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Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts bezirk Adorf werden mitldPfg.,von auswärts mit 15 Pfg. die 5 mal gespaltene Grundzeile oder deren Daum berechnet und bis Mittags 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten Dcklamsn dis Seile 30 Pfg: Adorfer Grenzbote t Der' Grenzbots''erscheint' täglich" mit Aus-'! t nähme des dsn Sonn-undFeisüagen folgenden r , / 4 Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl-! —- . < / / t bar, 1 M. 35 Psg. Bestellungen werden in t LH V 1 der Geschäftsstelle, von den Austrägern des t V» VT T VT TT I TT T- T T^ I r Glattes, sowie von allen Kaiserlichen Poft- r " Z anstalten und Postboten angenommen j UNO ONH ^OUllNNv Fernsprecher Nr. 14 Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer !n Adorf Tel.-Adr.: Grenzbots 114. Donnerstag, den 20. Mai 1915. 80. Iahrg. LWNUvW M MWWMI dkl MMW MWWM. Vertliches und Sächsisches. Adorf, 19. Mai 1915. — Am Freitag abend findet ,im Sitzungsfaale des Rathauses öffentlich die Wahl eines neuen Bürger- Tie Musterung und Aushebung der unausgebil deten Landsturmpflichtigen des 2. Aufgebots — das sind die Geburtsjahre 1875, 1874, 1873, 1872, 1871, 1870 und von 1869, die nach dem 4. Tezember Geborenen — und die Nachmusterung der zurückgestell ten Militärpflichtigen finden statt: Mittwoch, den 2. Juni 1915, von vormittags 7 Uhr an im Schützenhause zu Adorf kür die Landsturm- und Militärpflichtigen aus Bad Elster, Brambach, Erlbach, und für die Militärpflich tigen a us Adorf; Donnerstag, den 3. Juni 1915, von vormittag 7 Uhr an im Schützenhause zu Adorf für die Landsturm- und Militärpflichtigen aus Arns grün, Bärendorf, Bergen, Breitenfeld, Ebmath, Efchen- bach, Eubabrunn, Freiberg, Gopplasgrün, Gunzen, Gurth, Hermsgrün, Hohendorf, Jugelsburg, Landwüst, Leübetha, Oberbrambach, Obergettengrün, Raun, Re- bcrsreuth, Rohrbach, Saalig, Schilbach, Schönberg, Schönlind, Untergettengrün, Wernitzgrün, Wohlbach, Wohlhausen, und für die Militärpflichtigen aus Ma rieney, Mühlhausen, Remtengrün, Siebenbrunu, Sohl; Freitag, den 4. Inni 1915, von vormittags 7 Uhr an im Schützenhanse zu Adorf für die Landsturmpflichtigen aus Marieney, Schöneck und für die Militärpflichtigen aus Markneukirchen, Schöneck; Sonnabend, den 5. Juni 1915, von vormittags 7 Uhr an im Schützenhause zu Adorf für die Landsturmpflichtigen aus Adorf; Montag, den 7. Juni 1915, von vormittags 7 Uhr an im Schützenhause zu Adorf für die Landsturmpflichtigen aus Mühlhausen, Rem tengrün, Siebenbrunn, Sohl, sowie die der Geburts jahre 1869, 1870, 1871 aus Markneukirchen, Dienstag, den 8. Juni 1915, von vormittags 7 Uhr an im Schützenhause zu Adorf für die Landsturmpflichtigen der Geburtsjahre 1872, 1873 aus Markneukirchen; Mittwoch, de« 9. Juni 1915, von vormittags 7 Ahr an im Schützenhanse zu Adorf für die Landsturmpflichtigen der Geburtsjahre 1874, 1875 aus Markneukirchen. Soweit Landsturm- und Militärpflichtige die An meldung zur Landsturm- bez. Stammrolle unterlassen haben, müssen sie dies zur Vermeidung von Zwangs maßnahmen sofort nachholen. Auch die Landsturm pflichtigen, die von Behörden als unabkömmlich er klärt worden sind, haben sich zur Landsturmrvlle zu melden. Alle Gestellungspflichtigen haben in vollkommen reinlichem und nüchternen Zustande sowie pünktlich zu den oben bestimmten Musterungsterminen zu erschei nen. Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnungen, ebenso ungebührliches Verhalten und Ungehorsam im Verlaufe der Musterungstermine, werden mit Geld strafe bis zu 30 Mark oder Hast bis zu 10 Tagen be straft werden. Wer Augengläser trägt, hat diese bei der ärztlichen Untersuchung aufzubehalten. Diejenigen, die auf Schiffen längere Zeit gefahren sind, haben ihre Seefahrtsbücher usw. mitzubringen und bei der Muste rung vorzuzeigen. Wer durch Krankheit am Erscheinen im Musteruugs- termine verhindert ist, hat ein ärztliches Zeugnis ein- zmeichen, das durch die Polizeibehörde zu beglaubigen ist, wenu der ausstellende Arzt nicht amtlich an gestellt ist. Gemütskranke, Blödsinnige, Krüppel! usw. sind vom persönlichen Erscheinen entbunden. Wer an Epilepsie zu leiden behauptet, hat auf eigene Kosten drei glaub hafte Zeugen hierfür zu stellen oder ein Zeugnis eineH bee mieten Arztes beizubringen. Tie Ortsbehörden werden veranlaßt, die Gestellungs pflichtigen rechtzeitig zu bestellen und für deren pünkt liches Erscheinen in den Musterungsterminen besorgt zü sein, sowie sich selbst in den letzteren einzufinden oder einen Vertreter zu entsenden, dem