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Amtsblatt für den Giadtrat zu Adorf Fernsprecher Nr. 14 W 25. Sonnlag, den 31. Januar 1S1F. Beschlagnahme von Brotgetreide Hierzu Sonntags die illustrierte Gratisbeilage „Der Seitspiegel Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Gtto Meyer in Adorf Gertliche- und Sächsisches. Adorf, 30. Januar 1912. Tageblatt für Adorf und des obere Vogtland Dor Grenzbots erscheint täglich mit Aus nahme dos den Sonn- undFoiertagen folgendon Lagos und kostet vierteljährlich, vorausbe^ihl- bar, 1 M. 35 Pfg. Bestellungen werden 'm der Geschäftsstelle, von den Austrägern dos Blattes, sowie von allen Kaiserlichen Post- anstalten und Postboten angenommen Tel.-Adr.: Grenzbote 80. I°l,rg. Anzeigen von hier und aus dom Amtsgerichts- r bezirk Adorf werden mit 10Pfg.,von auswärts ; mit 15 Pfg. dis 5mal gespaltene Grundzeile ! oder deren Daum berechnet und bis Mittags : 11 Ahr für den nächstfolgenden Tag erbeten » Reklamen die Seile 30 'Pfg: Adorfer Grenzbote (früher: Der Grenzbots) I. Boni 1. Februar 1915 an gelten alle Vorräte an Weizen (Dinkel und Spelz), Roggen sowie alle Vor- »äte an Weizen-, Roggen-, Hafer- und Gerstenniehl «ls beschlagnahmt. Von der Beschlagnahme nicht be troffen werden Vorräte an Zwischenprodukten des Mühlengewerbis (Graupen, Gries n. a.) sowie Vor räte an gedroschenem Getreide und Mehl, die zusammen einen Doppelzentner nicht übersteigen. Dagegen find Beschlagnahmt auch nicht wahlfähiger Roggen und -Weizen sowie geschrotenes Roggen- und Wcizenkorn. Getreide, das sich zurzeit der Beschlagnahme im Mahl gange befindet, fällt unter die Beschlagnahme. Wer Unbefugt beschlagnahmte Vorräte bei Seite schasst, be schädigt, zerstört, verfüttert, verkauft, kauft oder ein anderes Vcräußernngs- oder Erwerbsgeschäft über sie äbschliest, wird mit Gefängnis bis zu einein Jahre »der mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. 11. Wer nach Punkt I beschlagnahmte Vorräte, so wie Hafer mit Beginn des l. Februars in Gewahr sam hat, ist verpflichtet, die Vorräte und ihre Eigen- tttmer anzuzeigen. Anzeigepflichtig sind nicht Mehl mengen bis zü 5 Kilogramm in einer Hand, die für den h a u s w i r t s ch a s t l i ch e n Ge - Brauch bestimmt sind. Die Anzeige über Vorräte, die sich zu dieser Zeit auf dem Transporte befinden, ist unverzüglich nach dem Empfange vom Empfänger zu erhalten Bei Personen, deren Borräte weni ger als ein Doppelzentner aber mehr als 5 Kilogramm betragen, beschränkt sich die An- zeigepsticht auf die Versicherung, daß die Vor räte nicht größer find. Die Anzeige ist wie folgt zu erstatte«: Von den Gemeindebehörden werden Anzeige-Vor drucke verteilt werden. Diese sind wahrheitsgetreu nach d«m Stande vom I. Februar «uszufüllen und spätestens Vis zum Abend des i. Februar 1915 Bei dec Gemeindebehörde einzureichen. Wer keinen Auzeigevordruck erhalten, aber Weizen, Roggen oder Hafer oder aber mehr als 5 Kilogramm Mehl im Besitz hat, ist gleichfalls zur Anzeige verpflichtet und hat sich unaufgefordert einen Anzeigevordruck von der Gemeindebehörde geben z« lassen. Wer die Anzeige nicht fristgernäst erstattet, oder Wer wissentlich unrichtige oder unvollständige Angaben »rächt, wird mit Gefängnis bis zu 6 Monaten oder mit Geldstrafe, bis zu 1500 Mark bestraft. Gibt ein Anzeigepflichtiger bei Erstattung der Anzeige Vorräic Ml, die er bei der Aufnahme der Vorräte vom 1. De- -ember verschwiegen hat, so bleibt er von der durch Bas Verschweigen verwirkten Strafe frei. Soweit anzeigepflichtige Vorräte nicht angezeigt sind, werden sie enteignet, ohne daß, oafür eine Ent schädigung gezahlt wird. III. Händler und Handels wühlen dür fen bis auf weiteres monatlich Mehl