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WWWN-MffAMM MWWWWWW^ WWWWWW WWWWWW «M»MMWWWW Nk. rsl. — 4. Jahrgang. taötbole. Freitag, L4. Oktober 1884. -M Unparteiisches Tageblatt für Chemnitz und Umgegend besonders für die Vororte: Altchemnih, Mendorf, Bernsdorf, Borna. Ebersdorf, Furth, «ablenz, Glösa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt. Schönau Die Abonnenten erhalten mit dem Anzeiger allwöchentlich 3 Unterhaltungs-Blätter, L»L'1L«L Anzeiger-Bilderbuch. Wlbonnementsbestellungen, vierteljährl. 150 Pf. <Zutr. 40 Pf.), monatl. bO Pf. (Znk. 1k Pf.), nehmen »n die BerlagSexpedition und Ausgabestellen in Chemnitz und obigen Voronen. Außerhalb dieser Orte tan« der An>eigrr nur bei den Postanstalten — Postzeitungs-Liste 7. Nachtrag Nr. 1059 — bestellt werden. In Oesterreich-Ungarn ist der Chemnitzer Anzeiger zum Abonnementspreise von vierteljährlich 1 Gulden 41 Kr., monatlich 47 Kr. (exkl. Agiozuschlag) durch die Postanstalten zu beziehen. Infertil,nspreis: die schmal« (Ispalttge) KorpnSzeile oder der« Rann» 1k Pfennig,. — — Unter Eingesandt pro Zeile 30 Pfennig«. — Ans groß« Annoncen nnd Mederholnng« Rabatt. — Annonc«-Annahme für die nächst« Nummer bis Mittag. — AnSgab« jede» Wochentag Nachmittag AnnoneenbestellMlaen von auswärts wolle man den JnsertionSbetrag stet- beifügen (kleinere Betrüg« in Briefmarken) je 8 Silben der gewöhnlichen Korpusschrift bilde» eine Zeile und kosten 1k Pfennige BerlagS-Expedition: Alexander Wiede. Buckdruckerei. Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Kasino). Bekanntmachung, ReichtagSwahl betr. Diejenigen Herren, welche sich bereit erklärt haben, bei der diesmalige» Reichstagswahl als Wahlvorsteher, als stellvertretender Wahlvorsteher und als Protokollführer zu fungircn, werden ersucht, sich behufs der einheitlichen Durchführung der Wahl zu einer Besprechung Freitag, den 24 Oktober dss- Jhrs, Abends Punkt 8 Uhr, in der Restauration zum „deutschen Krug", kleine Brüdergasse Nr. 2, ein- zufinden. Chemnitz, am 20. Oktober 1884. Der Rath der Stadt Chemnitz, Abtheilung für Wahlsachen. Poltrack, Stadtrath. Bekanntmachung. Der Zinsfuß für diejenigen Kapitalien, welche aus den der Verwaltung der Unterzeichneten Inspektion unterstehenden Kassen auf Grundstücke gegen einvierteljährliche Kündigung dargeliehen sind, wird vom I. Januar 1883 ab von 4'/« Prozent auf 4>Prozent aus das Jahr herabgesetzt, was für die betreffenden Darlehnsschuldner hiermit bekannt gemacht wird. Chemnitz, den >8. Oktober 1884 Die Inspektion milder Stiftungen. Die König!. Superintendentur. Der Rath der Stadt Chemnitz. 8. Michael. Andre, Oberbürgermeister. Freitag, den 24. Oktober 1884 von Bonn. 9 Uhr ab sollen im AuktionSsaale des hiesigen Justizgebäudes 1 große Partie Porzellan- waaren Bilderbücher, Uhren, sowie 4 Sophas, 1 Pianino, 2 KleidersekretSre, 1 Schreibsekretär, 3 Tische, 2 Waschtisch«, l Etagüre, 2 Spiegel, 2 Kommoden. 1 Venikow, 6 Stühle, 1 Tischlampe, 1 Kinder- und 1 Handwagen, 2 große Glasthüren, 1 Setztreppe, 9 St. Regale, 2 Ladentafeln. 1 Schaukasten, 1 Re gulator, Vorhänge, 1 Kopirpresse, 4b Meter Winterstoffe. 2 Pferde, 5 Kohlen- und Rüstwagen, 1 Reifenbiegmaschine rc. gegen sofortige Barzahlung zur Versteigerung gelangen. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts Chemnitz. Gerber. ?»drilr kür Witsoiiwunxsln — Lontor- uuä l-ucken-LinrietttonAell * Vnmpktisvdlorvl Olt» 2vlvk»usrste. * Liioüen- mrä ^Virtcksobaktsmüdsl — Liuäermüdsl — SodnIbLabe TageSchronik. 24. Oktober. 1648 Friede zu Osnabrück und Münster. 1793 Letzte Theilung Polens. 1806 Berlin wird von den Franzosen besetzt. 