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die e eintz FernsprecherNr. 14. Freitag, de« 23. April »82« iioftsch^. Konto Leipzig 37369 Iahrg. 8S Adorf, den 16. April 1920. Der Stadtrat. Adorf, den 22. April 1920. Stadt. Lebensmittelamt Bekanntmachung Lin böser Traum der Erwerbs 720 M., um itz. we «hler l N0l .aussch !u ein« e Fest! gebrw l, wiel ten sii Bekanntmachung 8kl die kiiwiiiliiW Ks BklbMA MrWr Mil. Auf Grund der* Bekanntmachung des Reichskommissars für die Kohlenverte-lung vom 1. März 1920 erhält Z 9 folgende Fassung: , Verbraucher, die von einem Stromversorgungsunternehmen elektrische Arbeit gegen Bezahlung erhalten, haben für jede trotz besonderer Warnung über die zngelasseni Menge hinaus verbrauchte Kilowattstunde bis zum 1. April 1920 einen Aufpreis von 50 Pfennigen, für jede nach dem 1. April 1920 verbrauchte Kilowattstunde einen Auf preis von 1 Mark zu zahlen. , Vorstehende Bekanntmachung wird hiermit zur Beachtung und allgemeinen Kennt nisnahme gebracht.' . ' Adorf i. V, den 22. April 1920. I« Auftrage des Reichskommisiars für die Kohleuverteiluug: Betriebsleiter Richter, Vertrauensmann. Gestohlen wurden am 17. 4. 20 in Brambach u. a. 2 Schreibmaschinen (Continental und Stöwer-Rekord). Dor Ankauf wird gewarnt. Die Bestohlene hat für die Wiederer langung der Schreibmaschinen eine Belohnung von je 3VÜ Mark ausgesetzt, deren Verteilung nach dem Anteile der Mitwirkung an der Wiedererlangung der Maschinen der Staatsanwaltschaft überlassen bleibt. Sachdienliche Mitteilungen an die Gendarme rie oder hierher erbeten. . 8t l 68t 20. Plauen, 20. April 1920. Staatsanwaltschaft. „ werden sämtliche Bestzer von Ziegen und sonstige Interessenten einaeladm mit dem Ersuchen um allseitige- Erscheinen. -"-.-r^enien emgeiaoen gen. Tiefer Entwurf stellt die Versorgung der Kriegs beschädigten und Kriegshinterbliebenen zum Teil auf völlig neue Grundlagen. Ter Unterschied zwischen Kriegsdienstbe- schädigung und Tienstbeschädigung fälltweg. Zu» Anerkennung einer Tienstbeschädigung genügt die Wahr scheinlichkeit des ursächlichen Zusammenhanges der Ge- sundheitsstörung mit dem Militärdienst. Ten Beschädigten steht Anspruch aus Heilbehand lung, Körperersatzstücke, orthopädisch« und andere Hilfs mittel zu, ferner haben sie Anspruch auf unentgeltliche berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Er höhung der Erwerbsfähigkeit. Die Grundrente beträgt bei einer Mindermv leit um 20 Prvz. 480 M., um 30 PrvG. . ^iroz. 960 M., um 50 Pros. 1200 M. u- 120 M. Schwerbeschädigtenzulag«, mn 60 Proz. 1440 Mark u. 240 M., um 70 Proz. 1680 u. 360 M., 80 Proz. 1980 u. 480 M, mu 90 Pro». 2160 u. 600 A., bei völliger Erwerbsunfähigkeit 2400 «. 720 M. BeschL- digte, die zuletzt «inen Verus ausübwa, der erheb Sche Kenntnisse und Fertigkeit«« verkm^e, erhalten eme Ausgleichszulage von ei««» Viertel bezw. vor Hälfte der Gebührnisfe. Bwü« erhalte« VollreuM. Mir Kinder werden Kinderzulag«, in H0H» von 10 Proz. gewährt, auch für uneheliche Kino«, wen« sie vor Anerkennung der DtrnstbesthadiguiA er» »engt wurden. Antzerdem «halten hilflose NekbodiML Auch diese Deutschen siüd Opfer des Krieges; man bedauert sie obenhin, aber «s geschieht nichts, ihr Dasein zu bessern. Und es Ware doch so leicht. Es brauchte nur allen denen, di» nachweislich eine ununter brochene Arbeitsdauer von 35—40 Jahren hinter sich haben, ein Erlaß an Steuern und eine Ermäßigung ver Preise für die nötigsten Lebensbedürfnisse gewahrt zu werden, wenn sie kein genügendes Einkommen haben und auch nicht mehr imstande sind, es sich zu erwerben. Nicht sie sind schuld an ihrem Los, sondern die außer ordentlichen Verhältnisse, die weder von der Regie rung, noch von dem Volk überwunden werden konnten. Tann würde auch der