bis zur Hälfte der vom I. bis einschließlich 15. Januar 1915 käuflich ge liefertem Mehlmengeu veräußern. Sie haben gleich falls am I. Februar bei der Gemeindebehörde wahr heitsgetreu die Mengen des von ihnen in der ange gebenen Zeit i b bis 15. Januar 1915) käuflich geliefer ten Mehles auzuzeige n. Es wird dringend empfohlen, Mehl nur in klei nen Mengen und io sparsam abzugeben, daß die zu- gelassene Menge keinesfalls überschritten wird. Jede Ueberschreitung nstrd als unbefugter Verkauf mit Gefängnis bis zu > Jahr oder Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. 8. Bäcker und Konditoren dürfen täglich Mehl in einer Menge, die 3 Vierteile des durchschnittlichen Tages verbrauches vom ß bis einschließlich 15. Jan. 1915 ent spricht, verbacken, einerlei, ob sie beschlagnahmtes oder beschlaguahmefreies Mehl verwenden. Tie haben ebenfalls am l. Februar bei der Ge meindebehörde wahrheitsgetreu anzu zeigen, wieviel Mehl sic in der angegebenen Zeit (1. bis 15. Januar 1915) verbacken haben. Wer mehr, als hiernach täglich Zugelassen, verbäckt, wird mit Gefängnis bis zu 1 Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 10 000 Mark bestraft. Sparsame Abgabe von Backwaren aller Art wird noch besonders zur Pflicht gemacht. Nach Befinden würde die Königl. Amtshauptmannschaft sich genötigt sehen müssen, noch besondere Backvcrbote' zu erlassen. IV. Drop der Beschlagnahme dürfen: a) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe zur Er nährung der Angehörigen ihrer Wirtschaft ein schließlich des Gesindes auf den Mops und 'Monat 9 Kilogramm Brotgetreide und zur Frühjahrs bestellung das erforderliche Saatgut mwnxmdon, statt einem Kilogramm Brotgetreide können 800 Gramm Mehl verwendet werden. Vorräte, die als Saatgut beansprucht werden, sind schon im Anzeige vordrucke als solche besonders anzugeben; b) Unternehmer landwirtschaftlicher Betriebe und Händler Saatgetreide für Saatzwecke liefern, das nachweislich aus landwirtschaftlichen Betrieben stammt, die sich in den letzten 2 Jähren mit dem Verkaufe von Saatgerreidc befaßt haben; c) Mühleu das Getreide ausmahlen. Das gewonnene Mehl gilt als beschlagnahmt. Im übrigen wird ans die Bundcsratsverordnnng vom 25. Januar 1915 verwiesen, die bei den Ge meindebehörden eingesehen werden kann. Oelsnitz, am 29 Januar 1915 Die Königliche AmtshauptmannschafL. Freitag, den 5. Februar 1915, nachmittag 1 Uhr findet im Sitzungssaale der König lichen Amtshauptmaumchaft eine öffentliche Bezirksausschuhsitzung statt. Die Tagesordnung hängt am Anschlagbrett« im amtshauptmannschaftlichen Dienjtgebäuöe aus. Oelsnitz, 29 Januar 1915 Dtp AmtslsNNptMaNN Gemäß der Verordnungen des Bundesrats weisen wir nochmals aus solgendes hin: 1. Weizen-, Roggen , Hafer- und Gerstenmehl dars bis aus Weiteres und zwar auch nachdem 31. Jan. 1915 im geschäsflichen Verkehr an Privathaushaltungen nicht mehr abgegeben werden. Vom 1. Februar 1915 sind Biolgetreide und Mehl beschlagnahmt und unürliegen besonderen gesetzlichen Beschränkungen. 2. Roggenbrot dars erst 24 Stunden nach Beendigung des Backens aus den Bäckereien abgegeben werden. Weizenbrot (dazu gehören Semmel, Brötchen, Hörnchen, Zw ebacke und dergl.) darf an dem Tage, an dem es gebacken worden ist, aus den Bäckereien und Konditoreien nichl abgegeben werden 3. Da; V.riüttern von Getreide, auch oan gequelltem oder gekochtem an das Vieh und jedes Verschroten an Brotgetreide zu Zwecken der Vichsütterung ist verboten. Die Besolgung dieser Vorschriften wird fortgesetzt streng überwacht und Zu Widerhandlungen werden unnach- stchllich auf da» strengste, auch mit Schließung des Geschäfts bestraft werden. Adorf, den 30. 