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Nr. 21. — 4. Jahrgang. r l I «/<>/ Freitag, 25. Jaunar 1884. uni> StMbotk. Unparteiisches Tagevlatt für Chemnitz und die Vororte: Altchemnitz, Altendorf, Bernsdors, Borna, Furth, Gablenz, Glösa, Helbersdorf, Hilbersdorf, Kappel, Neustadt, Schönau. Abonnement: vidrteljährl. 1 Mk. 25 Pf. (Zutrageu 40 Pf.), sowie monatlich 42 Pf. (Zutragen 1b Pf.) nehmen entgegen die Berlagsexpedition und die Ausgabestellen deS Chemnitzer Anzeigers in Chemnitz und obigen Bororten, sowie sämmtlich« Postanstalten. (Postzeitungs-Preisv-rzeichniß für 1884 Nr. 1059. Insertionspreis: die schmale (Ispaltige) Corpuszeile oder deren Raum 1b Pf. — (Local-Anzeigen 10 Pf.) — Unter Eingesandt pro Zeile 30 Pf. — Auf große Annoncen und Wiederholungen Rabatt. — Annoncen - Annahme für die nächste Nummer bis Mittag. — Ausgabe jeden Wochentag Nachmittag. Verlags-Expedition: Alexander Wiede, Buchdruckerei, Chemnitz, Theaterstraße 48 (ehemaliges Bezirksgericht, gegenüber dem Casino). Konkursverfahren. Das Konkursverfahren über das Vermögen der Handelsfrau Marie Louise vcrehel. Hartmann in Chemnitz wird, nachdem der in dem Vergleichs termine vom 31. Dezember 1883 angenommene Zwangsvergleich durch rechts kräftigen Beschluß vom 31. Dezember 1883 bestätigt ist, hierdurch aufgehoben. Chemnitz, 33. Januar >884. Königliches Amtsgericht. Nohr. Freitag den 25. Januar 1384 von Nachmittags 2 Uhr ab sollen in dem hiesigen Hausgrundstücke alte Dresdenerstrabe Nr. 10 im Hinter gebäude Part. 1 Drehbank mit Werkzeug, 2 Bohrmaschinen, 1 Brücken- und 1 Tafelwaage, 2 Schraubstöcke, 1 Feldschmiede, 1. AmboS, 1 Flaschenzug, 1 Schwungrad mit Transmission, 1 Winde, 2 Kloben zu Flaschenzügen unt Seil, 1 Hobelbank mit Werkzeug, 1 Partie Feilen, 1 Dampfkessel mit Zubehör, 1 Dampfmaschine re. gegen sofortige Bezahlung zur Versteigerung gelangen. Der Gerichtsvollzieher des Kgl. Amtsgerichts zu Chemnitz. Gerber. Auktionsbekanntmachung. Nächstkommenden Dienstag de» 2S. Januar d. I. und folgende Tage sollen Vormittags von 9 bis 12 und Nachmittags von 2 bis 5 Uhr im Auktionslokale der städtischen Leihanstalt, Jakobikirchplatz 4, Parterre, goldene Ketten, Ringe, Brechen, Ohrringe, silberne Speise- und Kaffeelöffel, goldene und silberne Uhren, Herren- und Frauenkleider, Betten, Leib-, Tisch- und Bettwäsche, Rock- und Hosenstoffe, Leinwand, Bettzeug und Kleiderzeug u. s. w. gegen sofortige Bezahlung an den Meistbietenden ver steigert werden Auktionsverzeichnisse sind auf der Expedition der städtischen Leihanstalt für 19 Pfennige zu haben. Chemnitz, den 22. Januar 1884. Die Verwaltung der städtischen Leihanstalt. Kunze. 1. Expedient Hugo Oskar Mäckel, 28 Jahre alt, geboren in Chemnitz und zuletzt daselbst aufhältlich, 2. Weber Max Oskar Berger, 25 Jahre alt, geboren in Chemnitz und zuletzt daselbst aufhältlich, 3. Färber Julius Otto Robert Bnrkhardt, 39 Jahre alt, geboren in Franken- berg und zuletzt in Neukirchen bei Chemnitz aufhältlich, 4. Schmied Ernst Emil Ehrlich, 29 Jahre alt, geboren in Chemnitz und zu letzt daselbst aufhältlich, 5. Schuhmacher Franz Emil Kühn. 29 Jahre alt, geboren in Bieberstein bei Meißen und zuletzt in Chemnitz aufhältlich, 6. Strumpfwirker Franz Albin Künzel, 25 Jahre alt, geboren in Leukersdorf und zuletzt in Chemnitz aufhältlich, werden beschuldigt Nr. 4 m,d 5 alsW^männ» d-°rLandwehr. ! °^e