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Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Sonntag, den 1. August 1915. Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Adorf Tageblatt für Aldorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dsmAmtsgerichts- bezirk Adorf werden mit 10Pfg., von auswärts mit 15 Pfg. dis 5 mal gespaltene Grundzsils oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten Dsßlamsn dis Seils 3d Pfg: Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post anstalten und Postboten angenommen Tel.-Adr.: Grenzbotc 80. Iahrg. Fernsprecher Nr. 14 176. Beschlagnahme von Geeste und Hafer. Unter Hinweis auf bis Verordnungen des Bundes rates Vom 28. Juni 1915 über den Verkehr mit Gerste aus dem Erntejahr 1915 sowie über die Regel ung des Verkehrs mit Hafer wird folgendes noch besonders bekannt gemacht: I. Das im amtshauptmannschaftliche» Bezirke ein schließlich der Städte angebaute Gerste- und Hafer gctrei.de ist mit der Trennung vom Bo den für den unterzeichneten Bczibksverband beschick g- nahmtg. Ms Hafer gelten auch Mengler» und Mfchsrucht, worin sich Hafer befindet. Die B-fchlag- nahme erstreckt fisch auch ans den Hal»!; mit dem Aus- drefchcn wird das Stroh von der Beschlagnahme frei. II. An den beschlagnahmten Vorräten dürfen Ver änderungen nur mit Zustimmung der- BezirkewerbandeS vorgenvmmen werden, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes zugelassen ist. Das glerge gilb von rechts geschäftlichen Verfügungen über sie und Verfügungen, die Hu Wege der Zwangsvollstreckung oder Arreste Vollziehung erfolgen. III. Die Besitzer beschlagnahmter Vorräte sind be rechtigt und verpflichtet, die zur Erhaltung der Vor räte erforderlichen Handlungen vvrzunehmen; sie sind berechtigt uitd auf Verlangen de. Amtshanpnnann- schaft verpflichtet, auszudreschm IV Trotz der Beschlagnahme dürfen Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe ans ihren Gerste Vor räten die Hälfte als Saatgut oder zu sonstigen Zwecken in dem eigenen .landwirtschaftliche» Be triebe verwenden Weiter dürfen Unternehmer land wirtschaftlicher Betriebe a) den zur Frühjahrsbestellung erforderlichen Saat- Hafer verwenden uno zwar, dafern nicht noch etwas anderes bestimmt wird, fünf Zentner auf den Hektar; b) selbstgezvgene Saatgerste für Saatzwecke lie fern, sofern sie sich, nachweislich in den letzte» zwei Jahren mit dem Verkaufe von Saatgerste befaßt haben; c) Gerste für Betriebe mit Kontingent oder an die Zentralstelle zur Beschaffung der Hreresverpsleg- ung unmittelbar oder durch Vermittelung des Handels liefern; Geschäfte nach b und c sind binnen drei Tagen nach Abschluß, der Amtshauptmannschast a»zu- zeigen; d) selbstgezogenen Saathafer mit Geneh migung der Amtehauptmannschaft unmittel bar oder durch Vermittelung des Handels an Oelsnitz, den 30. Juli 191Ü. landwirtschaftliche Betriebe für Saatzwecke lie fern; e) Mischfr acht als Grünfutter verwenden oder aus der geernteten Mischfrncht die Hülsenfrüchte anssondern; s) mit Genehmigung der AnitshaupiMann schaft Nahrungsmittel zum Verzehren im eigenen Betriebe Herstellen oder Herstellen lassen. Much dürfe» aus ihre» Vorräten Halter v v n E i n h ufern H a f e r v e r f ü t ter » und zwar sowohl all ihre Einhufer als an ihr übri ges Vieh, aber insgesamt nur soviel, das, auf jeden Einhufer täglich 3 Pfund entfalle», und Halter von Zuchtbullen an diese mit Genehmigung der Amtshanptmmm schäft Hafer verfüttern, Hessen Menge »och festgesetzt werden wird. V. Haltern von Einhufern und Zuchtbullen, die den erforderlichen Futterhafer nicht im eigenen Betriebet