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Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Mittwoch, den 12. Mm 1915. Der Grsnzbots srjchsint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Dsstellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Vlattss, jowis von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Ndorf Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- i bezirk Adorf werden mit 10Pfg.,von auswärts r mit 15 Pfg. die 5mal gespaltene Grundzeile r oder deren Daum berechnet und bis Mittags ! 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten t (Reklamen dis Seils 30 Pfg: Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Tsl.-Adr.: Grcnzbotc 80. Iahrg- Fernsprecher Nr. 14 HÖ8? Verfügung. Iür die Bezirke der stellvertr. Generalkomman dos 12 und 19 wird verfügt: 1. Postlagernde Sendungen sind dein Empfänger künf tig nur Au behändigen, wenn er sich' bei der Meldung ausweist. Ausweise für den Empfang Postlageruder Send ungen auszustellen find ausschließlich die Polizeibehör den befugt. Tiefe Ausweise gelten, auch wenn sie im Bereiche eines anderen Armeekorps ausgestellt sind. Sachlich zuständig für die Ausstellung sind im König reich Sachsen die Polizeidirektion Dresden, die Po lizeiämter, die Stadträte in Städten mit Revidierter Städteordnung, im übrigen die Amtshauptmannschaften. Tie Ausweie müsssen das Lichtbild der zur Abholung berechtigten Person aus neuester Zeit enthalten. Tas Lichtbild ist auf dem Ausweis aufzuklcben und amt lich derarr avzustempeln, baß der Stempel etwa zur Hälfte auf dein Lichtbild, zur anderen Hülste auf dein Papier d:es Ausweises angebracht ist. Postansweiskarten, Postlagerkarten, sowie Ausweise aller übrigen Behörden und der Nachrichtenoffiziere berechtigen nicht mehr zum Empfang postlagernder Sendungen; fie sind von den Pvstanstalten vorkommen den Falls einzuziehen. 2. Es ist verboten, in Betrieben von Gasthöfen Post sendungen an Personen ausZuhändigen oder sonst ge langen zu lassen, sofern diese nicht in dem Gasthofe äb- gestiegen und polizeilich angemeldet sind. Wer als Leiter des Gasthofes oder als Angestellter in einem solchen diesem Verbote vorsätzlich oder fahr lässig zuwiderhandelt, wird auf Grund von 8 9b des Gesetzes über den Belagerungszustand mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft. Dresden, am 27. April 1915. Leipzig, am 29. April 1915. Die stellvertr. kommandierenden Generäle des 12. und IS. Armeekorps. v. Broizem. o. Schweinitz. Am 14. und 15. Mai 1915 soll für eine Königs-Geburtstags-Spende °ine Geldsammlung im gesamten Königreich Sachsen stattsinden, deren Ergebnis den Verwundeten und ^.^^"gsbedürftigeu unseres tapferen deutschen Heeres zugute kommen und zeigen soll, wie das sächsische Volk in dieser ernsten Zeit in unauslöschlicher Dankbarkeit kür unsere wackeren Truppen seines Königs Geburtstag durch ein opferfreudiges Werk der Liebe zu feiern weiß Möge ein jeder auch in unserer Stadt nach seinen besten Kräften durch Spendung eines Geldbetrages bei Vorlegung der Liste — durch Mitglieder des Fungsrauenvereins — mithelfen, das schwere Los derer zu mildern, die sich für uns geopfert und denen wir es zu danken haben, daß der furchtbare Krieg ferngehalten wird von unseres Reiches Grenzen. Adorf, den 10- Mai 1915. Der Stadlrat. Der Stadtrat Adorf, den 11. Mai 1915. Verordnungsgemäß findet am 15. Mai 1915 eine Aufnahme der Kartoffelvorräte statt. Diese Aufnahme hat nach dem Stande in der Nacht vom 14. zum 15. Mai zu erfolgen. Wer an diesem Zeitpunkte Vorräte an Kartoffeln in Gewahrsam hat, ist verpflichtet, die