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Äcklamen die Zeile 3d psg^ r Tageblatt für Z^dorf und das obere Vogtland ! Anzeigen "o "hie "u^ öu "^ ; bezirk Adors werden mit 10 psg., von auswärts O ! mit 15 psg. dis 5mal gespaltene Grundzeile r oder deren Daum berechnet und bis Mittags j 11 2lhr für den nächstfolgenden Tag erbeten Der Grenzbote erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeiertagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbczahl- bar, 1 M. 35 psg. Bestellungen werden in der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen post- anstalten und Postboten angenommen Adoefer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) M Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Tel.-Adr.: Grenzbote ^5 53. Konnavend, den 6. Mär; 1915. Beschlagnahme. Nachstehende Verfügung wird hiermit zur allgemei nen Kenntnis gebracht mit dem Bemerken, dass jede Uebertretung, sowie jedes Anreizen zur Uebertretung der erlassenen Vorschrift bestraft wird. Das Wollgefälle der deutschen Schafschur 1914f15, gleichviel, ob sich dasselbe bei den Schafhaltern, an sonstigen Stellen, oder noch auf den Schafen befindet, sowie das Wollgefälle bei den deutschen Gerbereien wird von heute ab für die Zwecke der Heeresverwaltung in vollem Umfange beschlagnahmt und der Weiter verkauf verboten. Desgleichen ist verboten jedes andere Rechtsgeschäft, welches eine Veräußerung des Woll- gefälles zur Folge hat. Verboten ist außerdem das Scheren der Schafe zu einer früheren, als der in an deren Fahren üblichen Zeit. Die Wolle hat an dem Ort zu verbleiben, wo sie sich im Augenblick dieser Be- fchlagnahmeversügung befindet. Soweit sich die Wolle am Tage der Bekanntmachung bereits in den Betrieben und eigenen oder gemie teten Lagerräumen von Fabrikanten, die Hccresliefe- rungcn nuszuführen haben, befindet, ist die Weiterver arbeitung gestattet, sofern die Wolle nachweislich zu Heeresliefl rungen verarbeitet wird Vorschriften über die Verwendung der beschlagnahm ten Wollbestände erfolgen in kurzer Zeit durch das Kö niglich Preußische Kriegsministcrium und werden öffent lich bekannt gemacht. Dresden, Leipzig, 2. März 1915. StrUv. Generalkommando XII Armeekorps. Der kommandierende General von Broizem. Stellv. Generalkommando XIX. Armeekorps. Der kommandierende General von Schweinitz. Bekanntmachung. Tie im Auftrage der Kriegsgetreidegesellschast m. b. H. tätigen Kommissionäre find verpflichtet, über die von ihnen oder ihren Beauftragten abgeschlossenen Ge- tveidcankäusc dem Kommunaloerband, in dessen Be zirk der Ankauf erfolgt ist, unverzüglich Anzeige zu er statten. Die Anzeigen haben den Namen des Verkäu fers, Art und Menge des gelausten Getreides anzn- geben. Soweit die Anzeigen bisher nicht erstattet und, ist dies unverzüglich nachzuholcn. Dresden, den 2. März 1915. Ministerium desAnnern. Einschränkung des Derkehr» mit Kraftfahr renaen. Nach der neuerlichen Bekanntmachung, betreffend Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Derkehr auf öffent lichen Weger, und Plätzen oom 25. Februar lfd. Js. — Reichsgesetzblatt S. 113 ff. ist die Verwendung von Kraftfahrzeugen vom 1b. März lfd. Js. an erheblich ein geschränkt. Zum Verkehr wus dcu öisentlichen Straßen zugclas- scn ist von diesem Zeitpunkte an nur noch dasjenige Kraftfahrzeug, das von der Königlichen Kreishaupt mannschaft, die im Gebiete der Städte Plauen und Zwickau von den dortigen Polizeiämtern vertreten wird, erneut zugelassen worden ist. Diese Zulassung ist gesetzlich aus diejenigen Fälle beschränkt, wo ein össentliches oder gewerbliches Be dürfnis anerkannt werden kann. Ein solches Bedürfnis darf nach Z 2 der erwähnten Bekanntmachung nur anerkannt werden: 1. für den Verkehr behördlicher Kraftfahrzeuge, 2/ für den Verkehr von Kraftfahrzeugen, die aus schließlich von Feuerwehren zu dienstlichen Zwecken oder von gemeinnützigen Anstalten zur Krankenbeför derung oder zu Nettungszwecken benutzt werden, 3. für den Verkehr von Kraftomnibussen, 4. für d en Verkehr einer von der höheren Verwaltungs behörde zu bestimmenden beschränkten Anzahl von Kraftdroschken und Mietwagen, 5. sür den Verkehr anderer Kraftfahrzeuge, sofern von ihrer Zulassung die Ausübung eines im öisentlichen Interesse liegenden Berufs Aerzte, Tierärzte unb dergleichen) abhängl. Tie Zulassung von Lastkraftsahrzeugen kann außer dem erneuert werden, sofern ihr Verkehr zur Aufrecht erhaltung gewerblicher Betriebe erforderlich ist. Auch diese Zulassungen erfolgen alle auf Wider ruf. Alle diejenigen Eigentümer von zlraftfahrzeugen, die hiernach auf Ausstellung einer neuen Zulassungs- bescheiuigung Anspruch erheben, werden aufgefordert, unverzüglich bei der Königlichen Kreishauptmannschaft, und zwar durch Vermittelung der Amtshaupnnannfchaft, bez. in den Städten mit revidierter Städteordnung des Stadtrats ihres Wohnorts, in den Städten Plauen und Zwickau beim Poli- zciamt daselbst darum schriftlich eiuzukommen. In dem Antrag sind anzugeben: Name und Stand des Eigentümers, Art und Bestimmung des Fahrzeuges, das bisher zugeteilte polizeiliche Kennzeichen sowie die Umstände, die die weitere Zulassung begründen sollen. Zur Vermeidung der Stellung aussichtsloser Anträge insbesondere zu Ziffer 3 oben und hinsichtlich der wei teren Zulassung von Lastkraftsahrzeugen wird bereits jetzt darauf hingewiesen, daß, für eine erneute Zulassung nur das öffentliche Jnteresfe noch entscheidend ins Ge wicht fallen kann und daß insbesondere ein gewerbliches Bedürfnis im allgemeinen nur dann wird anerkannt werden können, wenn der Betrieb ohne Verwendung des Kraftfahrzeuges dem Stillstand ausgesetzt wäre. Kraftfahrzeuge, die ohne eine erneute Zulassnngs- bcscheinigung nach dem 15. März aus össentlichen Stra ßen oder Plätzen verkehren, können von der Königlichen Kreishauptmannschaft ohne Entschädigung zu Guusten des Staates eingezogen werden. Zwickau, den 2. März 1915. Die Königliche Kreishanptmannkchaft. Pie König!. Amlshanptmann schäft. Mannschaft gewählt warten. Oelsnitz, 4. März 1915. An Stelle des auf dem Felde der Egre gefallenen Bürgermeisters Wimmer in Asorf ist der Fabrikoireitor Emil Claviez in Adorf als Mitglied des Bezirksausschusses der Königlichen Amtshaupt- Gertliches und Sächsisches. Adorf, 5. März 1915. — Laut einer Verfügung des Herrn Zivilvorsitzen den der Königlichen Ersatzkommission in Oelsnitz haben sich die Militär- und Landsturmpslichtigcn, die aus Ostpreußen usw. zurückkehren und noch nicht gemustert sind, unverzüglich bei ihrer Gemeindebehörde zur Stammrolle zu melden. Tie Musterung der Genannten findet außerterminlrch durch das Königliche Bezirkskom- mando Plauen statt. . — Nur noch 200 Gramm Mehl täglich pro Kopf vom 15. Mürz an. Die „Nordd. Allg. Ztg." schreibt: Zur Regelung der Brotvcrsorgung: „Am 9. Februar hatte die Reichsvericiluugsstelle vorläufig deu Betrag vou 225 Gramm Mehl aus den Kopf und Tag im Deutschen Reiche festgesetzt. Inzwischen haben zahl reiche Kommunalverbände die Regelung der Brotver sorgung in ihrem Bezirk durchgeführt und haben hier bei teilweise, wie Frankfurt a. M., einen Satz von 200 Gramm zugrunde gelegt, der nach den Untersuchungen namhafter Ehemiker im Durchschnitt als zureicl)end an zusehen ist. Einzelne Bundesstaaten, wie Württemberg, haben sür ihr ganzes Land einen Satz von 200 Gramm 80. Iahrg. ß vom 15. März 1915 an bestimmt. Tie Ermittelung der Getreide- und Mehlvorräte vom 1. Februar 1915, deren Ergebnisse nunmehr vvrliegen, würde an sich eine Beibehaltung des Mehlsatzes von 225 