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Adorfer Grenzbole Dies Blatt enthält die amtlichen Bekanntmachungen der Amtshauptmannschaft Oelsnitz, des Amtsgerichts, der Amtsan waltschaft und des Stadtrates zu Adorf. Anzeigenpreise: Grundzahl für die ügespaltcne Petitzcile oder deren Raum 50 Mark, bei auswärtigen Anzeigen 70 Mark, für die amtliche Zeile 125 Mark. Schlüsselzahl: 600 000. Fernsprecher Nr. 14 Verantwortlicher Schriftleiter und Verleger Otto Meyer in Adorf. Postscheck-Kto. Leipzig 373 69 H 229. Do«nerstag. Ärm 18. Gktober IiüM.88 VekmmLnmchrmg. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat verfügt, daß von den Kassen der Reichs- Verwaltung bis aus weiteres Bankschecke, gleichgültig welcher Art, nicht mehr an« zunehme« sind. Die Finanzkasse Adorf wird daher vom 22. ds. Mts. ab Schecke als Zahlungs mittel zurückweisen. Bei der Entrichtung von Abgaben mit Postanweisung oder Zählkarte gilt als Zahlungstag der Tag, an dem der Betrag bei der Post eingezahlt worden ist. Bei ärberweisung auf das Postscheckkonto und bei Postschscken ist für den Tag der Zahlung der Tagesstempeladdruck des Postscheckamtes maßgebend. Bei Ueöerweisungen auf das Girokonto wird als Zahlungstag der Tag angeseh:n, an dem der Betrag dem Konto der Finanzkasse gutgeschrieben ist. Es ist unbedingt nötig, daß bei allen Ueberweisungen die Art der zu bezahlenden Steuer und der Name usw. des Einzahlers ausführlich angegeben wird. Für Barzahlungen ist die Finanzkasse nur vormittags geöffnet (Sonnabends nur bis Vs 12 Uhr). FL»a«zaWt Adorf i. V., am 15. Oktober 1923. RWWU AiMWkl LA»». Die Eenehmigungsfrist für die diesjährige Beschäftigung ausländischer landwirtschaft licher Arbeiter läuft am 13. Dezember 1923 ab. Zur Weiterbeschäftigung sowie Neubeschaffung ausländischer Landarbeiter für das Jahr 1924 ist als letzter Tag für die AntragsteKung der 27. Oktober 1923 bestimmt. Anträge, zu denen Vor drucke bei den zuständige« Arbeitsnachweisen entnommen werden können, sind umgebend bei denselben einzureichen und zwar von den Landwirten im Amtsgerichtsbezirk Oelsnitz beim Arbeitsnachweis Oelsnitz i. V. „ „ Adorf „ „ Adorf i. B. - „ „ Schöneck „ „ Schöneck i. D. „ ,, Markneukirchen „ Markneukirchen i. B. Oelsnitz i. V., den 16. Oktober 1923. Die Amtshavptmannschaft ä. 656/23. und die Ztadrätr Adorf, Markusukirchrn, Schöneck. Was M es Aelles? -- Dom 18. Oktober ab w-rden die Eisenbahn-Perfonen- «arise um das Fünffache erhöht. — Die RcichSregierung hat die Einführung einer Nen- t-nmark beschlossen. — In Bertin kam es am Dienstag an verschiedenen stellen zu Teuerungskrawallen; die Polizei schritt ein: es 8<w mehrere Tote. — Der Dollar notierte an der Berliner Dienstags- bürse amtlich 4,1 Milliarden. ErweMosiM. . Die Welt steht vor der wirtschaftlichen Explosion, deren Anfänge sich nach dein Kriege entwickelt haben. Die Krisis ist in allen Ländern ausgetreten, bald stär- Ar, bald schwächer, hier als Arbeitslosigkeit, dort als Geldentwertung, anderswo als beides zusammen. Je ^ach der Lage bei uns haben sich die Verhältnisse überall ausgewachsen. Heilte haben sich die Dinge verschärft, Arbeitslosigkeit und Geldentwertung fallen Zusammen. Mit der Kaufkraft ist es übel bestellt, der Absatz gerät ins Stocken, und damit schrumpft die Pro duktion zusammen. . Die Erwerbslosigkeit ist auf dem Marsche, aus v.en Ländern, in denen sie bisher vertreten war, will ife sich weiter auSbreiten. ES ist in wirtschaftlicher Be deutung ziemlich gleich, ob der Rückgang des Verdien- Aes sich hei den Unternehmern oder bei den Arbeitern Märker ausdrückt. Die Trennung der Interessen von Arbeitgebern und Arbeitern ist nicht möglich, was der Une verliert, das geht schließlich auch dem anderen ab. Hw englischen Gewerkschaften sind es, die das am besten Erkannt haben. Wohl waren in Großbritannien Riesen- Ausstände, namentlich in den Kohlenbezirken, zu ver- ^ichnon, aber das Ziel des Streites war stets der Friede, ?wd nicht der Kampf um des Kampfes willen, wie er an derswo verschiedentlich zu verzeichnen war. - > Die Bekämpfung der Erwerbslosigkeit sollte inter- Mional sein, weil ihre Schädigungen sich auf alle Staaten erstrecken. Deshalb ist es unverständlich, daß nch kein einsichtsvolles Volk findet, daß die Vsrbilli- Mng von Lebensmitteln und von Rohmaterialien über- 5" in die Wege leitet. Wer anderen Nationen das sausen und das Zahlen erleichtert, füllt sich selbst in !Wlrechter Geschäftstätigkeit die Taschen. Im „Ge- t^äftsleben hört die Freundschaft auf", sagt ein be kanntes Wort. Noch richtiger aber sollte es heißen, laß im „Geschäftsleben keine Feindseligkeit existieren wlle". Wer einen anderen bekämpft, schlägt sich selbst schwersten Wunden. . Die Tätigkeit Deutschlands ist von seiner ErwerbS- udigkeit abhängig. Es ist nicht einerlei, ob uns zu- i^Mutct wird, für einen anderen ein bestimmtes Quan tum von Arbeit in bestimmter Frist zu liefern, sondern Lust und Liebe zur Sache wird dabei eine große iwlle spielen. Der Verdienst ist etwas Wesentliches, hfnn er bringt die Möglichkeit zur Existenz, aber ohne Meitsfreude ist auch keine rechte Erwerbstätigkeit zu fielen. Erwerbslos kann ein Unglück, es kann auch nn Verschulden sein. ArbcitSunlust in unserer Zeit Zeisen ist ein Vergehen, und sie sollte auch als solches geahndet werden. Wenn erst das große Leiden der Erwerbslosigkeit , "Wissen ist, und das größere der Arbeitslosigkeit w Folge gehabt hat, wenn die Klagen aus allen Lün- w, " bon Europa erschallen, dann will niemand daran ^uld gewesen sein. Das ist vvrauszusehen. Die neue MhrtW. Errichtung einer NentcuSank In der Frage der Schaffung einer neuen Wäh rung hat sich die Reichsregierung zu einer Zwischen lösung entschlossen. Amtlich wird dazu folgendes er klärt: Aus Grund des Ermächtigungsgesetzes hat die RcichSregierung dis Errichtung einer deutschen Reutcnban! beschlossen. Tie Papiermark b-ciüt das gesetzliche Zahlungsmittel. Neben der Pa- picrmar! ist in Ser von der deutschen Rcntcnbank anSzngebenden Nentenmark «ein wertbeständiges , Umlaufmittel geschaffen, das von allen öffentlichen Kaffen in Zahlung genommen werden wird. Tis cutenmark ist gesichert durch auf Goldmark lau- . tende erststellige Grundschnlden auf den gesamten deutschen Grundbesitz «nd erstrangige Goldobliga- tioucn der Industrie, des Handels und dcr Banken. Sie ist jederzeit einlösbar gegen verzinsliche Gold- , rcntenbriefe. Es darf mit Zuversicht erwartet werden, daß dieses neue Zahlungsmittel, das nach , seiner Eizrnart das Höchstmaß an Sicherheit bie tet, im Berkehr mit uneingeschräuktem Berirauen ausgenommen wird. Die deutsche Nentendank wird vou Vertretern der Landwirtschaft, der Industrie, des Gewerbes, des Han dels und der Banken errichtet werden. Die Mitglie der des Verwaltungsrates sind aus führenden Krei sen der gesamten deutschen Wirtschaft bereits gewählt. Ter Auftrag zur Anfertigung der Rentenbankscheine, die die Unterschrift dieser Persönlichkeiten tragen wer den, ist erteilt worden. Tie deutsche Rentenbank wird dem Reiche Zahlungsmittel im Betrage von 1,2 Mil liarden Rentenmark zur Verfügung stellen. Gleich zeitig mit der Ausgabe der Rentenmark wird die Reichsbank die Diskontierung von Schatzanweisungen des Reiches einstellen. Dadurch wird die Jnflations- quelle der Papiermark geschlossen und für die Reichs bank die Bahn zur Wiedergewinnung ihrer Eigen schaft als einer wahren Goldnotenbank freigemacht. Erweiterung dcr Goldanleihe. Die Rentenmark wird in einigen Wochen im Ver kehr erscheinen. Um baldmöglichst viel wertbeständige Zahlungsmittel in den Verkehr zu bringen, hat