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. Reklamen die Teils 30 pfg: Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf : Anzeigen von hier und aus dem Amtsgsrichts- j dezirk Adorf werden mit10Pfg.,von auswärts ! mit 13 Pfg. die 5 mal gsjpaltene Grundzeile ! oder deren Raum berechnet und bis Mittags ; 11 Ähr für den nächftfoigenden Ä.ag erbeten Adorser Grsnzbote ^Der'Grenzböts''srlchei'nt'täglich'mit'Aus-'^ j nähme des den Sonn-undFeiertagen folgenden t , V / / ? Tages und kostet vierteljährlich, vorausbszahl- r 's »» l dar, 1 M. 35 -Psg. Seftellungen werden in t 11 r der Gejchäftsstelle, von den Austrägern des ! 6^ V4 V» t-VT t-T- I U L, j Vlattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- l " Z anstalten und 'Postboten angenommen Z UNv SUS Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Fernsprecher Nc. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc 260. Sonntag, den 7. Uovember 1913. 80 Iahrg. Günstige Grwerbsgelegenheil. Bielen hundert beschäftigungslosen Frauen und Mädchen (unter Umständen auch Männern) bietet sich für längere Dauer Gelegenheit zu gut lohnender Heim arbeit durch Nähen von Säcken für die „Sächsische Kunstweberei Claviez, A -G." in Adorf. Berücksichtigung können aber zunächst nur Bewohner des Bezirkes der Amtshauptmannschaft Oelsnitz finden Es wird jedem soviel Arbeit zugeteilt, daß ein Taglohn von 2 Mark bei durch schnittlich nur fünfstündiger täglicher Arbeitszeit, also in der Woche ein Lohn von 12 Mark, regelmäßig verdient wird. Alle Zutaten, einschließlich Nadel und Näh zwirn, werden geliefert. Die Arbeit ist leicht und kann auf jeder ordentlichen Näh maschine geleistet werden. Die Ausgabe und die Ablieferung der Arbeit geschieht in Adorf und in Oelsnitz. Bewerbungen um Arbeit sind in Oelsnitz im Stickereisaale des Gasthofs zum Norddeutschen Hof vom Montag, den 8. November ab, werktäglich von V2I0 bis 1 und von 3 bis 6 Uhr oder in Adorf bei der Sächsischen Kunstweberei Claviez an jedem Werktage von vormittags V-io bis nachmittags 3 Uhr anzubringen. An beiden Stellen wird auch nähere Auskunft erteilt und die nötige Anleitung zum Nähen gegeben. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß Angehörigen von Kriegsteilneh mern wegen des aus der bezeichneten Arbeit entspringenden Verdienstes nicht grund sätzlich die Kriegsunterstützung entzogen wird. Zunächst werden nur solche Bewerber mit Arbeit bedacht, die über Nähmaschinen verfügen; nach Befinden können später auch Maschinen unentgeltlich ins Haus zur Ver fügung gestellt werden. Oelsnitz, 5. November 1915». Die Königliche Amtshauptmaunschaft. Die Vereine unserer Sladt werden am Sonntag, den 14. d. M., abends in den Räumen des hie- sigen Turnerheims einen vaterländischen Familien-Abend seranstalt.-n. Der Abend, der als zwang loses Beisammensein gedacht ist, belebt durch Vorträge musikalischer und anderer Art, durch Festansprache und durch eine dem Ernste der Zeit entsprechende Theaterausführung, soll unserer Bevölkerung die Grütze und Bedeutung unserer Tage von Neuem zum Bewußtsein bringen. Eintrittsgeld wird nicht gefordert werden; indessen soll es jedem Besucher unbenommen bleiben, freiwillig nach seinem Können und Verwögen ein Eintrittsgeld zu entrichten. Ein etwaiger Uebcrschutz des Abends soll zu einer werteren Unterstützung bedürftiger Familien