1AM Der König der Niederlande spricht die Trenn ng Belgiens von Holland aus. 1870 Kapitulation der Festung Schlettstadt. -kel-gramme -es Chemnitzer Anzeigers. Bom 28. Oktober. Sibyllenort. Heute Mittag fand die Einsegnung der Leiche deS Herzogs im Schloßvestibule, wo der von Kerzen umgebene Sarg aufgestellt war, statt und wo der Hofmarschall von Vernewitz, der Kammerpräsident Hantelmann, der Hofstaat, die Adjutanten, die Schloßbcamten, die Deputationen der in Oclr garnisonirenden Dra goner und Jäger versammelt waren. Probst Thiele von Braun schweig hielt eine kurze Ansprache und ein Gebet bei der Einsegnung. Um 1'/» Uhr fuhr der sechsspännige Leichenwagen, begleitet von der gesammten Trauerversammlung und unter großer Betheiligung der Bevölkerung aus der Umgebung, zum Bahnhofe ab. Wien. Nach der „Politischen Korrespondenz" wird der Erz herzog Franz Ferdinand Este nach Braunschweig gehen, um das Kaiserhaus bei der Leichenfeier des Herzogs zu vertreten; ebenso entsendet das 7. Dragonerregiment, deßen Inhaber der Herzog war, «ine Offiziersdeputation. Wien. Die meisten Landtage sind bereits geschlossen. Der Schluß der noch versammelten Landtage von Böhmen, Galizien und Kärnthen erfolgt morgen. — In der gestrigen Sitzung des Triester StadtratheS entstand vor und nach der Verlesung des Rsskr Ptes des Stadthalters, wodurch der Beschluß betreffend die Einsetzung eines städtischen Schulaufsehers sistirt wird, auf der dicht besetzten Gallerie ein Tumult und endloses Pfeifen, so daß der Pödesta, nachdem er wiederholt mit der Räumung derselben gedroht hatte, zwar diese Drohung nicht verwirklichte, aber die Sitzung schloß. Rom. Die Eisenbahn Kommission beendete die Berathung über die Bedingungen des Vertrages bezüglich des Mittelmeernetzes. Sie ließ einige Artikel bis zur Anhörung des Ministers in der Schwebe, reduzirte die Dauer aller Verträge von dreißig auf zwanzig Jahre und trat sodann in die Berathung der Kontrakte bezüglich des adri- atischen und sizilianische» Netzes ein. Belgrad. Der Köiig verlieh dem aus Gesundheitsrücksichten abtretenden Finanzminister Pavlovics das Takovagroßkreuz. Ein morgen erscheinender Ukas wird das Kabinet kompletiren. London. Der „Daily NewS" wird aus Wady Haifa ge meldet, daß offenbar Plötzlich der Beschluß gefaßt worden ist, die dortigen Streitkräfte sofort zu vermehren; auch andere Zeichen einer lebhaften Thätigkeit deuten darauf hin, daß in Kürze ein Vorrücken der Erpedilion erwartet wird. Manchester. Stanley bielt vor einer zahlreichen Versammlung «ine längere Rede über die Mittel zur Eröffnung eines bedeutenden Handels am Kongo. Er erklärte, daß es in Bezug hierauf unmög- lich erscheine, einen» einzelnen Siaat wie Portugal die Aneignung der Souveränität am Kongo zu gestatten. Stanley empfahl, es der internationalen Gesellschaft zu überlaffen, als Hüterin des inter nationalen Rechtes nnd freien Verkehrs aukzutreten. New -Jork. Der Ver. Staaten-Gesandte in Berlin, Kaffon, ist zum Vertreter der Union auf der Kongokonferenz designirt. (Weitere Telegramme stehe dritte Seite) liefern chinesischen Händlern um werthlose Flitter oder Pulver ganze Familien aus, welche dann auf dem Markt« von Pnum-Penh um geringe Summen abgesetzt werden. Schon im Jahre 1877 war auf französische Beranlaffung die allmählige Aufhebung der Sklaverei an- geordnet worden; allein cs blieb bei dem guten Willen. Die Sklaven besitzer machten keine Miene, dem Erlasse Folge zu leisten, und die Leibeigenen selbst scheinen sich um die ihnen zugcdachte Wohlthat wenig gekümmert zu haben. Damals war vorgeschrieben worden, daß der Sklavenhandel ganz aushören sollte, daß die Staats-Sklaven einen Lohn erhalten sollten, mit besten Erträgniß sie sich nach be stimmten Regeln loskaufen könnten, und ebenso