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der Geschäftsstelle, von den Austrägern des Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Tageblatt für Adorf und das obere Vogtland Anzeigen von hier und aus dem Amtsgerichts- i bezirk Adorf werden mittdPfg.,von auswärts ; mit 15 Psg. dis 5 mal gespaltene Grundzeile r oder deren Äaum berechnet und dis Mittags r 11 Llhr für den nächstfolgenden Tag erbeten l Reklamen die Seile 30 Pfg: Ndorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbote) Der Grsnzbots erscheint täglich mit Aus nahme des den Sonn- undFeisrtagen folgenden Tages und kostet vierteljährlich, vorausbezahl bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden in sr Amtsblatt für den Gtadtrat zu Adorf rs Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel" Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter. Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Ndorf Tel.-Adr.: Grenzbote 8«. Sonnabend, den 6. Februar 1818. 80. Jahrs. Auf Grund von § 36 der Bundesratsnerordnung über den Verkehr mit Brotgetreide und Mehl ordnet der Bezirksausschuh der Königlichen Amlshaupimannjchaft Oelsnitz für den gesamten Bezirk einschliehlich der Städte Folgendes an: Die Ausfuhr von Brot jeder Art sowie von Mehl aus dem Bezirke über die sächsisch- böhmische Landesgrenze wird verboten, auch insoweit sie bisher im Grenzverkehr noch gestattet war- An Personen, die außerhalb des Königreichs Sachsen wohnhaft sind, darf Brot irgendwelcher Art, außer in Gast- und Schankwirtschaften zum sofortigen Genüsse, sowie Mehl nicht verkauft werden- Zuwiderhandlungen werden mit Gefängnis bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu fünfzehnhundert Mark bestraft. Oelsnitz, am 4 Februar 1915 Dit KÜNitzl. AmlshaNpLmaNNsll-aft. Beschlagnahme von Brotgetreide. Alle, die noch nicht die oorgeschriebenen Anzeigen über Brotgetreide und Mehl eingereicht haben, werden hiermit nochmals aufgefordert, sofort, spätestens bis Sonnabend, den 6. dss. Mts, mittags 12 Uhr das Versäumte nachzuholen und die Anzewen im Nathause abzuliefern. Wer in dieser Frist unserer Aasforderung nicht nachkommt, wild strengstens bestraft. Adorf, den 4. Februar 1915. Dxx Slgdirgl. Die bereits am 1. d- M. fällig gewesene städtische Grundsteuer aus das Jahr 1915 ist bis spätestens den 14. d. M. zur Vermeidung der Zwangsbcitreibung an unsere Stadt-Steuereinnahme abzuführen. Adorf, den 5. Februar 1915. Äkv Gertliches und Sächsisches. Adorf, 5. Februar 1915. - Die Landsturmpflicht dauert bis zum vollendeten 45. Lebensjahr. Nach Erlaß des Aufrufs bis zur Auslösung des Landsturms findet ein Ausscheiden aus dem Landsturin nicht statt. Der Erlaß des Ausrufs für das preußische Kontingent ist erfolgt: in den Be zirken des ersten, zweiten, fünften, sechsten, achten, neun len, zehnten, vierzehnten, fünfzehnten, sechzehnten, sieb zehnten, achtzehnten, zwanzigsten und einundzwanzig sten Armeekorps für den ausgebildeten und unausgebil deten am 1. August 1914, in den übrigen preußischen und den. beiden sächsischen Korpsbezirkeu a) für den ausgebildeten Landsturm am >5. August 1914, b) für den nicht ausgebildeten Landsturm am 4. De- zember 1914. Alle Landsturmpflichtigeu, die an den vorbezeichneten Tagen ihr 45. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, d. h. alle am 2. 8., 16. 8. und 5. 12. 