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FWrsp:-?.chrr Iir. BemMwÄrAKer Schnftltztter, Drucker und Verleger Ott; in Bdsrj Te!.«ALL.: Grenzdote ^9 Mittwoch, den ^8. Fevrnar W 3 MtzrK 88 Von dem Arbeitslöhne ist wie bisher der Betrag von 10 v. H. als Steuer sich jedoch vom 1. März 1923 ab L. Ehe- seme zur Haushaltung zählende Zahlung des Arbeitslohnes für volle Mk. orlle wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für 192 d) c. jedes 2. für Zur Angehörige» um völle Ml. 4000 d) S80 volle rr Tage, (Abz. nach § 13 Abs. 1 Nr. L) Ml. des Arbeitslohnes für 4000 volle d) 960 des Arbeitslohnes für volle Das Finanzamt. Adorf, den i?3. Februar 1923. täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Tage, Der Bezirksverband. r o. Wirsing, Amtshauptmann. Von der Kreishavptmannschaft mit dem Krsisausschuß unter Widerr fsvorbehall . der es werden um sp viel weniger englisch 160 40 32 8 t, 160 40 e) o) 6) e) 6) monatlich im Falle der Zahlung Monate, wöchentlich im Falle der Zahlung Wochen. monatlich im Falle der Monate, Wochen, täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle Tage, zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume. Haushaltung des Arbeitnehmers zählende minderjährige Kind zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume. ohas eigenes Arbeitseinkommen bezw. nicht über 17 Jahre alte Kind mit eigenem Arbeitseinkommen oder für jeden vom Finanzamt als solchen anerkannten mittellosen Die Kreishanptmannscha-t Zwickau hat die Bestimmungen über die Anstcllnngs-, Beseldun s- und Rechtsverhältnisse der Beamten des Bezirks verbände^ Oelsnitz vom 27. November 1922 genehmigt. Die Bestimmungen liegen 14 Tags lang in der Amtshaupt- mannschaft Oelsnitz, Zimmer Nr. 14, aus. Oelsntz i.V., 26. Februar 1923. zur allgemeinen Kenntnis gebracht. Oelsnitz i. D., 26. Februar 1923. zweistündlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für kürzere Zeiträume. genehmigt. Zwickau, den 20. Februar 1923. lStpl.) Der von der Kreishauptmannschaft Zwickau genehmigte t. Nachtrag zur Jagd steuerordnung für den Bezirksverband Oelsnitz vom 4. November 1920 wird nachstehend monatlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für Monate, wöchentlich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für Wochen, täglich im Falle der Zahlung des Arbeitslohnes für volle frau um L) je 800 3. zur Abgeltung der sogenannten Werbungskosten 1—7 des Einlomme isteuergesetzes) um: I 6 21 Vl/23 Die Kreirhauvtwannschaft. Dr. Süßmilch. l S 7 n XV 23. De Be-irusve band. 5. Wird ein Arbeitnehmer wegen Betriebseinschränkung nur während einer gegen über der üblichen Arbeitszeit verkürzten Zeitdauer beschäftigt lKurzarbeitrr), so ist der Arbeitslohn für den Zeitraum vom Steuerabzug frei zu lassen, der einer wöchentlichen Arbeitszeit von 48 Stunden entspricht. Dieser Zeitraum wird vom 22. Februar 1923 ab g e rechnet. Ergibt sich am Schlüsse dieses Zeitraums, daß die Freilassung nur eines Bruch teils des Arbeitslohns des letzten Arbeitstags in Frage kommt, so ist der Arbeitslohn dieses ganzen Arbeitstags vom Steuerabzug frei zu lassen. 6. ) Erfolgt die Lohnzahlung «ach Arbeitsstunden, so bleibt der auf volle 48 Arbeits stunden entfallende Arbeitslohn vom Steuerabzug frei. 7. In Zweif lsfällen entscheidet auf Antrag der Beteiligten das Finanzamt endgültig. 8. Einzelstücke d?r Verordnung vom 15. 2. 1923 und der Bekanntmachung der Reichsfinanzministers vom 16. 2. 