hätte die Arbeit der Schuldner für ihre Gläubiger bis zu gänzlicher Tilgung in Rechnung gebracht werden sollen. Das alle» war schön und gut auf dem Papier, in Wirklichkeit ließ Vornehm und Gering es bei dem Alten bewenden. Nach Artikel 8 des am 17. Juni abgeschlossenen Vertrages wird jetzt aber mit der Aufhebung der Leibeigenschaft Ernst gemacht werden; doch versteht es sich von selbst, daß die Reform nur stufenweise durchgeführt werden kann. Bor allem ist die Gewinnung neuer Sklaven, sei es durch Kauf ober auf Grund von Verbrechen und Schulden, strengstens un tersagt. Was die gegenwärtig in Knechtschaft lebenden Individuen betrifft, so muß jeder Sklavenhalter den Behörden die Zahl, das Alter und Geschlecht seiner Sklaven mit Angaben über die Ursache ihrer Unfreiheit mitlheilen. Die wegen der Miffethaten ihrer Vorfahren der Sklaverei Verfallenen müssen sogleich in Freiheit gesetzt werden, ebenso diejenigen, die wegen der Schulden, die nicht sie gemacht, in diese Abhängigkeit geathen sind. Dagegen werden die Gerichte über die Dauer der Sklaverei de er zu erkennen haben, die selbst Ver brechen begingen, und was die zahlungsunfähigen Schuldner betrifft, so werden die Gerichte untersuchen, ob sie durch geleistete Arbeit ihre Schuld schon abgetragen haben, oder noch länger ihren bisherigen Eigenthümern werden dienen müssen Der Staat oder die Gemeinden können sie übrigens loskaufen und von ihnen eine bestimmte Summe von Arbeit bis zur Tilgung ihrer Schuld verlangen. Gegen den Gebieter, der noch ferner einen Sklaven mißhandelt oder hungern läßt, sind Strafen dekretirt. folgendem Schluffe: „Das, was die Gemeinde und der:n Obrigkeit zur Lösung der Aufgabe positiv thun kann, beschränkt sich wesentlich auf die Auswahl und zweckmäßige Erwerbung der Baustellen und die zweck mäßige Bauausführung und innere Einrichtung der Markthallen. Luft, Licht, Reinlichkeit, Raum genug für den Markt und gl icher- maße» Raum für Zufahrt und Abfahrt! In Allem, was darüber hinousgeht, aber bleibe dem findigsten und trotz Allem und Allem doch wichtigsten aller Motoren deS Verkehrs — dem Selbstinteresse der Be heiligten freie Bahn." Eberty schließt seine interessante Schrift mit der Aufforderung an seine Mitbürger, selbst kräftig mitzuwirken, um „das Leben zu billigem Preise", diese Aufgabe von „höchstem sozialem Interesse", für zwölfhunderttausend und in kurzer Zeit wohl noch viel mehr Menschen herbeizuführen. „Sich vereinigen, um im Großen einzu kaufen und die Vortheile der Großhandelspreise sich anzueignen, als freie Verkaufsvermittler aus den Märkten ihr eigenes Interesse ver nünftig wahrnehmen und darum das der Anderen sördem, dem Markt wesen überall Theilnahme und Kontrole zuwenden. daS können und müssen die beiheiligten Bürger selbst thun. Ohne diesen dritten Faktor neben Staat und Gemeinde giebt es keine gedeihliche Ent- und Lösung dieser wichtigen Frage«. (S.-K.) Wickelung Die Sklaverei in Kambodscha. Im „Voltaire" widmet Paul Bert der Aushebung der Sklaverei in dem seit dem 17. Juni unter französischem Protektorate stehenden Kambodscha einen Artikel, dem wir das Wesentliche entnehmen. Der Gewährsmann des bekannten Ge- lehrlen ist der Kabinetschcf des Gouverneurs von Cochinchina, Klobukowsri, welcher sich während der Unterhandlungen mit dem König Norodom durch Energie und Geschmeidigkeit ausgezeichnet hat. Nach einer Volkszählung im Jahre 1882 waren von 950,000 Ein wohnern in Kambodscha über 130,0 0 Leibeigene. Diese zersallen in 3 Kategorien: Sklaven der Regierung 58.400, Sklaven der Man darine 26.400, Sklaven von Privatleuten 45,600 Die elfteren sind der Sklaverei verfallen wegen Verbrechen, die sie selbst oder ihre Vorfahren begangen haben, werden von den Freien als Parias be handelt und verheirathen sich nur unter sich. Sie sind Eigcnthum de» Fürsten, werden aber von diesem an seine Großen oder Staats beamten verschenkt und lebe« theilweise schon seit Generationen in den Häuser» der Bornehmen. Wie durch Verbrechen, so verfielen die Einwohner von Kambodscha auch durch Zahlungsunfähigkeit der Sklaverei und nicht nur über die Person des Familienbauptes, son dern auch über alle anderen Mitglieder de« Hauses hat e der Gläubiger Gewalt. Endlich giebt es noch Leibeigene, welche durch Verkauf in diese Lage gerathen sind. Die Häuptlinge der fremden Stämme Die LebenSinittelverforgttng unserer Großstädte. Die Lebensmittelversorgung großer Städte ist eine Aufgabe, die zwar mit jedem Jahre eine verwickelter« wird, aber doch durch den freien Verkehr mit Hilfe einer umsichtigen Gemeindeverwaltung ohne Schwierigkeiten zu lösen ist Die Stadt London zählte im Jahre 1881 in ihrem engeren Postbezirke 3 839441 Einwohner und mag im weiteren Post- und Polizeibezirk etwa 4'/- Millionen umfassen. Mit jedem neuen Moraen findet dort derselbe Riesenprozeß statt, welcher den amerikanische Weizen, das Rindvieh von Holstein, die Eier und Geflügel von F »kreich, die Butler von Irland auf Mil lionen Tische vertheilt. A ilte es die Obrigkeit versuchen, die vielen Tausende von Brot-, Fle h- und Milchläden auf das Areal dieser Riesenstadt richtig zu vertheilcn, so würde wahrscheinlich sehr bald Hungcrsnvth eintreten; sie begnügt sich daher damit, der freien Kon kurrenz Raum, Lust und Licht zu schaffen und sie unter gesetzlichen Schutz und polizeiliche Kontrolle zu stellen, damit richtiges Maß und Gewicht angewendet, Fälschungen von Lebensmitleln verhütet und Gefahren des öffentlichen Wohles abgewcndet werden. Der Abwehr von Lebknsmittelfälschungen widmen sich in England auch schon ver schiedene Vereine. Die städtische Verwaltung thut jedenfalls gut, wenn sie das Publikum erzieht und gewöhnt, möglichst überall im weitesten Umsange selbst Polizei zu üben und Verletzungen des öffent lichen Wohl» energisch zu bekämpfen. Es giebt aber Veranstaltungen, welche man nicht allein der Einzel- oder VereinSthätigkeit überlaffen, sondern nur unter Mithilfe der Ge meindeverwaltung Herstellen kann. Wie die Gemeinde unter den ein facheren Verhältnissen der Vergangenheit durch Hergabe und Einrichtung eines Platzes für die billigste Lebensmittelversorgung Raum schaffte, so hat sie heute unter größeren Verkehrsveryältnissen den gleichen Zweck durch Errichtung großer Hallen und passende Ausstattung der selben mit den besten Apparaten, Maschinen und Veranstaltungen zu fördern. Nachdem in London und Paris die Markthallenfrage schon lange praktische Bedeutung erlangt hat, tritt nun auch Berlin, die letzte europäische Millionenstadt, als unaufhaltsain wachsendes Zentrum eines mächtizen Reiches, an das Problem heran und hat dabei den großen Voitheil, daß e» aus den Erfahrungen und vor Allem auch aus den Fehlern, welche anderswo gemacht sind, Nutzen ziehen kann. — Der Berliner Stadlsyndi'uS Eberty, der unermüdliche Vorkämpfer für den Bau von Markthallen in Berlin, hat zu diesem Zweck die Londoner, Pariser und Wiener Einrichtungen an Ort und Stelle studirt und die Ergebnisse seiner Studien soeben in einer sehr instruktiven Schrift unter dem Titel „Ueber Lebensmittelversorgung von Großstädten in Markthallen" (Volkswirthschaflliche Zeitfragen, Heft 47/48, Berlin, L. Simion 1884) niedergelegt. Er kommt in der Hauptsache zu Politische Rundfcha«. Deutsches Reich. In der braunschweigischen Frage liegen bis jetzt neue Thatsachen nicht vor. Man glaubt in einge- weihten Kreisen Berlins ganz allgemein, daß, welche Schritte auch der Herzog von Cumberland thun möge, an seine Nachfolge nicht zu denken ist. Mit großer Bestimmtheit wird behauptet, Preußen werde Ansprüche auf Braunschwciz geltend machen, da, wie eine im Jahre 1861 erschienene Broschüre von O. Bohlmann nachweist, die Erbau- spräche Preußens an das Herzogthum ältere» Datums als die deS Hannoverschen Königshauses und vvllbegründet sein sollen. Die „Boss. Ztg", die darauf aufmerksam macht, fügte hinzu: „Daß Preußen seine Erbansprüche an daS erledigte Herzogthum jetzt geltend machen Wird, daran ist nicht zu zweifeln: die Proklamation deS Generals von Hilger» giebt die entsprechende Andeutung." Ueber die in Berliner Regierungskreisen bestehende Ausfassung der zunächst zu entscheidenden Fragen wird der „Rat. Zig." geschrieben: „In der Proklamation des Generalmajors von Hilgers findet die Stelle besondere Beachtung, worin gesagt ist, daß die Verbündeten Regierungen zunächst im BundeS- rathe die Legitimation der Vertretung Braunschweigs in demselben zu prüfen haben werden. Die Reichsregierung scheint, wie wirerfahren» der Ansicht zuzuneigen, daß das Recht, sich im BundeSrath vertreten zu lasten, an die Persönlichkeit des Bundesfürsten geknüpft ist, für die Zeit also ruht während welcher die Person deS Berechtigten nickt feststeht oder überhaupt eine solche nicht existirt. Die Bertretung Braunschweigs im Bundesrathe würde daher, wenn diese Ansicht durch, dringt, einstweilen sistirt sein. Was den Verlauf der Angelegenheit betrifft, so wird es als wahrscheinlich betrachtet, daß die Entscheid ungen rasch getroffen werden. Der von dem Braunschweigischen Regentschaftsgesetz eingeschlagene Weg würde durch eine Art Ver schleppung der Angelegenheit vom deutschen und Preußischen Gesichts punkte aus große Bedenklichkeit haben Diewelfische Frage präseu- tirt sich in Hannover viel zu ernst, als daß es angezeigt wäre, die selbe noch durch Hinzögcrn nothwendiger Entscheidungen zu kompliziren." Auch die offiziöse Nordd. Allg. Ztg " läßt sich vernehmen, indem sie „auf die rechtliche Seite der Frage nach der braunschweigischen Thronfolge nicht eingehend" nur die politische Seite derselben be rührt, welche dieselbe durch das Verhalten der hannoverschen Welfen- partei gewonnen habe. Sie schreibt nämlich u A.: „Eine von reichskcindlichen Gesinnungen getragene Politik eines Herzog- von Braunschweig würde an sich noch keine Gefahren für den Bestaub des Reich» involviren. Anders stellt es sich aber, wenn in den hannoverschen Landen 11 Wahlkreise unter 19, welfische Abgeordnete wählen, also Abgeordnete, deren Programm wie das deS Herrn Götz von Olenhusen lautet: da Preußen dem Herzog von Cumberland nicht freiwillig den hannoverschen Thron anbieten wird, so müssen Verwickelungen nach Außen benutzt werden, um es zur Wiederher stellung Hannovers zu zwingen. — Dies Programm trägt alle Kenn zeichen der gesetzlichen Definition des 8 81 des Reichsstrafgesetzbuche» an sich: Wer es unternimmt, das Bundesgebiet ganz oder theilweise einem fremden Staate gewaltsam einzuverleiben oder einen Theil des selben vom Ganzen loszureißen rc, wird wegen HochverrathS mit lebenslänglichem Zuchthaus oder lebenslänglicher Festungshaft bestraft. Durch den Zusatz, daß man aus gesetzlichem Wege die Wiederherstellung Hannovers erreichen wolle, wird die hochverrätherische Tendenz nicht entkräftet und die Gefahr nicht beseitigt" — Weiterhin sagt da» genannte Blatt: „Wir dürfen uns nicht über die Gefahren täuschen lassen, welche dem Reiche drohen würden, wenn ein Anhänger der welfischen Partei als Herzeg von Braunschweig souveräne» Reichs mitglied würde. Die landeshoheitlichen Rechte, die er als solcher /