Erlaubnis ausgewander. zu sein. Nr. 6 als Ersatzreservist erster Klasse ausgewandert zu sein, ohne von der bevor stehenden Auswanderung der Militärbehörde Anzeige erstattet zu haben, Uebertretung gegen 8 369 Nr. 3 des Strafgesetzbuches. Dieselben werden auf den 13. März 1884 Vormittags 9 Uhr vor das Königliche Schöffengericht hier — Justizgebäude — zur Hauptver handlung geladen. Bei unentschuldigtem Ausbleiben werden dieselben auf Grund der nach 8 472 der Strafprozeßordnung von den Königliche» Landwehrbezirkskommando's zu Wesel, bez. Chemnitz und Zwickau ausgestellten Erklärungen verurtheilt werden. Chemnitz, den 19. Januar 1884. Königliche Staatsanwaltschaft. I. A.: von Schnorr. Hpl. Gesucht wird der Schreiber Paul Hu.» Kuhn aus Leipzig zur Vernehmung über eine Anzeige Chemnitz, am 19. Januar 1884. Der Königliche Amtsanwalt. I. A.-. von Schnorr. Bon dem Unterzeichneten Königlichen Amtsgericht soll den 2. April 1884 das zum Nachlasse Karl August Hackes gehörige Feldgrundstück Nr. 378 de- Flurbuchs, Fol. 203 deS Grund- und Hppothekenbuches für Gablenz, welche» Grundstück am 3t. Dezember 1883 ohne Berücksichtigung der Oblasten auf 3679 Mark gewürdert worden ist, nothwendigerweise versteigert werden, was unter Bezugnahme auf den an hiesiger Gerichtsstelle aushängenden Anschlag hierdurch bekannt gemacht wird. Chemnitz, am 19. Januar 1884. Königliches Amtsgericht, Abtheilung 8. Nohr Sch. Bekanntmachung. Nachdem die Abschätzungen zu den Gemeindeabgaben für das laufende Jahr beendet sind, so wird dies mit dem Bemerken hiermit bekannt gemacht, daß die Abschätzungsliste vierzehn Tage lang in hiesiger Verwaltung zur Ein sicht für die Betheiligten ausliegt, und daß Reklamationen nach Behändigung der Steuerzettel innerhalb einer 14tägigen Frist bei dem Gemeindevorstande schriftlich anzubringen sind. Kappel, den 23. Januar 1814. , Der Gemeinderath. Kühn. Bekanntmachung. Behufs Feststellung des Haushaltsplanes und Justifikation der abgelegten Rechnung soll die erste diesjährige Generalversammlung Montag den 4. Februar d. I., Nachmittags 3 Uhr im Restaurant znm „Bienenstock" in Chemnitz stattfinden. Die stimmberechtigten Vertreter der zum BczirkS-Armen-Berein gehörigen Gemeinden werden zu derselben hiermit ergebenst eingeladen. Altchemnitz-Gablenz, den 23. Januar 1884. Der Bezirks-Armen-Berein Chemnitz-Land. Gemeindevorstand Maschke, Vorsitzender. Außerhalb der obengenannten Vororte von Chemnitz wolle man das Abonnement für die beiden Monate Februar und März znm Preise von 84 Pfg. bei den Postanstalten gefl. recht bald bestellen, da dann bei späterer Bestellung für Nachlieferung der seit 1. Februar erschienenen Nummern des Chemnitzer Anzeigers nicht garantirt werden kann. Der Chemnitzer Anzeiger ist eingetragen im Post- zeitungs-Preisverzeichniß unter Nr. 1«S». Tageschronik. S5. Januar. 844. Papst Gregor IV. gest. 1977. Heinrich IV. in Canossa- 1576. Hans Sachs gest. 1635. Lohenstein (schles. Dichtcrschule) geb. 1897. Schlacht bei Mohrungen. 1814. Neufchätel kommt an Preußen. 18S8. Der deutsche Kronprinz Friedrich Wilhelm vermählt mit Prinzessin Viktoria von England. 