Volltext Seite (XML)
Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Tel.-Ndr.: Grenzbotc Fernsprecher Nr. 14 80. Iahrg 169 Sonnabend, den 24. Inti 1915 in Die Königliche Amtshauptmannschaft. Oelsnitz, den 22. Juli 191». schiff „Pommern" gewesen sei. Hierzu wird uns abesr - 42 -«»ft Krieg. M. ungen und Quittungsfälschungen hat sich hier der 21jäh - und minderbemittelte Bevölkerung kann diese Belastung ub Ek Im übrigen dürfen Kraftfahrzeuge mir zu den in der Zulassungsbescheinigung angegebenen Zwecken und nur soweit benutzt werden, als sich diese Zwecke ohne be sondere Schwierigkeit und in dringlichen Fällen Zeit verlust nicht auch unter Benutzung anderer Verkehrs mittel — Eisenbahn, Staatsauto, Pferdefuhrwerk oder auf telegraphischem, telephonischem oder trief lichem Wege erreichen lassen 5. Zuwiderhandlungen haben, abgesehen von etwa bc- anzeigter strafrechtlicher Verfolgung, den Widerruf der Zulassungsbescheinigung und nach Befinden Einzieh ung des Kraftfahrzeuges (88 7 und 6 der- Reichsver ordnung vom 25. Februar 1915) zur Folge. . Bei- en in r ihre mrdcn mgene Zwi- lgung östlich Zwan- noch neuer- d am Trup- gestern feindes, od zum gwße la von liegend - Trupl- ien, die Jwan- r noch n über e wehre ick, lacht ills v. Lublin Fort- n Re- feind- -B.) Juli id hat Jwan- seiues ndeten rechen, in mit liuien. Nacht oi sehen setzten ugriff d am Tag. sichele e Ge- Kräf- upten cuken- loars flückp- iume. d des »örzer schlu- i An- An ltnis- sich grif- . Sie etw-L Uz. 'S 6. Tiefe Bestimmungen treten mit dein 28. iJnli 1915 Kraft. Zwickau, den 20. Juli 1915. Die Königliche Kreishauptmannschaft. rige Postaushelfer Paul Hofmann zuschulden kommen lassen. Er hat mehrere arme Frauen, deren Männer im Felde stehen und ihre Ersparnisse nach Hause geschickt ha ben, um diese Beträge gebracht und in seinem Nutzen verwendet. Nachdem seine Verfehlungen aufgedeckt wor den sind, ist er flüchtig geworden. Er konnte bis jetzt nicht ermittelt werden. Weitere Einschränkung des Verkehrs mit Kraftfahrzeugen. 1. Kraftdroschken und Kvastmietwagen dürfen nur innerhalb ihres Standortes und eines Umkreises von 6 Kilometer, von der Mitte des Standortes aus ge rechnet, benutzt werden. 2. Tie übrigen, erneut zugelassenen Kraftfahrzeuge, und zwar sowohl Personen- wie Lastkraftwagen, dürfen nur innerhalb des krcishauptmannschaftlichen Bezirks Zwickau benutzt werden. 3. Von den Bestimmungen zu 1 und 2 kann von der Königlichen Kreishauptmannschaft in besonders dring lichen Fällen Ausnahmebewilligung zu weiteren Fahr ten erteilt werden. Bezügliche Anträge sind tunlichst bei den Amtshauptmannschasien bez. Stadlräten der Städte reo. St. O. schriftlich anzubringen. Ausnahmslos verboten find, irre bisher schon, für alle Arten von Kraftsalwzeugeu in- und außerhalb der Ortschaften Vergnügungs- und Erholnngsfahrten. verschollen. Jetzt erst traf ein Lebenszeichen ein. Danach landete „Ziethen" in Mozambique (Portugicsisckp-Ost- Afrika), erkrankte dort an eitriger Rippenfellentzün dung und kam der besseren Pflege halber ins .Hospital. Eine vorgcuommene Operation ist günstig verlausen und es besteht Aussicht das; demnächst dir Uebersührung an Bord erfolgen kann. — Ein anderer Sohn der Fa milie B., zog.bei Kriegsausbruch mit ins Feld und wird schoil seit September verwisch A uerb a ch. Um dem drohenden Futtermangel tun lichst vorzubeugcn, Iwt das Königliche Finanzmini sterium die staatlichen Fvrstverwaltungen angewiesen, austretendeu Wünschen der Landwirte, soweit es mög lich ist, nachzukommen und die Gewinnung von Laub im Walde zu gestatten. Tas Laub kommt nicht allein zu sosorliger Fütterung sondern hauptsächlich auch als Trockenfulter im Winter als Beigabe zu anderem trock nen und namentlich nassen Futter in Frage. Tie Wälder des Vogtlandes bieten selbstverständlich nicht die reichen Laubhvlzbestockungcn des Niederlaudes. Aus manchen Revieren kommen Laubhülzer nur vereinzelt vor nyd oft auch nur solche, die für genannten Zweck keinen oder nur geringen Wert haben. Tie Mitteil ungen der Deutschen