die Verhältnisse der Gestellungspflickyiger. bekannt sind. Etwaige An oder Abmeldungen Landsturm- bez. Militärpflichtiger sind ungesäumt mittels Auszuges hierher anzuzeigen. Tie Militärpapiere, wie Landsturmscheine, Ersatz reservepässe usw. sowie die Unabkömmlichkeitsbefchei- nigungen sind sofort an die Gemeindebehörden abzu geben und von diesen jahrgangsweise geordnet unver züglich hierher einzureichen. Tie im Betriebe der Eisenbahn, der Post und der Telegraphie für unabkömmlich erklärten Landsturm - pflichtigen sind nach 8 103 Ziffer 10 Absatz 4 der Wehrordnung von der persönlichen Gestellung zur Mu sterung befreit, ihre Militärpapiere UM haben sie aber, wie vorstehend ungeordnet, an die Gemeindebehörden! abzugcben. Tie Gestellungspflichtigen, für die Anträge auf Zurückstellung gemäß 8 32 und 8 103 Ziffer 9 der Wehrordnung gestellt worden sind, haben mit im Muste rungstermine zu erscheinen. Oelsnitz, 18. Mai 1915. Der Zivilvorsttzenbe der Königlichen GrsatzkommWon. Mittwoch, den 26. Mai 1915, nachmittags 1 Ahr, findet im Sitznngssaale der König lichen Amtshauptmannschaft eine öffentliche Bezirksausschutzsitzung statt Die Tagesordnung hängt am Anschlagbrette im amtshauptmannschastlichen Dienstgebäude aus. Oelsnitz, 19 Mai 1915 Der AmtshNUpIMNNN. Alle dem ungedienten Landsturm RI. Aufgebots (Jahrgänge 1875—1869) angehörenden Land- sturmpslichtigen werden hierdurch aufgefordert, unverzüglich und bis spätestens den 22. dss. Mts. mittags 12 Uhr ihre Militärpapiere (Landsturmscheine, Ersatzreservcpässe, Unabkömmlichkeitsbescheinigungen usw.) aus hiesiger Ratskanzlei abzugeben. Fehlende Papiere werden nach Ablauf dieser Frist gegen Abholungsge bühren eingezogen werden. Adorf, am 19. Mai 1915. DtV SEttölvtO. WMk WW Iki»- M AMMkiEkOm. Freitag, den 21. Mai 1915, abends 7 Uhr. Tagesordnung: Wahl eines Bürgermeisters. Adorf, den 19. Mai 1915. Sta-trat Jäger, stellvertr. Bürgermeister. Schulfeier. Anläßlich des bevorstehenden 50. Geburtstages Sr. Majestät -es König wird Freitag, den 21. Mai, vormittag 9 Uhr in dem Festsaale der neuen Bürgerschule eine Vorfeier desselben in üblicher Weise veranstaltet werden. Die Festrede hält Herr Sprachlehrer Schulze über „Das Fremdwort und die Muttersprache". Zu dieser Feier werden hierdurch die geehrten Behörden, die geschätzten Eltern unserer Kinder, sowie alle Freunde der Schule freundlichst und ergebenst eingeladen. Adorf, den 18. Mai 1915. Das FehrrrkoUegium. Meisters statt. Bou deu 25 gemeldeten Betverbern sind folgende drei Herren zur engeren Wahl gezogen worden: Ratsasscssor Tr. Busch-Leipzig, Stadtrat Dr. Görner- Meerane und Stadtsyndikus Tr. Lange-Münden bei Hannover. , ... , . — Tie Sammlung zur Königsgeburtstagsspende zu gunsten der verwundeten Krieger ergab hier 975,73 Mark — Nach Mitteilung des Bezirkskommandos Plaue« findet das in Ziffer 67 der Pensionsvvrschrist vor- geschriebene Jnvalidenprüfungsgeschäft auch in dieser« Jahre statt. Es wird in den Tagen vom 2. bis mit: 12. Juni im Reservelazarett zu Plauen abgehalten^ An die Vorzustellenden ergehen besondere Gestellungs befehle. — In Dresden verstarb gestern Dienstag im 70. Lebensjahre der Kgl. Sachs. Hofinstrnmentenmacher Friedrich Albin Heckel, der in Adorf geboren ist. Ten Verstorbenen verbanden noch mannigfache ver wandtschaftliche Beziehungen mit seiner Vaterstadt 'Adorf. — Ten Bemühungen von Markneukirchner Seite« den Fahrplan für die Linie Adorf—Erlbach etwas zu verbessern, ist insofern ein Erfolg beschieden gewesen, als die Kgl. Gcneraldirektion für die beiden Pfiugstfeier- tage folgende Svnderzüge eingelegt hat: ab Adorf 10.45 Uhr nachts, an Erlbach 11.11 Uhr, ab Erlbach 11.20 Uhr, an Adorf 11.46 Uhr. — Turch diese Zügv finden die Reisenden, die von Schöneck, Klingenthal usw. in Siebenbrnnn 10.45 Uhr nachts eintrcffcn, Anschluß nach Markneukirchen bezw. dldorf. — Herrn Grenzauffeher Reinhardt in Untergetten grün, der als Feldwcbellentnant auf dein französischen Kriegsschauplätze verwundet worden ist und sich jetzt in einem Plauener Lazarett befindet, ist das Eiserne Kreuz 2. Klasse verliehen worden. — Wcizenbrol zu essen ist wieder zulässig. Im Reichsage ist von zuständiger Stelle erklärt worden, daß die Getreidevorräte Deutschlands mehr als aus reichend sind, um den Brotbedarf bis zur neuen Ernte zu decken. Selbstverständliche Voraussetzung dieser Feststellung war und ist, daß die Beschränkung des Verbrauchs, wie sie feit Anfang des Jahres in allen Teilen des Reiches durchgeführt worden ist, im wesent lichen beibehalten wird. Von Wichtigkeit ist indes.