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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und au» dem Amtsgerichts- bezirv Adors werden mit 10pfg., von auswärts mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzeile oder deren Äaum berechnet und bis Mittag» 11 Llhr für den nächstfolgenden Tag erbeten Reklamen die Seils 30 Pfg: Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen 'post- anstalten und Postboten angenommen Ndorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Fernsprecher Ne. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc 26S. Freitag, den IS. November 191S. 80. Ial»rg. Seit dem Inkrafttreten der Höchstpreise für Butter ist wiederholt versucht worden, geringere Sorten als Sorte I zu bezeichnen und zu verkaufen, um den ent sprechend höheren Preis zu erzielen. Auch ist beobachtet worden, daß Käufer und Käuferinnen höhere Preise als die festgesetzten geboten und bezahlt haben und diese Um gehung damit zu begründen suchen, daß das Mehr nicht für die Butler, sondern dafür bezahlt werde, daß die Butter ins Haus gebracht wird, obwohl die Mehrzahlung in keinem Verhältnis zu dieser Leistung steht. Es wird darauf aufmerksam gemacht, daß sich nicht nur die Ver käufer, sonlÜern auch die Käufer durch solche und ähnliche Umgehungen des Gesetzes strafbar machen. Die zustän digen Behörden werden angewiesen, auch in dieser Hin sicht den Geschäftsverkehr zu überwachen und dafür zu sorgen, dah derartige Umgehungen auf das nachdrück lichste geahndet werden. Dresden, den 13 November 1915. Ministerium des Innern. Regelung der Preise für Schlacht schweine und für Schweinefleisch. Beim Verkaufe von Schweinen zur Schlachtung beträgt der Höchstpreis für Schweine im Lebendge wichte : über 80—100 kgsüber 60—80 kglunter 60 kg Mark 105 s 90 j 75 Sane « 100 Der Preis in Spalte 1 erhöht sich bei Schweinen im Lebendgewichte von über 100 Kilogramm bis 120 Kilogramm um 10 vom Hundert, von über 120 Kilogramm um 20 vom Hundert. Der Verkauf von Schweinen zur Schlachtung darf nur nach Lebendgewicht erfolgen. 8 Bei Abgabe an den Verbraucher darf der Preis für ein Pfund frisches (rohes) Schweinefleisch nicht mehr als 1 Mk. 47 Pf. und für ein Pfund frisches (rohes) Fett nicht mehr als 1 Mk. 89 Pfa- betragen. Diese Preise gelten für die besten Stücke Fleisch und Fett; für die übrigen Stücke sind die Preise dem Minder- werte entsprechend zu erniedrigen. Für verarbeitete, Schweinefleisch dürfen die Preise angemessen erhöht werden. 0. Mit Gefängnis bis zu einem Jahre oder mit Geld strafe bis zu zehntausend Mark wird bestraft, wer die festgesetzten Höchstpreise überschreitet; der Strafe verfällt auch derjenige, der einen höheren Preis zahlt oder bie tet. Neben der Gefängnisstrafe kann auch auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden. Wer für verarbeitetes Schweinefleisch unange messen hohe Preise fordert oder solche Preise sich oder einem anderen gewähren oder versprechen läßt, wird mit Gefängnis bis zu einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu zehntausend Mk. oder mit einer dieser Strafen be straft. v. Die Höchstpreise in Puntt und S sind am 12. No vember dieses Jahres in Kraft getreten. OeIsnitz, 16. November 1915. Für den Bezirksverbaud der König lichen Amtshauptmannschast. Dr. Schulze, Amtshauptmann. Verkehr mit Kutter. 1. Der Bezirksverband hat den Vertrieb von Butter, zunächst allerdings nur in geringer Menge übernommen. 