23 mit Beispielen, die als kostenlose Pressenotizen von den Zeitungen des hiesigen Bezirkes nicht ausgenommen werden, können, solange der Vorrat reicht, von den Arbeitgebern durch das Finanzamt bezogen werden. Erfolgt die Lohnzahlung nach Lohnwochen, so ist der Steuerabzug voll dem Arbeitslohn nicht vorzunehmen, der auf d e letzte im Monat Februar 192S beginnende Lohnwoche entfällt. Erfolgt die Lohnzahlung nach Monaten, so bleibt u) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeitslohns des Arbeitsleh s, der auf den Lohnzahlungsmonat entfällt, zu dem der 28. Februar 1923 gehört, d bei einer Zahlung des Arbeitslohns im voraus des Arbeitsloh s, der auf den ersten nach dem 28. Februar 1923 beginnenden Lohnzahlungs- monat entfällt, vom Steuerabzug frei. Erfolgt die Lohnzahlung nach Vierteljahren, so bleibt u) bei einer nachträglichen Zahlung des Arbeitslohns ^,2 des Arbeitslohns, der auf dasLohnzahlungsvierteljahrentfällt,zudem der 28.Feb>uar 1923 gehört, d) bei einer Zahlung des Arbeitslohns im voraus hhz des Arbeitslohns, der auf das erste nach dem 18. Februar 1923 beginnende Lohnzahlungs vierteljahr entfällt, vom Steuer bzug frei. wird, nicht statt. Dies gilt insbesondere für die Fälle, in denen die letzte Lohnwoche des Monats Februar 1923 die letzten vollen Arbeitstage der Monats Februar umfaßt. Ver richtet ein Arbeitnehmer am 25. Februar 1923 «Sonntag) eine volle Tagesarbeitsleistuna, so tritt der 25. Februar an Stelle des 22. Februar, es sei denn, daß ein anderer T g in der Zeit vom 22. b s 28. Februar arbeitsfrei ist. 4. Zur Angleichung an eine von den unter Nr. 1—3 bezeichneten Fällen abweich ende Lohnzahlungsperiode gilt folge des: BekmmtnmchmW, Steuerabzug betreffend. Der Herr Reichsminister der Finanzen hat für die vereinfachte Besteuerung der Arbeitslohnes folgendes bestimmt: t« kürzen. Dieser Steuerabzugsbetrag ermäßigt wie folgt: 1. für den Steuerpflichtigen selbst und für hlen wnn : .' er ¬ bte Franzosen am meisten profitieren würde». Die Einigkeit zwischen den Franzosen und Eng. ländern ist heute schon nicht groß, es wäre deshalb kaum möglich, daß diese internationale Konvention lange andauerte. Und dann wäre der Spektakel fer tig. Die technischen und sonstigen Schwierigkeiten sind dabei noch gar nicht in Betracht gezogen, denn die deutschen Bergleute werden sicher ebensowenig wie heute in Zukunft still schweigen, wenn ihnen der Ein fluß auf ihr Arbeitsgebiet entzogen werden soll. Sie Müßten auch schon aus nationalen Gründen Einspruch erheben, denn was würde aus Deutschland, wenn diesem so gut wie für die Dauer die ergiebigste Quelle feine- Wohlstandes und seiner industriellen Tätigkeit ent rissen werden sollte? Die französischen und engli schen Kohlenleute würden sicher nicht daran denken, auf die deutschen Kameraden besondere Rücksicht zu nehmen. Früher dachte man in Parts über solche Dinge wekentli-h anders Als die Enalknder nach dem Vom. 8 2. Dieser Nachtrag tritt mit Wirkung vom 1. September 1922 ab in Kraft. Oelsnitz i.B., den 18. Dezember 922. Der Bezirdsverband der Vmrshaustmariuschaft Oelsnitz. Was gibt es Aeues? — Nach einer Mitteilung Harvehs in New Uork beab sichtigt Harding eine Intervention in der Ruhrfrage. — Die Franzosen haben die Besetzung auf das Ge biet von Königswinter ausgedehnt. — Die von den Franzosen bei Hengstey geraubten Reichsbankmilliarden waren zum Teil sür die englischen Be satzung Struppen bestimmt. — Eine Botschaft Hardings an den Senat schlägt vor, daß die Vereinigten Staaten in das dauernde Inter nationale Schiedsgericht des Völkerbundes eintreten sollen. — Der wichtige Eisenbahnknotenpunkt Limburg a. d. Lahn an der Wiesbadener Strecke wurde besetzt. — In Essen gelang es 30 französischen Soldaten, die Frau pes Beigeordneten Bolsdorff zu verhaften. . 