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Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote Deklamsn dis Teils 3d Pfg: Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Nnzsigen von hier und aus dsm Amtsgerichts- ! bezirk Adorf werden mit 1dPfg., von auswärts ; mit 15 Pfg. dis 5 mal gespaltene Grundzeit« t oder deren Raum berechnet und bis Mittags ! 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten L Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagsn folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Poft anstalton und Postboten angenommen Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Derantwortlicher EchriMster, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc 182. Sonntag, den 8. August 1915. 80. Iahrg. Zu den zahlreichen Aufgaben, die dieser große Krieg an uns in der Heimat stellt, tritt jetzt die wohl größte hinzu, die Ein richtung einer geordneten Fürsorge für die Kriegsbeschädigten und für die Hinterbliebenen der Gefallenen: eine Ehrenschuld und heilige Dankespflicht für uns alle. Dieser Fürsorge will, wie bereits ausführlich in der Presse ausgeführt worden ist, die „Stiftung Heimatdank" gerecht werden, und ich möchte auch von mir aus an die Kreiseingesessenen die herzliche Bitte richten, an diesem großen vaterländischen Lie beswerke sich nach Kräften mit Geldspenden beteiligen zu wollen. Es würde mir zur herzlichen Freude gereichen, wenn der Regierungsbezirk Zwickau seinen alten Ruf hochherziger Opfer willigkeit auch hierbei wiederum bewähren wollte. Zeichnungslisten liegen überall bei den Kassen der Staatsverwaltungs- und Gemeindebehörden sowie bei den Banken und Geschäftsstellen der Zeitungen aus und auch ich würde Geldbeiträge zur Erfüllung der Stiftungszwecke mit herzlichem Danke annehmen. Zwickau, am 7. August 1915. Kreishauptmann vr. Fraustadt. Brot- und Mehlbezug der Selbstversorger 1. Landwirte, die sich and ihren eigenen Vorräten an Brotgetreide nnd Mehl ernähren «veilen - Selbst Versorger - - dürfen monatlich nicht mel-r als 9 Kilo- gvmmn Brotgetreide (Roggen, Weizen) oder 7200 Gramm Mehl auf den Klopf jeder zn ihrem Hausstände gehörigen Person verbrauchen. Als Selbstversorger können nur solche Landwirte anerkannt werdeg, die Bor röte an dem für ihre und die Versorgung der Ange hörigen ihrer Wirtschaft erforderlichen Brotgetreide nnd Mehl auf die ganze Versvrgungsperiode, also auf die Zeit vorn 16. August 1915 bis zum 15. August 19l6 Nachweisen können und diese Vorräte selbst erbaut haben. 2. Tie Selbstversorger dürfen das ihnen zustehende Brotgetreide a) entweder in: eigenen Hause mahlen und backen, oder b) gegen Mahllohn mahlen und gegen Backlohn backen lassen oder c) Roggenkorn gegen Roggeumehl oder Roggenbrot, Weizenkorn gegen Weizenmehl oder Weizenbrot (Sem meln) umtauschen. Jede andere Art des Tausches ist verboten. 3. Wird Brotgetreide gegen Mehl oder Brot ge tauscht, so ist für l KilogrammBrotgexreide80(>Gramm Mehl einzntauschen. Zu 1000 Gramm (2 Psuudi Rog genbrot werden bei dem vorgeschriebenen Zusah von 20 vorn Hundert Kartoffelmehl oder der entsprechmden Menge frischer Kartoffeln. 620 Gramm Roggeumehl, zu 10 Semmeln (750 Gramm Weiszibvot) 600 Gramm Mehl gebraucht. Ter Austausch von Getreide gegen Mehl loder gegen Brot ist nur unter 'Einhaltung der geschlichen Vorschriften über das Auswahlen und die Bereitung von Backwaren zugelassen. 