2anm»c 1815. Dkl-' KlttölVttl. — Auf dem östlichen Kriegsschauplatz fand nach amtlich cingegangener Mitteilung bei Lodz den Helden - tod der Hornist Erwin Neudel, ein Sohn des Herrn August Neudel, hier. Er stand beim 32. Infanterie- Regiment. Weiter ging erst fetzt die amtliche Be stätigung darüber bei der Familie des Herrn Robert Strobel i u Bergen ein, daß ihr Sohn, der Soldat Paull Max Strobel im 134. Inf.-Regt. bereits im Sep tember v. I. bei Birry le Francois den Tod aus dem Felde der Ehre fand. Er stand im 23. Lebensjahre, Tröste Gott die schwerbetrofsenen Familien. Ehre den gefallenen Helden! — Zu unserem Bericht über den Geschäftsgang der einzelnen Industriezweige unserer Stadt wird uns von der: Firma CH. A. Kolbe, mitgeteilt, daß die Schifs- chenstickerei hier i n Anbetracht der jetziger! Kriegszeit Immerhin leidlich beschäftigt ist und eine AnMhk Schisschcumaschinen stündig im Gauge ist. — Kursvcrlust beim Zurückhaltcn der Goldstücke, Wie verlautet, plant die Reichsbank, alte ein gezogenes- Goldstücke umzuprägen und mit einem Lorbeexkranze zu versehe», um sie als Mitkämpfer im Kriege kennt lich zu machen. Alle übrigen nach dem Kriege zum Vorschein kommenden Goldstücke, sollen von dm öffeut-- liche» Kassen nur mit ganz erheblichem .Kursverluste angenommen werden. Hierdurch wird es gelingen, die jenigen zu bestrafen, die während des Krieges in über triebener Aengstlichkeit ihre Goldfüchse zurückgehatle» haben — Ter Apoflinariusbrnnnen ist Eigcntum eurer eng lischen Gesellschaft. Die Königliche Gcncrnldircttion der Sächsischen Staatseisenbahnen hat deshalb den Ver tuns von Apollinarinswüsser in den Bahnhofs--, Büsset- und Kantinenwirsichastcn im Bereiche der Sächsischen Staatsbahnen verboten. — (So ist's recht. Hoffent lich folgen alle Hoteliers diesem Biespiele und lassen das jWasser, das jährlich viele Millionen den englischen Pfefferfückcn zusübrt, ein für allemal aus ihren Lokale» verschwinden. D. Red., Mühlhausen. Unfall. Am Donnerstag erlitt der in weircrcn Kreisen bekannte, 71 Jahre alle Müh len-Auszügler Louis Ruderisch einen doppelten Bruch des linken Vorderarines. R. kam beim Auflegen des Treibriemens in das Getriebe. Der atu Herr hatte noch die Geistesgegenwart und riß den anderen Treib riemen los, sodaß er sich aus seiner gefährlichen Lags selbst besreieu konnte. R. erlitt außerdem noch un bedeutende Verletzungen am Kopse. Herr Ruderisch hat vier Söhne im Felde stehen. — Wie weit schießen die Deutschen? Die „Aordd. Allg. Ztg." veröffentlicht eine Darstellung der „Ar- till. Monatshefte", worin fcstgcsteUt wird, daß die Schußweite der Kruppschen 40,64 Zentimeter Kanone aus 42 'Kilometer geschätzt werden darf- Man kann daher' die Frage, vb wir über den Kanal jchießen tonnen, be- sahen, da der Kauai an der schmälsten Stelle nur 33 Kilometer breit iß- Feuert man von Calais ans nach Dover, so ivird 'nicht n»r die englische Kanalkünc durch das Geschütz beherrscht, sondern noch ein Küstenstrich des englischen Festlandes von neun Kiolmeter Breite. Die deutsche Turncrschaft und der Krieg. Von der Deutschen Turnerschaft sind bis jetzt bereits über 7500 Mitglieder ans dem Felde der Ehre gefallen. An 7800 Turner sind Eiserne Kreuze verliehen worden, darunter -10 erster Klasse. „Nächstes Jahr regieren wir hier", io oder ähnlich sollen sich, >vie damals erzählt wurde, kurz vor Aus bruch des Krieges russische Kurgäste in Bad Elfter mehr fach geäußert haben. Nun, die Erfolge unseres Hinden burg und feiner tapferen Truppen haben den Herr schaften, wie es scheint, diese zuversichtliche Hoffnung ans ein russisches Bad Elfter grausam zepstört, denn man will jetzt in russischen Gesellschaftskreisen einen Bovkott sämtlicher deutscher und österreichischer Bäder