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Tageblatt für Adors und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- bszirk Adorf werden mit 1OPsg., von auswärts mit 15 Pfg. dis 5 mal gejpaltsns Grundzsils oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten DsNamsn dis Zeile 30 Pfg: Der Grenzbots srfchsint täglich mit Aus-! nähme des den Sonn- undFsiertagsn folgenden r Tages und Lostet vierteljährlich, vocausbszahl- r bar, 1 M. 35 Pfg. Dsstsllungen werden in t der Geschäftsstelle, von den Nusträgsrn des t Dlattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- j anstaltsn und Postboten angenommen r Adoefer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) ßr Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Ä Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Ndorf Tel.-Adr.: Grenzbott 211. Sonnabend, den 11. September 1913. 80. Iahrg. MWMßtkMWM Muf Grund von 8 4 der nachstehend abgcdruckten Bekanntmachung ' des Reichskanzlers vorn 26. August 1915 (Reichs-Gesetzblatt Seite 515) wird folgendes be- stimmt: 8 1. Zu den unser 8 1 der erwähnten Bekanntmachung des Reichskanzlers fallenden trächtigen Tieren gehören euch solche, von denen auf Grund von Sprungregistern und ähnlichen Aufzeichnungen anzunehmen ist, das; Loi ihnen vorgeschrittene Trächtigkeit vorliegt. 8 2 Zürn Erlasse v!on Ausnahmen nach 8 2 der Bekannt- U l chung des Reichskanzlers vvm 2li. August sind die Amtshauptmaunschastcn und in Städten mit der Revi dierten Städteordnung die Stadträte zuständig, in de ren Bezirk das Tier bis zur beabsichtigten Schlach tung gehalten worden ist. Tb ein dringendes wirt schaftliches Bedürfnis tatsächlich vvrlicgt, ist sorgfäl tig zu prüfen und streng zu beurteilen. 8 3. DT tierärztlichen und die nichttierärztlichen Fleisch- beschauer, denen diese Verordnung von den Anstellungs behörden zur Kenntnisnahme und Nachachtnng vorzu- legen ist, haben bei der Schlachtviehbeschau aus Träch- tigkert der Kühe, Kalben und Sauen besonders zu achten und Vorkommendenfalls die Besitzer solcher Tiere auf das bestehende Schlachtverbot aufmerksam zu machen. Zuwiderhandlungen gegen das Schlachtverbot haben die gerannten Sachverständigen bei den in 8 2 be stimmten Behörden anzuzeigen. 8 4- Tie Berechtigung zur Nvtschlachtung in Fällen des ß 3 der Bekanntmachung des Reichskanzlers vvm 26. August 1915 ist durch Zeugnis eines Tierarztes, Fleisch beschauers öder in anderer geeigneter Weise mit der Anzeige der Nvtschlachtung bei der Ortspolizeibehörde nachzuwciscn, die sie außerhalb der Städte mit der revidierten Städtevrdnung der Amtshauptmannschaft svorMegen hat- 8 5. Als Ausland im Sinne von 8 6 Absatz 2 der Be kanntmachung des Reichskanzlers vvm 26. August 1915 gilt tchuch das von den verbündeten Armeen besetzte Fair dcsland. 8 6. Tiefe Verordnung tritt sofort in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Schlachten trächtiges 'Sauen vvm 23. Dezember 1914 (Sächsische Staatszcitung Nr. 299 und Leipziger Zeitung Nr. 300) nutzer Wirksamkeit Dresden, am 6. September 1915. Ministerium des Innern. Bekanntmachung über ein Schlachtverdot für trächtige Kühe und Sanen Vom 26. August 1915. Ter Bundesrat hat auf Grund des 8 3 des Gesetzes über die Ermächtigung des Bundesrats zu wirtschaft lichen Maßnahmen usw. vorn 4. August 1914 (Reichs- GeseMatt S. 327) folgende Verordnung erlassen: 8 O Kühe, Mnder, Kalbinnen, sowie Sauen, welche sich in einem derart vorgeschrittenen Zustand der Trächtig keit befinden, daß diese den mit ihnen beschäftigten Personen erkennbar ist, dürfen nicht geschlachtet wer den. 8 2. Ausnahmen können in Einzelfällen bei Vorliegen eines dringenden wirtschaftlichen Bedürfnisses von den durch die Landeszentralbehörden bestimmten Behörden zugklassen werden. 