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Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dein Amtsgerichts-: bezirk Ndors werden mit 10 pfg., von auswärts - mit 15 Psg. dis 5 mal gespaltene Grundzeile t oder deren Äauin berechnet und bis Mittags ! 11 Llhr für den nächstfolgenden Tag erbeten t Äeklamen dis Zeile 30 f)fg: t r Der Gronzboto erscheint täglich mit Nus- j nähme des den 6onn-undFs!ertagsn folgenden ! j Tages und kostet vierteljährlich, vorausbszahl- ! r bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in ! der Geschäftsstelle, von dm Austrägern dss r Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- ! anstalten und Postboten angenommen Adorfer Grsnzbote (früher: Der Grenzbote) Hierzu Sonntags d!e illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Fernsprecher Nc. 14 Dorsch Dörflicher Scbrifüoifor, Drucker und Vorleger: Otto Meyer !n Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc ÄS8. Freitag, den 5. November 1918. 80. Iahrg. Verordnung, betreffend die Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs. H 1 der Bundesratsverordnung über die Ein schränkung des Fleisch- und Fettoerbrauchs vom 28. Ok tober 1915 verbietet es, Dienstags und Freitags Fleisch, Fleischwaren und Speisen, die ganz oder teilweise aus Fleisch bestehen, gewerbsmäßig an Verbraucher zu verab folgen. Dies beirifft, wie der Wortlaut deutlich ergibt, nicht nur Ladengeschäfte, sondern auch Gastwirlfchafien, und alle Arten gewerblicher Speijeanstalten. Dagegen enthält die Verordnung kein Verbot des Fleischverbrauchs im Hause für diese Tage. Ein solches Verbot würde, da die Ueberwachung kaum durchführbar ist, keinen anderen Erfolg haben, als die Aufforderung, auch in den Familien freiwillig am Dienstag und Freitag auf den Benutz der Speisen zu verzichten, die gewerbsmässig nicht verabfolgt Gertliches uns Sächsisches. Adorf, 4. November UNS. — Zweifelhafte Flcischfragen, Die vom Bundes rat erlassene Verordnung über die Einschränkung des Fleisch- und Fettverbrauchs begegnet einer Reihe von Zweifeln über ihre Auslegung. Die Boss. Zig. gibt eine Reihe derartiger zweifelhafter Fragen nieder und fügt gleichzeitig aufgrund von Erkundigung an zuständiger Stelle die Beantwortung dieser Fragen bei: Unterliegen auch Krankenhäuser, Altersheime und ähnliche Anstalten den neuen Verordnungen? Für diese Anstalten besteht die Möglichkeit, Ausnahnwgenehmigungcu durch die Be hörden zu erlangen. — Fällt Pferdefleisch unter die Verordnung? Nein. — Gilt kalter Braten als Auf schnitt? Ja. — Wie verhält es sich mit dem Kerkaus von Wurst an den fleischlosen Tagen? Den Fleiichern ist der Verkauf aller Wnrstwareu untersagt, dagegen dür fen Restaurants Wurstwaren als Bi^ag aus Broten vcr- avsolgen. — Können Gastwirtschaften die Fettver- hrauchsyrdnung dadurch umgehen, das; sie bei der Zube reitung von Fleisch das an diesem besinchiche natürliche Fett nicht, wie bisher, entfernen, sondern zur Zuberei tung des betreffenden Fleischgerichts benutzen? Nein. Dies würde eine Umgehung der Verordnung sein. WMWm der NM- und KllderbrMr. Montags dürfen in Wirtschaften nur gekochte Spei sen, dagegen gebratene, gebackene, geschmorte Speisen nur ol° Ausichnilt auf Brot verabfolg! weiden, Dienstags darf überhaupt kein Fleuch, auch nicht in Gastwirtschaften, verkauft wcraen, mit Ausnahme von Fiscb- und Pferdefleisch, Mittwochs besteht keine Beschränkung, Donnerstags dürfen wie Montags in den Wirt schaften nur gekoch-.e Speij-n oder Ausschnitt verabfolgt Werden, Freitags darf wiederum wie Dienstags kein Fleisch verknust weroen. Sonnabends darf in Epeisebettleben kein Schweim fleisch verabfolgt werden, ausgenommen o's Aufschnitt aus Brot. — Aus deu beiden fleischwftn Tagen (Dienstag und Freitag) führt die BnnbesralNr rvibunng über die Be