ziehen, wird er auf Antrag von der Amtshauptmanu- schast zugcwiesen. VI. Erstreckt fick) ein landwirtschaftlicher Betrieb über die Grenze» des amtshanptunrn»schafflichen 'Bezirks hinaus, so darf das beschlagnahmte Gerste- oder Haser- getreide inner!,-alb dieses Betriebes in den anderen 3b- tzirksvcrband gebracht wenden. Der Besitzer hat die Ortsäuderung binnen drei Tage» unter Zlngabe der OKtrcidcartcn und ihrer Mengen bei beiden Bezirks-Verbünden anzuzeigen. VII, Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft 1. wer unbefugt 'beschlagnahmte Vorräte beiseite schafft, insbesondere aus dein Bezirke des Kom- munalverbandes «mtfernt, für den sie beschlag nahmt sind, sic beschädigt, zerstört, verarbeitet oder verbraucht, 2. wer unbefugt beschlagnahmte Vorräte verkauft, kauft oder ein anderes Veräußerungs- oder Er werbsgeschäft über sie abschließt, 3. wer die zur Erhaltung der Vorräte erforder lichen Handlungen pflichtwidrig unterlässt, 4. wer als Saatgerstc erworbene Gerste oder als Saathafer erworbenen Hafer ohne OHuehmig- nng der Amtshauptmmiuschaft zu anderen Zwecken verwendet, 5. wer die ihm nach Punkt IV zu Ziffer b und' c sowie nach) Punkt VI obliegende Anzeige nicht in der gesetzten Frist erstattet oder wissentlich unvollständige oder unrichtige Angaben macht. Der Bezirksverband der Königlichen Amtshauptmannschaft Oelsnitz. Weitere Bekanntmachungen befinden sich am Anfang der 2. Seite Gin Jahr Krieg Ei» Jahr Krieg. Ter Erinnerungsmahuung braucht's nicht, daß das Ringe» mm ein Jahr gedauert Ter Tag, der uns vor zwölf Monaten den Wettkrieg, den blutigen Anbruch gerechter, deutscher Vergottung für langjährige Verschwörung und endliche» heinitückische» Uebersall brachte, ist mitten im Schlachtenlärm an vier Fronten nicht zu vergessen, nicht zu übersehen. Siege hat unser heldenmütiges Heer erfochten, wie sich so viele von so großer, zukunftsreicher Tragweite niemals in der Weltgeschichte auf so kurzer Zeitspanne zusammen fanden, Schmerzen und Opfer hat unser Volk getra gen, daß. es nicht auszudenken wäre, sollte diese Saat nicht herrliche Ernte bis zu fernen Zeiten geben. In den unvergeßlichen Augusttagen 1914 brach der Vvlkssturm los. Eine bis in alle Einzelheiten mit deut scher Gründlichkeit und unvergeßlichem Ordnungssinn vorbereitete Mobilmachung lenkte den Strom des deut schen Massenaufgebots über die Grenzen des Vater landes. In Feindesland hinein ging die Völkerwandc rnug des geeinten Deutschen Reiches, und im Reichs tag in Berlin brauste der einstimmige Heilruf empor für Kaiser und Reich, Volk und Vaterland. Und nun nach einem Jahr, wie steht Tentschland da? Hat sich des geliebten Kaisers Vertrauen in sein Volk nicht über alles bisheriges Erleben bewährt? Ist nicht eine Kraftfüile deutschen Könnens aus den bewährten Einrichtungen all gemeiner Wehrpflicht und Rcichspsiicht, wie sie die Reichsgrüuder geschaffen haben, hervorgcgangen, wie wir selbst cs kaum geahnt haben? So überwältigend an zielbewusster Kriegsleistung, daß unsere Feinde die letzte Widerstandskraft aufbringeu müssen, um die endgül tige, unvermeidbare Niederlage hmauszuschieben? Sind uns nicht Persönlichkeiten entstanden, Fürsten des Sie ges, die wert sind des HcldenlorbeerS deutscher Größe? Gebt (Nott dem Herrn die Ehre! Beugen wir die Knie vor dem Lenker der Völkergeschicke, der in die ser schweren Zeit der Prüfung und der Erprobung mit uns war wie mit den Vätern! Viele Tränen sind ge flossen! Mütter und Gattinnen haben die bitteren Stunden des Bangens um das Teuerste durchkosten in ässe», und noch stehen ihnen entscheidungsvolle Käm pfe bevor. Aber mit