4. Bei allem Tausche muh der Mahl- oder Backlohn bar (also nicht in einem Teile des Getreides oder Mehls) bezahlt werden 5. Landwirte, die das Eigentum an ihren Getreide- Vorräten einem Bäcker übertragen haben mit der Ab rede, das, sie dafür bis zur neuen Ernte Brot haben wollen, haben sich damit um ihr Recht zur Selbst versorgung gebracht und müssen Brotmarken nehmen. Svlclfes Getreide wird der Bezirksiverband, dem es anzubieten ist, kaufen und vermahlen lassen. Ebenso ist es unzulässig, das; die Bäcker Brot ohne Brot marken auf das Versprechen hingebcn, Korn der kom menden Ernte zu liefern. Auch diese Landwirte müssen Brotmarken haben. - ft. Tie Selbstversorger sind verpflichtet, Mahl und Bettkarten zu führen. Tiefe werden den Selbstver sorgern in den selbständigen Gutsbezirken von der Amts hauptmannschaft, im klebrigen von den Gemeindebehör den zugefertigt. 7. Tas Getreide oder Mehl, das für die Selbst versorgung beansprucht wird, ist getrennt von den übri gen Beständen zu halten. 8. Wer Mahl- und Backkarten nimmt, kann keine Brotkarten erhalten. Es ist jedoch zulässig, gegen teil weisen Verzicht auf das Vcrbrauchsrecht und gleich zeitigen Verkauf der entsprechenden Getreidcmenge an den Bezirksverband Brotmarken (zum Bezüge von Sem meln und Zwieback) einzntauschen. 9. Die Selbstversorger haben bei jedem Empfange Von Mehl aus.der Mühle die Vermahlung in der Mahl karte vom Müller und bei jedem Empfange von Brot Nach K 2 der Bekanntmachung über den Verkehr mit Oeifrüchten und daraus gewonnenen Produkten vom 15. Juli 1915 hat derjenige, der OAsrüchte bei Beginn eines Kalendervicrteljahres in Gewahrsam hat, die bei Beginn eines jeden Kalendervierteljahres vorhandenen Mengen getrennt nach Arten und Eigentümern unter Nennung der letzteren dem Zricgsausschuß anzuzeigen. Indem wir auf diese Bekanntmachung nochmals besonders aufmerksam machen, bemerken wir zugleich, daß die Anzeigen an den Lriegsausschuß bei uns anzubringen sind. Adorf, am 7. August 1915. Der StadLrat. Dr, Longe. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 7. August 1915. — Vortrags'folge zur Piahmufik morgen Sonntag auf dem Marktplatz: 1. Deutschlands Heldensöhne, Marsch von Silwedel. 2. Militär-Ouverturc, von Zwicker. 3. Klänge am Rhein, Walzer von Gärtner. 4. Kriegssanfaren und Tankgebet für den König, Von Gottlöber^ 5. An das Vaterland. (Lied aus dein Liederbuch des deutschen Sängerbundes Nr. 5) von Kreuzer. 6. Husarenritt, Galopp von Hausdorf. — Es sei nochmals an die im Gebirgsverein statt findende Ferien-Familien-Wanderung erinnert. Ein" Mal abseits der vielen Menschen hinaus in Feld, Wald Und Wiesen nach dem friedlichen Gunzen, an dem forellenreichen Eisenbach, der früher die Grenze zwi schen dein Naumburger und dem Regensburger Bistum -bildete. Von b a nach dem „schwarzen Teich" und dem „grünen Teich", um dann in Erlbach, dem freundlichem tüchtig gewachsenen Ort, nochmals kurze Einkehr zu halten und mit Dampfroß, wieder heimzukehrcn. Also -mal nicht nach Elster, Has kann noch oft genug an ruhigeren Tagen besucht werden, sondern mit „Frisch auf" wandern! A. K. — Sorgt für Fettgewinnung! Der dem Reichskanz ler unterstellte Kriegsausschuß für pflanzliche und tie- ri sche Fette schreibt uns: Eine Frage von hoher wirt schaftlicher Bedeutung ist hie Wiedergewinnung der Fette aus den fetthaltigen Abwässern in Gastwirtschaften, Schlächtereien, Wurstfabriken, Krankenhäusern und Privatküchen. Ein bestimmtes Fettabscheidesystem kann zu eineni verhältnismäßig niedrigen Anschaffungspreise empfohlen werden. Ter Apparat ist bereits prak tisch erprobt worden, und darf nach der Ueberzcugung Sachverständiger als das im Augenblick für die Fett- geninnung aus den Spülwässern geeignetste Mittel «»gesprochen werden. Tei- Krücgsausschuß, ivelclnr be kanntlich keine Erwerbsgesellfchaft ist, hat die Vermitte- die Verpackung in der Brotkarte vom Bäcker vermerken zu lassen. 