleihung das erforderliche Darlehen zu erhalten. Für diese Darlehen ist der Zinssatz um ein Viertclprozent ermäßigt, nämlich auf 5^ °/„ während sonst der Darlehenc- zinssatz 5Vs °/, beträgt. Die Darlehensnehmer werden hinsichtlich der Zeitdauer des Darlehens bei den Darlehnskassen das größte Entgegenkommen finden, gegebenenfalls im Weg« der Verlängerung des gewährten Darlehens, so daß eine Kündigung zu ungelegener Zeit nicht zu besorgen ist. Wer Schuldbuchzeichnungen wählt, genießt neben einer Kursvcrgünstigung von 20 Pfennig für je 100 Mark alle Vorteile des Schuldbuches, die hauptsächlich darin bestehen, daß das Schuldbuch vor jedem Verlust durch Diebstahl, Feuer oder sonstiges Abhandenkommen der Schuldverschreibungen schützt, mithin die Sorge der Aufbe wahrung beseitigt und außerdem olle sonstigen Kosten der Vermögensverwaltung erspart, da die Eintragungen in das Schuldbuch sowie der Bezug der Zinsen vollständig ge bührenfrei erfolgen. Nur die soätere Ausreichung der Schuldverschreibung, die jedoch nicht vor dem 15.. Oktober 1916 zulässig sein soll, unterliegt einer mäßigen Gebühr. Die Zinsen erhält der Schuldbuchgläubiger durch dis Post portofrei zugesandt; er kann sie aber auch fortlaufend seiner Bank, Sparkasse oder Genossenschaft überweisen lassen oder sie bei einer Reichsbankanstalt oder öffentlichen Kasse in Empfang nehmen. Angesichts der großen Vorzüge, welche das Schuldbuch gewährt, ist eine möglichst lange Beibehal tung der Eintragung dringend zu raten. - 18. 24. 22. 22. Mk. der Zeichner hat also in Wirklichkeit nur zu zahlen Mk „ ,, „ „ „ „ „ „ Mk MUWtW IMA WWAA van M Dritte Kriegsanleihe. Länger vis Jahresfrist steht Deutschland einer Welt von Feinden gegenüber in schwerem Kampfe, wie er in der Geschichte nicht seinesgleichen findet. Ungeheuer sind die Opfer an Gut und Blut, die der gewaltige Krieg fordert. Gilt es doch, die Feinde niederzuringen, die der Zahl nach überlegen sind und sich die Vernichtung Deutschlands zum Ziel gesetzt haben. Diese Absicht wird an den glänzenden Wasfentaten von Heer und Flotte, an den großartigen wirtschaftlichen Leistungen des von einem einheitlichen, nationalen Willen beseelten Deutschen Volkes zerschellen. Wir sehen, fest vertrauend, aus unsere Kraft und die Reinheit des Gewissens, in dem von uns nicht ge wollten Kriege zuversichtlich der völligen Niederwerfung der Feinde und einem Frieden entgegen, der nach den Worten unseres Kaisers „uns die notwendigen miliärtischen, politischen und wirtschaftlichen Sicherheiten für die Zukunft bietet und die Bedingungen erfüllt zur ungehemmten Entfaltung unserer schaffenden Kräfte in der Heimat und auf dem freien Meere". Dieses Ziel erfordert nicht nur den ganzen Helden- und Opfermut unserer vor dem Feinde stehenden Brüder, sondern auch die stärkste Anspannung unserer finanziellen Kraft. Das deutsche Volk hat bereits bei zwei Kriegsanleihen seine Opserfreudigkeit und seinen Siegeswillen bekundet. Jetzt ist eine dritte Kriegsanleihe auserlegt worden. Ihr Erfolg wird hinter dem bisher Vollbrachten nicht zurückstehen, wenn jeder in Erfüllung seiner vaterländischen Pflicht seine verfügbaren Mittel der neuen Kriegsanleihe zuwendct. Ausgegeben werden fünfprozentige Schuldverschreibungen der Reichsanleihe. Der Zeichnungspreis beträgt 99°/», bei Cchuldbuchzeichnungen 98,80°/»- Die Schuld- Verschreibungen sind wie bei der ersten und zweiten Kriegsanleihe bis zum 1. Oktober 1924 unkündbar, gewähren also 9 Jahre lang einen sünfprozentigen Zinsgenuß. Da ober die Ausgabe ein volles Prozent unter dem Nennwert erfolgt und außerdem eine Rückzahlung zum