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en t Tel.-Adr. Grenzbote. Donnerstag, den 8. April ßDAV Drmkindr-Gtrv-Ksntq 118 I,. 8. Bürgermeister. »SNÜ8l88kl!lll8 ru Ü8l8NNr !. V Die Schulleitung Prof. M. Bräunlich. in y. usami tdarstel iung dc Ausgenommen vom Verbote der Nachtfahrt sind nur unaufschiebbare dienstliche Reisen mit dem Kraftwagen, die Fahrten, zu denen der Arzt in dringlichen Fällen der Ausübung seines Berufes genötigt ist, sowie die Beförderung von Kranken. Darüber hinaus sind die Polizeibehörden befugt, im Einzelfalle gegen Ausstellung eines schriftlichen Ausweises eine Ausnahme einzuräumen, wenn die Not wendigkeit der Nachtfahrt nachgewiesen ist. Der Ausweis wird nach dem beifolgenden Muster ausgestellt und ist der Behörde zurückzugeben. Zuwiderhandlungen werden nach Z 21 des Reichsgesktzrs über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen vom 3. Mai 1909 (RGBl. Seite 437 ff.) mit Geldstrafe bis zu 150 M. .oder mit Haft bestraft und haben weiter nach § 7 der Bekannt machung des Reichskanzlers, betreffend Zulassung von Kraftfahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Wegen und Plätzen vom 25. Februar 1915 (RGBl. Seite 113) den Der Brennstoff- und Bereisungsmangel zwingt zu wei terer Einschränkung des Kraftwagenverkehrs. Die geringen bMengen von Betriebsstoff, die gegenwärtig zur Verteilung t gelangen können, müssen vor allem für Zwecke der Volkr- i-vktschaft sreigehalten werben. Schleichwarc mutz beschlog- whmt werden, deshalb ist m weitgehendem Umfang auch ' süe Herkunft des Betriebsstoffes durch die Polizeibehörde i ^estzu stellen. Für das Gebiet des Freistaates Sachsen wird bis auf weiteres der Verkehr mit Personenkraftfahrzeugeu, ' irbesondere auch der mit Kraftdroschken, vo« 12 Uhr o achtzs Kis 6 Uhr morgens sowie jede Der- !< »ügnugsfahrt (nach Ausflugsorten, Vergnügungsstätten rd dergl.) an Sonn- und Feiertagen untersagt. 4 .) Art der Kohle. Nachträglich gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Adorf, den 6. April 1920. Stadt. Lebensmittelamt Die Aufnahme der angemeldkten Schüler ist am 12. April früh 8 Uhr. Nenanmelduugrn für Lehrlings-, Mädchen-Abteilung und Vollschule werden noch angenommen. 6. April 1920. ' sofortigen Widerruf der Zulassung des Fahrzeuges zur Folge. Die Zulassungs- und die Polizeibehörden haben Anwei sung, dieze Verordnung streng durchzuführen. Dresden, am 29. März 1920. Ministerium des Innern. Muster für den Ausweis zu einer ausnahmsweise genehmigten Nachtfahrt: Nachtfahrt vom 3. zum 4. April 1920 für Herrn Säge werksbesitzer N. N. zur Fahrt von Eibenstock nach Chemnitz ausnahmsweise gestattet. Zulässige Begleitung: 1 Krasb- wazenführer und 1 Prokurist R. R. Eibenstock, den 2. April 1920. Stadtrat Anträge auf Kohlenscheine das ganze Versorgungsjahr 1920—21 für alle Gewerbe, Landwirtschaften, Anftal- und sonstige Betriebe sind Donnerstag, den 8. April 1VÄ0, m. 8—12 und nachm. von 2 4 Uhr mündlich oder schriftlich im stüdt. Lrbens- .lamt einzureichen. Dis Anmeldungen haben unter nachstehenden Angaben zu erfolgen: ).) Art des Gewerbes, 2 .) Iahresbedarf in Ztr., 3 .) Dieser verteilt auf Sommer und Winter, Poftsrr^.KlMko Lewzig 37369 IAH VH« 85. Amtsblatt für den Stadtrat zu Adorf Verantwortlicher Schriftleiter, Drucker und Verleger: Otto Meyer in Adorf. teliern rben, d- ne, de» h wür» 'vertret^ FernsprecherNr. 14. azwisch!"'