Gramm rech nerisch zulassen. Es erscheint aber geboten, nicht alle verfügbaren Getreidemengen bis zur nächsten Ernte aufzubrauchen, ohne für eine angemessene Rücklage zu sorgen. Tann werden wir für alle Zufälligkeiten ge rüstet sein und bei Beginn des neuen Erntejahres noch über so viel Vorräte verfügen, daß sich der Ucbergang in die neuen Verhältnisse ohne Störung vollzieht. Um diese Rücklagen sicherzustellen, har die Rcichsverlei- lungsstelle beschlossen, künftig allgemein im ganzen Deutschen Reich den Tagcskopfbetrag aui 200 Gramm Mehl zu bemessen. Tie Kvmmunalocrbändc werden sofort die erforderlichen Einrichtungen zu treffen haben, um die Vrotocrsorgung ihrer Bevölkerung nach diesem Satze zu regeln, damit spätestens am 15. März die Neuordnung überall durchgesührt ist. Sie werden hier bei auf die Verschiedenheit der Bedürsnisse ihrer Be völkerung Rücksicht nehmen können und beispielsweise an Kinder unter einem Jahre keine Brotkarte oder an Kinder bis zu einem gewissen Alter nur eine halbe Brotkarte ausgeben und dafür im Ausgleich Angehö rigen bestimmter Berufe, die durch Lebens- und Ar- beitsgewohnhciten im besonderen Maße an Brotnalnung gewöhnt sind, eine reichlichere Menge zuwcifcn können. Die Notwendigkeit dieser Einschränkung im Getreide oerbrauch unseres Volkes wird allgemein anerkannt werden. Denn sie beseitigt gründlich die Sorge, daß wir mit unseren Vorräten nicht ansreichen könnten, Und sichert die Volksernährung in ausreichender Weise gegen alle Zusälligkeiten." — Eine Verschärfung des GrenzrcrkeyrS nach und von Lachsen steht, wie nach einer Meldung der „Zitt. Nachr." die zuständigen Grenz-Zollämter milteilen, be vor bez. ist schon in straft getreten. Im eigenen Inter esse unterlasse es niemand, sich mit gültige» Ausweisen zu versehen, wenn er die Grenze überschreitet. Ten Zoll ämtern wurde das Recht der Leibesdurchsuchung zu- gcstnnden, um den Schmuggel von Briefen ans Deutsch land und Oesterreich endgültig zu unterbinden. — Zur allgemeinen Warnung! In der letzten Sitz- ung des Gemeindeiolteginms zu Hof hat der Ober meister der Mctzgerinnung Hoflieferant Friedrich Som mer sich gegen den derzeitigen M a s s c n a n k'a u f von sogenannter F l e i s ch d a u e r w a r e gewandt und speziell davor gewarnt, wenn es hier wie in den Große- städtcn gemacht würde, wo geräucherte Fleischwaren in Massen cingt kauft worden seien, die bei Eintritt wär- m er e r Witterung bald schlecht werden würden. Die Bestätigung dieser praktische» Winke gibt heute schon folgender Artikel der „Deutschen Flcischerztg.": „Ein übereilter Schritt. Wir haben seinerzeit die Be fürchtung ausgesprochen, daß die Anordnung des preuß. 2andwirkschaftsministers über die Versorgung mit Dau- erivarc nicht ohne Unheil auslaufen werde. Wie recht wir gehabt haben, zeigt folgende Mitteilung der Deut schen Landwirtfchaftsgesellschaft (Nr. 9 - Es mußte dieser Tage in einer Großstadt für rund '.00 0U0 Mk. Fleisch vernichtet werde», weil es in der Pökellakg verdorben war. Das ist sicher nur einer von viele» Fällen." — Die Fleischversorgung. Verschiedene Bürgermei ster der Nachbarstädte Dresdens einigten sich in einer kürzlich abgehaltenen Besprechung dahin, ihren Stadt verwaltungen zu empsehleu, die Fleischvcrsorgungsmaß- nahmen, soweit die Altschaffung von Schweistefleisch- wareu in Frage kommt, solange einzustellen, bis die Schweinepreise auf eine angemessene Höhe zurnckgegan- geit find. Es wurde betout, daß andernfalls bei den; künftigen Absatz der Waren entweder sehr erhebliche Einbußen für die Stadtverwaltungen entstehteu oder, den Abnehmern Preise abgesordert werden müßten, zu deren Zahlung sic unter den jetzigen Verhältnissen kann; in der Lage sein würde». — Dippoldiswalde hat die Beschaffung von Fleisch-