eingezogener Mannschaften unserer Stadt nach näherer Bestimmung der veranstaltenden Bereine Verwendung finden. Im Namen und im Auftrage der veranstaltenden Vereine richte ich schon heute an unsere gesamte Bevöl kerung die Bitte, der Veranstaltung im Interesse der guten Sache und des guten Zweckes durch einen recht zahl reichen Besuch einen vollen Erfolg zu verschaffen. Adorf, den 6- November 1915. Bürgermeister Dr. Lange. Um etwaigen Irrtümern zu begegnen, werden die Inhaber von Schankwirtschaften hierdurch daraus be sonders aufmerksam gemacht, datz die bezüglich der Polizeistunde früher bestandene Bestimmung, wonach dann erst die Polizeistunde verfügt wurde, wenn der betreffende Wirt sein Lokal 5 Mal, später 3 Mal, über 2 Uhr nachts in einem Monat geöffnet hatte, mit Festsetzung der Polizeistunde allgemein auf I Uhr nachts aufgehoben worden ist. Adorf i. V., den 5. November 1915. Gcrtliches und Sächsisches. Adorf, 6. November 1915. Sparkasse zu Adorf i. Dogtl. Monat Oktober 1915. Der Zinsfuß der Einlagen beträgt 3^. vom Hundert. 1. Einzahlungen 510 135 349,48 Ml., 2. Rückzahlungen, u. zwar u) sür die gezeichmte Kriegsanleihe 49 33 200,- Mk., h) sonstige Rückzahlungen (einschl. ausgezahlier Zinsen.) 487 93 831,93 Mk. — Der Gefreite Paul Klarner von hier, Infanterist, erst auf dem östlichen, jetzt auf dein westlichen Kriegs schauplatz, ist mit dein Eisernen Kreuz 2. Klasse aus- Sezmchnpt tworden. Außerdem erhielt ebenfalls das Eiserne Kreuz 2. Masse der zum Unteroffizier beför derte, früher bei Herrn Viol beschäftigte, Emil Wirth. Nnfferen Glückwunsch zu diesen Auszeichnungen. , .Es w.ird auf die Bekanntmachung in Nr 258 der Sachs. Staatszeitung verwiesen, betr. Aufhebung des Verbots des Verkaufs von Schlagsahne. Der Königlichen Amtshauptmannschaft Oelsnitz ist eine Anzahl Merkblätter über „Schädlinge an HlU- senfrüchten", „Die Kohlhernie und ihre Bekämpfung" und „Maden und Raupen am Kohl" zugegangen. Sie können daselbst — Zimmer Nr. 3 - - von Interessenten eingesehen werden. Solange der Vorrat reicht, werden die Merkblätter unientgeltlich abgegeben. Die Verlustliste Nr. 223 der Königs. Zächs. Armee Hal folgenden Inhalt: Infanterie-Regimenter Nr. 133, 182, 346, 37 1. Reserve-Regimenter dir. I00, 2-11, 2'12. Landlvehr-Regimenter Nr. 101, 107, 350. Jäger Bataillone Nr. 12, 13. Feld-Maschinengewehr Züge Nr. 68, 177. Ulanen Nr. 17.. Feldartillerie-Regi- merrt Nr. 115. —Aus dem oberen Vogtlande sind folgende Personen enthalten: Höfer, Erwin, Wohl hausen, verm. — Hertel, Herm., Eichigt, bish. vcrm., ist Verl. —Ulbrich, Friedrich, Graslitz, l. v., l. Sch. — Meinel, Fritz, Schöneck, gefallen. Dölling, Rud., Hermsgrün gefallen. Wolfram, Oswald, Erlbach, l. v. s. Arm.. — Reither, Walter, Siebenbrunn, f v Bauch. — Keil, Wilhelm, Schöneck, l. v„ l. Bein- — Wolfrum, Emis, Markneukirchen, f. v. Meinel,WiUv, Schöneck, s. v., l. Arm. Schicker, Oswin, Gefr, Sohl, erneut verw., zur Truppe zurück. — Pfaff, Horst, , Gefr., Oelsnitz, h v., r. Hand Meier, Paul,Schöneck, ! l. v. — Zahn, Ernst, Schöneck, gefallen. Seeling, z Ernst, Bzfeldw., Schöneck, s. v. und gestorben. — Die Auslegung der Karlofselverordnung. Tie ! Kartoffelverordnuug wird noch vielfach falsch ausgclegt, dürste aber auch in gewissen Punkteu der Interpreta tion bedürfen. Die kartoffelbauenden Landwirte haben zu Preisen zu