vorhandenen Vorräte der zuständigen Behörde anzu zeigen. Zur Erfüllung der Anzeigepflicht werden allen Hausbesitzern oder deren Vertretern für die Hausbewohner am 12. bez. 14 ds. Mts. Zählkarten zugeltellt weroen Die Hausbesitzer oder deren Vertreter sind verpflichtet, die Zählkarten sofort an die Hausbewohner abzugeben «nd sie am 15. ds. Mts. vormittags wieder einzusammeln. Die Anzeigeoordrucke, die nach der auf der Rückseite abgedruckten Erklärung, die be sonders zu beachten ist, von den Haushaltungsoorständen wahrheitsgetreu auszusüllen sind, sind vom 15. Mai nachmittag an zur Abholung bereit zu halten. Wer die geforderten Anzeigen nicht in der gesetzten Frist erstattet oder unvollständige Angaben macht, wird mit Geldstrafe bis zu 3000 Mark oder im Unvermögensfalle mit Gefängnis bis zu 6 Monaten bestraft. Gertliches und Sächsisches. Adorf, 11. Mai 1915. — Es sei an dieser Stelle nochmals an die Mitt woch abend 9 Uhr im Löwen stattfindende Haupt versammlung des Gebirgsvereins erinnert. Möchten sich aus der starken Mitgliederzahl mal recht viele ein finden und mit großer Mehrheit dem Wunsche der Allgemeinheit, einen staubfreien, sonnigen. trockenen Weg ohne größere Steigung, für Familieuverkehr sich eignend, baldigst, bis auf den letzten aber wichtigsten und auch beträchtliche Kosten verursachenden Teil fertig stellen zu lassen, endgültig entscheiden. Nach Erreichung des Zieles mit Entgegenkommen der betreffenden Be hörden (Generaldirektion der König!. Sachs. Staats eisenbahnen, 'König!. Ministerium des Innern usw.) wird mancher Wanderer dankbaren Herzens der Opfer freudigkeit obigen Vereins gedenken, wenn für ihn die nach dem Kriegsbrände wohl noch viel lebhafter wer dende Landstraße nach Bad Elster entbehrlich wird und er im Schutze schattiger Baumkronen und öfteren Sitz gelegenheiten den Weg als Erholungsstätte benutzen kann. A. K. — Zur Arbeitszeit iu Bäckereien. Nach 8 9 der Backverordnung vom 31. März 1915 dürfen Arbeiten, die zur Bereitung von Backwaren dienen, iu Bäckereien und Konditoreien in der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr'morgens nicht vorgenommen werden. In einer ^pezialverordnuug hat sich das Königliche Ministe rium des Innern dahin geäußert, daß das Kochen, Schälen, Quetschen und Reiben der Kartoffeln zum Zwecke der Brotbereitung nicht unter die Arbeiten zu rechnen ist, die hiernach in-der Zeit von 7 Uhr abends bis 7 Uhr morgens verboten sind. — Bei dem Eintritt der Baumblüte ist darauf hin zuweisen, daß die Beschädigungen von Bäumen und Sträuchern durch Abbrechen von Zweigen und dergl. nach Paragraph 303 des R e i ch s str a s g r s e tz b u ehe s mit Geldstrafe bis zu 1000 Mark oder mit Gefängnis bis zu zwei Jahren bestraft, sowie daß das unbefugte Be treten von Gärten und Anlagen oder von Wiesen und bestellten Aeckcrn vor beendeter Ernte, oder solcher Acckcr, Wiesen, Weiden und Schonungen, nwlch: mit einer Einfriedigung versehen sind, oder deren Betreten durch Warnungszeichen untersagt ist, mit Geldstrafe bis zu 00 Mark' oder mit Haft bis zu 14 Tagen bedroht ist. Das Publikum wird gebeten, etwaigen Ausschreit ungen entgegen zu treten und die Aufsichtsorgane nach Kräften zu unterstützen. — Dauerware und Schweinebestand. Die Bestim mung des Bundesrats über die Verpflichtung der Ge meinden zur Bereitstellung von Dauerware ist jetzt vom Reichskanzler aufgehoben worden. Begründet wird diese Aufhebung damit, daß sich der Schweinebestand so vermindert hat, daß eine weitere Forcierung nicht im Interesse der Volkswirtschaft liege. — Einstellung von Dreijährig-Freiwilligen