2. Vertriebstellen bestehen in Oelsnitz bei der Firma Kaspar Hug, Obere ttirchstrahe und bei der Fa. Molkerei Paul Bauer, Hauptstr. in Adorf bei der Firma Kaspar Hug, in Markneukirchen bei der Firma Konsumverein und bei der Firma Wirtschaftsverein, in Schöneck bei der Firma Konsumverein und bei der Firma Alma vw.Ficker geb.Petzold, in Brambach bei der Firma Konsumverein und bei der Firma Ida Müller, in Erlbach bei der Firma Konsumverein und bei der Firma Gustav Dölling. 3. Die Vertriebstellen dürfen die vom Bezirksverbande vermittelte Butter nur gegen Butterkarte« verkaufen. 4. Der Verkaufspreis wird vom Bezirksverband festgesetzt, er beträgt z. Zt. 60Pfg. für das Uiertelpfsnb. 5 Die Butterkarten werden vom Bezirksverbande ausgestellt und von den Gemeindebehörden auf Antrag ausgegeben. Sie lauten auf je ein Viertelpfund; die zunächst zur Ausgabe gelangenden Karten tragen die Nummer 1 und gelten bis zum 30. November 1015. Die weitere Regelung der Kartenausgabe bleibt den Gemeindebehörden überlassen. 6 Butterkarten werden nur an die Vorstände selbst ständiger Haushaltungen abgegeben und zwar nur an diejenigen, die mit einem Einkommen von nicht mehr als 3400 Mark zur Stoatseinkommensteuer eingeschäbt sind. Alle übrigen Personen bleiben auf den freien Butterhandel angewiesen. 7. Haushaltungen von 1—4 Köpfen erholten eine Butterkarte, solche von mehr als 4 Köpfen zwei Karten, ein Anspruch auf Butterkarten besteht jedoch nicht. ' 8. Wer selbst Butter erzeugt, erhält für sich und seine Haushaltung keine butterkarten. 9. Wer noch Punkt 6 und 8 keine Butterkarten zu erhalten Hot, darf auch zur Vermeidung der in Punkt 12 angegebenen Strafen keine Butterkarten beantragen oder in Empfang nehmen. 10. Die Vertriebstellen haben die vereinnahmten But- terkarten zu sammeln und nach näherer Anweisung der Amtshauvtmannlchast an diele abzuliefern. 11. Eine Gewähr dafür, dah eine der Zahl der ausgegebenen Butterkarten entsprechende Menge Butter tatsächlich zum Verkaufe gelangt, wird vom Bezirksaus- schuf? nicht übernommen. 12. Zuwiderhandlungen gegen die Vml-brift-n in Punkt 3, 4, 6, 8. 9 und 10 werden mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Inhaber von V-rtriebstellen, die sich als im,zuverlässig in Bezug auf ihre Verpflichtungen erweisen, wcrdm vom weiteren Butterbezvge ausgeschlossen. Oelsnitz i. Datl., 16. November 1915. Für den Bezirksverband der Amtshauptmannschaft Oelsnitz. Kandsturm-Wnsterung. Die Musterung und Aus- HMmjg der Laudsturmpflichrigeu des Geburtsjahres 1897 findet statt: Sonnabend, den 20. November 191.5, von vorm. *z>8 Nbr an im Schützenhause zu Markneukirchen, für die Lundsturmpslichtigen aus Morst Bad Erster, Markneukirchen, Schöneck, Montag, den 22. Novbr. 1015, van norm ^8 Uhr an im Schützenhause zu Marknenkirchen, für die Landsturntpflichtigerr aus Arnsgrün, Bärendorf, Bergen,, Brambach, Breiten selb, Ebmath, Erlbach, Eu- lpbrundr, Freiberg, Gopptasgrün, Gunzeu, "Kürth, Hermsgrün^ Hohendorf, Iugelsburg, Landwüst, Mühl hausen, Oberbrambach, Obergeltengrün, Raun, Rebers- reuth, Remtenjgrün, Rohrbach, Säulig, Schönberg, Schönlind, Siübenbrunn, Sohl, Untergettengrün, Wer- nitzgrün, Wahlbach, Wahlhausen. Soweit Landsturnchflichtige der zu musternden Iah- resklafse zur Landsturmrolle sich noch nicht gemeldet haben,, müssen sie dies zur Vermeidung von Zwangs- mastregeln, sofort nachholen. Aire Gestellungspflichtigen haben in vollkommen rendlichem und nüchternem Zustande sowie pünktlich zu den oben bestimmten Musterungsterminen zu erscheinen.- Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen, ebenso ungebührliches Verhalten und Ungehorsam im Ver lause der Musterungstermine, werden mit Geldstrafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 10 Tagen bestraft wer den,. Wer Augengläser trägt, hat diese bei der ärztlichen Untersuchung aufzubchaltcn. Diejenigen, die auf Schif fen längere Zeit gefahren sind, haben ihre Seefahrts bücher usw. mitzubringen und bei der Musterung vor zuzeigen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Mustcrungsterurrnc verhindert ist, Hat ein ärztliches Zeugnis einzureicheu, das durch diePolizeibehörde zu be glaubigen ist, wenn der ausjstestknde Arzt nicht amtlich angestellt ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel usw. sind vom persönlichen Erscheinen entbunden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaub hafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eines beamteten Arztes beizübringen. Die Lrtsbehörden wer den, veranlasst, die Gestellungspflichtigen rechtzeitig zu bestellen, und für deren pünktliches Erscheinen in den Mujjteruutgsterminen besorgt zu sein, sowie sich selbst iu den! letzteren mnzusinde.n. Etwaige Än- oder Abmeld iingen Landsturmpflichtiger sind ungesäumt mittels Aus zuges lsierber auzuzeigen. Tie Landsturm Pflichtigen, die von Behörden für un abkömmlich erklärt worden find, unterliegen ebenfalls der ANmeldepi licht zur Landsturmrolle. Die haben sich, mit Ausnahme der im Betriebe der Eisenbahn, der Post und der- Telegraphie mr unabkömmlich erklärten LmDstnrmpfliä,Ligen, zur Acu-stcrung mit zu stellet^ Die Uivabkümnilichkcitsbescheinigungen sind sofort an die Gemeindebehörden, die sie bis zum 19. dieses Monats früh hier eirtzureichen haben, abzugeben. Laudsturmpslichtige, für die "Anträge aus Zurückstell- nNg gemäß Paragraph 103 Ziffer 9 der Wehrordnung gestellt worden sind, haben trotzdem im MusterungS- lcrmine zu erscheinet?. OelSuitz, 15. November 1915. Der Zivilvorsitzende der Kgl. Ersatz kommission des Aush.-Bezirks Oelsnitz llmiltcbe herrttbeoebte. Großes Hauptquartier 16. Nov. Die Ver suche der Franzosen, uns den am 14. Nov. nordöstlich von Ecnrie genommenen Graben wieder zu entreißen, schei terten. Auf der übrigen Front außer Artillerie- und Mi nenkämpfen an verschiedenen Strecken nichts Wesentliches. Die vielfache Beschießung von Lens durch die feindliche Artillerie Hat in dem Zeitraum von 22. Oktober bis 12. November 33 Tote und 55 Verwundete an Opfern unter den Einwohnern gefordert. Militärischer Schaden ist nicht entstanden. Oesilicher Kriegsschauplatz. Die Lage auf der ganzen Front ist unverändert. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Verfolgung ist im rüsti gen Fortschreiten. Es wurden gestern über 1000 Serben gefangen genommen, 2 Maschinengewehre und 3 Geschütze erbeutet. Die oberste Heeresleitung. Großes Hauptquartier, 17. Nov. West licher Kriegsschauplatz. Abgesehen von Artillerie und Mi nenkämpfen an einzelnen Steilen der Front ist nichts von Bedeutung zu berichten. Oesilicher Kriegsschauplatz. Russische Zerstörer be schossen gestern an der Nordspitze vo-r Kurland Pelragge und die Gegend südwestlich davon. Sonst ist die Lage unverändert. Balkan-Kriegsschauplatz. Die Verfolgung im Gebirge machte weitere gute Forischritte; die Serben vermochten ihr nirgends nennenswerten Aufenthalt zu bereiten Heber 2000 Gefangene, 1 Maschinengewehr fund 2 Geschütze blieben in unserer Hand. Oberste Heeresleitung-