1869 oder später Geborenen sind also nicht ausgeschie den, sondern bis zur Auflösung des Landsturms wehr pflichtig. Die Auslösung wird vom Kaiser angeordnet. Wie wir hören, wird die Postocrwaltuug mit Ablauf der jetzigen Päckchenwvche ani 7. Februar die Beförderung von Feldpostbriefen nach dem Feldheer im Gewicht über 250 bis 500 Gramm nicht einstellen, sondern solche Sendungen bis auf weiteres dauernd bc fördern. , Seit gestern mittag sind hier bis heule mittag für 12 450 Mark Goldmünzen teils eingczahlt, teils in anderes Geld umgewechselt worden. Es entfallen davon auf das Kaisers. Postamt 7000 Mark, aus die städtische Sparkasse 3250 Näark und aus die Credit anstatt 2200 Mark. Das Gesamterträgnis der Goldcin- lieferung steigt somit seit Beginn dieser Woche auf 79 350 Mark. Nur so weiter! Wer sein Gold zurückhält, unterstützt unsere Feinde! ' - Der Zweigverein des Evangelischen Bundes, der in .Herrn Pastor Gocht einen neuen Vorsitzenden be kam, veranstaltete nm Donnerstag im Gasthof zum Löwen einen Familienabcnd, der allerdings nicht so zahlreich besucht war, wie mau es erwartet hätte. Herr Schuldirektor Göhler aus Markneukirchen hielt einen sehr beifällig ausgenommenen Vortrag über das Thema: Die Marienburg in Preußen, das Wahrzcick-en des Deutschtums im Osten. Im Geiste führte der Red ner die Anwesenden an ausgeznchneten Bildern nach dem Teile unseres Vaterlands, der uns durch die ge schichtlichen Ereignisse jetzt nahegerückt ist, zeigte au der Hand der Geschichte die Entwickelung und Tätig keit des deutschen Ritterordens, der auch in unserer Stadt eine Niederlassung hatte und gab nähere Er läuterungen zu dem äußeren und inneren Ausbau der wunderbaren Marienburg, in der einst der Hochmeister des Ordens regierte. Eine Tellersammlung ergab den Betrag von 25 Mark für die bedrängten Ostpreußen. — Herr Briefträger Friedrich erhielt von seinem bei Warncton im Felde stehenden Sohn Walter heute eine Postkarte vom 29. o. M., auf dem der Absender mr^teilt, daß es ihm wohlgeht. Somit entspricht also der am 27. v. M. auf einer zurückgekommenen Post sendung verzeichnete Vermerk „Gefallen" gottlob nicht den Tatsachen. Es scheint vielmehr eine Namens verwechslung mit einem Plauener Kriegsteilnehmer oor- zulicgen. Oesterreichische Paßvorschriften. Seit dem 20. Januar 1915 sind neue Paßvorschrifteu für Oester reich in Kraft getreten, wonach für den Eintritt nach Oesterreich aus dem Auslande der Paßzwang mit Nisapflicht allgemein festgesetzt worden ist. Auch ist jeder im österreichischen Staatsgebiet reisende Ausländer gehalten, sich durch einen Paß über seine Person aus zuweisen. Die Pässe müssen mit Perioubeschreibung, Photographie und Unterschrift des Paßinhabers sowie einer amtlichen Bescheinigung darüber versehen sein, daß der Paßinhabcr tatsächlich die durch die Photo graphie dargestclltc Person ist. Der von einer deutschen Behörde ausgestellte Rcisevaß bedarf außerdem des Visums einer k. und k. österrreichischen Gesandtschaft oder eines dazu ermächtigten k. und k. österreichischen Konsulates. Ncbertretuug der Paßvorschrifteu hat Be strafung sowie Abschiebung zur Folge. — 4'5 Millionen Mark für Lumpen aus der Reichs wollwoche. Nachdem die Sortierung bei der Zentral sammelstelle der Reichswollwoche beendet ist, werden die eingegangenen Lumpen, die für die Zwecke der Reichs wollwoche unverwendbar sind, verkauft. Es sind auf diese Lumpen bereits Angebote im Betrage von 4Vs Millionen Mark gemacht worden. lieber den zeitgemäßen Prachtsitm „Deutsche Frauen deutsche Treue", der jetzt im Metropolthea ter gezeigt wird, lesen wir in einer Berliner Fach zeitung: Im Mozartsaal hat der letzte Spielplan eine derartig günstige Aufnahme gefunden, daß er noch eine weitere Woche in der gleichen Zusammenstellung zur Vorführung gelangt .'Dieser Erfolg ist wohl Hauptfach lich dem zeitgemäßen sinnigen Schlachtenfilm „Deut sche Frauen — deutsche Treue" zuzuschreiben. Wenn man verfolgt Hai, wie das Publikum bei offener Szene in jubelnden Beifall ausbricht, als die bestgehaßten Rus seu ihre wohlverdienten Schläge bekommen, wenn man weiter darauf achtet, wie, von der dramatische« Wirk ung mitgerissen, sich manches Zuschatterauge feuchtel, so har man die Erklärung dafür, daß ein Unter nehmen, wie der Mozartsaal, ein derartiges Filmwerk Wochen hindurch als Hauptbild seines Programms spie len kann. Der Film ist eine Schöpfung der „Natio nabFilm-G. m. :b. H.", Berlin. William Karfiol ist der Verfasser d ieses Films, der durch seine Aktuettität wie durch seine glänzende dramatische Steigerung poch end, ja ergreifend wirkt. — Es wird also eine Besich tigung wirklich genußreich fein. — Aus der Verlustliste Nr. 104 der Königlich Säch sischen Armee (ausgegeben am 4. Februar 1915, nach mittags 5 Uhr). 