1871. Der italienische Senat nimmt das Gesetz über die Verlegung der Hauptstadt nach Rom an. Telegramme des Chemnitzer Anzeigers. Vom 23. Januar. Berlin. Die Budgetkommission genehmigte gestern mit 14 gegen 6 Stimmen die bekannte Forderung von 2 Millionen für den Ankauf der Kunstsammlungen in Berlin. Wien. Tisza erhielt gestern die Genehmigung des Kaisers für alle seine Vorschläge bezüglich des Nuntiums des Oberhauses und in Betreff der kroatischen Frage und empfing Beweise des unbeding ten Vertrauens der Krone. In Ungarn sollen im Mai die Reichs tagswahlen stattsinden. Prag. In kurrenter Bahnstrecke der böhmischen Nordbahn trat in Folge Thauwetters ein Dammrutsch auf circa 15 Meter Ausdeh nung ein. Die Pastagiere mußten umsteigen. Die Störung dürste morgen Abend gehoben sein. Pest. Die Debatte über das Budget des Kultusministeriums «öffnete Jranyi mit seinem jährlich wiederkehrenden Antrag auf Vor lage eines Gesetzes über die Religionsfreiheit, die gegenwärtig in Oesterreich gesicherter sei. Er beklagte die allgemeine reaktionäre Richtung des öffentlichen Lebens; er fühle sich beinahe wie Ovid unter den Barbaren — Der Kultusminister sprach sich dem Antrag gegenüber ablehnend aus, weil eine genügende individuelle Gewissens freiheit vorhanden sei, aber der entwickelte konfessionelle Geist die Bildung religiöser Konsortien nicht zulaste und dadurch auch die Zer splitterung des ungarischen Staates befördert würde. Vom sächsisch-« Landtage. Die 2. Kammer genehmigte in ihrer am Mittwoch stattgefun denen Sitzung zunächst einige Positionen des ordentlichen Etats, Ref. Abg. Gelbke, ohne jegliche Debatte, für Wartegelder 41,598 M., für Pensionen und außerordentliche Unterstützungen 3,196,000 M. und für Erhöhe der Bewilligungen an Militär-Invalide und deren An gehörige aus der Zeit vor dem Kriege 1870—71 43,149 M. So dann begründete Abg. v. Vollmar in einstündiger Rede den von den sozialdemokratischen Abgeordneten eingebrachten Antrag, die Regierung zu ersuchen, in thunlichster Bälde dem Landtage eine Gesetzvorlage zu unterbreiten, durch welche die Gesindeordnung aufgehoben und der Arbeit-Vertrag zwischen Dienstboten uud Dienstherren allen übrigen Arbeitsverträgen gleichgestellt und lediglich den Bestimmungen der Reichsgewerbe-Ordnung unterworfen wird. Die sächsische Gesinde- Ordnung stehe mit den Reichsgesetzen in Widerspruch, denn durch die Reichsgcwerbe-Ordnung ständen Arbeitgeber und Arbeitnehmer auf gleichem Fuße, Beide seien gleichberechtigte Vertragsabschließende, eben so wie Käufer und Verkäufer, es bestehe also ein rein wirthschaftliches Verhältniß zwischen Beiden, welches die Gesindeordnung nicht kenne. Treffend bezeichne der bedeutende Nationalökonom und frühere öfter reichische Handelsminister Schäffle das Gesindewesen als den letzten Rest der Leibeigenschaft Nach der Reichsgewerveordnung sei das Verhältniß zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein rein civilrecht- liches, während nach der Gesindeordnung sogar strafrechtlich gegen die Arbeitnehmer eiugeschritten werden könne. Er verliest sodann einige Stellen aus der Gesindeordnung, um zu beweisen, in welcher Aus nahmestellung sich die Dienstboten den übrigen Arbeitnehmern gegen über befänden, und bittet die Kammer, seinen Antrag nicht abzuweisen, weil er von sozialdemokratischer Seite komme, sondern die von ihm gerügten Bestimmungen abzuschasien. Abg. Ackermann giebt hierauf namens der konservativen Partei folgende Erklärung ab: Weil nach der jüngst von sozialdemokratischer Seite erfolgten Kundgebung die Annahme gerechtfertigt ist, daß die Tendenz des