ihren Leibern hat das treue Heer der Kämpfer sie und das Vaterland vor des Fein des Grimm und Zerstörungswut bewahrt. Wer die Gegenden, gesehen, wo der Krieg seine furchtbare Pflug schar zieht, der hebt in heißem Tank die Hände zu Gott, daß er die deutsche Heimat mit allem, was sie in Liebein, Teure»! birgt, geschützt hat. lind wer den Mutterschmerz gesehen, der Gattin Trauer, der Kinder und Geschwister Leid erlebte, da wo die Trauer ein gekehrt, und .wohl keiner Familie ist das erspart ge blieben, der faltet die Hände zu heiligem Entschluß: durchzuhalten und der Opfer wen zu leben als ein zelner und als Glied des ganzen. Tas ganze Deutsch land soll es sein, das sich heiligt in diesem Krieg, das alles Undeutsche abtut und das aus den tiefen Quellen wahren, deutschen Wesens innerlichster, religiöser Ge wisensart 'ich Stärkung holt zu weiterer, unermüd licher, unbeugsamer Pflichterfüllung bis zum vollen Sieg. Volle sittliche Kraft, wie sie Teutschlands Heer im verflossene» Knegsjahre bewährt hat, kann allein das Ziel erreichen. Mit eiserner Hand muß der niedrige Geld- und Geschäftsgeist, der die Stunde zum Gewinn für de» eigenen Beutel nützen möchte, ausgcfcgt werden. Aber auch kein Drohest falscher Neutraler darf uns an dein Einsetzen unserer ganzen Kraft, überall wo wir wollen und sie brauche» müsse», hindern. Tie ivelt- geschichtliche Stunde kehrt nie wieder, daß so gewaltig alles zu unseren Gunsten ineinandergrcist, einmütige Bolksbegeistcrung und unüberlegene Technik. Was wir uns erkämpfe» müssen, ist Weltgeltung. Was wir er bauen müssen, ist ein Haus auf hartem Felsboden, das auch im stärksten Weltensturm seststeht. Dafür sind die Tausende unserer Besten ge alccn und bieten Millionen die Brust den Feinden. Nach solchen Erfahrungen und Leistungen weltgeschichtlicher Größe werden wir auch endlich gelernt haben, mir zähem Zielbewußtsein den Weg ohne Schwanken und Abseitsirren zu Ende zu gehen, den uns Gott im Kriegsjahr 1914 bis 1915 geführt hat. In der göttlichen Wereordnung, des können wir gewiß fein, ist ein großes deutsches Volk vor gesehen, das, wenn cs einig ist, von niemand überwunden werden kann. Es hat die Mission von oben, nicht bloß die. Menschenrechte, sondern auch die Menschenpflichten in: haltenden und sorgenden Staatsganzen zu lehren. Wir müssen uns das Recht erkämpfen, in Frieden diese schwere Arbeit in und an der Welt zu tun, und niemand soll uns daran hindern dürfen, nicht Rußlands Kultur losigkeit, nicht Frankreichs Religionslosigkeit, nicht Eng lands Jdcallosigkeit. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 31. Juli 1915. - Die Einwohnerschaft wird auf die im Hausflur des hiesigen Rathauses aushängenden Bekanntmachung deS stellvertr. Generalkommandos in Leipzig, betr. 1. Herstellnngsverbot für Erzeugnisse aus Bastfasern (Jute, Flachs, Namie, europäischer Hanf und überseeischer Hanf und 2. betr. Bestandserhcbung für Baumwolle und Baumwollcrzengnisse (halbwollene und wollene Münnerkleidung eingeschiosscn) aufmerksam gemacht. — Ter heutigen Stadtauflage ist eine Beilage vom Kurtheater in Bad Elster beigelegt, welche das Pro gramm zur Fcstvorstellung am Montag, den 2. August, enthält. — Bortragsfolge zur Platzmusik morgen Sonntag aufdcm Rundteil: l. Klänge vom Heller, MaZch von Jäger. 2. Lustspiel-Ouverture von Mohr. 3. Aus meiner Jugendzeit, Walzer von Merzdorf« 4. Deutsches Flaggenlied, von Thiele. 5. Gebet von C. M. v. Weber. (Text von Th. Körner.) 6. Abmarsch in die Quartiere, Marsch von Herz. — Ter Veterinär, Herr Max Gläsel, Sohn des Herrn Schneidermeisters Alwin Gläsel, ist mit den: Albrechts-