— rv so. ialer u» ^^Einschränkung de» Kraftwagenverkehrs in der Nacht sowie an Sonu- und Feiertagen. Mdorfer Grenzbote D t§ uli hr- G Ä. Die Franzosen habe» Frankfurt mit rmm DK» pon (20 000 Wann) besetzt, Frankfurt gar- einen Aufruf an die Bevölkerung, in dem sie zu ruhigem Verhalten ermahnen. Tic Besetzungstt rippen von Darmstadt lagern nicht in der Stadt selbst, sondern außerhalb auf den Höhen östlich der Stadt. Ihre Stärke wird mit 5—6000 Mann beziffert. Tie Besetzung Frankfurts a. Main durch die Franzosen hat eine Störung im Fernsprechverkehr zwischen Frankfurt und den übrigen Orten Teutschlands gebracht. Die Franzosen haben anscheinend jeglichen Fernsprechverkehr gesperrt. Es ist seit der Besetzung nicht mehr möglich, mit, Frankfurt vom Reiche aus eine Verbindung zu erhalten. Ursache und Gründe für die Sperrung sind unbekannt. Dagegen waren mit Darmstadt Dienstag vormittag noch Verbindungen zu erreichen, aber auch Darmstadt konnte nicht mit Frank furt sprechen. In Darmstadt haben die Franzosen auch oie Hauptpost besetzt, sie sind aber nicht zur Ab sperrung des Fernverkehrs geschritten. Eine Note Millerands a„ Maher. — Nur für die Taner »er Nnhraktion? Wie mitgeteilt wird, hat Ministerpräsident Mil lerand Dienstag vormittag den deutschen Geschäfts träger Tr. Mayer zu sich gebeten und hat ihm von der erfolgten Besetzung von Frankfurt a. M., Darm stadt und Hanau durch französische Truppen Mitteilung gemacht. Millerand hat dem deutschen Geschäftsträger eine Note der französischen Regierung überreicht, in der es heißt, daß die Besetzung der drei Städte durch die französischen Truppen wieder ausgehoben werden würde, sobald die deutschen Truppen aus der neutralen Zone wieder herausgezogen sein werden und der vertrags mäßige Zustand Wiedrwhergestellt sein wird. (?) Dr. Mayer hat die Mitteilungen zur Kenntnis genommen und erklärt, sie seiner Regierung über mitteln zu wollen. Eigenmächtiges Vorgehen Frankreichs? In der französischen Note wird gesagt, daß der französische Oberbefehlshaber auf Befehl der französi schen Regierung — also nicht auf Befehl aller Alliierten — den Vormarsch angeordnet habe. Vor der Besetzung hatte das französische Kabinett zwar nach London und Rom die Mitteilung gelangen lassen, daß es die Absicht habe, die drei genannten Städte zu besetzen, well das Abkommen vom August 1919 angeblich verletzt worden sei und hatte um schleu nige Antwort gebeten. Die Antworten der beiden alliierten Regierungen waren aber in Paris bis Diens tag morgen noch nicht «ingettwUe«. Rach der bis cherigen Stellungnahme der MMerten darf man an nehmen, daß Italien seine zu dem Lor« gehe« Frankreich» schwerlich «eve» wird. Auch ob Eng land so ohne weitere» z»Wm»en wtzch» ist zum Min desten zweifelhaft. r Monierende Reichswehr wurde im Lause des Dtensbqgj abtransportiert. In den neubesetzten Städten wurdA von den Franzosen sofort der Belagern »gszM- stand erklärt und die gesamte Verwaltung unter iM Kontrolle der hohen N heinlandkommission gestellt, iHv sofort die Briefzensur eingeführt und de« Tel«^ Phon- und Telegrammverkehr gesperrt Hatz. Zwischen 9 Uhr abends und 5 Uhr früh ist jed«; Straßenverkehr verboten. Es erscheinen keine Zei tungen. M Ein Aufruf General TesoutteS. L Der französische Oberkommandierende, Genevalg Degoutte, hat sofort nach der Besetzung einen 2büß», ruf „An die Bevölkerung" erlassen, in dem ec sagt»' die Berliner Regierung habe unter dem Druck de« Militärpartei ein plötzliches Vorgehen gegen die Aiv» beiterschast im Ruhrgebiet angeordnet. Da i- labe« sie eine der wesentlichsten und feierlichsten Bestimmung-, gen des Fpiedensvertrages verletzt. Im Verlaufe dvtr Verhandlungen wäre die französische Regierung stet» bemüht gewesen, die deutsch« Regierung von de«» militärischen Vorgehen, das mit einigem guten Will« hätte vermieden werden können, abzuhalten. Nun sch die Reichswehr doch in ziemlicher Stärke in die ne«*, trale Zone des Ruhrgebiets eingerückt. Daher seh« sich die französische Regierung gezwungen, sich e» Pfand zu sichern, damit die deutsche Regierung ihre auA dem Friedensvertrag entspringenden Verpflichtunze» erfülle, und habe ihm den Befehl erteitt, die Srädto Frankfurt a. M., Darmstadt, Hanau und Dieburg M besetzen. Tie Besetzung bedeute keine feindlesige