bei der 2. Abteilung 2. W erfidivision. Die 2. Abteilung 2. Werftdivision in Wilhelmshaven stellt am 15, Juni 1915 Dreijährig-Freiwillige ein, Maschinenbauer,Schlos ser, Kupferschmiede, Schmiede,, Elektriker, Mechaniker oder Handwerker ähnlicher Berufe wollen ihr Gesuch mit einem vom Zivilvorsitzendcn ausgestellten Melde schein (bczw. Geburtsschein und Einwilligung des ge setzlichen Vertreters), Lebenslauf und Arbeitspapiere umgehend an das Kommando einreichen. Bewerber dürfen noch nicht ausgehoben sein und müssen mindestens im 18. Lebensjahre stehen. Prospekte über di: weiteren Einstellungsbedingungen und spätere Zulassung zür Mä- schinisten-(Deckoffizier-)Laufbahn können kostenlos von dem Kommando erbeten werden. — Tie Verlustliste Nr. 146 der König!. Sachs, Armee hat folgenden Inhalt: Jnf.-Regt. Nr. 103, 104, 108, 133' 139, 178, 182. Reserve-Jnsanterie- Regimenter Nr. 103, 106. Landwehr-Jnfanterie-Re- gimenter Nr. 100, 101, 102. Ersatz-Jnfanterie-Regi- menr Nr. 40. Ersatz-Bataillon, Landwehr-Regiment Nr.. 101. Rcserve-Jäger-Bataillon Nr. 26. Feld- Maschineu-Gewehr-Zug Nr. 71. 8. Kavallerie-Division; Garde-Reiter; Karabinier-Regiment; Ulanen Nr. 17, 21; Reserve-Husaren. Pioniere: Reserve-Kompagnien Nr. 53, 54; Landwehr-Kompagnien 12., 19. Armee korps. Reserve-Eisenbahn-Baukompagnie Nr. 7. Ar mierungs-Bataillon Nr. 23. Preußische Verlustlisten Nr. 215, 216. Bayerische Verlustlisten Nr. 180. Kai serliche Marine, Verlustliste Nr. 29. — Aus dem oberen Vogtland sind folgende Personen enthalten: Wick, Albert Max, Gesr. d. L., Eichigt, am 27. 4. 15 durch Unfall l. v. —Strößner, Ehrhardt Adam Jobst, Gefr. d. L., Hof, gefallen. — Prey er. Kürt. Wehrm., Bad Elster, bisher verm., bef. sich in franz. Ge fangenschaft. Toulouse. — Meinert, Kurt, Ul.- Klin genthal, bish. verm., ist gefallen. — Bechtold- Georg, Res., Oelsnitz, gefallen. — Ein Wort von Dr. Meyer-Zwickau zum Welt kriege. Pfarrer Blanckmeister-Tresden, der des ver ewigten Zwickauer Superintendenten 'Dr. Meyer Bio graphie geschrieben hat, schildert ihn dort nicht nur als überzeugten Protestanten, Propheten des Evan gelischen Bundes und geistesmächtigen Förderer dec evangelischen Bewegung, sondern auch als den begeister ten deutschen Patrioten, oer an Deutschlands Weltberuf glaubte. In der Blütezeit der Einkreisungspvlitik sagte Meyer über Deutschland folgendes vertrauensstarke Wort, das in diesen Tagen in jedem deutschen Herzen ein! lebhaftes Echo wecken wird: Was wollen Sie denn? Der liebe Gott braucht ja Deutschland. Er kann ja doch ohne die Deutschen die Welt gar nicht vorwärtsbrin- gen! Wen will er denn zur Weiterentwickelung der Menschheit nehmen? Tie Engländer mit ihrer Heu chelei und Selbstsucht? Die romanischen Völker mit ihrer Verlodderung? Oder die dollarsüchtigen Ameri kaner? Oder gar die Japaner? Sehen Sie, er kann! uns ja gar nicht missen! Er muß uns haben! Er braucht uns Deutsche! Züchtigen wird er uns wohl, untergehcn lassen aber nimmermehr! — Falsches Silbergeld ist wieder vermehrt im Um lauf. Deshalb: Achtung! — Bericht über den Schlachtviehmarkt zu Plaues am 10. Mai. Preise für 50 Kilo Schlachtgewicht^ Ochsen (6) 100—114 Mk., Bullen (9) 95—110 Mk., Kalben (8) 110—114 Mk., Kühe (55) 70—108 Mk.. Kälber (28) 100-115 Mk., Schafe (73) 124-126 Mk.. Schweine (242) 125—140 Mk. — Lille—Rvssel. Tie deutsche Verwaltung hat der französischen Stadt Lille ihren alten flämischen Namenj Ryssel wiedergegeben. Tiefer Namen wird Reiß! aus gesprochen, aber nicht nach allgemein deutscher Art, WH ei gleich ai gesprochen wird (z. B. mein und Main ganz