5. Infanterie-Regiment Nr. 104. Bie dermann, Albin Max, Soldat, Schönheide, gefallen. Schöps, Hermann Paul, Soldat, Oelsnitz i. B, bisher vermißt, am 7. 9. 14 gefallen. — 6. Jnfamerie- Regiment Nr. 105. (Craonne 20. 9. 14, Pperu 18. ,11. 14.) Haueis, Emil Alfred, Soldat, Leubctha^ bisher schwer verw., ist im Bürgerhospital Mühlhausen i. E. gestorben. 10. Infanterie-Regiment Nr. 134. Rammig, Paul Kurt, Gefr., Markneukirchen, am 5. M 1915 im Krgslaz. Roubaix gestorben. Geidel, Frdr^ Wilhelm, Soldat, Oelsnitz, bisher verm., ist gemHem — 14 Jnsanterie-Regiment Nr. 1.79. Roßbach, Ernst Kürt, Soldat, Oelsnitz i. V., bisher vermißt, ist fchw. v., bef. sich bei Ers.-Batl. 179. - Reserve-Jäger-Baraillon, Nr. 13. Zahn, Franz Clemens, Jäger, Schöneck, l. v. Inf. Regt. Nr. 32. Günther, Will«, Krgssr., -ft Komp., Oelsnitz, s. v. -- Jus. Regt. Nr. 83. Wunder lich, Arno, Res., 1. Komp:, Oelsnitz i. V., gefallen. Reserve Jnf.-Regt. Nr. 16 (Bayernft Eßbach, Osk.« Ins., 4. Komp., Markneukirchen, gesallen. Kaisers Marine. Schlesinger, Paul, Seefoldar d. S., Schön-- Heide, l. v. Jugclsburg. Wieder ist ein Glied unserer meinde das vierte - dem schrecklichen Kriege Zum Opser gefallen. Der Reservist beim 104. Ins. Res. Regt. Günther von hier erhielt eine Verletzung des Fußes aüß dem westlichen Kriegsschauplatz: es stellte sich Wund starrkrampf ein, der im Lazarett den Tod des bedau ernswerten Mannes zur-Folge halte. Die Witwe trauert! mit drei kleinen Kindern um den Ernährer. Der Ver storbene, der Milte der 20er Jahre stand, war vor devH Kriege als Weber bei der Firma Gebrüder liebel be schäftigt. Ehre seinem Angedenken! — Unzufriedenheit im sächsischen Bäckergewerbe. Neber die Wirkungen der Bäckereiverorduuüg sind bisher; weniger Klagen aus dem Publikum als vielmehr auH Bäckertreisen laut geworden. Diese sind darüber ver stimmt, daß einerseits durch das Verbot des Verkaufs von neubackener Weizenware ihre Umsätze erheblich be einträchtigt würden und audererseit'S, das; dieses Der-, bot nur auf Sachsen beschränkt ist, während'es in Hamburg, München, Berlin usw. nicht existiert. Die Bäcker sind der Ansicht, daß die geringfügige Mehler sparnis, die. in dem kleinen Sachsen gemacht wird, keines falls die Lage des Mehlmarkres irgendwie beeinflussen dürfte. Sie wünsche» daher, daß diese Bestimmung als sächsische TonderLennnmung wieder' amgehobeu, odev aber im ganze« Reiche durchgeführr werde. LSeiter sind die sächsischen Bäcker mit -der - oorgeschruweucn Er mittelung des ihnen zutommendeu TngeSmehUnmutun nicht einverstanden. Danach sollen ihnen drei Viertel des in ihren Bäckereien in der Zeit vom b bis 15, Januar verbrauchtet! Mwhtt's als Dauerguautum zuge wiesen werden. Wie aber der sächsische Mühten oerbarrd schon erwähnt hat, fällt in diese Zeit in Sachsen Hoh- nenjahr, das hier als boller Feiertag begangen wird, au dem also nicht normal gebacken werden tau», fermer findet in dieser Zeit überhaupt teilt normaler Ver brauch von Weizeugebäck in Sachsen statt, weil infolge der allgemein üblichen Weihnachtsbäckerei eine Minder-- bedarf aus Wochen hinaus einrritt. Somit würde jeder sächsischer Bäcker, dem aus seinem Mehtoerbrnuch vom 1. biL 15. Januar der tägliche Mehlbedarf für das ganze Jahr berechnet werden sollte, ein viel zu kleines Quan tum erhalle« und dadurch wiederum sein Umsatz benach teiligt werden. Im Hinweis aus diese Tatsache will «ran beim Ministerium des Innern vorstellig werden und um Aenderuug bitten. , — Das Eisern«- Kreuz ist Herru Oberleutnant d . R« Obergrenzlomrolleur Bergen ans Klingenthal verliehen worden. " - - 'M : Oelsnitz Sergeant Bruno Lange vom 243. Res -