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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- ! bezirk Adorf werden mit 10Pfg.,von auswärts ? mit 15 Pfg. die 5 mal gefpaltens Grundzeile j oder deren Daum berechnet und bis Mittags ! 11 Llhr für den nächstfolgenden Tag erbeten t DsAamen dis Seils 30 Pfg: Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagsn folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Deftellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Vlattss, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer !n Adorf Tel.-Adr.: Grenzbotc 203. Donnerstag, de« S. September 1S15. 80. Iahrg. 51» Deutsche Reichsanleihe. (Dritte Kriegsanleihe.) Zur Bestreitung der durch den Krieg erwachsenen Ausgaben werden weitere 5°/, Schuldverschreibungen des Reichs hiermit zur öffentlichen Zeichnung aufgelegt. Die Schuldverschreibungen sind seitens des Reichs bis zum 1. Oktober 1924 nicht kündbar; bis dahin kann also auch ihr Zinsfuß nicht herabgesetzt werden. Die Inhaber könne« jedoch darüber wie über jedes andere Wertpapier jederzeit (durch Verkauf, Verpfändung usw.) verfügen. Kedingungen. I. Zeichnungsstelle ist die Reichsbank. Zeichnungen werden von Sonnabend, den 4. September, an bis Mittwoch, de« 22. September, mittags 1 Uhr bei dem Kontor der Reichshauptdank für Wertpapiere in Berlin (Postscheckkonto Berlin Nr. 99) und bei allen Zweiganstalten der Reichsbank mit Kasseneinrichtung entgegengenommen. Die Zeichnungen können aber auch durch Vermittlung der Königlichen Seehandlung (Preußischen Staatsbank) und der Preußischen Zentral-Genossenschaftskasse in Berlin, der Königlichen Hauptbank in Nürnberg und ihrer Zweiganstalten, sowie sämtlicher deutschen Banken, Bankiers und ihrer Filialen, sämtlicher deutschen öffentlichen Sparkassen und ihrer Verbände, jeder deutschen Lebensversicherungsgesellschast und jeder deutschen Kreditgenossenschaft erfolgen. Auch die Post nimmt Zeichnungen an allen Orten am Schalter entgegen. Auf diese Zeichnungen ist zum 18. Oktober die Vollzahlung zu leisten- 2. Die Anleihe ist in Stücken zu 20 000, 10 000, 5000, 2000, 1000, 500, 200 und 100 Mark mit Zinsscheinen zahlbar am 1. April und 1. Oktober jedes Jahres ausgesertigt- Der Zinsenlauf beginnt am 1. April 1916, der erste Zinsschein ist am 1. Oktober 1916 fällig. 3. Der Zeichnungspreis beträgt, wenn Stücke verlangt werden, 9S Mark, wenn Eintragung in das Reichsschuldbuch mit Sperre bis 15- Oktober 1916 beantragt wird, 98,89 Mark für je 100 Mark Nennwert unter Verrechnung der üblichen Slückzinsen (vergl. Z 8). 4. Die zugeteilten Stücke werden auf Antrag der Zeichner von dem Kontor der Reichshauptbank für Wertpapiere in Berlin bis zum 1. Oktober 1916 vollständig kosten frei aufbewahrt und verwaltet. Eine Sperre wird durch diese Niederlegung nicht bedingt; der Zeichner kann sein Depot jederzeit — auch vor Ablauf dieser Frist — zurücknehmen. Die von dem Kontor für Wertpapiere ausgefertigten Depotscheine werden von den Darlehnskassen wie die Wertpapiere selbst beliehen. 5. Zeichnungsscheine sind bei allen Reichsbankanstalten, Bankgeschäften, öffentlichen Sparkassen, Lebensversicherungsgesellschaften und Kreditgenossenschaften zu haben. Die Zeichnungen können aber auch ohne Verwendung von Zeichnungsscheinen brieflich erfolgen. Die Zeichnungsscheine für die Zeichnungen bei der Post werden durch die Postanstalten ausgcgeben. 