vorliegenden Antrages dahin geht, die Zahl der Unzufriedenen im Lande zu mehren, solchen Bestrebungen aber irgend welchen direkten oder indirekten Vorschub zu leisten die konservative Partei entschieden ablehnen muß, gedenke sie gegen jede Anwendung der zur weiteren geschäftlichen Behandlung des Antrags nachgelassenen Formen zu stimmen. Abg. Bebel sucht die Erklärung durch mehrfaches ironisches Bravorufen abzuschwächen und wird deshalb vom Präsidenten zurechtgewiesen. Sodann verliest Vizepräsident Streit folgende Erklärung: Die liberalen Parteien der 2. Kammer erachten die vollständige Aufhebung der Gesindeordnung und die Unterstellung des Rechtsverhältnisses zwischen Dienstherrschaft und Dienstboten unter die Regeln des gewerblichen Arbeitsvertrages für unstatthaft, weil die beiden in Frage stehenden Verhältnisse durch aus verschieden sind, insbesondere bei den Dienstboten die häusliche Gemeinschaft mit den Dienstherrschaften unbedingt in Betracht zu ziehen ist, bei den gewerblichen Arbeitern dagegen diese Gemeinschaft mit den Arbeitgebern keine Bedingung des Arbeitsverhältnistes sein muß. Auf Grund dieser Erwägungen können die liberalen Parteien der 2. Kammer — indem sie die Frage, ob nicht die Gesindeordnung vom 10. Januar 1835 verbesserungsbedürftig ist, zur Zeit auf sich beruhen lassen — von einer weiteren Berathung des eingebrachten Antrages des Herrn Abg. v. Vollmar und Gen. einen praktischen Erfolg nicht erwarten und werden deshalb auch nicht dafür stimmen, daß der Antrag in nähere Erwägung gezogen wird. Abg. Bebel: Herr Präsident! ich habe mir erlaubt, den Vorredner zweimal mit Bravo zu unterbrechen. Sie haben diesen Zuruf gerügt. Dies ist nach der Geschäftsordnung unzulässig. Da ich mich nur auf einen Zuruf beschränkt habe, muß ich also die Rüge als nicht der parla mentarischen Ordnung entsprechend zurückweisen. Präsident O> . Haber korn: Ich bleibe dabei, daß es mir gestattet, diese Zurufe zurückzu weisen. Im Parlamente mögen derartige Zurufe üblich sein, ich will es aber nicht zulasten, daß dies auch in dieser Kammer eingefühlt wird. Abgeordneter Bebel erklärt nochmals, daß er nicht gegen die parlamentarische Ordnung verstoßen habe. Falls der Präsident auf seiner Ansicht bestehe, werde er ihn auf seine heutigen Aeußerungen aufmerksam machen, wenn einmal derartige Zurufe von anderer Seite kämen. Abg. Kirbach behält sich gegen die von den liberalen Parteien abgegebenen Erklärungen seine eigenen Entschließungen vor. Mn Antrag auf Schluß der Debatte wird hierauf gegen 3 Stimmen angenommen, dagegen die Anträge auf Verweisung an eine Deputation, sowie auf Stellung zur Haupt- berathung oder Schlußberathung gegen 5 Stimmen abgelehnt. Der Antrag ist somit erledigt. Politische Rundschau. Deutsches Reich. Es verlautet, daß der Kaiser der im Frühjahr stattfindenden Doppelhochzeit der beiden hessischen Prin zessinnen Viktoria und Elisabeth mit dem Prinzen Ludwig von Bat tenberg bez. dem Großfürsten Sergius von Rußland persönlich bei wohnen wird. Die Hochzeit soll dem Vernehmen nach in die Tage falle», in welchen der Kaiser seinen alljährlichen Aufenthalt in Wiesbaden nimmt, so daß die Fahrt nach Darmstadt eine Anstrengung für den hohen Herrn nicht mit sich bringt. — Generalfeldmarschall Graf Manteuffel hat seinen Aufent halt in Friedrichsruhe um 24 Stunden verlängert und kehrt erst Donnerstag