Nennwert nach einer Reihe von Jahren in Aussicht steht, so ist die wirkliche Verzinsung noch etwas höher als 5 vom Hundert. Die Unkündbarkeit bildet für den Zeichner kein Hindernis, über die Schuldverschreibungen auch vor dem 1. Oktober 1924 zu verfügen. Die neue Kriegsanleihe kann somit als eine ebenso sichere wie gewinnbringende Kapitalanlage allen Bolkskreisen aufs Wärmste empfohlen werden. Für die Zeichnungen ist in umfassendster Weise Sorge getragen. Sie werden bei dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. '99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußische Staatsbank) und der Preußischen Zentrol-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauplbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, bei jeder deutschen Lebensversicherungsgese schas» und jeder deutschen Kreditgenossenschaft, endlich bei allen Postanstalten am Schalter erfolgen. Bei solcher Ausdehnung der Vermittlungsstellen ist den weitesten Volkskreisen in allen Teilen des Reichs die bequemste Gelegenheit zur Beteiligung geboten. Wer zeichnen will, hat sich zunächst einen Ieichnungsschein zu eschaffen, der bei den vorgenannten Stellen, für die Zeichnungen bei der Post bei der betreffenden Postanstalt, erhältlich ist und nur der Ausfüllung bedarf. Auch ohne ^Verwendung von Zeichnungsscheinen sind briefliche Zeichnungen statthaft. Die Scheine für die Zeichnungen bei der Post haben, da es sich bei ihnen nur um eine Einzahlung handelt, eine vereinfachte Form. In den Landbestellbezirken und den kleineren Städten können diese Zeichnungsscheine schon durch den Postboten bezogen werden. Die ausgefüllten Scheine sind in einem Briefumschlag mit der Adresse an die Post ent weder dem Postboten mitzugeben oder ohne Marke in den nächsten Postbrieskasten zu stecken. Ueber das Geld braucht man zur Zeit der Zeichnung noch nicht sogleich zu verfügen, die Einzahlungen verteilen sich auf einen längeren Zeit raum. Die Zeichner können vom 30- September ab jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: s Weitere Bekanntmachungen befinden sich am Anfang der 2. Seite. 1. Deutscher Schützenmarsch, vvn Eisengräbcr. 2. Ouvertüre zu „Ter lustige Student" v. Munkelt. 3. Liebchens Scheiden, Walzer von Lenk. 4. Zuruf an Deutschland, von Otto. 5. „Die neue graue Feldunisvrm", a. d. P. „Extra blätter", von Kolb-Bretschneider. 6, Gut Heil! Marsch von .Wittges.. — Von der Gestellungspflicht nicht befreit! Durch eine Generalkommando-Order wird gemäß Paragraph 10 des Reichsmilitärgesetzes darauf hingewieseu, datz Landsturmpflichtige, die vor Eintritt in das militär pflichtige Aller als untauglich ausgemustert woxden sind, dadurch nur vvn ihrer Landsturmpflicht befreit sind^ Mit Vollendung des 20. Lebensjahres haben sie als« Gertliches und Sächsisches. Adorf, 4. Septeinbcr 1915. — Vvrtragsfolge zur Platzmufik morgen Sonntag laus dem Marktplatz: . . , , : hl. Gc- egen« Heist- Nesse Nesse düng k für tägl. Uhr und digt mng. Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Tel.-Ndr.: Grenzbotc Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Derleger: Gtto Meyer ln Adorf Anzeigen von hiorund aus dem Nmtsgerichts- bezirk Ndorf werden mit 1 OPsg., von auswärts mit 15 Psg. dis 5 mal gespaltene Grundzeit« oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Llhr für den nächstfolgenden Tag erbeten Dsklamsn dis Seils 30 Psg: (früher: Der Grenzbote) ßr Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiortagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Nusträgern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstaltsn und Postboten angenommen