8 3. Tas Verbot (ß 1) findet keine Anwendung aus Schlichtungen, die erfolgen, weil zu befürchten ist, daß das Tier au einer Erkrankung verenden werde, oder weil es infolge eines Unglücksfalls sofort getötet werden muff, Solche Schlachtungen sind jedoch der nach 8 2 zuständigen Behörde spätestens innerhalb dreier Tage nc ch der Schlachtung anzuzeigen. 8 4 Tie Landeszentralbehördeu erlassen die Bestimmun gen zur Ausführung dieser Verordnung. Sie können weitere Beschränkungen für das Schlach ten von Vieh auordnen. 8 5. Wer dwse Verordnung oder die auf Grund des 8 4 erlassenen Bestimmungen oder Anordnungen übertritt, wird mH Geldstrafe bis zu eintausendsünfhundert Mark oder mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. 8 6. Tiefe Verordnung tritt mit dem 3. September 1915 in Kraft. Der Reichskanzler bestimmt den Zeitpunkt des A ußerkr afttretens. Tie Verordnung findet auf das aus dem Auslaud eiugesnhrte Schlachtvieh keine Anwendung. Berlin, den 26. August 1915. Ter Stellvertreter des Reichskanzlers. Delbrück. Nervliches und Sächsisches. Advrf, 10. September 1915. '— Ter Kirchenvvrstand hat gestern beschlossen, das Erntedankfest in der hiesigen Kirchengemeinde am Sonntag, den 19. September d. I., abzuhalten. >— In der Kirche zu Bad Elster werden die Kriegs betstunden Mittwochs abends vom 15. September an wieder wie im vorigen Winter um 6 Uhr gehalten. — Volle Löhnung für Verwundete. Wie ein Ber liner Blatt von zuständiger Seite erfährt, steht die Ver öffentlichung der Kabinetlsordre, der zufolge die ver wundeten und kranken Soldaten jetzt die volle Löh- nung der immobilen Truppen erhalten werden, in diesen Tagen bestimmt zu erwarten. Tic Krankcn- und Verwundeten dürfen dann die höhere Löhnung mit Wirkung vvm 1. Septeniber ab erhalten. — Ter schwarze Holunder, dessen Trauben jetzt zur Reife übergehen, ist bekanntlich schon längst als Volks- nahrungsmittel bekannt, wird aber immer noch zu wenig beachtet. Gerade in gegenwärtiger Zeit sollte man darauf bedacht fein, daß kein Trüubchcn unbenützt gelassen wird, denn die Beeren find besonders zu Sup pen, mit etwas Zucker zubereitet, sehr geeignet. Tie HoUlndersträuche, deren Beeren auch gern von Amseln, Rotkehlchen und Rotschwänzchen ausgesucht werden, finden namentlich auf dem Lande noch zu wenig Be achtung. — Aus dem Felde ist der dringende Wunsch an den Landesausschuß der Vereine vom Noten Kreuz gelangt, zum besseren Schutze.der Mannschaften vor großer Kälte und eisigen Winden, sowie zur wohnlichen Ausgestaltung der Unterkunstsräume alte Teppiche, dichte Vorhänge, Bettdecken, Kopfkissen, Läufer, Fensterdecken, Pelze, Fenster dichtungen Schlaftäcke Filzschuhe usw. zu spenden; auch zur Unterhaltung wird erneut um Bücker und Spiele aller Art gebeten. Im Hinblicke darauf daß jetzt schon ost die Nächte recht kalt sind und Nebel und häufiger Regen den Aufenthalt in den Schützengräben und Unter kunftsständen zu einem recht beschwerlichen machen, kann wohl mit Sicherheit erwartet werden, daß die vorstehend geäußerte Bitte Entgegenkommen jinden wird. Der Landesausschuß der Vereins vom Roten Kreuz bittet, Gaben der vorerwünschten Art bis spätestens zum 20. ds. Mts. in seiner Geschäftsstelle, Zinzendorferstraße 17 oder bei den Abnahmestellen Dresden, Hansaftraße 2 bz Leipzig Gohlis, Artilleriekaserne, abzugeben. Für schleunige Beförderung an die Truppen im Felde wird Sorge