7. zugeteilten zu bezahlen. Frühere Teilzahlungen sind zulässig, jedoch nur in runden, durch 100 30. Stuckzinsen vom Zrhlungstage, frühestens aber vom 30. 8. /o» 9. Reichsbank-Direktormm v. Grimm. H a o e n st e i n. in mit 18. Oktober 1915 24. November 1915 22. Dezember 1915 22. Januar 1916 Da der Zinsenlauf der Anleihe erst am 1. April 1916 beginnt, werden aus sämtlich: Zrhlungen 5"/. Sepiember ab, bis zum 31. März 1916 zu Gunsten des Zeichners verrechnet. für Schuldbuch- eintragungen Mk. 99,39 Mk. 99,55 Mk. 97,95 »» am des in runden durch 100 teilbaren Beträgen des Nennwerts gestattet; doch braucht die Zahlung erst geleistet zu werden, wenn die Summe der fällig gewordenen Teil beträge wenigstens 100 Mark ergibt. Beispiel: Es müssen also spätestens zahlen: die Zeichner von Mark 300 Mk- 100 am 24. November, Mk. 100 am 22. Dezember, Mk. 100 am 22. Januar, die Zeichner von Mark 200 Mk. 100 am 24. November, Ml. 100 am 22 Januar, die Zeichner von Mark 100 Mk. 100 am 22. Januar. Die Zahlung hat bei derselben Stelle zu erfolgen, bei der die Zeichnung angemeldet worden ist. Die im Lause befindlichen unverzinslichen Schatzanweisungen des Reichs werden unter Abzug von 5°/« Diskont vom Zahlungstage, frühestens aber vom September ab, bis zu dem Tage ihrer Fälligkeit in Zahlung genommen. 30°/« 20°/« 25«/« 25°/o spätestens 6. Die Zuteilung findet tunlichst bald nach der Zeichnung statt. Ueber die Höhe der Zuteilung entscheidet das Ermessen der Zeichnungsstelle. Besondere Wünsche wegen der Stückelung sind in dem dafür vorgesehenen Raum auf der Vorderseite des Zeichnungsscheines anzugeben. Werden derartige Wünsche nicht zum Ausdruck ge bracht, so wird die Stückelung von den Vermittlungsstellen nach ihrem Ermessen oorgenommen. Späteren Anträgen auf Abänderung der Stückelung kann nicht statt gegeben werden. Betrages / Die Zeichner können die ihnen zugeteilten Beträge vom 30. September d- I an jederzeit voll bezahlen. Sie sind verpflichtet: Zu den Stücken von 1000 Mark und mehr werden auf Antrag vom Reichsbank-Direktorium ausgestellte Iwischenscheine ausgegeben, über deren Umtausch Schuldverschreibungen das Erforderliche später öffentlich bekanntgemacht wird. Die Stücke unter 1000 Mk., zu denen Zwischenscheine nicht vorgesehen sind, werden größtmöglicher Beschleunigung fertiggestellt und voraussichtlich im Januar 1916 ausgegebem werden. Berlin, im August 1915. Beispiel: Von dem in Z. 3 genannten Kaufpreis gehen demnach ab für Stücke bei Zahlung bis zum 30. Seotember Stückzinsen für ein halbes Jahr —2^°/«, tatsächlich zu zahlender Betrag also nur Mk. 96,59 „ „ am 18. Oktober „ für 162 Tage — 2,25°/«, „ „ „ „ „ „ Mk. 96,75 „ „ „ 24. November „ für 126 Tage --- 1,75°/«, „ „ „ „ „ „ Mk 97,25 für je 100 Mk- Nennwert. Für jede 18 Tage, um die sich die Einzahlung weiterhin verschiebt, ermäßigt sich der Stückzinsbetrag um 25 Pfennig. teilbaren Beträgen des Nennwerts. Auch die Zeichnungen bis zu 1099 Mark brauchen diesmal nicht bis zum ersten Einzahlungstermin voll bezahlt zu werden. Teilzahlungen sind auch auf sie jederzeit, indes nur