Landwirtschastsgesellschaft in Ber lin vom IO. d. M. gehen in Zwei Abhandlungen auf den Nährwert der einzelnen Laubholzblätter aus führlich ein. Danach zeigen die Blatter von Ulme und Pappel eine besondere Brauchbarkeit. Auch Erle, Linde, Hasel, Esche und Eiche verdienen der Beachtung, während das Bucheulaub infolge seiner Härte znr Verfüttcrung ungeeignet ist. Während sich die Ahornblättcr in ge trocknetem Zustande infolge allzugroßer Sprödigkeit nicht eignen, sind die Eichenblättcr besser nur getrocknet zu verfüttern, da man bei ihrer Verwendung in fri schem Zustande Krankheitserscheiuungcn beobachtet hat. Bezüglich der Eickel-, Hasel- und Erlcnblättcr ist zu erwähnen, daß sie infolge ihres höheren Gcrbstoffgchal- tes leicht Verstopfungen verursachen. Sie werden im übrigen als sehr geeignetes Beifutter im Winter zu nasser Fütterung für Schafe und Ziegen bezeichnet. Ter Hauptwert des Heues bezw. Henlaubes liegt bekannt lich in seinem Stärkegehalt. Nach den neuerlich angc- stellten Untersuchungen von Professor Dr. Ncger-Tha- raudt empfiehlt es sich, die Ernte von Laub und Gras aml Abend vvrzunehmen, da die Blätter zu dieser Tageszeit den höchsten Stärkegehalt besitzen. Olbersdorf bei Zutau. Größere Untelschlag- Der Wettkrieg. — Deutsche und englische Ausfassung von Pflicht. Die deutsche Freiheit, so sogt die „Neue Korrespondenz" in einem Artikel über den Lohnkampf der englischen Berg arbeiter, hat die Feuerprobe des Krieges bestanden; der Krieg hat der Welt gezeigt, daß der Deutsche den Begriff der Gleichheit in einer Weise verwirklicht hat, wie ihn Frankreich, das mit einer Phrase seit hundert Jahren auf Seelenfang ausging, nie gekannt hat. Der Krieg hat alle deutschen Tugenden in hellerem Lichte erscheinen lassen, aber auch die Untugenden unserer Feinde aus dem Schatten herausgehoben England muß mit seinen Bergarbeitern um Lohndifserenzen markten, unsere Arbeiter tun ihre Pflicht allüberall, in den Bergwerken, in den Munitions fabriken und an der Front. Sie tun es, weil sie wissen, daß in Deutschland jeder seine Pflicht tut, vom Höchsten und Reichsten, bis zum Untersten und Aermsten. Und keine Arbeit gibt es, die uns im Dienste des Vaterlandes höher oder geringer gewertet wird als eine andere. So fassen wir in Deutschland die allgemeine Wehrpflicht auf. Berlin, 22. Juli. Einer Reutermeldung zufolge hat Mac Namara im Unterhause mitgcteilt, daß das am 2. Juli in der Ostsee von einem englischen Unterseeboot versenkte Linienschiff der Deutschland-Klasse das Linien- von zuständiger Stelle mitgeteilt, daß in der Ostsee bis her überhaupt kein deutsches Kriegsschiff durch ein feind liches Unterseeboot zum Sinken gebracht worden ist. Die angeführte Meldung des Reuter-Bureaus lautet: Lon don, 22. Juli- Im Unterhaus erklärte Mac Namara, daß nach einer halbamtlichen Meldung der russischen Re gierung der Kommandant des britischen Unterseebootes, welches am 2. Juli das Schlachtschiff „Pommern" in der Ostsee torpediert hatte, Commandeur Mar Horton ge wesen sei, derselbe Offizier, der sich schon während der früheren Knegszeit bei Helgoland ausgezeichnet habe- Berlin, 22. Juli. (Amtlich.) Wie verlautet, sind in den neutralen Staaten, besonders in den Ber einigten Staaten van Amerika, Personen deutscher Ab stammung als Arbeiter, Ingenieure oder in sonstiger Eigenschaft in Betrieben tätig, die sich mit der Her stellung twn Kriegsbedarf für unsere Feinde befassen. Alle diejenigen, die aus solche Weise die feindlickw Kriegsmacht stärken und dadurch Deutschlands Krieg führung erschweren, laden mehr nur eine schwere mo ralische Schuld gegen ihr Vaterland auf sich, sie machen sich auch — was nicht allgemein bekannt zn sein scheint — nach den deutschen Gesetzen wegen Landes verrats strafbar. — Tie Ernte im nördlichen Deutschland, die fetzt begonnen hat, verspricht trotz der langen Trockenzeit mehr als eine gute Mittelernte. — lieber die unerschwinglichen Lebensmittelpreise verbreitet sich das „Zentrumsblatt der christlichen Ge werkschaften" und schreibt dabei: „Immer finden wir die