die Reichsregierung außerdem die Ausgabe von kleinen Stücken der Goldauleihe (1, 2 und 5 Dollar) bis zum Betrage von 200 Millionen Goldmark beschlossen. Damit nicht auf die Dauer zu viel verschiedenartige Zahlungsmittel im Verkehr bleiben, ist das Reich be reit, im Laufe des Januar des nächsten Jahres die kleinen Goldanleihescheine auf Wunsch in Rentenmark umzutauschen. Wer die Goldanleihe als Anlagepapier behalten will, wird hieran selbstverständlich nicht ge hindert werden. Im übrigen hält die Regierung daran fest, daß die endgültige Lösung der Währungsfrage nur iu der Rück kehr zur Goldwährung bestehen kann. Tic Rentenmark. Wie weiter noch gemeldet wird, soll das neue Geld in Höhe ^-on 1, 2, 3, 5, 10, 50, 100 und 1000 Rentenmark ausgegeben werden. Mit dem Druck ist bereits begonnen worden. Dieses neue Geld soll in der ersten oder zweiten Novemberwoche in Umlauf ge bracht werden. Alle öffentlichen Kaffen sollen die Ver pflichtung eingehen, die Rentenmark anzunehmen. Die geuc Rentenbank wird als Leiter einen Präsidenten Haven, Der bis zur Stunde noch nicht ernannt ist. Der Verwaltungsrat^ der aus vierzehn Mitgliedern be steht, setzt sich folgendermaßen zusammen: Landwirtschaft: Roesicke,- Dietrich, Heim- Crone, Hilger, Gennes, Brandes. Industrie: Sorge, v. Siemens, Bücher. , Großbanken: Urbig, Wassermann. Groß- und Kleinhandel: Keinath, Grün feld. Außer diesem Verwaltungsrat soll ein Aufsichts- rat aus 36 Mitgliedern eingesetzt werden. Die Errich tung der Nentendank selbst soll noch diese Woche er» folgen. Als Gründer gilt der aus 36 Mitgliedern be-i stehende Aufsichtsrat, dem alle prominenten Persönlich keiten der Wirtschaft angehören. Als Deckung erfolgt eine hypothekarische Eintra gung auf den gesamten Besitz. Das Kapital der Bank, wird mit 3,2 Milliarden Goldmark festgesetzt. Man! schätzt den landwirtschaftlichen Grundbesitz nach denj durch den Friedensvertrag erfolgten Abtrennungen auf! Grund der Schützlingen des Wehrbeitrages aus 40 Mil» liarden Goldmark. Davon werden 4 Prozent als Hh^ pothek eingetragen, also 1,6 Milliarden Goldmark. Mil dem gleichen Betrag schätzt man die Industrie ein.: Eine Schätzung des "städtischen Grundbesitzes ist noA nicht erfolgt. Zsr Sieueraufweriung. Tie Tiuvchführungsbestimmnugcn. Ter Neichsfinanzminister T-r. Luther hat zu dec Verordnung über die Aufwertung der Steuern jetzt Durchführungsbestimmungen erlassen. Die Aufwertung kommt nicht in Frage für Steuern, bei denen die Schuld vor dem 1. Januar 1923 entstanden ist, sofern nicht Nachsordcruuüen infolge von Steuerzuwiderhandlungen oder auf Grund neuer Tatsachen oder Beweismittel vor- licgen, ebenso wie nicht bei Steuern, die auf der Gold basis erechnet werden. Ter Reichsfinanzministor ver öffentlicht fortlanfend den Goldumrechnungssatz. Be träge, die nach dem Stichtag vom 1. September 1923 umzurcchnen sind, werden auf der Grundlage einer Goldmark gleich 1 300 000 Papiermark umgerechnet. jFür die Vergangenheit gilt im übrigen die Land abgabe. Freiwillige Vorauszahlungen werden ebenfalls, nach dem Goldwert angerechnet. Verzugszuschläge und Verzugszinsen, Stundungszinsen und Aufschubzinsen, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung entrich tet worden sind, werden nicht erstattet. Auf Klein- betrage finden die benannten Bestimmungen keine An wendung. Der Begriff der Klsinbeträge wird dann genauer bestimmt, er beträgt z. B. bei Schulden, di« in den ersten fünf Monaten des Jahres entstanden sind, 5000 Papiermark, und bei Schulden, die nach d«n 31. August 1923 entstanden sind, Beträge unter 30 Gowpfcnnigcn. Bis zum 25. Oktober 1923 und bei der Erbschaftssteuer bis zum 1. Dezember 1923 könne« Schulden, die sonst aufgewsrtet werden müßten, noch durch Leistung der ursprünglichen Papiermärkbcträge getilgt werden.