schränkung des Fleisch- und FrUverbrauches für Gast, Schank- und Speiscwirtschasten für Lwei weitere Tage Montag und Donnerstag) das Verbot der Abgabe von werden dürfen Dieser freiwillige Verzicht ent spricht aber selbstverständlich dem Sinne der Verordnung, die bezweckt, durch „fleischlose Tage" an dem zu sparen, was nicht mehr in solchen Mengen zur Ver fügung steht, wie in Friedenszeiten. Es wird daher er wartet, daß jeder sich eine Ehrenppicht daraus macht, durch Einhaltung der beiden fleischlosen Tage mit zu spa- reu und das; namentlich auch die wohlhabenderen Fami lien sich diese Beschränkung auferlegen. Wer am Abend vor dem Dienstag und Freitag sich Fleisch für den Ver brauch am nächsten Tage aus den Geschäften holt oder holen lägt, handelt jedenfalls dem Sinns der Maßnahmen zuwider, die im vaterländischen Interesse einen sparsamen Verbrauch von Fleisch und Fett fordern. Dresden, den 2. November 1915. Ministerium des Innern. Fleisch, Wird, Geflügel, Fisch- und sonstigen Speisen ein,, die mit Fett oder Speck gebraten, gebacken sund Ze schmort sind. Was als Fett anzusehen ist, bestimmt Paragraph 3 der Verordnung. Hiernach ist die Abgabe von Fleisch, das ohne Fettzusatz gebraten ist, an die sen Tagen zulässig. Eine gebratene Gans z. B. würde also nicht zu beanstanden sein. Natürlich fällt auchhe- kvchtes Fleisch nicht unter dieses Verbal. Immerhin ist die Verordnung für den ganzen Gasthausverkehr sehr einschneidend. Denn da am Sonnabend kein Schweine fleisch verabfolgt werden darf, worunter allerdings Würste aller Art Nach dem Wortlaut des Paragraphen 3 nicht zu rechnen sind, so bleiben nur 2 Tage :n Ver Woche (Mittwoch und Sonntag), au denen die bisher übliche nüchc der Gastwirtschajten keinen Beschränkun gen unterliegen. Kaffeehäuser und Fremdenpenjionen fallen, unter die für Gast- und Speiscwirtschasteu gel tenden Vorschriften. — Die Steuervorlagc, die die sächsische Regierung dem in, diesem Monat zusammentretendeu Landtag zu- geheu lassen will, um Mittel zu gewinnen, ist kn ihrer Vorbereitung soweit gediehen, das; sich über die Höhe des geplanten Zuschlages zur Einkommensteuer einiges sagen läßt. Es besteht die Absicht, die unteren Stufen her Einkommensteuer voraussichtlich bis zu 1300 Mark von dem Kriegsznschlage sreiznlnsseu. Die Höhe des Zu schlages soll stasfclsörmig sein, bei dem kleinen Ein kommen etwa 10 Prozent betragen, dann je nach so er Höhe des Einkommens steigend bis zu 25 Prozent. Das ist in kurzen Zügen der Kern der geplanten Steuer- Vorlage. -i Die Verlustliste Nr. 222 der Königl. Sachs. Armee hat folgenden Inhalt: .Infanterie-Regimenter Nr.. lOO, 10 l, 331. Reserve Regimenter Nr. >03, 133, 243, 2 M. Landwehr Regimenter dir. 103, 104, >06. Landsturm-Regiment Nr. 19. Landsturm-Bataillone: Dresden, <12. 1 g 12. 2 , Meisten 12. 4, Pirna 12. 5), Freiberg <12. 6), Zittau , (12.'7 , Grostenlhain (12. <8 , Leipzig <19. 5-, Annaberg <19. 14„ Ersatz-Batail lon <12. 10). Weitere Verluste. Preussische Verlust listen Nr. 335, 366. Bäuerische Verlustliste Nr. 230. Württembergische Verlustliste Nr. 292. — Aus dem oberen Vogtland sind folgende Personen ent halten: Schaller. Friedrich, Untertriebet, l. v., Kopf. — Eichelberger, Alfred, Utssz., Schöneck, gefallen. — Lorena, Emil, Geu., Zwota, l. v., Kops. — Stark- Gustav, Gcsr., Erlbach, Kegel, st v., dienstfähig. .