Entschuldigung: der Mann muß seinen Verdienst haben. Hierunter versteht man den Gewinn der re gulären Zeit, aber auch noch einen besonderen Kriegs gewinn. Es kommt dabei gar nicht znm Bewußtsein, daß Millionen Teutsche ein vermindertes Einkommen haben, und daß es darum nicht mehr wie recht und billig ist, wenn auch der Lebensmittclpvoduzent und Händ ler sich mit einem niedrigeren Verdienst begnügt. Nun aber erst noch die Anschauung, auf Grund des Krieges habe der Mann ein Anrecht auf einen noch höheren OKwiinr wie in regulärer Zeit! Denveil darben Millio nen Frauen und Kinder, denen es an den Mitteln fehlt, das Notwendigste einzukausen. Tic arbeitend« Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Warnung vor Aelddiebstahl. Veranlaßt durch mehrfache Vorkommnisse der letzten Zeit wird darauf hingewiesen, daß nach K 14 des Forst- und Feldslrafgssetzes vom 26 Februar 1909 die Nachlese auf einem noch nicht völlig abgerntetsn oder geleerten Felde (dazu gehören alle unabgeschlepptsn Felder) als Felddiebstahl mit Geldstrafe bis zu300Mark oder Haft, in schwereren Fällen mit Gefängnis bestraft wird. Ebenso begeht strafbaren Felddiebstahl, wer einzelne Aehren abschneidet oder sich sonst zueignet. » Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland —> Vom Lebensmittelwucher. Professor Dr. H. Wei net in Jena empfiehlt in der christlichen Freiheit" den Pfarrern, die allgemeinen Klagen über den Lebens- nittelwucher sehr zu beachten. Auch hier müsse der starrer vhne Furcht reden. So enthalte ein Zcntrums- latt die Notiz, eine Zuckerfabrik verteile statt .5 »/o iesmal 21. °/o Dividende, und die Rheinmübleuwerkc c Mannheim, die mit 500 000 Mark Kapital arbeiten, alten in diesem einen Jahre 475 000 Mark Ncin- winn. Tas sind Lebensmittelfabriken! Seien die Angaben richtig, so dürfe die christliche Kirche nicht humm bleiben. Hier könne es auch keinen „Bürg- nedcn" geben, es wäre ja eine vollständige Bevor zugung der Diebe und Ausbeuter! Markneukirchen. Eine unverhoffte Frcnde wurde der Familie des Herrn Sckwrnsteinfegermcisters B aungart zuteil. Ter eine Sohn namens Walter war Grz vor Ausbruch detz Krieges als Steward aus dein «umpser „Ziethen," ausgefahren und seit dieser Zeit Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Destellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Nusträgern des Dlattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Gertliches und Sächsisches. Advrf, 23. Juli 1915. — Wer Brotreste verfüttert, macht sich strafbar. Unter denjenigen neuen Bnudesratsverord» ungen zur Sicherung der kommenden Ernte, die bereits am l.Juli in Kraft getreten Und, findet sich auch die Bestimmung, daß derjenige mit Geldstrafe bis zn 1500 Mark zu bestrafen ist, der znr menschlichen Ernährung geeignete Bwtabfälle und Brot verfüttert. —> Verbot der Beförderung von leichtentzündlichem Hartspiritus. Zur Versendung mit der Feldpost an Heeresäugehörige werden Arten vvn Hartspiritus, z. B. unter der Bezeichnung „Feldhcizer" oder „Argo"- im Handel angcbvtcn, deren Hauptbestandteil Alkohol durch Kollodium oder Nitrozellulose verdickt ist. Hartspiritus von solcher Zusammensetzung gehört zu de» leicht eut- zündlichen Gegenständen, die wegen ihrer Feuergesähr- lichkeit von der Pvstbefördernng ausgeschlossen sind. Tie Postanstalten nehmen Sendungen mit derartigem Inhalt nicht zur Postbeförderung au. — Es jährt Ach heute am 23. Juli, daß unser Bundesstaat Oesterreich vvn Serbien binnen 4K Stunden die Zusage der Bereitwilligkeit zur Unterdrückung aller gegen Oesterreich gerichteten gwßserbischen Bestrebungen und die Verfolgung der Schuldigen verlangte. Tiese Zusage wurde verweigert und die Folge war durch das Eingreifen Rußlands, Englands und Frankreichs der Anzeigen von hier und aus dem Amlsgerichts- bezirß Adorf werden mit10Pfg.,von auswärts mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzsile oder deren Daum berechnet und bis Wittags 11 Ähr für den nächstfolgenden Tag erbeten Äsklamen die Seils 30 Pfg: Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote)