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Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Amtsgsrichts- bszirk Adorf werden mit 1OPsg., von auswärts mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzeile oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten Deklamsn dis Feile 30 Pfg: >»***««***«*«***—«****«***«****«**: Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbszahl- bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post anstalten und Postboten angenommen Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Ar Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf rs Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbott 167. Donnerstag, den 22. Inli 1913. 80. Iahrg. Vielfach ist noch Getreide zurückbehalten worden, das nach den Verordnungen des Bundesrats beschlagnahmt ist. Es wird deshalb folgendes angeordnet: Wer noch Hafer, Roggen, Gerste oder Weizen aus der Ernte von 1914 besitzt, hat dies bis spätestens zum Montag, 26. Juli dss Jahres, unter genauer Angabe der Getreideart und der Menge bei der Gemeindebehörde (Stadtrat, Gemeindevorstand) schriftlich anzuzeigen,' aus den selbständigen Gutebezirfen sind die Anzeigen unmittelbar an die Königliche Amts- Hauptmannschaft zu richten Ausgenommen sind nur die den Besitzern von Einhufern Anstehenden Hasermengen (3 Pfund auf den Tag bis zum 15. August gerechnet), sowie die den Selbstversorgern bis zum 15. August nach den Mahlkarten zukommen den Mengen Brotgetreide. Insoweit die noch vorhandenen Vorräte bereits von den Aufkäufern im Auftrage der Amtshauptmannschaft ausgenommen, aber noch nicht an die Mühlen abgeliesert sind, ist dies auf der Anzeige unter Benennung der Mühle anzugcbcn. Wer die ungeordnete Anzeige unterläßt oder nicht wahrheitsgemäß erstattet, wird mit Gefängnis bis zu echs Monaten oder mit Gelditrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Oelsnitz, 20. Juli 1915. Der Bezirksausschutz der Königlichen AmtshaupLmannschaft. Sollen lneLMMevon deniSeMiMlomv reA MM mW? Von Tr. E. Fvrgwer-Dresden. Durch die Bekanntmachung des Bundesrates über die Regelung des Verkehrs nrit Brotgetreide und Biehl viorn 25. Januar 1915 wurden bekanntlich die Ge treidebestände beschlagnahmt, jedoch dcir Unternehmern läudwirtschastlicher Betriebe das Recht zugesprochcn, zur Ernährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft ein schließlich des Gesindes auf den Kopf und Monat 9 Kilo gramm Brotgetreide zurückzubehaltcn. Von diesem Rechte haben viele Landwirte keinen Gebrauch gemacht. Falsche Erkenntnis der tatsächlichen Sachlage hat gewiß, so manchen Landwirt davon ab gehalten. Es hat aber nKcht an Beratern gefehlt, die vor der Ausübung des sogen. Selbstversorgungsrechtes gewarnt haben. Unter dem .Hinweis, daß, diejenigen Selbstversorger, die anfangs zu viel verbrauchen wür den, späterhin Hunger leiden müßten, iveil die Kom munalverbände ihnen nichts mehr abgeben könnten, wurde den Landlvirten geraten, von ihrem Rechte keinen Gebrauch zu machen, sondern sich ebenso wie die andere Bevölkerung Brotkarten geben zu lassen, weil sie dann aller Gefahr und Verantwortung enthoben wären. Durch die Bekanntmachung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl aus dein Erntcjnhr 1915 vom 28. Juni ist den. Landwirten das gleiche Recht wie durch die Bekanntmachung vom Januar eingeräumt worden. Tie Landwirte sind jetzt also erneut vor die Frage ge stellt, ob sie sich selbst versorgen sollen oder nicht. Des halb soll diese hier erörtert werden. Ans 9 Kilogramm Brotgetreide werden bei einer Ausmahlung von 82 vvm Hundert (unter Berücksich tigung der Verstaubung) wenigstens 7200 Gramm Mehl gewonnen. Aus dieser Mehlmenge kann 9600 Gramm reines Roggenbrot hergestellt werden. Für ein Vier teljahr würden somit für den Kvpf 9600 mal 3 ----- 28 800 Gramm und für die Woche 2215 Gramm Brot erzeugt werden können. Bei einer Ausmahlung von 93 v. H. würde mau sogar 2,5 Kilogramm reines Roggenbrot gewinnen. Tiefe Zahlen zeigen, daß die Landwirte gut tun, von dem Sclbstversorgungsrecht Gebrauch zu machend Können sie doch durch Zusatz von Kartoffeln die wöchent liche Brotmenge bequem aus 3 Kilogramm erhöhen und stehen sich mithin besser, als wenn sie sich dein Brot- Hartenshstem unterordnen. Deshalb haben auch nur diejenigen Landwirte, die auf das Selbstversorgungsrecht verzichten, darüber geklagt, daß sie nrit der ihnen zu geteilten Brotmenge nicht auskommen. Allen Selbstversorgern ist dringend zu raten, das Brotkoru. in der Mühle ausmahlen, nicht aber gegen Mehl auszutauschen und das Mehl gegen Lohn ver- bachen zu lassen, wenn sie nicht in der Lage sind, selbst zu backen. Außer dem schon genannten hat die Selbstversorg ung noch einen weiteren Vorteil. Tie bei der Vermah lung entfallende Kleie können die Selbstversorger- zu rückverlangen. Wenn auch die auf diese Weise er haltenen Klciemengeu nicht beträchtlich sind, so sind sie bei dem Mangel an Krnftfuttermittcln doch nicht zu unterschätzen. Es könnte mir noch entgegen gehalten werden, daß der Vorteil bezüglich der Brotmenge an Bedeutung ver liert, wenn die Brotration nach der Ernte für die Be völkerung erhöht werden sollte. Run, ich bin der festen Ueberzcuguug, daß auch die Menge, die die Selbstver sorger zurückbehalteu können, erhöht werden wird, so fern für die Bevölkerung im allgemeinen die Brotmenge eine Erhöhung erfahrt. Aus allen diesen Gründen kann allen Unternehmern landwirtschaftlicher Betriebe nur der wohlgemeinte Rat gegeben werden, für sich, ihre Angehörigen, das Ge sinde, sowie alle Naturalberechtigten von dein Selbstver sorgungsrecht Gebrauch zu machen. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 21. Juli 1915, — In unserem Schaukasten haben wir interessante Ansichtskarten vom Felde ausgestellt, u. zw. die Lo- rettohöhe mit der Kirche d'Ablain-St. Nazaire und der Zuckerfabrik, ferner: Kriegsgefangene Araber und Neger bei der Wäsche (von Max Hecket) und: Ter Hexenkessel der Morvnvilliers mit den zahlreichen Unterständen (v. Fritz Hoffmann) — Hansa-Bund und Getreidehöchstpreise. Der Hansabuud für Gewerbe, Handel und Industrie hat an den Reichskanzler nnd an das Reichsamt des Innern eine Eingabe gerichtet des Inhalts, daß er bei der heute schon durch die Preissteigerung aller wichtigen Nahrungsmittel sehr erschwerten Lebenshaltung eine Erhöhung der jetzigen Getreidehöchstpreise, in denen bereits die durch den Krieg erhöhten Produktionskosten reichlich zur Geltung kommen, für außerordentlich be denklich halte nnd daher dringend bitte, unter allen Umständen davon absehen zu wollen. —> Zulässigkeit von Beutestücken als Andenken. Kriegsteilnehmer und deren Angehörige befinden sich vielfach im Besitze von Beutestücken und Munitions- teilen, die als zulässige Andenken vom Kriegsschauplätze mit Erlaubnis der Vorgesetzten mitgenommen oder über sandt worden sind, für die aber der vorgeschriebene schriftliche Erlaubnisschein des nächsten mit Diszipli narstrafgewalt ausgestatteten Vorgesetzten nachträglich nur sehr schwer oder überhaupt nicht mehr zu be schaffen, vielleicht auch abhanden gekommen ist. Um diese Personen vor unbegründeten Anzeigen und der Gefahr strafrechtlicher Verfolgung zu schützen, wird be- kanmgegeben, daß allen sich freiwillig meldenden Be- sitzern von solchen Gegenständen nachträglich die schrift liche Erlaubnis zum Behalten durch die örtlichen Mi litärbehörden in der Heimat erteilt werden kann. — Guter Rindviehbestand. Während aus Sorge vor einer vermeintlichen Kartoffelnot unsere Schweine bestände