— Meinel, Pani, Klingenthal, gefallen. — Schiller, Fürch tegott, Adorf, gefallen. — Wollner, Albin, Eichigt, s.v. — Scherzer, Edmund, Schöneck, l. v., Kopf. — Gläsel, Fritz, Markneukirchen, l. v., Kopf. —- Dietrich, Richard, Klingenthal, l. v. — Renz, Otto, Gesr.,Mark neukirchen, l. v., Kopf. — Bley, Alfred, Adorf, l. v. — Spranger, Walter, Schöneck, .l- v. Meyer nicht Mein:, Max Matthias, Asch, l. v., r. Arm. Künzel, Moritz, Klingenthal, l. v. — Wolf, Bernhard, Adorf, l. v., r. Beni.. — Hamberger, Albert, Landwüst, l v- - Schutz den Ketten- und Zughunden! Der Leip ziger Tierschutzverein, Johauuisgaise I 4, schreibt uns : „-Beim. Eintritt der kälteren Jahreszeit werden alle Besitzer von, Kettenhunden dringend ersucht, die Hütten Nachsehen zu lassen und dafür zu sorgen, daß sie genügend Schutz gegen Nässe und Kälte bieten. Man bedecke sie mit Teerpappe oder Stroh, verhänge den Eingang, verstopfe vorhandene Fugen und lege das Innere mit wärmenden Stoffen (Decken, Stroh-, die immer trocken sein müssen, aus. — Die Führer von Hundefuhrwerken werden noch besonders darauf hingewiescn, daß Zug hunde bei längerem Halten im Freien durch Zudecken und Gewährung einer trockenen Unterlage vor Nässe und Külte zu schützen sind. — Reichlichere Fütterung ist ebenfalls notwendig, denn durch den Wärmeverlust stei gert sich der Hunger." — Der Deutsche Verein für Sanitätshunde, besten segensreiche Tätigkeit sich im bisheri'geu Verlauf des Krieges gezeigt hat, braucht zur Erweiterung seineS Arbeitsfeldes fortgesetzt n>eue Mitglieder. Tie Mitglied schaft kann für den jährlichen Beitrag von 3 Mark er worben werden, der entweder an den Hauptsitz deS Ver eins in Oldenburg oder an den Landesausschuß für Sach sen (Geschäftsstelle bei Gebr. Arnhold in Dresden) zu zahlen ist. Gegen eine einmalige Zahlung von 100 Mk. wird die ^dauernde Mitgliedschaft erworben, aus der keinerlei Verpflichtungen mehr erwachsen. Möchte der Verein in Stadt Mld Laud recht viele neue Förderer vnd Freunde gewinnen! Ellefeld. Aus dem Felde der Ehre erlitt auch den Heldentod der jüngste Bruder unseres Herrn Psr. Rietzsch, der Kapitänfleutnant zur See Rietzsch, der mit dem Panzerkreuzer „Prinz Adalbert" unterging. T re sd e u, 2. Novbr. Wegen Mordes, begangen an seiner eigenen Mutter, hatte sich heute der am 29. Januar 1890 in Birkigt bei Döhlen geborene bereits vorlcstraste Mechaniker Kurt Paul Bogel vor der drit ten Strafkammer des Kgl. Landgerichts zn verant worten. B. wird beschuldigt, ani 15. Mai seine Mutter vorsätzlich getötet und ihr ein Geldtäschchen mit 22 Mark Inhalt weggenommen zu haben. Er hatte die Ab sicht, nach Berlin zn sahreu, doch sehtte ihm «das «Geld hierzu. Als er am >5. Mai mit seiner Mutter tzn der elterlichen Wohnung allein war, und diese sich auf das Sosa schlafen gelegt hatte, holte er ein Beil laus dem Keller und schlug mit diesem vielleicht zwölsmal auf den Kopf seiner Mutter ein, sodaß die Hirnschale 'zer trümmert wurde. Daun stahl Vogel seiner toten Mut ter ein Geldtäschchen mit 22 Mark Inhalt und fuhr in einem Auto nach dem Lnitbade Dölzschen, uw er sich mit einigen jungen Mädchen vergnügte, um dann am Abend nach Berlin zu fahren. Am 18. Mai Ku den Morgenstunden wurde er von einem Kriminalbeamten nin Anhalter Babnboi verhaftet. Dem Beamten gegen über gab er die Tat ruhig zu. Bou dem geraubten Trelde hatte er nur noch 28 Pfennige bei sich. Er "wurde wegen Mordes ustd schweren Raubes zu der gesetzlich am höchsten zulässigen Strafe von 15 Jahren Gefängnis verurteilt. Dresden. Anklage wegen zu teurer Bntterbcmm- chcu in einer Gastwirtschaft. Am 19. September dieies Jahres betrat der Hauptmann Langenheld in Char lottenburg das Kurhaus Lückendorf bei Zittau und be stellte beim Oberkellner zwei Portionen Butterbemmchen, wofür er -At Pfennig bezahlen mußte. Ta ihm dieser Prn? zu hoch war, erhob er Einspruch, und als dieser von der Inhaberin l'es Kurhauses, der Gaslwirtsehe- Die Verteilung der Brotmarken findet am zikltts. W s.» M, NWU 'U-l Ar in den bekannten Ausgabestellen statt. Adorf i- V., am 3. November 1915. ÄkV Kriegsunterstntzung fnr Oesterreicher kann Freitag, den 5. dss. Mts , abend von 6 bis 8 Uhr erhoben werden. Adorf i. V., den 4. November 1915. Der Ätvdtrat