getrogen werden. — Unabkömmliche Beamte. Schon vor einiger Zeit ist in den Zeitungen darauf hingewiesen worden, daß die UnabkömmlichkeilLerklürung einer Anzahl von Be amten ,eine zwingende Notwendigkeit ist. Tenn wie sollen wir sonst, nicht nur draußen im Felde, sondern auch in der Heimat den Krieg siegreich durchhalten? Werden einer so weitverzweigten und so wunderbar genau wirkenden Verwaltungsmaschinc, wie der deut schen, eineearbcitete, bei der Mehrbelastung der Behör den völlig unersetzliche Kräfte entzogen, so treten ohne weheres Stockungen ein, deren Folgen nicht abzusehen find. Törichterweise aber glauben viele, den unab kömmlichen Beamten daraus einen Vorwurf machen zu sollen, daß sie im Lande tätig sind, anstatt im Felde zu stehen, als vb sie das geringste dafür oder dagegen tun Minten. Tausende von Beamten würden glücklich sem, wenn es ihnen vergönnt wäre, mitzukämpfen, zahlivfe Ersuche, denen nur höchst selten entsprochen werden kann, beweisen das. Ist aber der Staat ein mal der Ueberzeugung, daß der öder jene Beamte denk Vatcrlande nützlichere Tienste leistet, wenn er seinen Posten nicht verläßt, so bleibt ihm nicht anderes übrig, als zu gehorchen. Er tut also nichts weiter als seine Pflicht und tut sie genau so gut, wie jeder Offizier und jeder Soldat. Das sockten sich diejenigen endlich einmal merken, die über die Unabkömmlichen nörgeln oder gar hämische Bemerkungen machen. Vor ollem aber auch die geist- und witzlosen Verfasser und Verbreiter des Schlagwortes: „Gott strafe die Unabkömmlichen!" Tiefes Schlagwort ist außerdem eine schwere Beleidigung, die mit empfindlichen Strafen bedroht ist. Jene gedankenlosen Nörgler wären wahr scheinlich die ersten, die, falls man ihre unsinnigen Wünsche erfüllte, und alle Beamten ins Feld schickte, sich wiederum über die Folgen eines solchen Vorgehens erregen würden. Was würden sie wohl dann dazu sagen, wenn z. B. keine Briefe mehr bestellt wür den, Eingaben an die Behörden unerledigt liegen blieben, die Eisenbahnen nicht mehr fahren, Diebe und Be trüger !ungestraft ihr Handwerk treiben dürften, die Gefängnisse ausgeleert werden müßten, weil niemand mehr da wäre, sie zu bewachen? Schon diese wenigen Beispiele genügen wohl, nur zu beweisen, wie wider sinnig und unnütz das Mäkeln an der Unabkömmlich'- keit der Beamten ist. O els nitz. 8. Septbr. Höchstpreise für Brot. Vom Bezirksausschuß unserer Nmtshauptmannschaft werden mrt Wirkung vvm 13. September ab folgende Höchst preise festgesetzt: Für das Pfund Roggenbrot (Schwarz brot) 17 Pfg., für eine Semmel (Weißbrot) von 75 Gramm 5 Pfg., für das Pfund RoggenMehl im Klein handel 20 Pfg., für das Pfund Weizenmehl im Klein handel 25 Pfg. (für 100 Gramm 5 Pfg.). Soweit die Bäcker und Mehlhändler bisher niedrigere Preise ge fordert haben, wird erwartet, daß sie diese Preise wei ter ermäßigen, mindestens aber sie beibehalten werden.. Reichenbach.. Auf dem oberen Bahnhof wurde gestern abend im Bremshäuschen eines Güterwagens ein 15 Jahre alter Laufbursche aus München ange- trvfsen, der seinen Eltern vor mehreren Tagen heimlich entlausen und teils zu Fuß^, teils mit der Eisenbahn als blinder Passagier bis in hiesige Stadt gekommen war. Er wurde hier vorläufig in Polizeigewahrsam genom men und darnach den Ellern wieder zugeführt. — Ein fahnenflüchtiger Armierungssoldat aus Treuen wurde gestern hier aufgegrisfcn und" wieder an die Militär behörde eingeliefert. Chemnitz, 8. Septbr. Für die 3. Kriegsanleihe machc sich auch in unserer Stadt ein lebhaftes Inter esse bemerkbar. Tie hiesigen Industriellen haben bei