verkaufen, die die sür die Erzeuger fest gesetzten Höchstvreise nicht überschreiten. Tiefe Höchst preise gelten einschließlich der Transportkosten bis zur nächsten Güterverladestelle, Eisenbahnstation oder Schtjfsladepiatz. Was die Produzenten darüber hin aus leisten, können sie sich besonders bezahlen lassen. Das zilt insbesondere von den Landwirten, die ihre Kartoffeln 'eibst .um Markt? führen und seilhalten, allo auch die Arbeit des Händlers leisten. M. I. An einigen Stellen besteht die Auffassung, daß die Höchstpreise sür Kartoffeln auch jetzt nur für Vie 20 Prozent der Bestände gelten, die enteignet werden können, oder das; die Höchstpreise mir für Speisekarrof- i fcln festgesetzt werden De neue Verordnung vom 28. j Oktober führt jedoch Höchstpreise sür alle Kartoneln ein. ES ist ein Irrtum anzunehmeu, daß irgendwelche Kär- tosfelverkäust' nicht unter die Verordnung lallen. Ein Landwirt, der sür Kartoffeln überhaupt einen höheren Preis als den für seinen Bezirk vorgeschriebenen for dert, würde sich daher strafbar machen, ohne Rücksicht daraus, ob er an den Kvmmunalverband oder ander weit verkamt und ohne Rücksicht auf die Bezeichnung, unter welcher er die Kartoffeln liefert. M. I.. Ji, einigen Zeitungen ist aus Grund von Erkundigungen, die angeblich an maßgebender Stelle eingeholt waren, mitgeteiit worden, daß die Verabfolg ung von Fleischspeisen am Dienstag und Freitag in den Gastwirtschaften Zulässig sei. Es ist nicht bekannt, woher diese Auskunft stammt, iu jedem Falle ist sie aber falsch. Es wird nochmals darauf Hingeiriesen, daß selbstverständlich jede gewerbsmäßige Abgabe von Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ans Fleisch bestehen, an die Verbraucher Dienstag und Freitags untersagt ist, und daß das Verbot sich ebenso auf Gast- und Spciscwirtfchasten, wie auf alle Ladengeschäfte, bezieht. — Kein markenfreies Gebäck mehr. Von unterrich teter Seite wird, nach dem ,,R. T-", mugetcilt, daß Nunmehr unter der Wirkung deS reichsgesetzlich aus gesprochenen Zwanges der Bezug alles AnslandS-Getrer- dcs n!ur noch durch die Reichsgeireidestelle gesckiehen darf. Den hochgetriebenen Phantasiepreisen des bisher nach- Deutschland eingebrachteu Auslandsgetreides wird damit ein Ende bereitet. Allerdings wird cs zunächst, nach Verbrauch der geringen Vorräte, kein Auslands getreide und damit auch kein markensrcies Gebäck mehr gehen. .— — Unabhängig von der Marktlage und daistit auch von den Preissteigerungen und Teuerungen der Lebens mittel ist die Stadt Ulm dansk ihrem bereits vor vini gen Jahren begonnenen Werk zur Bcsckafsung billiger Lebensmittel. Durch ihre Beteiligung an der „Genos senschaft für rationelle Schweinezucht" ist es der Stadt möglich, das Schweinefleisch, dessen Marktpreis 1.40 für das Pfund beträgt, an Minderbemittelte und Krie gerfamilien zu einer Mark abzugeben. Hierdurch er mutigt, läßt die Stadt auch Ochsett mästen undffaun ouch Ocksten- imd Rindfleisch zn 1.05 Mark das Pfund an die erwähnten Kreise verkaufen. Ihren Bedarf an Kar toffeln deckt die Stadt auf ihren eigenen Feldern selbst. Bei einem Verkaufspreis von 3 Mark für den Zentner darf die Ttadr noch mit einem Gewinn vvb fast 10000 Mark rechnen, während der bisherige Pachtertrag 1100 Mark betrug. Earls darf (Erzged.). Ain Montag früh irmrde der Soldat Merkel vom -1. Landsturm. Bataillon in