Haiär- lung gegen die friedliche, arbeitsliebende Bevölkerung, sie lic^e lediglich den ZweF, die Ausführung des Frie- densoertrages zu sichern. Tas geradezu unerhörte Vorgehen Frankreichs stützt sich auf eine angebliche Verletzung des Friede«» 'Vertrages durch Deutschland. Artikel 43 des träges verbietet nämlich Deutschland jede ständige ode^ zeitweise Unterhaltung oder Ansammlung von miN* tärischen Streitkräften auf dem linken Rheinufer unt innerhalb einer 50 Kilometer-Zone östlich des Rheins. In Artikel 44 heißt es weiter, daß jeder etwaige Vor stoß gegen diese Bestimmungen als eine feind selige Handlung gegen die Signatarmächte d«4t Vertrages und als Versuch einer Störung deE Weltfriedens gelte und dementsprechend behause- werde. Nun ist aber in dem Abkommen vom 6. Aus 1919 Deutschland vom Obersten Rat gestattet wordeM bis zu drei Monaten nach Inkrafttreten des Fri» densvertrages, also bis zum 10. April 1920, in d«r neutralen Zone bis zu 17 500 Mann zu belass«»^ Erst wenn diese Zahl oder die zulässige Zeitdaae« überschritten wird, soll Art. 44 in Kraft treten. EU befinden sich aber zur Zeit nur 13 500 Alaun im In dustriegebiet und 3500 Alaun in der übrigen neu tralen Zone, die zulässige Höchstzahl ist also noch n*ch4 erreicht. Auch ist die Regierung überzeugt, und Hal dies Millerand auch mitgeteilt, bis Ende der Woch^ ihre Lruppen zurückzieben zu können. —l Das „Referendum". ! , ksahrnngen mit „Volksentscheid" un» „Volksbegehren". Nachdem in einem nordamerikanische« Bundesstaat Mon im 18. Jahrhundert die Volksrechte gegenüber > Mißbrauch der Regierungsgewalt durch Regie- mgen, die aus einem Parteiklüngel heraus zur Macht langt waren, in der gesetzlichen Festlegung der Volks- »stimmung über jedes einzelne Gesetz festgelegt wor- n waren, ist diese „Verankerung" der jederzeitigen fmwendbarkeit des VolkswillenS in der Schweiz zum vollkommensten Ausbau gelangt. In seinen „Modernen räaatsverfassungen" (Leipzig, K. F. Köhler, 1919) legt r. Zuchardt die Erfahrungen der Schweiz in folgen- dar: „Der demokratische Charakter der schweizerischen »erfassungsverhältnisse zeigt sich am deutlichsten an Bedeutung, die der allgemeinen Volksabstimmung d«m Referendum) in neuester Zett zukommt. Fast ber alle wichtigen Bundes- oder Kantonsfragen stim men alle wahlberechtigten Männer ab. Für Nerfas- Ungssragen ist die Volksabstimmung ohne weiteres slbstverständlich, außerdem ist sie aber fast in der Mfte aller Kantone (in den deutschen) für die Gültig- 6t aller Kantonsgesctze notwendig (obligatorisches Ne- trendum), in der anderen Hälfte (meist weichen Kan onen) muß sie auf Antrag hin stets eintretcn (fakul- Aives Referendum). Falls 50 000 Bürger es ver engen, muß eine Volksabstimmung über eine ge- Anschte Verfassungsänderung herbeigeführt werden. Verfassungs-Initiative.) schließlich wurde den Wäh- -tn auch die Gesetzes-Initiative gewährt, d. h. das 'echt, ein Gesetz über einen bestimmten Gegenstand Zuschlägen. . Die Gesetzes-Initiative wurde 1894 zum ersten 'Lle angewendet und ein Gesetz wegen dcS Schächt- Dotes mit großer Mehrheit angenommen. Die Volks- Mmmungen verliefen durchaus nicht immer folge- Htig demokratisch. „Das Recht auf Arbeit" als Ver- Mngsartikel auszunehmen, wurde abgelehnt, ebenso W die Einführung der Verhältniswahl für die Wah- zum Nationalrat und die Forderung der Volks- Hl für den Bundesrat, was doch entschieden ein ^akratischer Vorschlag war. Tie zwangsmäßige Kran- und Unfallversicherung wurde 1897 und 1900 gelehnt, 1912 aber angenommen." Frankreich marschiert em. Dienstag morgen um 5 Uhr wird« Frank«, dürt a. M. von französische« Truppe« besetzt. Um 4 Uhr sind französische Truppexabteilungen 1 Darmstadt eingerückt. Der Staatspräsident hat «gen das Einrück«:?, der Truppe« sofsrt Protest choben. Negierung und Oberbürgermeister erlassen