84 e II. ISipl.) ' 4. Auf Antrag wird eine Erhöhung der unter 3a—ck bezeichneten Betrüg2 (für , Abgeltung der Werbungskosten) zugelassen, wenn der Steuerpflichtige nachweist, daß die ihm zustehenden Abzüge im Sinne des § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 7 des Einkommensteuer gesetzes den Betrag von monatlich 40 000 Mk. um mindestens 4000 Mk. monatlich über steigen. Der Antrag ist beim Finanzamt anzubringen. 5. Der Arbeitgeber hat an Steile der auf dem Steuerbuchs sür 1923 angemerktcn - Jahrcsgrsamtermäßigung den Steuerabzug nach Maßgabe der nach den neuen Vor- f schriften sich ergebenden Jahresgesamtermäßigung vorzunehm sn. Der Arbeitgeber ist je- > doch nach wie vor an die auf dem Steuerbuchs vermerkte Zahl der zu berücksichtigen- si den Angehörigen gebunden. j 6. Soweit bei Beamten oder Angestellten die Zahlung des Gehalts vierteljäh lich j im voraus erfolgt, wird die Berücksichtigung der ab 1. März 1923 zugelassenen Ermäßi- l gungen sür den Monat März bei der Gehaltszahlung für das zweite Kalenderviertsljahr 1923 nachgehoit werden. lauft, und der Lohn wird yeravgedruckr. Geschäft sieht also sehr verdächtig nach ein st rung des europäischen Kohlenhandels 1. WlW WWNMSWg sSk M MlMlM WM !M 4 MM» 1M 8 1 Die im K 3, Absatz 1 und Absatz 3 der Jagösteuerordnung für den Bezirksverband Oelsnitz vom 4. November 1920 festgesetzten Steuersätze werden in „vierzg vom Hun dert" abgeändert. pariser Zwischenspiel. Aller Lärm, der von ihren Soldaten im Ruhrge biet veranstaltet toird, kann die Franzosen nicht dar über kinw-afäuscheu, daß dieser Lärm keinen Erkola s. in nigl« mrch Mk. 1923- von Unis an- ereile a ist Vrr- ugs- zwei Aus- dient un». neu DIkfe -UkS Wie ! nN ei» Sen« usen. man '-ach- mit dieser Nuhrkonvention befreunden würden, so wür- Vrot-ste die die englischen Kohlenbergleute heftigen erheben. Was hoben sie davon, wenn di auf den internationalen Markt kommen ' II. 1. Vom rbeüsiohn, der auf die letzten sechs vollen Arbeitstage des Monats Februar 1923 entsäilt, wird ein Steuerabzug nach Maßgabe des Z 46 des Einkommen steuergesetzes nicht vorgenommen. 2. Als volle Arbeitstags im Sinne dieser Bestimmung gelten die Arbeitstage, an denen der Arbeitnehmer während der nach dem Tarifverträge oder den sonstigen Verein barungen be timmtsn Zeitdauer arbeitet. Soweit hiernach nichts anderes bestimmt ist, gilt als volle sechs Arbeitstage der Zeitraum von 48 wbcitsstunden. 3. Nach Nr. 1 und 2 findet grundsätzlich ein Steuerabzug von dem Arbeitslohn, der sür die am 22., 23., 24., 26., 27. und 28. Februar 1923 geleistete rbeit gezahlt Adorfer Grenzbote Dies Blatt enthält Lie amtlichen BsLimmmachungen der Amtshauptmannschast Oelsnitz, des Amtsgerichts, der Amtsan- üMtschM und des StüMrätt.s zu Adorf. )elr- rden. Diese iebsl die r zu udcn Üll<h Mlte noch «der -hr Laut Sau« chl-n 2» ein« mte» M. Mk, NN In der Erreichung des «»gestrebten Zieles bedeutet. Darum wird von den Zeitungen jetzt auf Befehl Poin- carös allerlei Zukunftsmusik veranstaltet. Als eine Art von politischem Testament des soeben verstorbenen Delcassö wird verkündet, das linke Rheinuser müsse ! von Frankreich annektiert werden, und um England - s zur Aufgabe seines Widerspruches gegen die Ruhr- j ck ton zu bewegen, heißt es, dieses Gebiet soll für in- tcrnational erklärt und unter die Kontrolle der gan zen Entente gestellt werden. Dis Kurzsichtigkeit der Franzosen geht auch aus di scm Projekt hervor. England hat überhaupt keinen Lort.il von einer Internationalisierung des Ruhr- i gebietes, und zwar um deswillen nicht, weil es genug s . Kohlen zum Verkauf hat und keine mehr aus dem Ruhr- ; gebiet zu beziehen braucht. Es machte sich ja dadurch i in seiner eigenen Kohlenproduktion Konkurrenz. Und Wenn sich schließlich die britischen Kohlengrubenbesitzer j