böse Traum verschwinden, der heute lähmend sich auf die Gemüter legt. In der Reichsverfassung heißt es, daß Arbeit das größte Gut der Nation sei. Diejenigen, die unermüd lich in 40 jähriger Arbeitstätigkeit für ihren Lebens abend gespart haben, lieferten damit den Beweis, daß sie dem Vaterlande an Arbeitsgut so viel geleistet haben, wie in ihren Kräften stand. Dagegen ist heute keineswegs immer die Arbeit als das höchste Gut der Nation betrachtet worden, denn es hat nicht an sehr kant vernehmlichen Klagen gefehlt, daß die Arbeits leistung erheblich gesunken ist. Und trotzdem ist die Bezahlung wesentlich, nicht nur tatsächlich, sondern auch ipr Verhältnis erhöht worden. Mag das in den heutigen Zeitläuften nicht zu ändern gewesen sein, io ist damit doch die Ungerechtigkeit gegenüber denen klargestellt, die von einem Arbeitsleben für Deutschland nicht das gehabt haben, was ihnen nach dem zukam. was ihnen durch ihre ArbeitSSättgLeit gebührt«. Die Auf-, Wendungen, die hier in Betracht Hommen würden, sind unerheblich gegenüber den VlPrSgen^ die für Beschwich tigung überlauter, aber kekneswegs Snmer begründeter Forderungen ausgegehxn werden. Auch in der Arbeits- Mörser Grenzbots Z Biehkennzeichmmg. 40 Pf Da das zu Schlachtzwecken angeschnittene Vieh nahezu aufgebraucht ist, findet »ält fomnächst eine neue Kennzeichnung und Auswahl von Schlachtvieh bei sämtlichen Vieh- ilgeteisitern des Bezirks statt. e! voi Die Kennzeichnung erfolgt wie bisher durch Sachverständigenaustchuste. Der Ob- g Ustmn des Ausschusses hat die Durchsicht wenn möglich 48 Stunden vorher der Orts- ftb-felhbrde anzukündigen, die ihrerseits sofort die Viehhalter verständigen muß. Jeder utschasehhalter ist verpflichtet, sich am Tage der Durchsicht zur Verfügung zu halten, oder »er AMr zu sorgen, daß eine Person anwesend ist, die dem Ausschuß über die Viehoerhält- sse erschöpfende Auskunft geben und die erforderlichen Unterlagen vorlegen kann, ruffühse Ortsbehörden sind verpflichtet, die Arbeit der Ausschüsse in jeder Weise zu unter- '«^Htzen und ihnen einen ortskundigen, tunlichst landwirtschaftlichen Vertrauensmann als KAgleiter zu stellen, der die letzte Viehzählungsliste, die Viehlisten und Milchbericht- zur ren allnd zu haben hat. remeir Es wird diesmal für acht Monate, das heißt bis 31. Dezember 1920, Vieh e, vH Schlachtzweckcn ausgewählt werden. Dementsprechend beträgt das Ablieferungssoll " mÄes einzelnen Viehhalters bei dec jetzigen Umlage 15"^ derjenige« Gewichts- alischetenge, die bei der Viehzählung am 1. März dieses Jahres schätznngsweise Erletstqefteüt werden ist. Die erste Hälfte der ausgewählten Tiere ist durch die Aus- "amiHg^ hjg 31. August 1920 zur Lieferung vorzumerken und durch 2 Haarschnitte ak? der linken Hinterkeule zu kennzeichnen, die zweite Hälft» dagegen bis spätestens zum ^1. Dezember 1920 zur Lieferung oorzumerken und durch 1 Haarschnitt zu kennzeichnen, d ein Viehhalter, die unberechtigt die Kennzeichnung von Vieh verhindern oder sonst in ^4^end einer Weise der Tätigkeit der Viehkennzeichnungsausschüsje Widerstand entgegen- ndun-w, wilden, soweit nicht schärfere Strafbestimmungen in Frage kommen, gemäß §33 ihren! Derbindu-'g mit ZZ 14 und 18 der Verordnung des Wirtschastsministsriums vom 1. e Vokbruar 1919 in der Fassung vom 27. Februar 1919 über den Verkehr mit Schlacht- besprAh (Abgedruckt in Nr. 32 und 51 der Sächsischen Staatrzeitung vom 8. Februar und nick? März 1919) bcst.ast.! Macht sich infolge der Nichtanwesenheit des Besitzers oder eines Vertreters bei der ippeüdnung-jgemäß angekündigtrn Durchsicht eine erneute Besichtigung notwendig, so wird asernl Kömmunaloerband den Besitzer mit den hierdurch entstandenen Kosten belasten, etwa» Oelsnitz i. V., 21. April 1920. Der Kommunaloerbaud, andas r all lreichl en Ap - ang 9s. Gemeind,-Ktr»Kon!o 118 Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf. Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Adorf. Tel.-Adr. Grenzbote. Das Helle Frühlingslicht zeigt in diesem Fabre ltsame Straßenbilder. Neben lustigen, wohlocnäbrten Nd fesch gekleideten jungen Leuten erscheinen bejahrte ersonen, denen die Sorge und dre mangelnde Ernäb- ^Ng aus dem Gesicht spricht, deren Anzug abgetragen fadenscheinig ist. Die Herren von der Neichs- Merung und Nationalversammlung, die Gesetze be ließen und Verordnungen erlassen, haben nur nötig, st auf der Straße umzusehen, um zu erkennen, wie sei Jammer in Deutschland heute noch steckt, wo das M in den Amüscmentsstätten sortgeworfen wird, sehr könnte den Arbeitsschwachen oder von Teue- stgSzulagen nicht begünstigten Personen geholfen Wer st, wenn nur die Tabakkonsumenten sich eine kleine Maltsamkert auserlegen wollten? Aber daran denkt fsNiand, und es verlangt schließlich auch niemand^ M immer nöch besteht bei den Bedrückten die Hoff- y?/ einmal müsse doch wieder ein« Zeit kommen, satt essen und neue Kleider kaufen können. "'^2 diese Existenzen, denen es nach einem ettsreuhen Leben schlechter geht, als in den früheren ihrer größten Mühen mit den Geldforderungen ^gleuht, die heute alle Augenblicke in den Zeitungen und die als notwendig für ein menschcn- >wlge» Dasein betrachtet werden, so glaubt man sich e ^.mem bösen- Traum befangen. Es gibt Leute, cm Pferd gearbeitet haben, um sich ein« be- »Ruhe für ihr Alter zu sichenr, uns die mit Äien verzehren haben, wie junge Hr A von 20 Jahren, die aber al» Kapitalisten ' «in^Utrn zahlen müssen, wie die letzteren. Das nicht bloß, nein, , st k«^ "^"schlichen Empfinden Hohn spricH. Und ' ^en nr? n d^"c^uten keinen anderen Vorwurf alx- den, daß ft« zu einer Zeit haben arbeiten leistung gibt es Ehrlichkeit und Unehrlichleit, und die erstere sollte den Vorrang haben. , , zVm. ; Das neue Vesoldun-Sgesetz. Tie neuen Sätze für Kriegsbeschädigten- und -Hintan bliebonat-Rente«. Ter Nationalversammlung ist der Entwurf d«S Gesetzes über die Versorgung der Militärpersonen u«d ihrer Hinterbliebenen bei Tienstbeschädigung zugeizaa- einer gemeinschaftlichen Bullenhaltung ist die Errichtung einer frei willigen Zuchtervereinigung be, uns angeregt worden. Zur Förderung dieser Beske« vungen jou MU Kn 23. Wl M nknk 8 W im hiesigen Schützeuhaus eine Versammlung stattsinden, in welcher Herr Ti^ucht- Inspektor Bissrnger ern Referat halten wird. Hierzu werden alle Besitzer von Kühen und über ein Jahr alten Kalben eingeladen und ersucht, an der Versammlung teilzunehmem Adorf, den 17. April 1920. Der Stadtrat. Freilag, den 23. April, vormittags 8—12 Uhr Ausgabe der Kohlen für die minderbemittelten Familien. Die bei der «Meldung ausgegebenen kleinen Zettel mit Nummern sind vorzuleg-Ni Kohlen am Güterbohnhof. Dir Zentner kostet 14 Mark. müssen, in der sie für toll erklärt worben wären, wenn sie Vergütungen, wie sie heute gang und gäbe sind, gefordert hätten. Auf Grund übereinstimmende: Beschlüsse der städtischen Kollegien vom 14. und 21. tohleiiril d. I wird mit Wirkung vom 1. März 1920 ab der Preis für Veleuchtungsstrom m B»n 1.70, Mk. aus 1.90 Mk. und für Kraststrom von 85 Pfennigen aus 95 Pfennige den. ! Kilowattstunde erhöht. ks Adorf, den 22. «pru 1920. Der Stadtrat. Zur Förderung der Ziegenzucht soll auf die Errichtung einer Zuchtoeremigung . Adorf hingewirkt werden. Z„r weiteren Ausklärung in dieser Angelegenheit wird in hiesigen Schankwirtschoft „Zur Hopfenblüte" teil« S-nrrtag. den 85. April 1920, nachm 4 Uhr »bar.'rx Bezirkslierarzt Dv- Raschig a^s Oeltnitz i. V. einen Vortrag über „Ziegenzucht K ihre staatliche Förderung" halten.