40. Tie Müller und Bäcker haben über die den Selbstversorgern gelieferten Mehl und Brotmengen be sondere Mahl und Backbücber zu führen. Tie Müller müssen überdies jede Herausgabe von Mehl an Selbst versorger sofort in der Mahlkarte und die Bäcker jede Verbackuug von Mehl in der Backkarte unter Angabe des Tages und der herausgegebenen beziehungsweise verbackenen Menge vermerken. 11. Tie Mahl- und Backbücher sowie die Mahl- karten sind am 10. jedes Monats von der Gemeinde behörde zu prüfen, etwaige Ueberschreitungen, die dabei gesunden werden, sind unnachsichtlich der Königlichen Aiittsbauptma»uschast anzuzeigen. 12. Sollte ein Selbstversorger an der ihm zur Ver fügung stehenden Menge noch Ersparnisse an Getreide oder Mehl machen, so darf er diese Ueberschüsse nicht Verkaufen, da sie beschlagnahmt sind, sondern er must sie als Reserve anfheben oder der Königlichen Amts- hauptmannschaft anbietcn. 13. Gastwirte, die zugleich Landwirte sind, dürsen nur sich und die ihrer Wirtschaft angehörenden Per sonen aus ihren Vorräten selbst versorgen. 14. Zuwiderhandlungen gegen vorstehende Vor schriften werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geld bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. 15. Tiefe Bekanntmachung, durch die die Bekannt machung deS Bezirksausschusses vom 26. März 1915 aufgehoben wird, tritt mit Beginn des 16. August 1915 in Kraft. Oelsnitz. 7. August 1915. Der Bezirksausschutz der Kgl. Amtshauptmannschaft. lungsarbeit lediglich im Interesse der Fcttgcwinnnng übernommen. An den Bezug der Fettabscheider durch den Kriegsansschust ist für die Gastwirte lediglich die Bedingung der Lieferung des gesamten mit diesen! Appa rate gewonnenen Fettes während der Kriegsdauer an seine Gesellschaft geknüpft. Ter Kriegsausschuß sorgt für die Abholung des gewonnenen Fettes: er sowohl, als die ihm angegliederte Kriegsabrechnungsstelle der Seifen- und Stearinfabriken, welche die aus den Spül wässern gewonnenen Fette, nachdem solche durch Ver mittelung des Kriegsausschu-ses ausgeschmolzcn worden sind, an die Seifen- und Stearinindustrie zur Ver teilung bringt, werden die Anschaffung von Fett- abscheideapparatcn im Interesse der Gesamtwirtschaft dadurch unterstützen, daß sie für das gewonnene. Fett die ihr unter Ansehung her Marktlage jeweils mög lichen Preise bezahlt werden. Dadurch wird in An betracht der heutigen sehr hohen Fettpreise eine schnelle Abtragung der Anschaffungskosten in Aussicht gestellt werden können. Im Interesse der Sache ist aber schnel les .Handeln geboten, daher sollten Gastwirte und Schlächtermeister den. Anfang machen und unverzüg lich Fcttabscheider aufstellen. Wir honen, daß in kurzer Zeit Tausende von FcttabsttMdern aufgestellt nnd zum Nutzen unserer Volkswirtscl)aft wirken ivcrden. Nähere Auskunft über den durch Vcrinittelung des Kriegsaus schusses zu beziehenden Fettabscheider geben die Orts- vereine des deutschen Gastwirteverbandes, die Fleischer- rcsp. Metzgerinnungen, die Organisationen der deutschen