Nachmittag nach Berlin zurück. — Durch Allerhöchste Ordre vom 21. Januar d. I. ist der Bischof Johann Bernard Brinkmann, gegen welchen durch gerichtliche» Urtheil vom 8 März 1876 auf Entlastung aus dem Amte als Bi schof von Münster erkannt ist, begnadigt worden. In Folge besten ist die kommissarische Vermögensverwaltung in der Diözese Münster aufgehoben und die Wiederaufnahme der eingestellten Staatsleistungen für diese Diözese und zwar vom 1. Januar d. I. ab erfolgt. — In der Dienstags-Sitzung des elsaß-lothringischen Landes-Ausschusses ist die neulich von der „Nordd. Allg. Ztg." mitgetheilte Unterredung einiger Herren mit dem Statthalter zur Sprache gekommen. Bei der Etatsposition „für den Statthalter" griff der Abgeordnete v. Bulach einige Aeußerungen in jenem Ge spräche an und bezweifelte, daß sie richtig wiedergegebcn seien. Er erklärte, er sei nicht im Namen unzufriedener Beamten aufgetreten und protestier gegen eine Zusammenstellung seiner Person mit Antoine, halte aber im Uebrigen seine Behauptungen aufrecht. Staatssekretär v. Hofmann erwiderte, die von dem Statthalter inaugurirte Ver söhnungspolitik sei in einem Theil der deutschen Presse als Schwäche angegriffen worden, das Land sei aber dem Statthalter dankbar, m dem beruhigenden Bewußtsein, daß nicht nach der Schablone regiert werde und der Statthalter das Land selbst kennen zu lernen suche. Der Abg. v. Bulach habe gerade getadelt, was das Land billige. Die Rede wäre bedeutungslos geblieben, wenn sie nicht über Elsaß- Lothringen hinaus bekannt geworden wäre, jetzt schlage die vorhin erwähnte Strömung in Deutschland daraus Kapital. Was das Inter view anbelange, so enthalte dasselbe vieles, was den Anschauungen des Statthalters entspreche. Wenn Bulach mit dem Vorwurfe de» persönlichen Regiments meine, daß auf ehrgeizige oder persönliche Wünsche Rücksicht genommen würde, so sei eine solche Behauptung als grundlos zurückzuweisen, so lange sie nicht durch Thatsachen erhärtet werde. Abg. Köchlin (Mühlhausen) erklärte unter allge meinster Zustimmung des Hauses, die Angriffe gegen den Statthalter seien nur als die persönliche Stimmung des Abg. v. Bulach anzu sehen, nicht als die Ansicht des Landcsausschustes. Das Land würde dem Statthalter dankbar sein, wenn er in seinem Regiment der Milde fortfahre. Abg. v. Bulach erwiderte, er habe nicht von der Person des Statthalters gesprochen sondern nur von dem System. Er habe die volle Verfassung reklamirt, darin werde das Haus ihm beistimmen. Staatssekretär v. Hofmann ersucht den Redner, die Frage nicht zu vermischen, bezüglich der Verfassung stimme ihm das Haus wie die Regierung zu, das habe aber mit seinen Angriffen nichts zu thun. Nachdem der Abg. Grad noch für die Aufhebung deS sogenannten Diktaturparagraphen gesprochen, wurde die Debatte geschlossen und der Gegenstand verlassen. — Die „Prov-Korr." erklärt in einem Artikel über die Steuerdebatte im preußischen Abgeordnetenhause, daß die Regie rung die 3. und 4. Klaffensteuerstufe keincnfallS beibehalten wolle. Sie schreibt: Nur unter Berücksichtigung dieses leitenden Gedankens können die auf stärkere Belastung der größeren Einkommen und auf Heran ziehung der Einkommen aus Kapitalvermögen gerichteten Regierungs vorschläge richtig beurtheilt werde». Soll davon abgesehen werden, der Förderung de» Wohls der ärmeren Klaffe« durch Befreiung zweier