sehr erheblich vermindert sind, ist es gelungen, bis jetzt die Rindviehbestände auf der bisherigen Höhe zu erhalten. Tie letzte Viehzählung vor dem Kriege im Jahre 1913 ergab im Deutschen Reich einen Nind- viehbestand von 20,9 Millionen Stuck, die Zählung von 1914 einen gestand von 21,8 Millionen. Mithin ist sogar eine Steigerung eingetreten, die laut „Franks. Ztg." zurückzusühren ist auf das im September vorigen Jahres vom Bundesrat erlassene Schlachtvcrbot, nach' dem das Schlachten von Kälbern unter 75 Kilogramm Lebendgewicht und von weiblichen Rindern unter 7 Jah ren bis zum. 19.. Dezember vorigen Jahres untersagt wurde. Eine Verminderung der Nindvichbestände muß auch sür die nächste Zeit, soweit es irgend zu vermeiden ist, unterbleiben. Dazu wird natürlich notwendig sein, bei der Verwertung der diesjährigen Ernte neben der Brotversorgnng der Bevölkerung auch die ausreichende Beschaffung von Futtermitteln für das Rindvieh sicher- zustellen. — Manche Besitzer von Goldmünzen halten diese zurück in der Hoffnung, daß ein Verwandter oder Be kannter ein mal dafür Urlaub vom Militärdienst er halten werde. Tiefes Ausbewahren ist aber ganz un nötig. Wie die „Blätter für höheres Schulwesen" Mit teilen, lg.enügt es, sich beim Umtausch dieser Münzen gegen Papier den. Tausch mit Angabe des Namens, für den der Tausch geschehen soll, von der Rcichsbank, der Post oder einer öffentlichen Schule amtlich be scheinigen zu lassen. Tie Vorlegung dieser Bescheinigung bei den Behörden hat in bezug auf Urlaubserteilung denselben Erfolg wie die Einzahlung des Goldes selbst. — Spionage!! In einer Verfügung der preußischen StaatsbatzrÄerwaltung heißt es: „Es besteht der be gründete Verdacht, daß neuerdings wieder eine lebhafte Spionage zum Zwecke der Zerstörung von Eisenbahn- anlagen, Speichern nnd Fabriken betrieben wird. Unter Hinweis auf die früheren Verfügungen zur Verhin derung der Spionage werden die Beamten und Arbeiter der Staatsbahnen erneut zur größten Aufmerksam keit ermahnt. Bad Elster. Die 52. Knrlifte, die gestern zur Ausgabe gelangte, schließt mit 4160 Parteien und 6501 Kurgästen ab. Hierzu kommen 1615 zum vorübergehen den Aufenthalt Angemeldete, sodaß diese Kurliste mit 8115 Personen abschließt. — 3500 Ritter des Eisernen Kreuzes 1. Klasse. Be reits im zwölften Atonal kämpfen unsere Truppen in Gemeinschaft mit den österreichisch-ungarischen auf dem östlichen und westlichen Kriegsschauplätze. Auch unsere tapseren Blaujacken haben sich nicht minder hervor getan. Ein beredtes Zeugnis legt die Zahl der ver liehenen Kriegsauszeichnungen ab. Die Zahl der mit dem Eisernen Kreuz 2. Klasse geschmückten Krieger ist recht groß und auch die Zahl derer, die die 1. Klaffe dieses Kriegsordcns in der deutschen, österreichisch-un garischen und türkischen Armee tragen, beläuft sich auf mehr als 3500. Tas Eiseukreuz 1. Klasse ziert die Brust von 47 fürstlichen Truppenführern, 219 Generalen, 6 Ministern und Staatsbeamten und 2458 Offizieren. Ferner find 285 dem lluteroffizierstande angehörende Personen und 194 Mannschaften bereits im Besitz die ser hohen Kriegsauszeichnung. Bei der jüngsten Waffen gattung, der Feldfliegertruppe und Luftschifferabteilung, wurden außer den vorgenannten noch 187 Eiserne Kreuze 1. Klasse verliehen. — Beim Kochen neuer Kartoffeln kommt es sehr häu fig vor daß größere Eremptare außen aufspiingen, währ end sie innen noch hart find. Dadurch leiden natürlich sowohl die Verdauerlichkeit als auch die Schmackhaftigkeit. Durch stärkeres oder längeres Kochen läßt sich dieser Mangel nicht beseitigen. Wohl aber durch folgenden kleinen Kunstgriff, der von „lieber Land und Meer" (Deutscher Verlagsanstallt, Stuttgart) mitgeteilt wird und allgemeine Beachtung verdient. Man durchsticht die Kar-